Einzelbild herunterladen
 

....................................... i I .. .................. "*'**» .......... -'MW!......................MWWWWMWM WMOM...........................................

Amtliches Verkünoigungsblatt des Kreises Marburg

Anzeiger für (bas früher kurheffischej Oberhessen

«t.171

1922

BayerWe RegimngserNrnng im Lnuhtan

an

Zum Polizetprästdentex von Halle wurde der bts- hriigr Kölner Polizeipräsident Runge ernnnst»

licke Beziehungen unterhielt. Er entsprach mit der Unterbringung der Russen in hiesigen Arbeitsstellen einem Wunsch« des Fürsten. Raben unterhielt und leitete eine Geheimorganisation namensRächende Hand", die aus früheren Angehörigen des Freikorps bestand. Der Polizeipräsident veröffentlicht dir Statuten des Vereins, in denen u. a. gesagt wird, es sei die Aufgabe des Ver­eins,^ die deutsche Republik zu stürzen und die Monarchie zu errichten. Raben war am Kapp-Putsch aktiv be­teiligt. Er gehörte dann der Brigade Ehrhardt an, flüchtete nach Ungarn, kehrte nach der Amnestierung zurück und war dann zunächst in der Orgesch nnb dann im oberschlesischen Grenzschutz tätig.

Deulfchnationaler Protest gegen die Annahme der Forderungen des GarantieauSschufles.

Die deuischnationale Retchstagsfraftton hat der , »Deutschen Tageszeitung" zufolge eine Erklärung an den Reichstagsprästdenten Löbe gerichtet, in der sie gegen die Annahme der Denkschrift des Garantieaus- sthnsses durch die Reichsregierung schärfsten Einspruch erhebt und bemängelt, daß die Reichsregierung die Zustimmung des Reichstags zu diesem Schritt, der wichtige Souveränttätsrechte preisgebe, nicht eingeholt "" hat. Die deuischnationale Fraktion verlangt angesichts dieser Sachlage dir sofortige Einberufung des Reichs- togs.

Die ^Oderhesstsch« Zeituni" erschein! sechsmal wöchentlich. Bezugspreis monatlich 25 Ml. Für ausfallend« Kummet« infolge Streiks oder elementarer Ereignisse kein Eriatz. Verlag von De. L. Hitzero ttz. Druck der llniv^Buckdruckerei von 2oh. Lug. Koch, Markt 21,23. fternsprecher 55, Postscheckkonto: 31t. 5015 Amt Frankfurt a. Main.

Marburg Mittwoch, den 26. 3uli Heuert.

Zusammentritt deS UeberwachungsauSschuffes desx Reichstags.

Berlin, 26. Juli. Der 8. Reichstagsausschutz, der sogenannte UeberwachungsauSschutz, der den Reichstag während der Ferien vertritt, wird beute zu einer Sitzung zusammentreten. Auf der Tagesord­nung steht laut .Vorwärts" die Besoldungsordnung. Es sei jedoch zu erwarten, datz auch die durch ven bayerischen Vorstoß geschaffen« polittsche Lage bespro­chen werden wird, insbesondere im Hinblick auf den mehrfach erörterten Plan, den Reichstag einzuberufen, damit dieser die Ungültigkeit der bayerischen Verord­nung aussprechen könne.

Bmchiebm her Londoner Mrechungen.

Paris, 25. Juli. Einige Morgenblätter ver- össentlichen ein Telegrarstm aus London, wonach Lloyd George im gestrigen Kabinettsrate bei Be­sprechung der bevorstehenden Beratungen mit Potn- tarc erklärt hübe, daß der bisherige italienische Mi­nister des Aeutzeren, Schanzer, ihn darum ersucht hätte, die Zusammenkunft zu verschieben, bis das italienische Ministerium gebildet sei und sein Nachfolger ihr bewohnen könne. Der englisch« Mi­nisterpräsident habe die Berechtigung der italienischen Forderung anerkannt, und das Kabinett habe be- stblofsen, Potncar« erst nach Bildung des italieni- stl>en Ministeriums zu antworten.

Die MinetkbekMWll ii Berlin.

