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Amtliches Verkündigungsblatt des Kreises Marburg.

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Anzeiger für ldas früher kurhessische) Oberhessen

Di«Dberbelftfdie Zeitun- erjtbeint sechsmal wöchentlich.'Bezugsvreis monatlich 25 Mr. Für ausfallende Nummern infolge Streiks ooer elementarer Ereignis« kein Ersatz. Verlag oon Dr. L. Hisero td. Druck der llniv..Buchdruckerei von 3oh. Lug. Koch. Mar» 21.23. Hernivrecker, Postscheckkonto: Nr. 5015 Amt Frankiurl a. Marn.

Marbuvg

SoMerstsg. ben 27. Zuli

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Der Lnieigenorei« beträgt für den 9 gefp. Zeilenmtlltmeter L25 W, amtliche und ausw. Anzeigen 1.60 Mk. Andere Svaltendreiren entwrechend. Bei schwierigem Satz 25°/, Lu,schlag. Soät einlau,ende oder den Raum über Seite einnehmende An. zeigen werden nam der Textloaltendreite berechnet. Neklamen die Eol »Zeile 12 00 Mk. Jeder Rabatt gilt als «arravatt. Bei Auskunft durch die Geschäftsstelle und Vermittlung der Lngebot« 3 Mk. Sondergebühr.

57. W 1022

Murale im bayMeii £a«M

Graf Lerchenfeld über di« Bespitzelung Bayerns.

» chcn, 26. Juli. Im bayerischen Landtage wur­den beute die Interpellationen der Bayerischen Volks- partei und der Bayerischen Mittelpariei über den Leo prechting-Prozeß verhandelt. Die Verbandlungenwaren teilweise recht stürmisch.

i1 Abg. Graf Pestalozza (Vahr. Vvl.) begründet btt erste Interpellation. Die Wiederkehr so schwerer Mißstände müßte in Zukunft vermieden werden. Di- bayerische Regierung werde der Reichsrrgierung in aller Deutlichkeit zu erklären haben, daß sie sich eine drrartiae vebcrwachung in Zukunft nicht mehr gefallen lasse.

, Abg- Dr. Roth (Bayr. Mittelp. lbegründetr die ttoeite Interpellation, die sich auf da? Verhältnis Le-- prechtings zum französischen Gesandten in München bezieht.

, In Beantwortung der Interpellationen erklärte Mini­sterpräsident Graf Lerchenfeld, was den Fall des französischen Gesandten Dard betreffe, so spreche die völkerrechtliche Uebung dagegen, die Person eines Ge­sandten in die Debatte zu ziehen. Er vermöge daher die ihn betreffenden Fragen nicht ^näher zu beant­worten und halte sich auS GMnden internationaler Beziehungen nur.für befugt mitzuteilen, daß er in dieser Sache entsprechende Schritte beim Auswärtigen Amt unternommen habe und daß er bei den tn Rede stehenden Verhandlungen die Interessen Bauerns und des Reiches mit Entschiedenhett wahren werde.

Es sei richtig, daß die französische Regierung sowohl in Berlin wie auch in München wegen des Verfahrens im Leoprechtingpwzeß vorstellig geworden sei. Was die Tätigkeit Leoprechtings gegenüber einzelnen Stellen bes Reiches betreffe, so sei das Gericht einstimmig der lleberzeugung gewesen, daß es Leoprechting in weitaehen- dem Maße gelungen sei, das Vertrauen einzelner Beam­ter und Berichterstatter in Berlin zu gewinnen. Ferner stellte eS fest, daß Leoprechting oon den Reicksstellen, in denen er in Beziehungen trat, Nachrichten «hielt, deren Kenntnis für Frankreich von Bedeutung war. _ In einem Falle liege der Nachweis vor, daß er eine Denkschrift über Oberschlesien alsbald an Frankreich weitergegeben habe. Mit Bezug ans die Reichsregierung als solche brachte das Gericht die Ueberzeugung zum Ausdruck, daß dr Reichekanzler und die sonstigen Spitzen der Berliner Behörden sich mit der Person des Angeklagten überhaupt nickt befaßten. Die Ergebnisse des Prozesses ließen keinen Zweifel dar­über, daß einflußreiche Beamte der Reichspressestelle und des preußischen Staatskommlssar'ats sich Leoprechtings be dienten, um geheime Nachrichten über die politischen Verhältnisse in Bayern zu erhalten. Im Ergebnis lauft ein solches Verfahren auf «ine

