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1923
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Bl Die Zechendivektoren vor dem Kriegsgericht
Hamborn, 24. Jan. Die Belegschaft der Thtzfin»-^ werke hat einstimmig den Beschluß gefaßt, heute früh' um 6 Uhr die Arbeit [o geschlossen wieder ausrunehmeu^ wir sie gestern morgen niedergelegt hat. Sie fordert «ach, wie Vor die Freilassung Thyssens und der übrigen Bet»
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Aniürches VerküMgungsblatt des Kreises Marbmg
Anzeiger für (das früher kurhessische) OberhefsM
^|| * Mainz, 24. Jan. Der Gerichtshos, dessen Vorsitz Hl* Oberstleutnant Dcpeugny inne hat, setzt sich außerdem * ans einem Major vom 510. Tankrcgiment, einem Kapitän
C<iU vom 81. Artrllerieregiment uiü> einem Leutnant vom 80. Jnfanteneretziment zusammen. Vertreter der An- lsabrihf gage ist Militärstaatsanwalt Badin. Die Verteidigung kratzehegt in den Händen der Rechtsanwälte Dr. Grimm' Men, Dr. Neumann-Mamz und Loelere-Ranry.
Der Verlauf der Verhandlung.
tute Kurz nach 9 Uhr erschien der Gerichtshof im Saale, ' '« dem nach französischer Weise Zuschauerraum und Presse iNtk dym Genchtshof getrennt sirü>. Der Vorsitzende eröffnete
tee Sitzung und warnte vor jeder Kundgebung, die zur sosortigen Räumung des Saales führen würde. Demonstranten würden außerdem verhaftet und vor daS Krieg ßencht gestellt werde«. Schweigen herrschte im Saale, •18 bte Angeklagten unter militärischer Bedeckung er- schönen. Erhobenen Hauptes nahmen sie auf der Anklagebank Platz und Mit fester Stimme gg,ben sie Ant- üvrt aus die Fragen nach ihren persönlichen Verhält-
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fcjfen. In ironischer Weise verbesserte Assessor Olse den schlecht übersetzenden Dolmetscher. Nachdem die von
her Verteidigung geladenen Zeugen, darunter Dr. Weger vom Essener ürteinkohlenbergbau und Lübsen vom Kohlen- rtlt1 ' syndikat den Saal verlassen haben, plädiert Rechtsanwal!
Dr. Grimm auf Unzuständigkeit des Gerichts mit den - bekannten formell juristischen Gründen. Demgegenüber D bet Militärstaatsanwalt Badin der Ansicht, daß das Militärgericht zuständig sei. Er zieht den Versailler • 285 Vertrag an, speziell den Teil über die absichtlichen Ver- : seblnugen Deutschlands sich ausspricht. Er ist der Ansicht. daß dadurch internationales Recht geschaffen sei.
tu dessen Durchführung die Okkupc: '.ächte Maßnahmen ergriffen hätten. Es handelt s.w daher nicht,
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Sie Anklagerede.