Berlin, 25. Juli. Halbamtlich wird gemeldet: Das Kabinett ist, nachdem in Bayern durch dir 83er- -jsentlichung der Notverordnung eine vorläufige Ent- steidung im Sinne einer Zuspitzung des Konfliktes Prischen Bayern und dem Reich erfolgt ist, heute Vormittag 11 Uhr zusammengetreten, um die gestern begonnene Aussprache über die erforderlichen weiteren Eckritte der Reichsregierung fortzusetzen. Die beiden bisher abwesenden Mitglieder des Kabinetts Reichs- Mizminister Dr. Radbruch und Minister des Innern Dr. Köster sind zur Teilnahme an dieser Sitzung zurückberufen worden. Mit Rücksicht auf die Rctwevdigkeit der juristischen Begründung des Rechts­standpunktes gegenüber der bayerischen Verordnung hat das Kabinett die Anwesenheit Radbruchs für un­umgänglich gehalten. Soweit Schlüsse bezüglich der Linie möglich sind, auf der sich die heutigen Berg »atittlgen ergehen, so ergibt sich daraus, daß man dec logisch recht anfechtbaren Formel Bayerns für die Verordnung, die als Gesetz zur Aufrechterhaltung ver­fassungsmäßiger Zustände in erregten Zeiten geschaffen worden ist, gleichfalls mit verfassungsmäßigen Mitteln begegnen wird. Als solches kommt vor ccklem zunächst die Vnrufu ngdeSReichsgerichtes nach der 83er- fassnng in Frage. Die Verordnung kann auch nad* Artikel 48 vom Reichspräsidenten oder Reichstag auf­geh o be n werden. ReichsernährungSminister Fehr, der heute von München zurückkehrt, wird dem Ka­binett aus eigener Anschauung über die Lage in Bayern berichten.

Ein« weitere Meldung besagt: Die Weigerung der Bayrischen Regierung, das Reichsgesetz zum Schatze der Republik durchzuführen und die Verordnung der bayrischen Regierung haben «ine ernst« politische Lage geschaffen, mit der sich die Reichsregierung in mehrrcen Sitzungen besaßt hat. Es ist selbstverständlich, daß puf die Anwesenheit sämtlicher Reichsminister oe° soliderer Wert gelegt wird, ehe endgültige Entschei­dungen gerrosfen werden. Die Mitglieder der Reichs- tegierung werden voraussichtlich im Laufe des Mitt­woch alle in Berlin eintreffen. Die Reichsregi-rung wird in ruhiger Entschlossenheit die Interessen und das 8tedi des Reiches zu wahren wissen.

DerVorwärts" glaubt über die Auffassung, die in der Beratung deS Reichskabinetts zum Ausdruck kam, witteilen zu können, daß an überstürzte Maßnahmen, wie eine Inanspruchnahme der Reichsexekutive, nicht gedacht werde. Der verfassungswidrige Schritt Bayerns solle zunächst mit verfassungsrechtlichen Maß­nahmen beantwortet werden und zwar werde sich das Kabinett wahrscheinlich zunächst für die Anrufung des Reichsgerichts laut Artikel 13 der Reichs- Verfassung entscheiden.

Ein amtlicher Kommentar zu der Notverordnung.

München, 25. Juli. In einer Sonderausgabe begleitet dieBayerische Staatszeiwng" die Notver­ordnung des bayerischen Gesamtministeriums mit einem längeren Kommentar, der mit den Worten schließt: Die baverisSe Staatsregierung legt bei ihrem Schritt den größten Wert auf ihr Bekenntnis des un- erscdütterlichen FestbaltenS am Reiche. Sie weist ferner mit allem Ernst weit von sich, datz ihr Vor­gehen irgendwie mit Bestrebungen in Verbindung ge­bracht wird, die auf eine Acnderung der versassungs- mäßig festgestellten republikanischen Staatssorm oder auf die Herbeiführung der alleinigen Herrschaft irgendeiner Bevölkerungsklasse abzielen. Die bayerisch« Regierung verbürgt nach ihrer bisherigen Führung der Geschäfte die Aufrichttgkett dieser Ver­sicherung.

