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Zweites GlaK

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Wage«. 'S v«r kchr «tt ich iraust wirda."z>ti »euch wir komme« durch."

bevor die ®efamtonettennungen in der bisherigen Weise durchgeführt find.

bis die Umanerkennung erst einmal burcff»führt wäre. Ich habe auch vor vielen Monaten bereits die in dieser Richtung laufenden Wünsche der Kriegsopfer dem Reichsarbeistministerium unter­breitet. Angesichts der Schwierigkeiten, die dem entgegenstehen, scheint es mir indesien nicht möglich.

Seit dem Inkrafttreten bee R. B. ®. vom 21. 4 1920 ist der Geldwert erheblich gesunken. Das R.V.G. siebt im § 87 eine Bestimmung vor, die es ermöglicht, die im R.V.®. festgesetzten An- sprüche der Berechtigten ohne erhebliche Schwierig­keiten an di« fortlaufende Teuerung anzupasien. Von dieser Befugnis ist nur ein einziges Mal Ge­brauch gemacht worden. Die Teuerungszuschläge, die im Gesetz auf 25 v. H. festgesetzt waren, sind mit Wirkung vom 1. L 21 ab um 10 v. H. auf R v. H. festgelegt worden. Run wird kein Mensch bc haupten wollen, daß seit diesem Zeitpunkt die Teuerungsverhältnisse die gleichen geblieben wären. Es kommt hinzu, daß die Steigerung der Teu- erungszrlschläge um 10 v. H. in 9 von 10 Fällen praktisch nicht zur Auswirkung gelangt ist. Die Bestimmungen über die Kürzung der Rentenbezüge §§ 63 64 R. D. ®.) haben nämlich dahin geführt, daß alle Kriegsbeschädigten und Kriegshinterblie- denen, die irgendwie gegen Lohn oder Gehalt be- schäftigt sind, keine nennenswerten Bezüge aus dem R.B.®. mehr bekommen. 41m denjenigen, die erwerbsunfähig oder um mindestens 50 v.H. er­werbsbeschrankt find, einigermaßen entgegenzukom­men, hat die Reichsregierung Rn Verordnungswege seit Herbst vorigen Jahres TeuerungszusZ'äge durch die Versorgungsbehörden gewährt, auf die ein klagbarer Anspruch nicht besteht. Diese Teu- erungszuschüsie find relativ gering, sie find ab 1. 12. 21 und 1. 3. 22 erhöht worden. Zurzeit liegt dem Reichstag der Entwurf eines Gesetzes vor, der abermals eine klein« Erhöhung dieser Teuerungs­zuschlage bringen soll. Die Zuschläge sollen künftig betragen: für einen Schwerbeschädigten bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um mehr als 80 v.H. 450 JA. monatlich, bei einer Minderung um höchstens 80 v. H. 320 <M. für eine Witwe 320 -K. rüt eine vaterlose Waise 160 JA., für eine -lternlose Waise 200 JA und für einen Elternteil 180 JA. Außerdem erhält ein Schwerbeschädigter, wenn er für Kinder zu sorgen hat, für jedes Kind 100 JA. Diese Zuschüsse werden aber dadurch vielfach wieder llusorisch gemacht, daß der § 4 sehr harte Kür­zungsvorschriften vorfieht. Hiernach werden diese Zuschüffe nur zum halben Betrage gezahlr. wenn der Anspruchsberechtigte die jeweils gelten­den Höchstsätze der Erwerb-los?nunterstützung neben den Versorgungsgebührnissen verdient. Die Teu- erungszuschüffe fallen völlig fort, sobald das Einkommen des Erwerb-beschränkten die Höchst -

PoMskbe Tagesna^richten.

Oberst Lqlander freigesprochen.

Der Vorstand der Deutschnationalen Volks­partei in München Oberst a. D. v. Tylander, der vom Schöffengericht wegen Tragens der Kni» form zu 300 JA. Geldstrafe verurteilt wurde, -mrd- gestern in der Berufungsinstanz vor bet Straf» lammet in München fteigesprochen, weil die Verordnung des Reichspräsidenten vom 21. August 1920 erst 24 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft getreten ist, das Delikt aber schon am 1. September begangen worden ist.

Bestrafung des Redakteur» der »Roten Fahne".