öaß die Bis'snnl des Ruhrgebiets durch die F PIL ttrrch den Versailler Verrtrag gerechtsertigt
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M*».- Berteidigung annehme, um eine Okkupation de Jifait, svichern um eine Okkupation de Froit. Daraus gbe □ hervor, daß die Anordnungen der Okkupationsmächte als ■ hg'tim, die entgegenstehenden Anordnungen der deutschen Regierung dagegen als unter Bruch des internationalen Rechts erfolgt und deshalb als illegitim zu betrachten feien. D r Gerichtshof zieht sich um 9‘/s Uhr zur Re- «tong zurück. Nach einer Beratung, die genau 8Min. dauerte, erschien der Gerichtshof wieder und erklärte sich flir zuständig. Angesichts der durch die Repara- Konslommission festgestellten absichtlichen Versehlungen ; Deutschlands, die den respektiven Negierungen völlig
Darauf nimmt Militärstattsauwalt Badin das «ort ;u {eine; Anklagerede. Er vertritt die Ansicht, i>aß die Bis'trnc des Ruhrgebiets durch die Franzosen
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Vtsow ers durch He Bestimmungen, die im Falle einer ^sichtlichen Brrsehlnng Deutschlands den respektiven
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feie Hand zur Ergreifung jeglicher Maßnahmen geg:n- feer Deutschland gebe, sei nach dem Völkerrecht die 61 Besitzung des Ruhrgebiets eine legitime, die Anordnungen 1 der Besatzungsbehörden also gleichfalls legitim. Für ükbertrctungen solcher Anordnungen sei also das Krieg?-
Auf Wunsch der Verteidigung wurden dann verschie- ------ kne Zeugen vernommen, dir insbesondere befragt wur- iWgWt teil, ob Anweisungen bestanden hätten, die Kohlenliefc- dingen an Frankreich und Belgien gegen die zugesiLerte ■1 Bezahlung wieder aufzunehmen und ob sonstige Liete-
ijfn dingen eingestellt worden seien, als das Verbot des |I|W Rkichskohlenkommissars erging. Die Zeugen bestätigen ' hsts. Als der Sohn des einen Angeklagten, des Generrl- 'k. Erektors Wüstrnhöfer, vernommen wurde, erklärte er lip 86 Anschluß an seine Zeugenaussage, daß er sich anstelle IIV seines alten Vaters dem Gerichtshof zur Verfügung stelle.
Kr bitte, ihn anstelle seines Vaters sestzusetzen. Direktor ®r. Späing von den Thhssenwerken läßt sich des län- tzeren über die Rechtslage aus. Er sei von seinem D'rek- !tcr Fritz Thyssen zur Erstattung eines juristischen Gutachtens ausgefordert worden, das auch seinerseits der Lngenienrkomrnission unterbreitet worden sei. Ich habe, sagte Dr. Späing mit lauter Stimme, sofort darauf f da'Merksam gemacht, daß es sehr schwer für einen Juristen sei, ein solches Gutachten zu erstatten, weil es bisher noch nicht vorgekommen ist, daß ein Heer mitten bi Frieden in ein anderes Land eingebrochen ist. — Der < . . Vorsitzende greift hier ein und verbietet dem Zeugen Weitere derartige Ausführungen.
Reich: zuständig.
t Das Verhör. * > 4
i' Bei dem Verhör gaben die Angeklagten eine Schil- , ' derurg der bekannten Vorgänge. Alle betonten ihre un- ► vrtw.gte Entschlossenheit, von niemanden Weisungen ent- Ugenzunehmen und zu befolgen, die den Interessen ihres katerlandes znwiderliefen. Wir werden der deutschen Regierung die-Treue wahren. Wir handeln nie und ; «immer mehr g gen die Interessen unseres Vaterlandes f Nichts in der Well kann uns veranlassen, gegen unser ' Land zu handeln. Das sind die Worte, die immer Meder ertönten und die trotz der starrenden Bajonette ‘ist Zuschauerraum mit Beifall begrüßt werden.