politische U eberwach ungBayern-

dinaiis.' Derartige Zustände ftftn tm Interesse Bayerns vnd des Reiches aufs Tiefste zu beklagen und mit allen Mitteln zu be kämpfen. Die Regierung habe deSha'b schon Anfang März energische Schritte bei der Reicks- reglcrnng und der preußischen Regierung eingeleitet. Sm Dezember 1921 seien die Beziehungen des Staats- komin'ssars zu Leoprechting abgebrochen worden, weil sich ftine Berichte als in hohem Grade unzuverlässig rrwies.'n. Die preußische Regierung Hobe damals ofst- ziell erklärt, daß alle dem preußischen Minister des Innern unterstellten Dienststellen strikte Weisung er­halten hätten, sich jeder Einmilchung in die Verhältnisse eine? anderen Landes ftrnzuhalten. In der Folgezeit feien der bayerischen Regierung wiederholt von amt­lichen Berliner Stellen Berichte über Bayern? politische Verhältnisse übernlittelt worden, die fick durchgehend als tendenziös entstellt, wenn nicht gar als er­funden erwiesen hätten. Die bayerische Regierung Hobe den Reichsminister des Innern erpicht, ihr stets die Namen de? Verfassers dec Berichte mitzuteilen, und der Reichsminister des Innern habe das auch zagesichert. Sn letzter Zeit seien der bayerischen Regierung übrigens solch: Berichte nicht mehr zugegangen. Leio« seien in der Folgezeit die Anweisungen des preußischen Ministers des Innern anscheinend von verschiedenen preußisch/n Amtsstellen in Berlin nicht befolgt worden. An­fang Juli 1922 sei in München ein Privatagent festge­stellt worden, der auf Veranlagung von Beamten de' Berliner Polizeipräsidiums tn der Uutersuchungsfache gegen die Mörder Rathenaus tätig gewesen fti Außerdem sei bekannt, daß ein Vertreter des Oberreichsanwalt' mit einer Anazhl Berliner Kriminalbeamten in Mün­chen weilte. Es müsse befremde», daß der Ober- reichsanwalt nicht irgend einer Münchener Behörde Mir» teilung gemacht und entgegen den bestehenden Vor­schriften außerbayerische Beamte mit nach München ge- bracht habe. Die bayerische Regierung habe ihre Ge. sandtschast in Berlin beauftragt, in den neuerlich fest­gestellten Fällen eines ftlbständiae» Vorgehens aus­wärtiger Poli^ibeamten dft nötigen Aufklärungen zu verlangen und den Standpunkt ihrer Regierung nach- .drücklichst zu vertreten. DaS Ministerium des Innern habe angeordnet, daß jede unzulässig« TStigkcü bin .stkliKeipersonen auf bayerischem Gebiet, wenn nötig ,durch Festnahme «^gestellt und jeder hier betroffene l Spitzel verhafte t werde. Weiter teilte der Mimster- lPräsident mit, daß eine offizielle Stellungnahme der ;Keichsregierung zu dem Schreiben der bayerischen Staats- stegierung auf Wberufung des Grafen Zech noch nicht «folgt sei. Der bayerischen Regierung fti dieser Schrill Anter den gegenwärtigen Verhältnissen nicht leicht ge- dorden. Wenn auch die pvlftischen Vor änge dazu ge­führt -Stirn, daß für Zech die V»rausfetzung<m für eine

Em ErklMW her MMMW.

MMm an Bayern.