Der Münchener Stadttat gegen die bayerische Regierung.

München, 25 Juli. Der Münchner Stadtrat nahm heute einen Dringlichkeitsaiftrag der Demokraten, Sozialdemokraten und Urmbbä. gigen Sozialisten an, wo­rin die Stellungnahme der bäuerischen Regierung gegen­über den vom Reichstag und Rcrchsrat beschlossenen Ge­sehen znm Schntz« der Republik bedauert und verurteilt wird. Durch dies« Stellungnahme würden ernste Gefah­ren in pv'itischer und wirtschastlicher Hinsicht hervorge- ruken, die den schwer erschütterten Volkskörpcr aufs n.u- gefährden und in ihren Folgen die Reichseinheit bedrohen. Der Stodtrat erwartet von der bayerischen Regierung, daß sie ihre verhängnisvollen Beschlüsse umgehend zurück- m'mmt

Die U.S. P. in Bayern hat die Bildung einer Ar­beitsgemeinschaft mit der rnchrheitsiozialdemo- fratischen Partei einstimmig beschlossen und ein Ein­ladungsschreiben zu Verhandlungen darüber an deren Londtaassraktion gerichtet.

Rach dem Rücktritt des Handelsministers.

München, 25. Juli. Wie dieMünch. Neuesten Nachrichten" melden, wird infolge der Angliederung des Handelsministeriums an das Ministerium des Aeutzern Staatsrat Dr. v. Meine! die Leitung der Geschäfte des Ministeriums für Handel, Industrie und Gewerbe übernehmen.

Fremdenflucht aus Bayern. *

Berlin, 25. Juli. DemVorwärts" zufolge hat aus Bayern fett Sonntag «ine förmliche Flucht der Fremden eingesetzt, die sich im Lause des gestrigen Tages noch verstärkte. Sommergäste, die sich für August angesagi hatten, zogen ihre Bestellungen tele­graphisch zurück.

Demokratie und auf die föderative Grundlage des Reiches eingestellt. Die bayerische Regierung sei in erster Linie berufen, dasWohl ihres Staates ynit allen Mitteln zu pflegen und gleichzeil!g das Wohl der Reichs- gemeinsckasi nicht au» dem Äugt ?u verlieren. Völlig fehl gehen deshalb alle Besorgnisse, die in den Maß­nahmen der bayerischen Regierung eine Abkehr von dem allzeit fest gehaltenen Grundsatz« der Reichstreue oder einen Beginn der Abkehr vom Reiche erblicken wollen. Der Ministerpräsident schloß: Die bayerische Regierung hat einen Weg beschritten, den zu gehen sie nur in der Lage ist. wenn sie die Mehrheit der bayerischen Volksver­tretung hinter sich hat. Ich darf das hohe Haus um eine Entscheidung bitten, ob es gewillt ist, die Regierung zu unterstützen.

Die Bayerische Vslkspartei beantragte darauf ein Vertrauensvotum. Abg Held (Bayerische Volks- pertei) wendet sich gegen die Beeinträchtigung der Hoheits­rechte Bayerns und meint, bei ruhiger Ueberlegung werde man auch in Berlin einen Weg finden, der den Einzelstaaten ihre Rechte läßt und dem Reiche gebe, was des Reiches ist. Der Mehrhettssozialist Timm erklärte sich gegen das Vorgehen der Regierung, ebenso der Unab­hängige N i e k i s ch, der Demokrat Dürr, sowie der Kommunist Auweck. W-i. Hilpert (Bayerische Mil- telparteil zmd Staebele (Bayerischer Bauernbund traten für die Regierung ein. Dagegen erklärte Burg­herr für sich und seine pfälzischen Kollegen innerhalb der bayerischen Mittelpartei, daß sie den Schritt der Re­gierung nicht billigten. In der Abstimmung wurde der Vertrauensantrag mit den Stimmen der Bayerischen Volkspartei, der Bayerischen Bauernbundes und der Bayerischen Mittelpartei angenommen.

Sie teWe und MW Seite Des Miltes.

Das Urteil des Staatsrechtslehrers Kahl.

