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23. Stobt. 1925

Ute ^Oberhesstsche Zeitung" «fr aetet sechsmal ivLchentlich. Se* -gSprei« monatlich 2 SM. aus» sthließl. Zustellungsgebühr, durch dt«Post2.2S SM.Aür etwa infolge Streiks, Maschinen defekte »bet eJemenfatet Ereignisse ausfallende Aummern wird tein Ersatz ge» leiffet Verlag v. Dr. §. Hihervth. Druck der Univ.-Buchdruckcrei v. a»h. Aug. Koch, Markt 21/23. Fernsprecher: Rr. 55. u. Nr. 666. Postscheckkonto: Amt Frankfurt £ gs. Nr. 5015. Sprechzeit m. Redaktion von 1011 und ',,11 Uhr.

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MeigerKrldasM,er kwchMche)Wrchrssew-Vmwches VerkünLWmgMüfiwd-kreisÄMbW

Der Kuhhan-el in Loearno MttttörttAS Mmmnorbettm Engiunds unb StmlE im naben ölten

Annahme bet Ltmrntvttirägt im ReMmt

Der Reichsrat stimmte am Sonnabend der Regierungsvorlage über die Crmächti- gong zur Zustimmung zu den L o« earuo-Berträgen und zum Ein» tritt Deutschlands in de« Böller- Hund in der Schlußabstimmung mit 46 gegen 4 Stimmen bei 3 Enthaltun­gen in erster und zweiter Lesung zu. Erg en das Gesetz stimmten Ostpreußen, Pommern Niederschlesien und Mecklenburg-Schwerin während sich Hessen-Nassau, Bayern und Württemberg der Stimme enthielten.

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Me die Mtb.-Korrespondenr aus parla­mentarischen Kreisen erfährt, umfaßt der Entwurf eines Gesetzes über bie Verträge von Locarno und den Eintritt Deutschlands rn den Völkerbund drei Artikel und hat folgen­den Wortlaut:

Der Reichstag bat das folgende Gesetz be- Kjjcit, das mit Zustimmung des Reichsrats mit verkündet wird:

Artikel I.

De« Verträgen, die dem am 16. Oktober 1925 in Loearno unterzeichneten Schlußvroto- loll beigefügt sind und am L Dezember 1925 iu London unterzeichnet werden sollen, näm­lich

L dem Vertrag zwischen Deutschland, Belgien, Frankreich, Großbritannien und Italien;

1 dem Schiedsabkommen zwischen Deutsch­land und Belgien;

dem Schiedsabkommen zwischen Deutschland f und Frankreich;

'4 dem Schiedsvertrag zwischen Deutschland und Polen;

5, dem Schiedsoertrag zwischen Deutschland und der Tschechoslowakei

wird zugestimmt.

I Das Schlußvrotokoll und seine Anlagen »erden nachstehend veröffentlicht.

Artikel II.

Die Reichsregierung wird ermächtigt, die »um Eintritt Deutschlands in den Völkerbund erforderlichen Schritte zu tun.

Artikel in.

Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Verkün­digung folgenden Tage in Kraft.

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zum Rücktritt brs Reichsjusttzmiittlte«

Berlin, 21. Roo. (WB.) Zum Rücktritt des Reichsjustizministers Dr. Frenke« gibt berliner Tageblatt" eine Darstellung, die « von sehr gut unterrichteter Seite erhalten habe« will und der;-folge die Demission nichts mit dem hohen Alter und der Gesundheit Dr. Frenkens zd tun hat. Es sei vielleicht Tat­sache, daß er sich im Reichskabinett gegen fden Bertrag von Locarno und gegen den Eintritt Deutschlands in den Völkerbund ausgesprochen habe. Der Zentrumsf»nktio« sei diese Haltung auber- ordrntlich «nansrnehm. Sie habe deshalb ihr-n b esitzenden Dr. F.hrenbach heute nach- Aittag beauftragt, sofort eine Klärung berbei- erf^bten. Der Rücktritt des Reichsministers wird tii. diesem Schritt ht Verbindung ge­bracht, :

Jentralvorstand der Deutschen BolkSstartei.