"fl Regierungen die Möglichkeit und das Recht für jedes L 9> don chnen gewünschte isolierte Vorgehen geben. Dar- , |"ber hinaus entspreche die Besetzung auch den Be- . fcnninungen der Haager Konvention^ Ein besetztes 1*666 stehe unter der vollen Autorität der okkuvic-
goueite beständen deshalb zu Recht und seien rechtswirksam sür alle Einwohner des besetzten Gebiets. Die Angeklagten hätten sich diümrch schuldig gemacht, baß sie einem ausdrülllich gegebenen Befehl keine Folge geleistet hätten. Darüber hinaus hätten sie gegen eine dem internationjalen Recht unterstehe ide Verpflichtung Deutschlands verstoßen, denn sie seien zwar Privatleute^ die von ihnen bewerkstelligten Kohlenlieferungen sür Reparationszwecke hätten aber nicht auf privaten Handeisabmachungen beruht, sondern sie hätten dabei im öffentlichen Dienst gestanden. Die Auf. r<ch!erhaltung dieses öffentlichen Dienstes in vollem Umfange ober habe General Degouette in seiner Proklamation bei der Besetzung des Gebiets besonders ge- fortert, wenn auch sonst die deutschen Gesetze weiter Gültigkeit haben sollten. Zug ben müsse man, daß die deutsche Regierung den Angeklagten tatsächlich ben, Befehl gegeben habe, keine Kohlenlieferungen an Frankreich und Belgien zu machen. Deutschland habe zwar teil: Recht, solche' Befehle zu erteilen, da es dadurch gegen die von ihm übernommenen völkerrechtlichen Verpflichtungen verstoße und die moralische Verant- Vn orlung für die Taten der Angeklagten falle letzten Endes auf die deutsche Regierung zurück. Das könne als mildernder Umstand berücksichtigt -veröen. Zu- ' »menfossend erklärte der Mil-tärstaatsanwalt, daß '■» d-'e Aveellaiten gegen Artikel 63 und 2(T ?- ■
zösischen Militärstrafgesetzbuches, Artikel 12 und 43 tr Hcoge- Konvention vom 19. Oktober 1907, gegen die Paragraphen 2 unb 9 der Berrordnung des Gene- rals Deg ne te vom 11. Januar 1923 und g gen Artikel 40 de» sr«»zSsifcheu Strafgesetzbuches vergangen hätten. Er mochte daraus ausnrerksam, daß die Möglichkeit voriiege, die Angeklagten zu einer Geldstrafe zu verurteilen, eine Strafe, die auf der einen Seite das Recht der französischen Regierung auf Bestrrasung und auf der anderen Seite der besonderen Lage der Angeklagtu entsprechen würde.
Aus Antrag der Verteidigung, die auf chre außerordentliche Ucbedaftung in den letzten Tagen hinwies, h urfce daraus 10 Minuten nach 11 Uhr die Verhandlung auf 2.15 Uhr nachmittas vertagt.
Die Verteidigung.
In der RachmittagKsitzung wies Rechtsanwalt Dr Grimm-Essen in feinte Verteidigungsrede Mach, daß fei- Artikel 63 und 267 des französischen Militärstralgeletz- bnches, wie ausdrücklich im Gesetz stehe, nur auf feindlichem Gebiet anwendbar seien. Einen Feind gebe e- ckber nur in Kriegszeiten, was im vorliegenden Falk niemand behaupten könne. Auch Artikel 42 und 43 der '.-klatzer Konvention seien nicht anwendbar, da eine Okkupation im Sinne der Konvention nicht bestehe. Außerdem habe Poineare in ztoei Roten erklärt, daß di. Besetzung keineswegs den Charakter einer militärischen Okkupation haben soll. General Degouettes Verordnung vom 11. Januar sei als nicht erlassen zu betrachten, weil 'sie an die Souveränität Deutschlaichs rühre. Aber selbst wenn sie zu Recht bestehe, hätten die Angeklagten keinen Akt begangen, der nach den Ordonanzen der Rheinlandkommission strafbar wäre. Außerdem beftimmt die Verordnung ausdrücklich, daß die deutschen Gesetze in Kraft bleiben und Ausnahmen nur für die amtlichen deutschen Behörden bestehen. Hier aber handele es sich um Private, die allerdings über die Kohlen kein Verfügungsrecht hätten, da die Kohlenverteilung rationiert sei und jede Zuwiderhandlung gegen die Regierungsverordnungen schwer bestraft wird. Wenn tatsächlich, was er bestreite, absichtliche Verfehlungen Deutschlands bestünden. so könne die Verantwortung dafür nur ans den Staat fallen; niemand könne dafür Pressionen auf die Untertanen ansüben. Die Angeklagten hätten getan, was alle anderen Industriellen im Ruhrgebiet auch getan haben. Man habe sie ausgewählt, weil sie einer Kommission angehörten, die gerade neue Vereinbarungen vorbereitete, um im Interesse der beiden Länder eine freundschaftliche Lösung der Reparationsfrage zu finden. Die Angellagten würden niemals Verräter werden; sie würden bei ihrer ablehnenden Haltung verharren.