Wegen Beleidigung be« Polizeipräsidenten von Potsdam v. Zttzewih und be« Polizeiwacht»

stimmig gebilligte Auffassung ist die, daß unten keinen Umstände« die unter 50 V.H. erwerb-» beschränkten Kriegsbeschädigten und bit verso» gungsberechtigten Hinterbliebenen, die «tcht ee» werbsunfähig find, auf di« Dauer von der Gesetz­gebung fo behandelt werden dürfen, als wen« sie überhaupt nicht vorhanden wäre«. Freilich mutz man sich darüber klar fein, daß eine Versorgung der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen, e* le unserem sozialen und rechtlichen Empfinde« ent« pricht, angesichts bet ungeheuer großen Zahl bet Versorgungsbetechtigten gewaltige Summen oet* schlingt. Die an sich durchaus bsrechtigten For­derungen der KriegsbeschSdigtenotganisationen in vollem Umfange durchzuführen, würde so erhebliche Geldmittel erfordern, daß mfet finanziell und wirMastlich darniederltegendes Reich dar« zu« grulttre gehen müßte. Darüber aber kann tei«! Zweifel herrschen, daß diese Frage von der Gesetz, gebung bisher in einer Weise behandelt worden ist, die nicht geeignet erscheint, Beruhigung in die Kreise der Kriegsopfer hineinzutragen. Es ist des­halb bringend erforderlich, daß Reichstag und R» gtetung sich gegenüber diesen Fragen zu einer neuee Stellungnahme durchringen und entschlossen sind, für diesen Zweck größere Mittel bereitzustellen, als das seither der Fall gewesen ist.

(8 6).

Umfang der Zeichnungspflickt. a) Maß« stab: Vermögensstaud vom 31. Dezember 192? nach B - wettnngsvorschttften des Vermögenssteuergesetzes 7); Werwaviere mit Börsenkurs za 75 Pro,, der Kurswerte vom 29. April 1922 (§ 32).

b Freigrenzen (88): allgemeine: 100000 Mark be sonders bei überwiegendem Kapitalvermögen:

300 000 Mark, wenn 30 000 Mark Einkommen.

1000 000 Mark, wenn Einkommen unter 50 000 Mk.

vorwiegend aus Erträgen dieses Vermögens, für i Personen, die über 60 Jahre alt »der erwerbS-

Du bleibst nicht?"

Der Landrat wehrte ab.Wozu, Werner? Nach Hanse muß ich doch und bann früh, zu nachtschlafener Zeit Jetzt ist'« schon kühl. Der Vollmond steht über den Bergen, und hell ist'S wie bei der Mitternachtsonne DaS gibt einen feinen Abstieg."

Dann begleite ich Dich ein Stück."

Don, Witt) Dir gut tun auf'S opulente.Souper." Bald darauf fliegen sie talwärts. ,

Im L-nttholdhause hatte am Nachmittag eine sehr chhofte Auseinandersetzung stattgefunden. AlS Hein­rich von dem Lokaltermin an der Holzschleife heim­kam, erwartete ihn bie Mutter. Er berichtete von dem unbefriebigenben AuSgange. Kurz, schroff, ärgerlich Dabei ging er ruheloS ha Zimmer auf und ab. Er sah bleich um trfe unruhig flackernden Augen lag ein blaugrauer Rarck. Wenn er schwieg waren die Lippen eag geprrfE und harte Falten durchfurchten

grenze der Erwerbslosenunterftützung nm mehr als die Hälfte übersteigt. D^ese Bestimmungen werden dazu führen, daß unzSsilige Dnspruchsberechtig'e von diesen Teuerungszulagen nicht erfaßt werden.

Angesichts dieser Tatsache kann die Versorgung der Kriegsopfer, wie fie beute besteht, und wie sie nach dem vorliegenden Gesetzentwurf geplant ist, keineswegs als eine solche angesehen werden, die auf die Dauer verantwortet werden kann. Erfor­derlich wird eine erhebliche Heraufsetzung der Ein­kommensgrenze, bei deren Vorhandensein die An­wendung der Kürzungsvorschriften der §§ 63 und 84 R.V. ®. zulässig ist. Unbedingt erforderlich ist. dafür einzutreten, daß bei den fakultativen Leistungen der T^- rung^uschläge eine Kürzung erst dann eintritt, wenn mindestens % dessen an Einkommen festgestellt werden kann, was jeweils an Einkommen einem Beamten der untersten Besol­dungsgruppe der Neichsbeamtenbesoldung zusteht. Darüber hinaus aber werden wir nicht umhin funnen, durch Anwendung des § 87 R. D. G. die generellen gesetzlichen Leistungen für alle Kriegs­opfer zu erhöhen. Ueber diese grundsätzlichen Fra­gen haben in den letzten Tagen im 19. Ausschuß (für Kriegsbeschädigtenfragsn) des Reichstags scharfe Auseinandersetzungen stattgefunden. Die von mit vertretene und von meiner Fraktion ein-