Berlin, 26. Juli. Die bayrische Regierung hat durch die Weigerung, das am 23. Zuli 1922 ver­kündete Reichsgesetz zum Schutze der Republik in­nerhalb des rechtsrheinischen bayrischen Staatsge­bietes durchzuführen und durch den Erlaß einer landesrechtlichen Berordnung, die das Reichsgesetz ersetzen soll, einen folgenschweren Schritt getan. Zum erstenmale seit der Gründung des Reiches ist. damit der Zustand eingetreten, daß eine Landes­regierung einem verfassungsmäßig zustandegekom- menen Reichsgesetz für ihr Gebiet die Geltung ver­weigert.

Rach der einstimmigen Auffassung der Reichs- regicrung ist die Verordnung der bayrischen Regie­rung verfassungswidrig und ungültig. Kein Satz der Reichsverfassung gibt einem Lande das Recht, das Znkraftreten eines Reichsgefctzes deshalb zu verhindern, weil es bei einem Teile de, Bevölke­rung auf Widerspruch stößt. Würde man den Län­dern diese Befugnis zugestehen, so würde das das Ende der deutschen Rechtseinheit bedeuten.

Das Reichsgesetz zum Schutze der Republik ist vom Reichsrat, als dem Träger der föderativen Ge­staltung des Reiches, mit mehr als Zweidrittel- Mehrheit angenommen worden. Für das Gesetz haben im Reichsrat alle Landesregierungen mit Ausnahme Bayerns gestimmt. Im Reichstag ist das Gesetz gleichfalls mit Zweidrittel-Mehrheit be­schlossen worden. Richt nur das Zentrum, die So­zialdemokraten und die deutsche demokratische Par­tei, sondern in ihrer großen Mehrheit auch die Deutsche Bolkspartei haben im Reichstag dem Ge­setz zugestimmt. Die bayrische Regierung hat in den Körperschaften ausgiebig Gelegenheit gehabt, ihre Bedenken auf verfassungsmäßigem Wege zur Geltung zu bringen, und einer ganzen Reihe ihrer Wünsche ist bei der Verabschiedung des Gesetzes Rechnung getragen worden. Es darf nicht davon gesprochen werden, daß das Gesetz zum Schuhe der Republik die in der Verfassung begründeten Grund­sätze wahrer Demokratie verletze und den Tendenzen zur Errichtung einer Klassenherrschaft und eines so­zialistischen Einheitsstaates entgegenkomme. Dieser Vorwurf muß umso nachdrücklicher zurückgewiesen werden, als er sich nicht nur gegen die Reichsregie- rung und gegen der Verantwortung für Reich und Verfassung sich bewußte große Parteien, sondern auch gegen die Regierungen aller anderen deutschen Länder richtet. Es ist nicht angängig, daß ein ein­zelnes Land sich dem verfassungsmäßig erklärten Mehrheitswillen des deutschen. Volkes entzieht.

ersprießliche Tätigkeit in München als nicht mehr vorliegend erachtet werden könnten, müsse er doch be- fonen, daß nicht der geringste Grüne vorliege, die per­sönliche Ehrenhaftigkeft Zechs irgendwie in Zweifel ji: üehen.

Heber die Auswirkungen des Treibens Leoprechtings bemerkte der Mnist-rpräsident noch, es stehe leider 'est, daß trotz ihrer Unwahrscheinttchkeit und Ungeheuerlich­keit die Berichte Leovrechtings ftinen Hinderungsgrund dagegen bildeten, daß da und dort solchen Berichten Gla üben geschenkt werde, und daß es in Deutsch­land nicht nur Leoprechting, sondern viele solcher Gestalten gebe, die das Verhältnis des Reiches zu Bayern ju vergiften züchten.. Sollte das Wirken solcher Schädlinge unschädlich gemacht werden und das Ver­trauen tmederkehren, dann dürft es nicht mehr vorkommen, daß Berliner Stellen sich hinter dem Rücken der bayerischen Re gterung von bezahlten oder unbezahlten Agenten geheime pslitizche Nachrichten aus Bayern übermitteln ließen dann müßten dft Berichte, die in Berlin über dft bayerischen Verhältnisse eingingen, roller Oesftntlichkeit der bayerischen Regierung zn- .c^cch gemacht werden, und dann dürft Bayern nicht wie ein Ausland behandelt werden. (Lebhafter Beifall rechts.)