Nach Dr. Grimm sprachen noch die BerteLiger Justiz- rat Friedemann aus Essen, Justizrat Wallach-Essen, Tr. Neumann-Mainz und Loclere-Nancy. Sie plädierten alle auf Freisprechung. Daraus wurde kurz nach 5 Uhr eine Pause anberaumt, nach der das Urteil verkündet wurde.
Das Urteil.
Das französisch« Kriegsgericht hat die Hanpt- fchuldfrage verneint nnd die Nebenfrage ans Bcr- itofj gegen einen Requisitionsbesehl bejaht. Es erhielten beldstrafe: Thyssen 5100 Franks, Koste» 15632 Fr^ Olfen 224066 Fr., Tengelmann 6020 Fr., Spindler 47752 Fr., WLstenhoser 8640 Fr.
Das Urteil, sowohl was den Freispruch al» auch was die Berurteilnng anbetrifst, ist einstimmig erfolgt, die Zubilligung mildernder Umstände mit Mehrheit. E» foll Einspruch eingelegt Verden.
Aus der Haft entlassen.
Mainz, 24. Jan. Die verhafteten Zechenvertreter sind heute abend kurz nach 7 Uhr in Freiheit gesetzt worden. Sie begaben sich sofort ins Zentralhotel, wo sich rasch eine nach Tausenden zählende, immer zahlreicher werdende Menge an- samnüte, die unaufhörlich Hochrufe auf ble Freigelassenen ausbrachte und patriotische Lieder sang. Die Kundgebungen dauerten bis gegen 9 Uhr abends. Auch später noch hielten tausende den Platz vor dem Hotel besetzt. Die Freigelasienen kehren morgen vormittag nach Essen zurück, wo der Zug um 2.54 Uhr nachmittags eintrifft.
Französische Kavallerie wird eingesetzt.
M a i n z, 25. Jan. Die sranzöfische Besatzungsbehörde hat kurz nach 9 Uhr gegen die Menge, die noch immer den Platz vor dem Zentralhotel besetzt hielt, Kavallerie eingesetzt, die den Platz säuberte.
Was die Presi« sagt.
Zu dem Urteil des französischen Kriegsgerichts gegen die deutschen Ruhttndustrwlleu schreibt der .Lokalanzeiger": Das Urtell. das nicht auf Gefängnis lautet, zeugt nur dafür, wie schlecht das Gewissen der Franzosen bei ihrem Vorgehen ist. Kein Mensch wird in feem Urteil den Ausfluß französischer Gerechtigkeftsliebe sehen, sondern einz-g und allein die Antwort der eigenen Kurage. Der Mangel an Mut, der aus dem Antrag des ftanzösi- schen Staatsanwalts und aus dem Spruch des Main^r Kriegsgerichts spricht, wird den Deutschen des widerrechtlich besetzten Gebietes nur eine Bestätigung dessen sein können, daß sie mit ihrem Verhallen völlig auf dem richt getz Wege sind.
Das „Berliner Tageblatt" betont: Dieses Utteil ist fctnter klarer Verletzung aller Regeln des Völkerrechts auf Befehl der französischen Machthaber ergangen. Unter dem Eindruck der entschlossenen Haltung der Arbecker- sckaft ist man vor der Verhängung von Freiheftsstrafen zurückg'schreckt. Die Geldstrafe dürste auch in Frankreich selbst nicht als ausreichender Ersatz für die Kahle, feie man sich holen wollte, angesehen werden.