Unser Berliner Lertreter hatte Gelegenheit, den Reichstagsabgeordneten Prof. Dr. Kahl, bet auf verfassungsrechtlichem Gebiete eine unbestriti tene Autorität ist, über den Konflikt zwifche» Bayern und dem Reich zu sprechen. Prof. Dr. Kahl gab seiner Auffassung etwa wie folgt Ausdruck:

Man wird die politische und die juristische Seite der Frage streng von einander unterscheiden müs­sen. Sehen wir zunächst von dem Politischen ab und betrachten wir streng sachlich die reine Rechtsfrage. Hier können meiner Ansicht nach Zweifel nicht aufkommen. Der Artikel 48 der Reichsverfassung, auf den sich die bayerische Regie­rung beruft, regelt zunächst die Rechte des Reichs­präsidenten und spricht im Absatz 4 den Landes­regierungen das Recht zu, bei Gefahr im Verzüge einstweilige Maßnahmen, nämlich zur Wiederher­stellung der Ruhe und öffentlichen Sicherheit, zu treffen. Im ganzen Zusammenhang mit den vor­ausgegangenen Absätzen desselben Artikels läßt meines Erachtens der Absatz 4 nur den Schluß zu, daß diese Berechtigung der Landesregierungen, einstweilige Maßnahmen zu treffen, nur dann ge­geben ist, wenn der Reichspräsident eine Verord­nung dieser Art nicht erlassen hat. Die Voraus­setzung ist also vollends nicht gegeben, wenn ein solches Gesetz in Kraft getreten ist. In ihrer amtlichen Mitteilung beruft sich die bayerische Re­gierung darauf, es sei Gefahr im Verzüge und be- - gründet das damit, daß der vorbehaltlose Vollzug der Reichsgesetze in Bayern zu erheblichen Störun­gen der öffentlichen Ruhe und Sicherheit führen müße. Diese Begründung scheint mir aber doch nicht richtig zu sein, soweit sie sich auf den Artikel 48 beziehen soll. Denn nach dem offenkundigen Sinne des Artikels ist nur bann Gefahr im Ver­züge,' wenn keine Reichsverordnung oder kein Reichsgesetz in Geltung ist und deshalb eine Ge­fahr besteht, wenn die Landesregierung nicht sofort einstweilige Maßnahmen trifft. Alles in cQem| also: Soweit ich die Rechtslage überschaue, lönntcj die bayerische Regierung für ihre Verordnung selbst dann kein Recht aus der Verfasiung herleiten, wenn das Reichsgesetz noch nicht in Kraft getreten wäre. Denn dann wäre immer noch die Verord­nung des Reichspräsidenten vorhanden. Eins von beiden, entweder Reichsverordnung ober Reichs« aesetz, gilt unter allen Umständen. Und solange das der Fall ist, knnn eine Landesregierung aus der Verfasiung keinen Rechtstitel zum selbständigen Vorgehen ableiten. i

Die politische Seite: Soweit sie in Betracht kommt, verkenne ich nicht, daß auf Seiten bet Reichsregierung unb auf Seiten des Reichstages^ Fehler begangen worden sind. Der Herr.^ Reichskanzler Dr. Wirth hat sich eine Zeitlang be«i müht, die Beziehungen zwischen dem Reich und Bayern für beide Seiten annehmbar zu gestaltens Aber auf dieser Bahn ist er nicht durchweg ge*j blieben. Man braucht nur an die Auseinander­setzungen zu denken, die im UeberwachungsauSschutz seinerzeit zwischen dem Reichskanzler und dem bayerischen Gesandten v. Preger stattgefunden haben, um zu wissen, auf# welcher Seite gefehlt worben ist. Man kann also der Reichsregierung den Vorwurf nicht ersparen, daß sie dem im We­sen des Bundesstaates begründeten und von Bis­marck so meisterhaft befolgten Grundsatz nicht ge­nügend Rechnung getragen hat: Die bayerische Eigenart zu schonen. Zu dem Konflitt hat aber natürlich auch die starre Abneigung beigetragen, die in Bayern gegen Preußen und Berlin vorhan­den ist. Ich kenne die Münchener Stimmung genau, halte sie aber nicht für berechtigt. Denn es ist keineswegs so, als ob in Berlin die Regierung alles darauf einstelle, Bayern Unannehmlichkeiten zu be­reiten. Das ist ein bayerischer Aberglaube. Neben der Reichsregierung und Bayern kommt aber noch ein dritter Faktor in Betracht, der zu der Span­nung mit beigetragen hat. Das ist das Verhal­ten der Linken im Reichstage. Wenn eine bayerische Frage zur Behandlung kommt, so fallen sofort lärmende Zwischenrufe: Mörderzentrale usw, An diesem Treiben beteiligen sich nicht nur Kom­munisten und Unabhängige, sondern leider auch Mehrhcitsslyialdemokraten. Das wichtigste pch litische Moment ist doch die Zukunftsentwicklung. Man legt sich jetzt unwillkürlich die Frage votj Wassollwerden? j