Jch halte den Böhm für eine« Gauner."

,Hm. hm! Aber der Hardt ist 'n ehrlicher MoE und ein kluger. WaS der wagt kann man auch."

Gauner, Mutter, alle« Saunet," sagte er flüstern- und au8 den Augen sprühte e».

Sie sah entsetzt auf.

.Heinrich!"

Da ist war abgekartet. Wie der Landrot mit dem Schultheißen sprach und tote er mit uns sprach. Da ist waS abgekartet Abgekartet, sag' ich"

Er stampfte mit dem Fuße auf und nahm sek» ruheloser Rennen durch die Stube wieder auf.

Die Mutter faßt- ihn an beiden Schultern.

Mtt Dir ist was loS," sagte sie.Und wie Dn aussichst, blaß wien Gespenst. WaS ist loil*

Tu machte sich frei, antwortete aber nicht

Ich will wissen, was Du hast?" '

Er drehte sich mürrisch halb herum und tätig die Worte lässig hin:

Unfc toeuft ich red^ lachst Du barte«.

(Fortsetzung folsstI

klar machen,n bißchen eingezogen, denke ich mir. Und von daher, wo solch schSncS Zeug wild wächst, bist D» in unser trockenes nüchternes Rordland gt- kommen. Kannst Du Dir eigentlich vorstellen, frier zu bleiben?"

Werner betrachtete lange seine Zigarre, ehe er antwortet?, die Frage hatte so vieles in ihm durch­einander schwingen lassen. Endlich sagte er*Weiß ich's? Ich bin ein Wandervogel der Kunst."

Der auch mal in den Käsig kommt und der Käsig heißt Ehe. Wer son Blick hat fürs Schöne, wie Du; so wenig Fett und so viel Äurage. Na, da gvfrtä ja gar nicht anders. Und dann wird der Herr freilich festfitzen müssen, und mit den Wanderflügen ist's vorbei. Aber bann fret auch erst der Krimskram aus aller Welt den rechten vollen Wort. Dann ist in ihm I aasgespeichert, was Du erlebt hast, und Du zehr : I davon wie ein Rentner von seinen Zinsen. Wissen möchte ich nur, wer sich den Wandervogel mal fängt. Auch son exotischer Goldfasan ober ein schlichtes Hausgänschen au8 NachbarS Hof.

So phflosophierten die Freunde, und draußen war daS Abendgold verglommen, graue Schatten kroch... cn3 den Berg schlachten, und am silbrigen Htt-mel zog die drellgelbe Mondscheibe herauf. Die Zigareen glimmten durchs Dämmern und Mondblitze spi gel eu in den Flasche» und Gläsern, sonst war's mollig I dunkel.

9T3 die dritte Flasche zur Neige ging, gab sich Kerstenan einen Ruck und stand anS dem Liegestnhl

Bermögen

250000 3JL

500000

750 000

1000000

2000 000 .

3000006

5000 000

10000 000

20000000

Ausstände.

Drohender Streik der Hamburger BantungelteCten.

Hamburg 14. Juni. Ueber die Lohnbewegung der Bankangestellten sprach gestern Abend vor einer stark besuchten Versammlung Bauer vom Allgemei­nen verband der Bankangestellten. Er erklärte, di« Tartsverbandkungen in Berlin hätten ettte ErbShnng von 230 auf 275 Punkte erbracht Mr Hamburg je­doch set dieser Schiedsspruch vSlltg undtSkutabek. Sine Abstimmung soll darüber entschewen, ob, wenn M kein anderer AuSweg zeigt, in 6en Streik eingetatea werden soll.