''Die „Voss. Ztg." stellt fest: Nach der Logik des ftan- Zösiscken Kriegsgerichts ist jeder Einwohner des besetzten Gebiets zu jeder Handlung verpflichtet, die ein französischer Befehlshaber ihm aufzuerlegen beliebt. Was heute den Herren Thyssen und Olfe passiert, kann morgen jedem Arbeiter cber Gewerkschaftsführer passieren. Wenn es heute bei einer Geldstrafe verbleibt, kann morgen dem Richter feer Mut zur Verhängung einer Gefängnisstrafe kommen. Gewaltherrschaften haben es ja nun einmal an sich, daß sie zu immer schwereren Zwangsmaß- regeln schreiten, je deutlicher ihnen wird, daß si^ aus dem Holzwege sind.
Noch eine Berurteilnng.
Mainz, 25. Jan. In einer weiteren Kriegsgerichtsverhandlung wurde Geheimrat Raisfeifen, Präsident der Bergwerksdirektio» Recklinghausen, zu einem Jahr Gefängnis und Strafauffchnb verurteilt. Geheimrat Raiffeisen wnrde sofort in Freiheit gesetzt.
Aus dem Ruhrgebiet.
Weitere Verhaftungen.
Berlin, 24. Jan. Wie die Blätter melden, setzen V* Franzosen und Belgier feie rechtswidrigen Verhaftungen im Rheinlarck» und im Ruhrgebiet fort. Sv wurde in Speyer auch der Stellvertreter des erst gestern ausgewiesenen Reg'emngsprSsident.m der bayerischen Phil? Regiemngsdirektor Mattheus gestern Abend verhaftet. Ferner wurde der SKter des Finanzamts in Zell an der Mosel, Regierungsrat Dr. Neuerburg von bet französischen Militärbehörde festgenommen und nach Kreuznach geschleppt. Der Reichskommissar für die besetzten Rheinlande hat der Nheinlanvkommission einen Protest der Reichsregieruug gegen die Verhaftungen und Ausweisungen von Beamten und deren Famllien überreicht.
Aus Bonn wird gemeldet: Der Präsident des Landesfinanzamtes Köln Haehling v. Lanzenauer wurde gestern Abend der „Köln Ztg." zufolge von Bonn aus in B.gleitung von französischen Gendarmerieosfizieren und Unteroffizieren nach Mainz gebracht.
Ausstände.
Berlin, 25. Jan. Das Personal d«S Postamts Essen hat bei feem Befehlshaber der Besahunqstrupven Einspruch gegen feit Besetzung deS TeflamtS erhoben und sich geweiqett, unter den feindlichen Bajonetten zu arbeiten. Das Reickspostministerium hat das ent- fcklossene Borgeben gebilligt und dem gesamten Personal seine volle Anerkennung a-isgesvrvcken.
Essen, 26. Jan. Das Personal des tzauptbahn- hosS ht Duisburg hat erneut den Betrieb eingestellt wegen der widerrcchtllchen Eingriffe. Da der Betrieb in Oberhausen gleichfalls ruht, ist der Verkehr vom widerrechtll'ch besetzten Gebiet in das altbesetzte Gebiet unterfcunöen. Die Berlin—Kölner D-Züge verkehren über Sagen— Elberfeld. Der Anschluß hieran kann in Dortmund erreicht werde». >
Safteten und ist weiterhin bereit einzuireden für <Qc Volksgenossen auch mit den schärfsten Kampfmitteln,
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Die Beamten beim Reichskanzler.
Berlin, 25. Jan. Nachdem vorgestern der, Retchskanzler dte Gewerkschaften bet Arbeitet nnd Angestellten empfangen hatte, fand gestern nachmittag eine ähnliche Besprechung mit den Spitzenotgamsa- ttonen der Beamten statt. Auch aus dem besetzten Gebiet waten Beamte anwesend. Der Reichskanzler sprach der Beamtenschaft seinen und deS Vaterlandes Dank für die mamchaste, bestimmte Att aus, mit der sie die Polittk der Regierung unterstütze. Die Regierung werde in federn Falle hinter der vedtängten Beamtenschaft stehen, komme, was da wolle. Im Anschluß hieran gab die Regierung den Beamienver, intern eine eingehende Information übet di« Lage. Die Beamtenvertteier banften der Regierung für die Einladung und die gegebenen Auskünfte. Die anerkennenden Worte würden dazu beittagen, die Beamtenschaft in ihrem entschlossenen Widerstand gege» die Vergewaltigung zu stätten.
