Amtliches Verkündigungsblatt des Kreises Marburg.
Anzeiger für (bas früher kurhefsifchej Oberhessen
Jlr. 159
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Marburg
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57. W 1922
Dos dnW BtiniininosgM
Der Reichskanzler über die ernste Lag« Deutsch, lavds.
Zn Bestätigung der am Sonnabend veröffentlichten französischen Nachrichten über ein Etun- dungsgesuch der deutschen Regierung wird von zuständiger deutscher Seite gemeldet:
Die Reichsregierung entschloß sich zu einem Stundungsgesuch mit dem Ziele, die Barzahlungen ,uf einen längeren Zeitraum zu verteilen, um so Hine Atempause zu bekommen. Die Berhandlungen sinn bereits im Gange. Die Staatssekretäre Fischer und Schröder find nach Paris abgereist, um mit Mitgliedern der Reparationskommission in Verbindung zu treten. Später dürfte Staatssekretär Bergmann folgen.
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Der Sonderberichterstatter des „Excelsior" in Berlin fragte den Reichskanzler, was er der fran- jvfischen öffentlichen Meinung in den schwierigen Verhältnissen mitzuteilen wünsche, in denen sich die Deutsche Republik gegenwärtig befinde. Der Kanzler gab folgende Antwort.
„Alle Welt mutz die gegenwärtige Regierung mit allen Mitteln unterstützen, damit das deutsche Volk das Gefühl hat, datz es entlich dem Unglück entgeht. Die Staaten Deutschlands betrachten die Belegung der Ruhrstädte al» eine Irche Ungerechtigkeit. Wir können nicht serstchen, datz man uns diese Besetzung weiter er- »ulden lätzt, da wir doch immer mit allen Mitteln »ersucht haben, den Vertrag von Versailles zu e r- füllen. Wir können daher auch unseren Gegnern feine befriedigende Antwort erteilen, wenn sie uns fragen was wir für Deutschland getan haben. Unter c .’ien Umständen steigt der Dollar auf 520 Mark. Die Stunde der Gefahr ist gekommen."
. Dr. Wirth weist dann darauf bin, datz er bereit ist und immer bereit sein wird, sich mit Frankreich zu verständigen. Er ist der Ansicht, datz Deutsche und Franzosen zusammenkommen müsien, um wirtschaftlich und unter den gegenwärtigen licht nur für Deutschland, sondern auch für Frank- ceich gefährlichen finanziellen Verhältnissen über sie Frage der Reparationen zu verhandeln, wobei sie jede politische Frage aus dem Spiel lasten mutzten. Zum Schluh lenkte der Kanzler die Aufmerksamkeit auf die ernste Lage Deutschlands, wenn infolge Mangels an Unterstützung die demo- ratifche ^ "lerung umgestotzen würde. Das wäre »as ° Hit die ftotale-Revolution und den Lürgerkrieg in Deutschland mit allen ihren Folgen.
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Mtnlfterrctt In London.
Parts, 9. Juli. Der Londoner Berichterstatter »es „Petit Journal* teilt mit. am Dienstag werde ein austerordentkicher Ministerrat unter Vorsttz Lloyd Äeorges adgevalten, der sich mit der Entschädigung-- frage beschäftigen werde.
Marksturz und Regierungskurs.
T ?r Führer der Deinokratischen Partei im Reichs- ag Dr. Petersen, hat in einer Hamburger Rede »arauf hingewiesen, datz eine Erweiterung der Koa- ■ition nach link autzenpolitische Bedenken haben würde und schon allein deshalb einen Widerstand rechtfertige. Hierzu schreibt das „Hamburger Fremdcn- blatt", datz nach Mitteilungen von verschiedenen glaub- würdm-n ~-'fren der führende Finanzmann Amerikas Erweiterung der deutschen Regierung nach links als daS Ende jeder Anleihemöglichkeit bezeichnet habe. Das weitere Abgleiten der jetzigen Reichsregierung nach links, die bewußte Stärkung der Machtansprüche des Radikalismus, wie sie seit der Ermochung Rathcnaus hervorgetreten ich scheine die finanz- und wirtschaftspolitisch führenden Steife des Ausland's vornehmlich dazu bestimmt zu haben, der Möglichkeit der Wiederaufrichtung Deutschlands ihr letztes Vertrauen zu entziehen, so datz der vernichtende Marksturz ein« ziemlich unmittelbare Folge der letzte» «inseitigen Politik der Regierung und der bamit begünstigten Machtan- Brüche des Radikalismus zu sein scheine.