Berlin, 15. Juni. Heute empfing der Reichs­kanzler die Vertreter der drei Spitzender- bSn.de, deS Allgemeinen Deutstden SewerkschastS« bundeS, des Deutschen Beamtenbundes und deS Afa- BundeS. Die ReichSgewerkschaft deutscher Eisenbabn- beamten und -Anwärter und der Deutsche Eisen- vahnerverbaud waren gleichfalls vertreten. Der Reichs- kanzler börte deren Wünsche und Beschwerden betref­fend die Mahregelungen wegen deS Februar- skreikeS an. Der Reichskanzler wird nach Füblung- nahme mit den zuständigen Ressorts eine Stellung­nahme der ReichSreaierung baldmSglichst herbeifüoren.

B ert in, 15. Juni. In den schwebenden Arbeits­fragen des Ruhrkoblenbergbaus sanden in den letzten Tagen erneute Verhandlungen zwischen den Zechen-' verbänden und den Bergarbeiterverbänden im Reichs» arbeitsmintsterium statt. Im Beriank der Verhand­lungen wurde zur Regelung der Lohusrage ein Schiedsspruch gefällt der den durch den Abbruch der Anlcibeverhandlungen veränderten Verhältnissen Rech­nung trägt. In den Fragen des Manteltattf« konnM über eine Reibe weiterer Punkte der Verständigung zwischen den Parteien gekärdett werden Die betkilig- ten verbände werden sich biS zum 29 6. schlüssig ma chen, ob ste den Schiedsspruch deS Mantettattf« de» geänderten Form annehmen wollen, und ob auf de» durch die Berbandlungeu geschaffenen neuen Srund- läge ein Abschluß des Ueberstandenabkommen« mSs- sich ist.

auf.

So, Freund meines Herzens, mrtt muß geschieden sein. In der Schenke von VunterSLach steht »ein

das jugendliche Gesicht.

Na, bei ist nun gleich," entschied die Mutter,

durch Auslosung zum Nennwert nach Wahl der Reichs - »gtetung (§5).

Beleihung. Kein Beleihungszwang für Reichs- Hank oder Reichsdarlehnskafsen.

Ueberzeichnung. Wenn Einnahmen auS Zwtngsünlerhe den Betrag von 60 Milkartzen Mark nm mehr als 10 Pro;, übersteigen, können überuichnete Beträge im Verhältnis des Gesamtertrags zu 60 Milliar­den. Mark bei der nächsten sreiwilliaen Anleihe in Schuld­verschreibungen dieser Anleihe kostenlos umgewandelt werden (§ 34a).

8. Steuerliche Vorschriften.

Zeicknnngspflich tige Personen. Natürliche und juristische Personen, die vermögenssteuerpflichtig find.

Dos tzksttz Kn di« ZumMlche.

Bon Dr. JuliuS CurtiuS, Wt-b.8L

L

1 Einleitung.

* Dem Reichstag ist der Entwurf des Zwangsanleibegee fetzes zugegangen. Das Gesetz soll ben 51 fr*» Gesetze r über Aenderungen im Finanzwesen vom 8 Avril 19?2 (Steuerkompromiß) aussübren, der folgendes bestimm!* D-e Reichsregierung wird für die Kredite, die durch da?

. Reichshaushaltsgesetz deS Rechnungsjahre» 1022 bereit« ! gestellt und nicht für die Berkehrsanstalten bestimmt sind. Mittel im Wege einer in Reichsmark einzuzahlenben, in den ersten drei Jahren unverzinslichen ZwaugSaulttb? in Höbe des Gegenwertes von 1 Milliarde Goldmarl

Nachdnick verboten I

Das Wasser kommt!

Roman von Arthur Winckler-Tannenberg.

if»' 22. Fortsetzung

FHm, gar nichts von eigener Seide?" j

rDoch, ein Pauterchen, das Dir nicht weiter im­ponieren totrb, obgleich die Katze da draußen unge- ' mütlich werden kann. Dort vor'm Eckschrank. Eine

Gazelle, ein paar Vögel."

Und was ist das unter der pompöse» Wafsensanun- fang?" . .

s'Eine Mesenschildkröte"

» Ueber Diwan, flach an der Wand befestigt, hing das Rückendach einer Riefenschlldkröte, die einzelnen Platten hoben sich wirkungsvoll von einander ab und darüber kreuzten sich zwei indische Lrummsäbel, rechts pnd links aber prangten Dolche in ziselierten Scheiden.