In der sich anschließenden Aussprache beschuldigte Abg. Ackermann (Soz.) die Interpellanten. inSbe- wndere den Grafen Pestalozza, daß sie den Leoprechting- prozeß in gehässiger Weise gegen dft Reichsregierung aus- nutzen. Es bestehe keine Berechtigung zu der Behaup­tung. daß dir Spitzen der Reichsregierung irgendwie mit Leoprechting direkt oder inoirekt in Fühlung gestanden hätten. Es sei Tatsache, daß das Gerichtsurteil keine» Anhaltspunkt dafür ergeben habe, daß der Reichskanzler ftgendwie dem Angeklagten ein geneigtes Ohr geschenkt ;a6e Die Rechte Hetze heute gegen dft Rrichsregierung in einem Augenblick, w» es bester fti, diese Hetze z» unterlassen. Habe dft Rechte einmal Haß gegen jemand, dann wende sie alle Mittel an. (Große Unruhe und Zwischenruft rechts.) Dem MinisterpräiDenten fti eS zu danken, daß er durch seine Ausführungen nicht noch dazu beigetragen habe, dft Atmosphäre weiter zu ver»

Unser schwer geprüftes Vaterland, das soeben erst heftige innere Erschütterungen zu überwinden be­gann, ist durch den Schritt der bayrischen Regie­rung neuen Wirren und Gefahren ausgesetzt. Die Reichsregierung bedauert das umsomehr, als die außenpolitische Lage des Reiches gerade gegenwär­tig ein einmütges Zusammenstehen von Reich und Ländern zur Pflicht macht.

Aufgabe der Reichsregierung ist es, die Rechts­einheit wieder herzu'teven. Die bayrische Regie­rung bat durch den Mund ihres Ministerpräfiden- ten ein klares und festes Bekenntnis zum.Reich und zur verfassungsmäßigen republikanischen Staats­form abgelegt. Sie hat mit besonderer Betonung alle Besorgnisse, die in den von ibr getroffenen Maßnahmen eine Abkehr von der allezeit fest ein- gebaltenen Reichstreue erblicken wollen, als völlig fe*lgehend bezeichnet. Aufgrund dieses Bekennt­nisses erwartet die Neichsregierung, daß die bay­rische Negierung sich den Forderungen nicht entziehen wird, welche die Ncichsregierung im Interesse der Einheit des Reiches zu stellen ge­nötigt sein wird.

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München, 26. JnN. Amtlich wird miigcteilt: Alle Nachrichten und Geriichte über eine Erweiterung der Koalition oder über Verhandlungen darüber so­wie Meldungen über die bereits erfolgte oder tn Aus­sicht stehende Besetzung des Juuizmiuilcriums bezw. Handelsministeriums sind falsch. Es haben hierüber bis fetzt weder nach der materiellen noch nach der per­sönlichen Seite irgendwelche Besprechungen stattge- turthen.

Berlin, 26. Juli. In verschiedenen Blättern wird in Sachen des Konfliktes zwischen Bayern utid i cm Reich die Forderung erhoben, daß ritte Entschei­dung des Reichsgerichtes über die Ungültigkeit der bayerischen Verordnung herbei geführt werden möge. In einer Versmnmlung des demokratischen Parteiaitsschufles Hamburg erklärt lautVoff. Ztg." Abg. Petersen, eine Verstärkung der Koalition nur nach links sei innen- und außenpolitisch nicht erträglich. Bei der Deutschen Volksvartei sei eine Schwenkung zu der Politik der Mitte festzustellen. So habe sich in erster Linie die Schwerindustrie des Rheinlandes nnd Westfalens für die Republik erklärt.