Räte-Rutzland.
fi o n b o n, 8. Zuli. (Reuter.) Nach einer Meldung aus Moskau ist in Petersburg das Urt il gegen die Geistlichen gefällt worden, die sich der Requirierung von kirchlichem Eigentum widersetzten. Elf Geistliche wurden zum Tode verurteilt, darunter der Metropolit Benjamin, ein Bischof, mehrere Priester und Profestoren. 53 erhielten Gefängnisstrafen von 5 Jahren an Aufwärts. Der Gerichtshof beschloß weiter, gegen den Patriarchen Tichon ein Strafverfahren einzuleiten.
fitme Wil ob! eine Mennigs- «Menm
Die Besprechung der Regierungsparteien über die Möglichkeit der Regierungserweiterung ist am Sonnabend ohne Ergebnis verlaufen, da Zentrum und Demokraten erklärten, erst am Montag Stellung nehmen zu können. Man darf aber schon heute als feststehend annehmen, daß die große Koalition von Ccheidemanq oder gar Brcitscheid bis Stresemann nicht zustande kommt: denn der „Vorwärts" erklärt, daß die Sozialdemokratie nicht daran denke, statt der Unabhängigen die Partei des Herrn Stresemann in die Koalition auszunehmen. Es handele sich bei diesem ganzen Briefwechsel um gar nichts andere» als um ein politisches Luftgeschäft. Auch Scheide- man hat sich unzweideutig gegen eine Koalition mit der Volkspartei ausgesprochen werden, worüber an anderer Stelle berichtet wird.
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W Atm her DeutWu Mmrtei.
Berlin, 9. Juli. Der RrichSausschuß der Deutschen VolkSpartei genehmigte nach einem Referat bet Abgeordneten Stresemann einstimmig eine Eut- schlietzung ,ur politischen Lage, in der eS heißt:
Der ReichsauSschutz der Deutschen VollSvartei erheR einstimmig Protest gegen die Verpestung unseres öffentlichen Lebens durch Mordorganisationen und Aufteilung der Moidinstinkte. Die schärfsten Mast, regeln gegen solche Organisationen nnd eine solche Agitation finden seine Zustimmung. Der Streit um die Frage der Staatsform hat <u dieser schweren Not unseres Vaterlandes ,u schweigen. Wir sind der lieber- zeugung, daß der Wiederaufbau Deutschlands nur auf dem Boden der republikan'schen Verfassung möglich ist. Deshalb stimmen wir dem Schutze dieser Verfassung und der Bereitschaft der RrickstagSsraktion, an dem Besetze ;um Schutze der Republik mitzuwirken, in. Wir sind mit der Annahme des Gesetzes einverstanden, wenn ihm der Charakter eines einseitigen Ausnahmegesetzes genommen wird. Von der Regierung verlangen wir die Wiederausrichtung der Staatsautor i- tüt gegen die Herrschaft der Straße und erheben schärfsten Einspruch gegen die unerhörten Ausschreitungen bei den letzten Demonstrationen Wir verwahren uns weiter gegen jede Schmähung der Ber- aangenbeit und unserer nrosten vaterländischen Geschichte. Wir wollen die Rrichsllazge gegen Verächtlichmachung und Beschimpfung geschützt wissen, aber wir wenden uns ebenso gegen jede Beschimpfung der schwarzweist- roten Farben, die uns nickt die Farben einer Partei, sondern das Svmbol der nach harten geschichtlichen Kämpfen -Trungenen deutschen Einigkeit sind. Wir haben ungeachtet der Agitation der Deutschnationalen Dolls- mrtei bisher in guten Beziehungen zu ihr zu steb.m resncht. - Im Interesse der so notwendigen inneren Ge stmdung wenden wir un« aber gegen jede Verhetzung, mch durch rechtsradikale Elemente, mit rücksichtsloser Schärfe.
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Eine Rede Scheidemanns.
Gegen eine Koalition mit bet Deutschen Vollspartel für die AuflSfnng deS Reichstage».