Macht sich fein." sagte Kerstenan bewundernd. Und an jedem Stück doch etwas wiene persönliche Erinnerung, manchmal gar ein Erlebnis, waS?"

Meistens, ja. Der Mehrzahl nach sind eS Gast, ßeschenke. Im Orient schenkt man viel und läßt man sich schenken. Das ist des Lande- so der Brauch."

Werner rauchte auch und zog sich eint grotesk geformte Muschel heran, sie als Aschenbecher zu be- «chen.

Wiedern Wundervieh", meinte der Landrat.

»Junge, wo man Hinsicht, bist Du exotisch."

Er nahm die von lichtem Weiß bis zu dunklem Purpur abgetönte Muschel und betrachtete sie.

Jarnos, Farbe famoS, aber wie sich'- ta solchem Echlängelgehäufe leben mag, kann ich mir nich' «cht

Bnleihebetrag

4 000 M.

14 000 .

29000

49 000 *

149 OiX)

249 000 Ä

449 000

949 000 .1949 000 ,

Nr. 140 , Sonnabend, 17. Junl 1922

Für Reise und Sport

empfehlet) wir Mt «tee anCbertroOene Awwahl vornehm«, aMr dodi gickf»*effiff ptaHscher MIntel, Roetöme. Kletoor, Blxae*. Böcke, airtckfacken, jmnpere. Leder- u. lederbewtzM tjanld o. Jacken. Weite StrandmSnteL iadkea n. Kostüme. Peiee- Koefihne besond. rorteifhatt ta Noppe ete. MSk 2750, KW new. RdMaSntel an gat Stoffen, auch Imprägnierte, 850, IM. 10«.

Wagener & Schlölel

frenktat a. M_ Ooeth tetra Be 9 und 1L

erfolgt. Das hat zur Folge, daß, wenn man der I Gesamtzahl der im Versorgungswesen beschäftigten I Beamten die Gesamtzahl der erledigten Rentenfälle I gegenüberstellt, auf jeden einzelnen Beamten nur 57 erledigte Fälle im Monat kommen. Diese l langsame Anwendung de? Gesetzes auf die Dersor- unsähig sind. gungsberechtigten hat in den Kreisen der Kriegs-

e) Tarif (§ 9): Zu zeichnen sind». | üeschädigten Md Kriegshinterbliebenen starke Br-

oou «fien 1^000 1 & hervorgerufen. Zu ihrer Beruhigung

" * 250000 * 2 4 | fatm gefagt werden, daß vorarrssichtfich dis Ende

- - §0000 " 8 Pro»? dieses Jahres bie Umanerkennungsarbeiten burch-

weiteren Beträgen 10 Troj. ' geführt sein werden. Es hätte nabegelegen.grund-

rie hieraus zahlenmätziz sich ergebend« Bel üftung ist folgende: fätzliche Aenderungen am R.V.G. vorzunehmen Pr»r«ntfatz , oder aber die Nachuntersuchungen zurückzustellen, 1,6 p. 6. 2.« . . 3,86 4,9 7,45 , 8,3 8,08 , 9,49 . 9,74

Juristische Personen die Halste der vorstehenden Sätze b) Anrechnung zuviel gezahlter ReichSnotopferbettäge: Kriegsanleihe in Höhe des AnnahmewetteS. Barzahlungen lSchatzwechsel) unter Belassung der gewährten Bergltwng (§ 12).

Voran Szeichnung (Mf 1318). Eelbsteinfchätz- nng bis Ende Oktober 1922. Geschätzte» Vermögen gleich vorläusiges Vermögen.

Zeichnung und Zablung in bar bis 1. November 1922 bei noch näher zu bestimmenden Annahmestellen.

Endgültige Zeichnung:

Mit erster Vevanlagung zur Vermögenssteuer f-tzt Finanzamt den endgülttg zu zeichnende« Anleiheb.-trng lest und erteilt dem Zeichnnngsvflichtigen einen schrist- lichen Bescheid (Stenerbescheid") darüber, welchen Be­trag er noch zu zeichnen oder zurückzuerhalten hat (819) ... , - Uebersteigt das endgültige Vermögen das vorläufige.