Berlin, 22. Nov. Der Zentral Vorstand der Deutschen Volkspartei trat heute im Reichstag zu einer aus allen Teilen deS Deiches außerordentlich gut besuchten Tagung jufamme«. , i J

Den Bericht über bte Lage erstattet: Reichs- 'auhenminister Dr. Strefemann. Er schil­derte die Entwicklung der deutschen Außen- Politik, würdigt« das Ergebnis des Vertrags­werkes von Locarno im Zusammenhang mit der gesamten internationalen Lage und kam r-.mn Schluß kur, auf die durch den AuS- itt der deutschnatwnalen Bvlkspartei geschaf- k inner» und austenpolistschen Sagt zu Mm Seine Ausführungen wurden tote- |B pe den lebhaftesten Zustimmung s- ,|H in « Runfl- *

TU. London, 21. Nov. Von unterrichte­ter Seite verlautet, das der neue französische Oberkornmisiar für Syrien, de Jouvenel, mit dem britischen Auhenminister Cham» berlain bindende Abmachungen über ein engeres Zusammengehen Großbritanniens mit Frankreich int naben Osten getroffen habe. Damit sind die Besvrechungen, die bereits in Locarno zwischen Briand und Cham­berlain ausgenommen wurden, abgeschlossen worden.

Der erste Punkt des Abkommens behandelt das gemeinsame Vorgehen Frankreichs und Grohbritannirns gegen die Ansprüche der Türkei auf das Mofiulgebiet. Die Frage, wie weit Deutschland an dieser Einheitsfront" beteiligt werden solle, ist einstweilen offen gelassen, da die Erörterun­gen mit den deutschen Vertretern in Locarno Über eine Unterstützung Eng­lands im naben Osten nicht über ein vorbe­reitendes Stadium hinausgegangen waren (?).

Im zweiten Punkt waren grundsätzliche Richtlinien über die Verfolgung einer über­einstimmenden Politik in den französischen und in den britischen Mandatsgebieten feftge- lest. Die Mandatsverwaltunse« verpflichten sich gegenseitig, in ihren Machtbereichen keine umstürzlerischen Bestrebun­gen, die sich gegen das Mandat des Ver­tragsgenossen richten, zu dulden oder gar zu unterstützen. Die sich auf dem Gebiet des Bertragsgenossen aushaltenden Agenten

kundgebungen unterbrochen. Der Bei­fall erneuerte sich, als der Vorsitzende der Dagung, Reichsmmifter a. D. Dr. Scholz, den Beifall dahin deutete, daß er nicht dem Redner Strefemann, sondern dem Mann der politischen Tat gegolten habe.

In der Aussprache befürworteten alle Dis­kussionsredner, insbesondere die Vertreter der besetzten Gebiete, bte Annahme des Vertrags­werkes und verurteilten ausnahmslos das Ver­halten der Deutschnationalen. Zum Schluß faßte der Zenttalvorstand einstimmig eine Ent­schließung, in der es u. a. heißt:

Nachdem das Werk von Locarno abgeschlos­sen vorliegt, erklärt bte Deutsche Volkspart'i, daß die tn Locarno geführten Verhandlungen im wesentlichen das erreicht haben, was die Partei selbst in diesem Augenblick von diesem Werk erwarten konnte. Sie gibt sich dabei keinem Zweifel hin, daß die Wirkung der für das Rheinland getroffenen Maßnahmen nicht abhängig ist von dem Wortlaut der verfügten Verordnungen, sondern von dem Geiste, tn dem sie ausgeführt werden. Wir hoffen auf Grund der Berichte unserer Unter­händler, die den Dingen nahestanden und die deshalb zu beurteilen vermögen, daß unsere Vertragsgegner von dem Willen getragen sind, eine neue friedliche Entwicklung in Europa, insbesondere durch einen Geist aufrichtiger Ver­ständigung in Deutschland anzubahnen. Da­mit ist auch irgendwelche längere Dauer der Besetzung deutschen Landes nicht vereinbar. Das Inkrafttreten des Vertrages ist erst der Anfang der Entwicklung, die wir davon erwarten.