~ Frankfurt a. M., 9. Juli. In einer Rede im Saale deS Palmengartens na6m Oberbürgermeister Scheidemann (Kassel) Stellung gegen die Reichswehr, dir sich zur größten Gefahr für bk Republik entwickelt habe. Auch dem Reichswehrmiwster Gehler mützte man zu verstehen geben, datz err lieber von sich aus gehen müsie, wenn er nicht mehr Kraft und Energie aufbringe, inner der größten Fehler 1918 je es gewesen, der Presse die Pressefreiheit zu la Ren. Gegen die Reaktion müsse der Kampf bis avfs Messer geführt werden, wenn man nicht selbst als Opfer des Messers und des Revolvers fallen wolle. Zur Frage der Hereinnahme der Deutschen VolkspartÄ in d'e Reichsregierung er- llärte Scheidemann. auch wenn die Volkspartei unzweideutig erlläre. datz sie sich ans den Boden der Verfassung stelle, dürfe man sie unter keinen Umständen in die Regierung bineinnehmen. Die Volksvarteiler seien Vernun-trepublikaner, mit dem Herren aber Monarchisten. WaS man brauche, sei die Hilst des ehrlichen demokratischen Bürgertums. Dst Einigkeit unter den Arbeitern marsckiev, und sie seien zum Kamvf bereit mit geistigen Waffen; aber die Arbeiterschaft scheue auch den anderen Kampf nicht, wm» er ihr aufgezwungen werde. (Lebhafter Beifall.) Wenn die Reaktion weiter arbeite wie bisher, würde man den blutigsten Bürgerkrieg in Deutschland haben. Wenn das Gesetz zum Schutz der Republik nicht in wenigen Tagen in eine- verabschiedet werde, die der deutschen Arbeiterklasse genüge, dann werde die Arb-iterffaffe den Berlinern sagen, wo Bartel den Most geholt habe. Man solle an das Volk appellieren und den Reichstag auflösen.
Wfritt tzrs Ferra Wlrilche« fiofetls.
Warschau, 9. Juli. Das neue Kabinett Sliwinski ist zurückgetreten. Der Rückttitt erfolgte infolge eines Mißtrauensantrags bei Rechten, der vom Scjrn mit 201 gegen 195 Stimmen angenommen wurde.
AMm bis AmMmMu im AM«!i.
Bayern gegen die Beschränkung seiner Hoheitsrechte.
B e r l i n, 8. Juli. Im Rechtsausschuß des Reichs- ageS wurde der Gesetzentwurf zum Schutze der Re- publik weiterberaten. Lor Eintritt in die sachliche Beratung bemerkte Dr. Rosenfeld (11. S. P.): Der bayerische VolkSpatteiler Beyerle hat gestern auf die Gefahren schwerster Konflikte mit Bayern: hing-wiesen. Solche KonfliSe beschwött Bayern selbst herauf. Bayern nrnh endlich aushöveu, das Deutsche Reich zu sabotieren wie dies in der Verfügung des bayerischen Innenminister- geschehen ist, nach welcher Anordnungen des Oberreichsanwalts erst auszuführen s.nd, nenn der bayerische Innenminister seine Zustimmung erteilt hat. Diese Verfügung muß sofott zurückge- nommen werden.
Der bayerische Gesandte v. P reger erttfirte: Auch die preußische Regierung hat eine Verfügung dahin erlassen, daß in Zweifelsfällen Akten durch den General- staatSanwalt dem preußischen Justizministerium vorgelegt werden sollen. Etwas anderes bezweckt die bayerische Regierung auch nicht. Sir können der bayerischen Regierung nicht das Recht nehmen, daß sie in tftartigen Fällen, wo so tief in die Justiz- und Polizeihoheit eines Landes Hineiug-grifsen wird, eine Kontrolle darüber auSüben will, ob die Verfügung einheitlich und den bestehenden Bestimmungen ent» lorcchend vollzogen wird. Daß irgendwelche Verzögerung entsteht, ist im jetzigen Zeitalter deS Verkehrs nicht zn befürchten. Zu der Fragen warum Bayern der Einrichtung eines Staatsgerichtshof e S in der vorgeschlagenen Form so seyr mibet» strebt, erklärte der Gesandte: Durch die Weimarer Verfassung find den Ländern die Militär-, BerkehrS- und Finanzhohrit genommen. Nur die Justiz- und Pollzeihoheit sind ihnen geblieben. Noch neulich, als der Reichspräsident in Dkünchen war, erklärte er, daß nun nicht weiter in den Ländern durch bk Verfassung gewährleisteten Rechte eingegriffen werden solle. WaS ist der Staatsgrrichtshos andere», als ein Eingriff in diese Rechte! Artikel 105 der Verfassung sagt: „Ausnahmegerichte sind unstatthaft." Darum haben wir rm Reichsrat beantragt, daß der Senat des Reichsgerichts mit der Aburrrilung dieser Vergehen betraut wird, um die Verfassung zu wahren. S i e ändern die Verfassung ab. Wir verwahren uns dagegen, daß uns die letzten Rechte der Verfassung, rines nach dem andern, entzogen werden.