; Emen. , , I co wird eine Abgabe in Höhe von 20 bis 70 Prozent

* D-e Vorlag-bat b^tt-mchrere Wan^ngendurch-ge- u^erschieds erhoben, es sei denn, daß der Zeichnung-. machtz. Der erste ^twuttderRnchsremernng tstnn Wichtige gewissenhafte Schätzung nachweist. Die Abgale

. RetASrat und RerSswirtschastsrat einer eingehend-u 1J. Z' t.

Kntik unterzogen und daraufbin in wichtiaen Be^m- »gültige «ermö-en daS vorläufige nm mehr

tuungen abgeanbett worden. Neber zwei Punkte, Der-1 übersteiat f? 231

jinfung nnb UeBert^inuii«. frat «»ei«6) ÄSfrS DermSgen mindesten, bet vierfache mung zvnschen Reichsrat und ^'^N^ng nkcht er- RotopfervetmSgenS angenommen war, das

S «nrflÄ Endgültige Vermögen aber mehr als dar Sechsfache bet Ä 2 i^rMteT RotopfervermSgens beträgt (S 24).

unter&reitet Nachträgliche, das heißt bis zum 31. Januar 1923 er»

^m Reichstag totrb voransstchtltch dte erste Sduna ^chnung und Zahlung ermäßigt die Abgabe auf

unmtttelbar nach dem Wtederzusammentritt (13. Ium) I . ,° 9Rx

stattsinden. Es ist zu erwarten, daß die Vorlage debatte» I )

los dem 11. Ausschuß überwiesen wich, der nach seinen I > Schlußbestlmmnngen.

bisherigen Disvosittonen am 19. Juni die Beratungen I Stundung bei Gefähchung der wirtschaftlichen Exr- beginnt. Die Vorlage muß noch vor Beginn der Som-1 stenz oder drohender Betriebseinstellung. Beschwerde an merferien des Reichstages verabschiedet werden. I das Landessinanzamt.

, ^n haltsüber sich t' I Entbindung von Zeichnung oder Borausjnchnung cet

. m . X.tx.iti,. I Hätten durch Reichsfinanzminister.

1. Anlerhetechnrsche Vorschrrfke«. . Strafvorschttiten.

ZeichnungspreiS: 100 vom Hundert de» Renn-1 Ergänzende Anwendung der Vorschriften der Reich«- wertes (§2). I abgabenordnung. Inkrafttreten des Gesetze» mit dem

i Schuldverschreibungen auf den Inhaber: seiner Verkündung.

Stückelung noch Vorbehalten; keine SchulbbmheintraKw-1 ----H----

i 3) |

Verzinsung: Bis 31. Okwber 1985 «nverzin». M MonMq bet RtieMeRadM Mb # lich von da ab a) Vorlage des Rerchsmts: 4 Proz-nt: I »

b) Vorlage der Reichsregieruug: bis 31. Oktober 1930:1 JHltgIWiJlfl«

2Vs Prozent, vom 1. November 1930 an: 4 Proz. I Von Otto Thiel M.b.R.

Tilgung. Mit Vt Prozent deS Nennwert» vom v «l. i

1. November 1925 an durch Ankauf zum Börsenkurs od-r ] Die Zahl der Kriegsopfer aus dem Weltkriege ist ungeheuer groß, nicht weniger als 1410 000 Kriegsbeschädigte und 2 400000 Hinterbliebene werden von den Versorgungsbehörden gezählt. Die Versorgung dieser Millionen Kriegsopfer ist gesetz­lich geregelt durch das Reichsversorgungsgefch sR.V.G.) vom 21. Mai 1920. Tiefes Gesetz hat bis auf den heutigen Tag erst feine Anwendung auf etwa 6070 Prueitt Kriegsopfer gefunden. Die Bestimmungen des Gesetzes sind unter Berück­sichtigung des Umstandes, daß ihre Anwendung auf mehrere Millionen von Fällen durchgeführt werden muß, zu kompliziert. Insbesondere gilt dies hin­sichtlich der Vorschriften für die Nentenkürznng. Es kommt hinzu, daß mit der Umanerkennung der Renten der Kriegsbeschädigten gleichzeitig auf An­ordnung des Reichsarbeitsministeriums eine ärzt- liste Nachuntersuchung der Versorgungsberech'igten

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