Aufgrund der Prüfung des Vertrages haben wir festgestellt, daß das Werk von Locarno weder deutsches Land, noch deut­sches Volkstum preiSglbt, daß es keine noch­malige freiwillige Anerkennung des Ver­trages von VerfaiUeS, insbesondere keine Anerkennung einer moralischen Schuld Deutschlands, keine Anerkennung der Gren­zen im Osten und Südosten des Reiches bedeutet, daß es alle Möglichkeiten fried­licher Aenderung der bestehenden Verträge offen läßt, daß es uns schließlich das Selb,t- bestimmungSrecht darüber beläßt, ob und wieweit wir, solange der gegenwärtige Zu­stand der alleinigen Abrüstung Deutschlands anhSIt, in irgendwelche Verwickelungen des Völkerbundes einzugreifen haben. Wir haben weiter festgestellt, daß eine im Döl- krlunbSrat vertretene Macht durchaus in der Lage ist, für das Recht der unterdrück­ten Minderheiten praktisch eintreten zu tön*

werden angewiesen, die Politik des Manda­tars mit allen Mittel« r« unterstützen und sich jeglicher Quertreibereien, die bisher in einzel­nen Fällen festgestellt werden konnten, zu ent­halten. England verpflichtet sich ferner, die Grenzen von Palästina und Trans- jotbien durch Truppen abzusverre« und die aufständischen Syrier am Entweichen auf britisches Gebiet zu verhindern.

3. wird beschlossen, zur Festigung der gegen­seitigen Zusammenarbeit durch Entsendung von Verbindungsoffizieren in enger Fühlung zu bleiben.

Als 4. verpflichten sich Frankreich und Groß­britannien, am Balkan gemeinsame Politik zu verfolgen, die zu einem Eingreifen der Balkanstaaten bei einem mili­tärischen Vorgehen der Türken iw Mofiulge­biet führen soll. Falls also die Türkei die Entscheidung des Völkerbundes in der Mofiul- frage nicht anerkennen sollte und das Mofiul- gebiet durch Waffengewalt an sich zu bringen versucht, sollen die Balkanstaaten im Einver­ständnis mit Frankreich und England gegen die Türkei militärisch vorgehen. Den Bulkan- ftaaten wird dabei weitgehende mili tarische (!!) und finanzielle Unterstützung zugesagt. Es wird darauf hingewiesen, daß diese Vereinbarungen nicht in der Form eines Vertrages niedergelegt worden find, aber dennoch beiden Seiten weitgehende moralische (??) Ver­pflichtungen auferlegen.

neu. Wir erklären deshalb vor dem deut­schen Volke, daß wir einmütig für das Werk von Locarno eintreten unb die Fort­setzung der damit angebahnten Politik för­dern.

Die Politik von Locarno ist von einer bürgerlichen Regierung geführt worden. Wir haben dies Zustandekommen dieser bürger­lichen Regierung aufrichtig begrüßt. Dieses Zusammenhalten deS Bürgertums ist durch das Vorgehen der Deutschnationalen zer­sprengt. In der kritischsten der deutschen Entwickelung scheute die deutschnationale Partei die Politik der Verantwortung für die Folgen, die sich daraus ergeben. Die Entwickelung der Verhältnisse im Reich be­dingt nach Abschluß des Vertrages von Locarno, daß die Reichsregierung nur aus Persönlichkeiten und Vertretern von Par­teien bestehen kann, die gewillt sind, di« Außenpolitik im Geiste des Werkes von Locarno zu führen.

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Ans btm WMblilh über bte ElttllMssMMgsskM

Berlin, 22. Nov. (TU.) Die Reichsregie­rung hat gestern dem Reichstag das ange­kündigte Weißbuch über die Ent- waffnungsfrage zugehen lassen. Reben den bereits in der vorige« Woche veröffent­lichten Roten enthält es die Aufzeichnungen über den Verlauf der zwischen dem am 6. und 14. November in Berlin und Paris geführten Verhandlungen, sowie die Anlagen zur Note vom 23. Oktober 1925, soweit sie den Ober­befehl i« der Reichswehr und die Be­handlung der privaten Verbände und Organisationen umfassen. Dabei wird der Wortlaut der Verordnungen bekannt­gegeben, die aufgrund der Berhandlunge« von der Reichsregierung erlassen werden sollen. Die Verordnung über den Oberbefehl der Reichswehr wird folgenden Wortlaut haben:

1. Reichspräsident ist Oberster Befehlshaber der gesamten Wehrmacht, s 8 des Wehr­gesetzes. Er übt das militärische Verordnungs- recht aus. § n des Wrbrgesrtzes.