Zu der Berliner Meldung über angebliche Vorbe­reitungen des Aktionsausschusses der Gewerkschaften und der sozialdemokratischen Parteien betreffend einen eventuellen Allgeuteinausstand wegen Ab schnür« ng Bayerns von den Rohstoffquellen des übrigen Reiches erklärt die .Münchener Poslls, daß hierzu nicht der mindeste Anlaß gegeben sei. Selbstverständlich habe die Leitung der Sozialdemokratie ebenso wie jede andere Partei das Recht, in einer außerordent­lichen Lage in Beratungen einzutreten. Was man aber Bier als Ergebnis schon im Voraus verkünden, zu dürfen glaube, sei ein lediglich der Stimmungs­mache u.nd der Provokation dienendes gefährliches Spiel mit dem Feuer.

giften Die Kardinalfrage lauft jetzt so: Wft kommt es, - die französische Regierung gerade München als Sitz für di» Unterminiernngsbestrebungen der Reicksein- bect auserkoren bat? Der Redner stellt dem Grafen Lerchenftld das Zeugnis aus, daß er alles getan um gute Beziehungen zwischen Bayern und dem

Reiche Herzuftekien.

In einer persönlichen Bemerkung wandte sich der Abg. Grat Pestelozze (Baye Vollst»' dagegen daß er

Urteil gegen Leoprechting gehästig gegen Berlin ausqenutzt habe.

In der am Nachmittag fortgesetzte« Interpol-ttftr.s- l rsvrechung erklärte Abg. N i e k i s ch (Unabh.), wft L.o vrechting, so hätten auch andere mit Frankreich korre svondiert. Dft bayerische Regierung habe die Partei d-er Meuchelmörder ergriffen. (Der Redner erhält einen zweimaligen Ordnungsruf.)

Mg. Saenger (Soz.) bemängelt, daß dft Justiz­verwaltung dritten Perfonen, in diesem Falle den Inter­pellanten, gestatteft, Abschriften aus den Akten des Pro zesfts Leoprechting zu machen.

Abg. Dirr (Dem.) erllärte, die ganze heuttge Ais­sprache nütze weder Bayern noch D-'usichland etwas.

Abg. Dr. Roth (Bayr. Mittelpatter' fragt den Mini üerpräsidenten, ob er niemals Instruktionen vom Graft« Zech über die Berichte Leovrechllngs erhallen habe, ob ei dafür sorgen wolle, daß Graf Zech und Dard von Mün-- cken aFbentftn werde«, ob er von der Reichsrrgierung eine ivahrheitSgemäße Auskunft übet den Fall Luden- dorff-Tylander erhallen habe.

Ministerpräsident Graf Lerchenfeld erklSrft ,u! eine Änfnagt des Abg. Ackermann, daß gegen Gral Lothmer ein Verfahren beim Ob-neichSrnwalt anhängia fei. «nf dft Frage Dr. Roths erwiderft der Mini- sterprSfLenl, solange er im Amt sei. habe Graft Zech über Leoprechting mit ihm erst gesprochen, nachdem diese, bereit« verhaftet war. B«her habe er dftsbezügllche Mit- teilnngen nicht erhallen, Uetzer das Teftgramm nach Jnnsbmck werde er an dft zuständige Reichs stelle eint lvettere Anfrage richten. 8» der Frage der Abberufung des Emftn könne der Ministenat erst SteMna

nehmen, wenn die Antwort aus Berlin eingetroffen sei, Er habe bereits hervorhebcn müllen, daß dft Grundlage» für eine ersprießliche Tätigkeit des Grafen Zech in Verbindung mit der bayerischen Regierung nicht mehr gegeben «scheinen Daran« ergeben sich ohne wei­teres dft notwendigen Folgen für alle Beteiligten.

Die Besprechung wurde daraus geschlossen.

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Ein KonMMitz mWMH.