Reichsjustizminister R a d b r u ch erklärte, daß jede Einschränkung des Ernennrings rechtes des Reichspräsidenten für die Zusammensetzung des Reichsgerichtshofes durch Einschaltung des Reichsrate- oder des NeichsgerichtSpräsidenten undiskutabel sei. Er halte dies für eine der Schicksalsfragen des Gesetze- und damit vielleicht für die politische Schicksalsfrage.
Abg. Dr. Stresemann (D. BP.) stellte einen Antrag, nach dem die Mitglieder des Reichstages und des Landtages von der Ernennung zu Mitgliedern de- Staatsg-rrckftshofe- ausgeschlossen sein sollen. Dr. Levi (Unabh.) bentragte, daß auch da- Flaggen der schwarz-weiß-rvten Fahne untre Strafe gestellt sein sollte. Demgegenüber wurde von deutschnationaler Seite darauf aufmerksam gemacht, daß dann auch das Flaggen der roten Fahne und das Tragen dieser Fahne, sowie das Tragen des Sowjetstern - unter Strafe gestellt werben müsse.
8 2 würbe dahin abgeändert, daß Gewalttätig- leiten oder Verabredung und Aufforderung dazu nur gegen Mitglieder der republikanischen Regierungen des Reichs oder der Länder (nicht gegen Mitglieder srühere r Regierungen) mit Gefängnis von 3 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft werden. Ebenso werden öffentliche Verherrlichung, Billigung, Begünstigung ober Belohnung einer solchen Tat oder Teilnahme an einer nrbtnr.en ober staatsgefährlichen Verbindung bestraft. - Oeffenlliche Beschimpfung der versassuiigsmäßigen t,- p'lllikanischen Staatsform ober Verleumdung von Mtalichern bet republikanischen Regierung des Reichs oder eines Landes durch Herabwürdigung oder Beschimpfung von solchen wird nach § 2a mit Gefängnis bis zu 5 Jahren und Geldstrafe bis zu 1 Million Marl bestraft.
Eine Anhörung des Reichsrates bei der Zusammen- setzung des Staatsgerichtshofes wurde abge- lehnt. Drei Mitglieder des Staalsgerichtshofes müßten Reichsgerichtsräte sein. Hierzu wurde ein Zentrums- antrag angenommen, daß diese Mitglieder auf Vorschlag des Reichsgerichtspräsidenten ernannt werden sollen. Ferner wurde der Antrag der sozialdemokratischen Partei angenommen, wonach nicht die Rcichsanwaltschast die Anllagebehörde ist, sondern ein vom Rrichsjuftizminister zu ernennender Kommissar vffenllicher Ankläger sein soll. Die rückwirkende Kraft der ^setzlichen Bestimmungen soll nur, wie RrichSjnstixminister Radbruch erklärte, Gültigkeit für die Zuständigkeitsbestimmungen ufw^ nicht aber für da- materielle Strafrecht heben. ■
Die §§ 7, 8 und 9 (verbotene Bereinigung) wurden mit einigen Aenderungen der Regierungsvorlage angenommen. ebenso bet Paragraph Über die Beschlagnahme und das Verbot von Druckschriften. Gestrichen wurde dagegen § 13, der bestimmt, daß Mitglieder vormal- landesherrlicher Familien, wenn sie wegen einer der im Gesetz bezeichneten strafbaren Handlungen verurteilt Warben sind, durch Beschluß der Reicbsregierung aus dem Reichsg-biet au-gewiesen werden können. Maßgebend für die Streichung dieses Paragraphen war die Haltung der Demokraten und des Zentrums, deren Bcrireter erflärten, daß die Straf« der Verbannung nur Erbitetrung erwecken würbe. Dagegen beschieß bet Ausschuß im 8 11 zu bestimmen, baß Mitgliedern vormals landesherrlicher Familien das Berieten des Reichsgebiete- untersagt oder ihr Aufenthalt auf bestimmte Telle oder One deS Reimes beschränkt werden kann. Wenn sie ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt im Ausland haben. Im Falle der Zuwiderhandlung können solche Mitglieder durch Beschluß der Reichsregierung aus dem Reichsgebiet ausgewiesen werden. Abgelchill wurde der Antrag der Sozialdemokraten und der Unabhängigen, der verlangte, daß für die Dauer von 25 Jahren vom Inkrafttreten der Reichsverfassung an Mitglieder der im November 1918 entthronten landesherrlichen Familien nicht a(8 Reichspräsident, Staatspräsident ober Mitglieder der Reichsregierung ober einer Landesregierung gewählt verden können. Nach dem Antrag sollten auch für die gleiche Zeitdauer Mitglieder der genannten Familien von der Einstellung in die Rrirl>swehr ausgeschlossen bleiben. Die Geltungsdauer de- Gesetzes würbe auf fünf Jahre, vom Tage bet Verkündigung ab, festgesetzt.