Meines Erachtens hätte bet Reichspräsident auf Grund des verfassungsrechtlichen Tatbestandes bat

Abg. v. Gräfe, der feinen Austritt aus der deutsch- Aaftonalen Fraktion unter Vorbehalt erklärte. Wird bon der deutfchnationalen Reichstagsfraktion in seiner Eigenschaft als Mitglied des auswärtigen Ausschusses "durch den Avgeoeducie» Lavcrrenz ersetzt.

Lkklrmmoßm Im die Mit Wrang.

Müncheu, 25. Juli. In der heutigen Nachmittags- sihung des baverischen Landtage- gab Ministerpräsident Graf Lerchenfeld außerhalb der Tagesordnung eine Erklärung bet bayerischen Staatsregierung über ihre Notverordnung betreffend den Schutz der Republik ab, wobei er u. a. aussührte:

Die bayerisch« Regierung habe alte verfassungsmäßigen Mittel erschöpft, um bte von der Rrichsregierung vor­gelegten Gesetzentwürfe $u brauchbaren Werkzeugen bn Kamps für die verfassungsmäßige Staatsform des Reiches zu machen. Die bayerische Staatsregierung sehe in dem Gesetzentwurf znm Staatsgevichtshof nach wie vor ein durch nichts begründetes Mißtrauen gegen die baye­rischen ordentlichen Gerichte und einen Eingriff in die Justizhoheit der Länder, ja di« Gefahr einer Au-- böhlung der Unabhängigkeit der Richter and einer Politisierung der Rech t i pre chu n g. Ein« Gefcckr schlimmster Art bild« nach der Ueberzerigung der bayerischen Regierung das Re'chsbeamtenge- setz, weil «S Gesinnungsschnüffelei mit alten ihren schlimmen Folgen sür unser Beamtentum züchten werde. Bezüglich des Reichskriminawolizeigesetzes erklärte der Ministerpräsident, daß wegen der Bedenken, die damals die Länderregierungen geltend machten, der Gesetzentwurf liegen blieb. Die bayerisch« Regierung sei der Auffassung, daß nut diesem Gesetz die Axt an die Polizei- hohcitderLän der gelegt werde. Die bäuerische Re­gierung sei mit den Bedenken, die sie gegen diese Gesetze überhaupt und gegen das Reichskrimmalpolizeigesetz im besonderen geltend gemacht hab«, - leider nicht durchge- htungtn. Die bäuerische Regierung beklagt im Inter­esse des Reiches nicht weniger als im eigenen Landes- iitteresse die Gestaltung der Gesetze, wie sie schließlich geworden ist. Sie erblickt in d#m gegen ihren Ein­spruch erfolgten Eingriff in die Justiz- und Polizeihoheit der Länder «ine Vergewaltigung Bayerns, di« mit btm Sinne und der Struktur der Reichsversasfung im Widerspruch steht. Gegen diese Vergewaltigung Bayerns durch das Reich protestiert die bayerische Regie­rung auf das Entschiedenste. Sie betrachtet den Kamp' gegen die Gesetze mit derer Annahme durch den Reichstag n i,ch t für erledigt. Sie hält diesen Kampf vielmehr für «inen solchen um di« Lebensinteressen des eigenen Staates, der durch Majoritätsbeschlüsse des Reichstages nicht entschieden werden kann. Dieft Auffassung ist im bayerischen Volke fest begründet. Die unruhige, ja die tier$toeifelte Stimmung, die sich in den letzten Wvcken weiter Kreise unseres Volkes bemächtigt hat ist auf die Besorgnis zurückzusühren, daß Stück um Stück der bayerischen Staatlichkeit