Eine Rede Mussolinis.
Rom, 24. Jan. In seiner Siebe über die Lage im Ruhrrevier erwähnte Musicflini, daß die ita-j lienischen Ingenieure nur an den wirtsä>astlichen ■ Kontrollmaßnahmen teilnehmen. Die italienische Regierung sei bei Frankreich wegen der Ziele und! der Bedeutung seines Vorgehens vorstellig gemot»’ den. Der italienische Delegierte in der Rheinland- kommifsion nehme ebenfalls nur an wirtschaftlichen oder finanziellen Beratungen teil, Ueibe aber den Beratungen politischen Charatters fern. Ein regel- rechtes Vermittlungsangebot Italiens bestehe nicht und hätte auch ohne die Sicherheit, daß es gfinftti ausgenommen werde, nicht gemacht werden könne«. Italien wolle sich keinen Mißerfolgen aussetzen. Tatsache sei jedoch, daß die italienische Regierung sowohl die deutsche wie auch die sranzösisckze Regierung wiederholt auf die Gefahren der Lage avf« merksam machte.
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Minister Severing im Ruhrgebiet.
Laut „Voff. Ztg." ist der preußische Minister de, Innern Severing in diesen Tagen im Ruhrgebiet gewesen, um eine völlige Einheitsfront der gesamten Arbeiterschaft mtt der Regierung und die ®e» rmtzheit festzustellen, daß die Haltung der Arbeiter fest bleiben wird unter der Bedingung, batz ihr« Lohnzahlungen unb bie Lebensmittelzufuhr geregelt wird. Hinsichtlich bet Lohnzahlungen konnten beruhigende Versicherungen abgegeben werden. Auch die Brotversorgung ist gesichert, ebenso bie Be, lieferung mit Kartoffeln. Die Landwirtschaft, bet aus dem Reiche Futtermittel unb Sttoh zur Ver« fügung gestellt werben soll, wirb für bie notwendig« Milchzufuhr nach ben Städten Sorge tragen.
Rach einer anderen Meldung des Blattes hat sich gestern Reichsverkehrsminister ©tönet nach Hamm begeben, um mit dem dortigen Eisenbahn« Präsidenten wichtige verkehrstechnische Fragen zn Iprechen. Der Versand von Kohle nach dem Süden, Osten uftb Norden Deutschlands geht anhaltend gut vcnstatten.
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. Raiffeisen.
Essen, 24. Jan. Der ©efamkbetriebsrat bet staatlichen Zechen teilt mit, baß bei Bettiebsaus- schuß sich nach Mainz begeben habe, um dort die Freilassung des Geheimrats Raiffeisen herbeizuführen. Wenn auch über die Freilassung bei übrigen Beamten Freude herrscht, ist doch die Arbeiterschaft bet Staatsbergwerke durch die weitere Jn- hafthaltung Raiffeisens noch stark erregt. Auf allen Staatsbergwerken wird heute gearbeitet. — In einer weiteren Meldung aus Mainz heißt es: Regierungspräsident ©rützner hatte gestern nochmals versucht, gemeinsam mit den Arbeitervertretern eine Besprechung mit dem französischen ©eneral zu erreichen, ist aber abschlägig beschiegen worden. Der Präsident hat ebenfalls mit den Arbeitcrvertretern der Zeche Bonifatius und den staatlichen Zechen eine Protesterklärung überreicht mit dem Hinweis, daß 60 000 Arbeiter hinter ihnen ständen.
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Vermittlungsversuche.
Berlin, 24. Jan. Zu den Meldungen, daß Ver- mittelungsvcrfuche in der Frage der Rnhrbefetzung und der Reparationen wird von zuständiger Seite mitt geteilt; Der deutschen tziegierusg ist bekannh Ml