Berlin, 10. Juli. Der Rechtsausschuß des Reichstages nahm heute einstimmig einen Antrag der Linken an, daß der Staatsgerichtshof sich au- zwei Mitgliedern des Reichsgerichts und auS fünf Laienrichtern zujimmensetzt. Damit ist also die Zweidrittel- wehrheit der Laienrichter bei der Nrrells- bilhn.ig gewährleistet. Ferner wurde ein Antrag angenommen, daß die Bcrufsrichter beim Staatsgerichtshof nicht Reichsgerichisräte zu sein brauchen, sondern es können auch^ vom Vorsitzenden abgesehen, .mbtte angestellte ordentlich: Richter ernannt werden. Damit war die zweite Lesung der Bestimmungen über den Staatsgerichtshos abgeschlossen .und der Ausschuß beann die Beratung über die Ttiel 3 und 4 d-s Sc» sctzentwurss, die die verbotenen Perrine und die Be- schlaguahme und das Verbot i>on Druckschriften behandeln. Die Gesetzesteile 3 und 4 wurden mit unwesentlichen Abäilberungm genehmigt. Rrichsmiiiistet des Innern Dr. Köster erklärte auf eine Anfrage daß von dem Paragraphen, wonach Vereine, die die Erhebung einer bestimmten Person als Thronanwärter betreiben, mifgelöst werden könne», diejenigen Vereine nicht berühtt werden, weiche die monarchistische Gesinnung und das Legitinut'ttpcmzip im vet af'ungs- mäßigen Rahmen pflegen. Wenn aber ein Verein die Erhebung einet bestimmten Person als Thronanwättet betreibe, so gäbe daS während her fünfjährigen Gel- tungsdauet des Gesetzes Anlaß zur Auflösung. Bei Beratung deS Mitglieder vormaliger landesherrlicher Familien behandelnden Teils 5 bemühte sich die Linke, die ursprüngliche Regierungsvorlage wieder- herzustellen. Die Abstimmung ergab Ablehnung des AnttagS. § 13, der die Verbannung vormals landesherrlicher Familienmitglieder beltisft, wenn diese sich nach dem Gesetz schuldig gemacht haben, bleibt gestrichen. Bei bet Beratung bet Schlußbestim- arungen wurde die Fassung der ersten Lesung dahin a'.geändert, daß, wer mit einem anderen ein Set* »rechen des Mordes verabredet, schon Wegen dieser Verabredung mit Gefängnis nicht unter einem Jahre bestraft wird. Die Strafe ist Zuchthaus, wenn eine Perfon aus Gründen, die in ihrer Stellung im ösfent- lrchen Leben liegen, ermordet werden soll. Neben bet Freiheitsstrafe kann auf eine Geldstrafe bis zn 5 Millionen Mark erkannt werden. Straffrei bleibt, wer der bebrüten Person oder der Behörde von don -Verabredung Kenntnis gibt, bevor der Mord gelungen oder versucht worden ist Damit war die zweite Lesung des Gesetzes beendet und der Ausschuß vertagte sich in später Abendstunde.
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Bedenken des Bürgertums.
Berlin, 9. Juli. Das gefchäftsführende Präsidium des Reichsbürg.r.ul» bat an sämtliche bürgerliche Fraktionen <•*'* Reichstags eine Eingabe gerichtet, in der zum Schutzgesetz für die Republik Stellung genommen und darauf hingewiefen wird, datz jede Ausnahmob-sttmmung des Gesetze, zu dauernden polnischen Reibungen führen müsi«. Ggleichzeitig r rijt eine Eingabe an den Reichskanzler auf G tb zahlreicher ax» bem ganzen Reich vorlieg : Na.hNchlen darauf aufmerksam, batz burch bie bisherigen Ucgnabmen und Beiordnungen des itiei«*- Präsidenten weite Ärefe des ae sich auf dem Bode., ber heutigen Verfassung stehen«