verloren gehen und schließ­lich Ravern zu einer Provinz h-rabgcdrück; werben möchte. De bayerisch« Regierung ist ber lieber» reugung, daß die trostlose Lage des Reiches der Reichs­regierung hätte nahelegen müsien, einheitliche und gc» schlossen« Zusammenfassung des ganzen Deutschen Reiches sich zur Aufgabe zu machen uns alles zu vermecken, was Zwiespalt erzeugen maß. Mit dem Augenblick der An­nahme der Gesetze durch die gesetzgebenden Körperschaften des Reichstages war die bayerische Regierung als Hütcnn verfassungsmäßiger Zustände- der die Ausgabe gestellt, den Vollzug so einzuleiten, daß irgendwelche Rückschläge gegen Ruhe und Ordnung im Land« vermieden würden. In der Frag« der Justizhoheit könne sich die bayerische Regierung aus Rücksichten der StaatSno! wendigkcit dem Mehrheitswillen nicht beugen. Hier befind« sic sich in einem Notstand und habe deshalb die vorliegend? Ver­ordnung erlassen, chne von dem Boden der Verfassung abzngehen. Die bäuerisch-' Regierung werd« bei für sor­gen, daß der verfassungsmäßige Schutz .«nergisch und loyal ansgeführt werde. In diesem Zusammenhang, so fuhr der Ministerpräsident wrt, lege er auch Wert auf die Feststellung, daß alle auf die Versolgurg der Rathenau- mörder unb auf die sogenannte Organisation C. bezüg­lichen Verhandlungen an das Reichsgericht abgegeben worden seien. D?r Grundsatz, daß die Abwehr sich auf das unbedingt Notioendige beschränken müsse, habe auch dazu geführt, den Geltungsbereich der Verordnung auf das rechtsrheinische Bayern zu beschränken. Die Psalz bedürfe in diesen Zeiten der Gefahr rnues doppelten Zusammenhanges mit b>tv Reich-ganzen allo der Ver­ankerung mit dem Reiche. g> a:ch Bayern. Die Abwehr der bayerischen Regierung sei auf die Grundsätze wahrer

Weitung einer reuen EehMmnnWon?

Altona, 25. Juli. Wie der Polizeipräsivent von stlftona mitteilt, ist der Altonaer Polizei vor etwa 11 Tagen die Ausdeckung einer.nationalistischen Geheimorga­nisation gelungen Bis jetzt wurden zwei Personen verhaftet. Di« Akten wurden durch den Oberstaatsanwall von Altona bereits dem Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik übergeben. Beamten der Altonaer Frem- denpohzci war cs ausgefallen, daß außerordentlich viel frühere russische Offiziere nach Altona kamen, um im Hasen Arbeit zu nehmen. Sie gaben an, auf Veranlassung des Rittmeisters Raben nach Altona ge­kommen zu sein. Die' Russen wurden inzwischen ausge- wicsen. Raben war im Baltikum Adjutant des Fürsten Awalow-Bermondr, mit ium er freundschssi-

Der Aweigenvreis beträgt für de« 9 ge|p. Zeil «Millimeter 1.25 ®t, amtliche unb

«usw. Anzeige« 1.60 Mk. Ander« Soaltendreiten entjprechend. Bet schwierigem Satz S7 Tiflnffl 25,/<> Aufschlag. Svät einlau>enbe oder Den Kaum über ll, Seite einnehmende An- OJJljJt jeiaen werden na* der Textspaltenbreite berechnet. Reklamen die Tol.-Zeile 12.00 Ml. Jeder Rabatt gilt als Barrabatt. Bei Auskunft durch die Geschäftsstelle unb

Vermittlung der Angebote 3 Mk. Sondergebühr.