Berlin, 27. Juli. Wie dftVoss. Zeitg." mit«, teilt, habe man es gestern in unterrichteten Kreisen für wahrscheinlich gehalten, daß der Reichspräsi- deut von sich aus die Initiative zur Beilegung Les Konfliktes ergreifen werde und zwar in einer Form, die unter Wahrung des verfassungsmäßigen Rechtes des Reiches die bayrischen Empfindlichkeiten so weit als möglich schont. Der Reichspräsident werde voraus­sichtlich nicht unmittelbar von seinem verfassungs­mäßigen Recht, die Aufhebung der baynschen Ver­ordnungen zu fordern, Gebrauch machen, sondern der Layrtschen Regierung den Weg zeigen, wie sie ftlbst wieder auf den Boden der Verfassung zurückfinden könnte Dem Blatte zufolge werde von München be­reits angebeutet, daß sich ein Kompromiß aus bet Gntnblage schließen ließen baß Bayern einerseits den Widerstanb gegen bas Gesetz zum Schutze der Republik, also in ber Hauptsache gegen bett Staats- gcrichtshof, aufgibt, bas Reich andererseits da- Zu­geständnis macht, bei dem Staatsgerichtshof einen besonderen bayrischen Senat einzurichten und später bei Inkrafttreten des Reichsknminalvvlizei- gesetzes in ähnlicher Art eine bayrische Abteilung. Es .oerde augckünbigt, baß Graf Lerckcnselb demnächst nach Berlin kommen werbe, um darüber mit der Reichst regierung zu verhandeln.

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Berlin, 27. Juli. Wie derVorwätts" mitteilt, ist Reichstagspräsident Lobe, ber zeitweilig vor Berlin abwes enb war, wegen ber gespannten inner­politischen Lage am Mittwoch nach Bettin zurückge- kehrt, um mit der Reichsregierung über die eventuelle EiuberufungbesReichstages Br'p-echung-n zu führen. Der Reichstag muß einberufeu roechtn, falls ein Antrag auf Rückgängigmachung ber bay­nschen Verordnung durch den Reichstag von einer Partei eingcbracht wird. Der Aeltestenrat des Reichs, tags wird wahrfcheinlich am Freitag zusamm-ntcrten, um über die Einberufung des Reichstags Beschluß zu fassen.

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London, 26. Juli. Gestern wurd» in Anweftit- hctt von fünfhundert Delegierten, die zwanzig Nationen vertraten, der 22. Internationale Fnedenskongreß eröffnet. Der bn'tische Vertreter Fisher erklärte, es liege nicht tm Interesse ber Zivilisation, bah die Welt in zwei Lager, in bas ber Sieger unb bas der Besiegten, geteilt sei. Die britische Negierung wünsckie, daß Teuschlanbin biesem Jahre umZnlassung zum Völkerlunb nachsuchen (Beifall), bamit der verschiebenttich erhobene Borwurf, ber Völkerbund sei eine Einrichtung zur Förderung der Jntereffen vnd ber Politik ber siegreiche n Nation« n, enbgültig und wirksam bescttigt werbe. Die Welt sei in einem Z'.istanbe der Unruhe uns der Erschöpfung. Tie physische Abrüstung zwar sei den Besiegten ans- erlegt worden, aber der moralischen Abrüstung sei man nicht viel näher gekommen. Es sei höchste Zeit, daß ein wirllicher Fortschtttt auf dem Wege eines inter­nationalen guten Willens gemacht werde. Tie Welt müsse von der Last der Mstungen befreit weroen, damit mindestens während einer Generation ein neuer großer Krieg unmöglich sei.

Vom Kongreß sind vier Ausschüsse ernannt worden: 1. für den wirtschaftlichen Wiederaufbau Europas, 2. für den Völkerbund, 3. für die auswättige Politik, 4. für aktuelle Angelegenheiten. Hieraus hat eine nicht- ksfemliche Sitzung stattgefunben.

Lord Fisher hat den Völkerbund sehr n'chtig charak­terisiert. Auch nach Eintritt Deutschlands in den Völkerbund würde der Völkerbund das einseitige Org m ;iur Vertretung der Interessen der ehemals Verbündeten bleiben, nur nicht so ganz unverhülll wft jetzt

LeitunySverbot. Der ObervrSstdent von Nftder- fajleflen verbot den .Sprottauer Anzeiger' aufgrund des GefetzeS zum Schutze der Repnbitt, wett er bte Verfolgung der Mörder RathenauS als Poste dezetch-' pet bali*.