2. Der Reichswehrminister übt unter dem Reichspräsidenten die Befehlsgewalt über das Heer aus. Das Reichswehrministerium, die Oberbefehlshaber der Gruppen und die Divisionskommandeure^

Stmiflten beb stmiMchm Kabinette

Paris, 22. Rov. (Wolff.) Rach dem im verlaufe der heutigen Rachmittagsfitzung der Kammer der Artikel 5 des Regkerungstze» setzentwurfs zur Finanzsanierung, der die Rückzahlung der kurzfristigen Schatz, bonds innerhalb von 25 Jahren Vorsicht, mit 278 gegen 275 Stimmen von der Kammer abgelehnt worden war» hat die Re» gierung Painleve demissignierk.

Rach der Demission des französische« \ Kabinetts.

Paris, 22. Rod. Die sozialistische Kam­merfraktion hat von 5 Uhr nachmittags bi« 8.30 Uhr beraten und eine Entschließung an­genommen, in der sie die sozialistischen Abge­ordneten auffordert, bei den ersten 'Bera­tungen, die während der Krise entstehen wer­den, zugegen zu sein. Der sozialistische Ab­geordnete Aenaudel, der über den Sinn dieser Tagesordnung befragt werden ist, hat sich darauf beschränkt, zu erklären, sie bedeute den Willen zu einer machtvollen sozialistischen Aktion.

Paris, 22. Nov. (WTD.) Für heut« abend war eine Vollversammlung der der radikalen Linken angehörenden Abgeordnete«, also der Gruppe Loucheur, anberaumt, zu der jedoch nur 67 Mitglieder dieser Partei erschienen waren, trotzdem die Partei offi- ziel: 41 Mitglieder zählt. Der Borsihenbe der radikalen Linken wird heute abend in der Versammlung der Delegierten deS Kartells der Linken über diese Tatsache Ausschluß geben, waS auf die Beratungen der Parteien der Linken, wie Havas berichtet, Nückwir» hingen haben könnte.

ttm di« Rach folge Paiulede».

fk! Paris, 23. Nov. Sn den Hkmbel- gängen der Kammer hält man nach dem Mahn' allgemein Briand als den ge­eigneten Mann, daS neue Kabinett zu bil­den. Es sind aber auch Bestrebungen im Gange, Painleve wieder ans Ruder zu bringen. Ferner wird mit der Bildung eines Zwischenministeriums mit dem Vorsitzenden des Finanzausschusses der Kammer Paul Do um er als Ministerpräsidenten gerech­net, der gleichzeitig Finanzminister werden könnte.

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Ser «Mmb in Cern«

London, 21. Nov. Der Sonderbericht­erstatter derChicago Tribüne" t« Beirut gibt unkt dem 20. November eine un­zensierte Meldung über die Lage in Syrien. Die Mitteilung besagt: Das christliche Freiwilligenheer am Libanon ist vollständig geschlagen. Der< libano« befindet sich »ollkomme, in der Ge­walt der Drusen. Die Franzose« werft« alle verfügbaren Truppen von Beirut nach dem Süden, haben aber nicht genug Kavallerie, Flugzeuge und Tanks, die allein de« berit­tenen Feinden gewachsen sind. Die Nieder­lage des christlichen Freiwilligenheeres bracht« die ganze mohammedanische Bevölkerung ht Erregung und gab dem Aufstand der Drusen die Gefahr einer Erhebung der Mohamme­daner. Die französischen schwarze» Truppen versagte« t« zahlreiche» Fällen. Die aus Christen «nd Mohamme­danern zusammengesetzte Gendarmerie erwies sich als ei« vollkommener Mißgriff. Di« Gen­darmerie flüchtete vor zahlenmäßig schwächere« Feinden. Das Prestige Frankreichs sei fast vollkomme« »er- «lichtet.

soweit sie nicht durch Abschnitt 4 den Ober­befehlshaber« der Gruppe« nachgeordnet find, untersteht« ihm unmittelbar, ebenso wie die Landeskom mau- dun t e n hinsichtlich ihrer besondere« Ob­liegenheiten-

3. Dee Chef der Heeresleitung gehört dem Reich-wehrmini- rium an. Seine Stellung wird bestimmt durch § 8 des Wehrgesetzes. Nach Maßgabe der Vorschriften im obenftehende« Artikel 2. Er ist der militärisch« Berater des Reichs- webrministers und sein Vertreter in militari- scheu Angelegenheiten des Heeres.

Es folgen dann eine Verordnung, die sich mit den private« Verbünden und Organi­sationen besaßt, und vier Liste» über den augrnvucktiche« Stand der Entwaffnungsfrage.