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NemmMg, ten 19. R»M. 1925

Ute ^vberh-ssisch- Seltung* « sihrint sechsmal vtchenilich. Dr- |ttg#f>tei< monatlich 2 GM. ««<* schließ!. ZustellungSgebühr, durch dl«Post2.25 GM.« etwa infolge Streik-, Maschinen defekte ob« elementarer Ereignisse ausfallend« Nummern wird kein Ersatz ge­leistet. Verlag v. Dr. §. Hih-roth» Druck der Unib.-Duchdruckerei d. Job. Auq. Koch, Markt 21/23. Fernsprecher: Nr. 55. u. Nr. 666. Postscheckkonto: Amt Frankfurt a. M. Nr. 5015. Sprechzeit bei Redaktion von 1011 und '1,11 Ubr.

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flnzeigrrMtdaslrüher kurifefsiscke)GberhMrt/-> Amtliches Veekündigungsblatt für d-KreisNiardurg

(ragen, wie sie den Wünschen aller beteiligten Mächte entspricht, schon St gegeben sind. Die deutsche Regierung :f daher erwarten, daß die Botschafter- tonferenz in dem gleichen Geiste des Ent­gegenkommens, von dem sich die deutsche Regierung ihrerseits leiten läßt, bereit sein wird, di« interalliiierte Militärkontcollkom-

§rr NoirnMM

Das letzte Stadium der Verhandlungen über die Entwaffnungsfrage wird durch die nachfolgend veröffentlichten Schriftstücke, nämlich

1. die deutsche Note an die Botschafter­konferenz vom 23. v. MtS.,

2. die Note der Botschafterkonferenz vom 6. ds. Mts. und

3. die mündliche Erklärung des Gene­ralsekretärs der Botschafterkonferenz vom 14. ds. MtS. sowie endlich durch die be­reits veröffentlichte Note über die Räu­mung der nördlichen Rheinlandzone ge­kennzeichnet.

Wie sich aus diesen Schriftstücken er­gibt, lagen zwischen der Note der Bot­schafterkonferenz vom 6. ds. MtS. und der Erklärung des Generalsekretärs der Bot­schafterkonferenz vom 14. ds. Mts. wei­tere Verhandlungen.

Deutschland an die Botschafter­konferenz

Die Rote des deutschen Botschafters in Paris an die Botschafterkonferenz vom 23. 10. 1925.

Herr Präsident!

Die alliierten Regierungen haben in ihrer Kollektivnote vom 4. Juni 1925 der deut­schen Regierung diejenigen Forderungen zur Kenntnis gebracht, deren Nichterledi- oung sie nach ihrer Ansicht hindert, die Deutschland im Versailler Vertrage aufer­legten militärischen Verpflichtungen als erfüllt anzusehen und die nördliche Rhein­landzone zu räumen. Schon vor der lieber- gabe der Kollektivnote hatte die deutsche Regierung die Abrüstung Deutschlands in den wesentlichen Punkten durchgeführt, wie sich auch aus Teil 1 Anlage 1 zur Note der alliierten Regierungen vom 4. Juni 1925 ergibt. Nach Empfang dieser Note hat die deutsche Regierung die darin aufgestellten Forderungen einer sorgfälti­gen Prüfung unterzogen und steht darüber, tote der Botschafterkonferenz bekannt ist, seit längerer Zeit in Erörterungen mit der interallierten Militärkontrollkommission«

Die deutsche Regierung sieht sich nun­mehr in der Lage, der Botschafterkonfe- renz mitzuteilen, daß eine erhebliche Zahl der in Teil 3 Anlage 1 der Kollektivnote aufgeführten Forderungen inzwischen erfüllt, außerdem die weit überwiegende Mehrzahl der übrigen Forderungen soweit gefördert wurden, daß die restlose Er­ledigung bis zum 15. November dS. IS. in sichere Aussicht gestellt werden kann.

Bei einigen weiteren Punkten erfordert die Durchführung allerdings sehr umfang­reiche Maßnahmen, die trotz größter Be­schleunigung voraussichtlich erst zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen werden kön- tren. Indessen werden auch diese Punkte bis zum 15. November so weit ge­fördert sein, daß ihre Erfüllung bis dahin fichergestellt sein wird.

Von den gesamten in der Kolkektivnote aufgestellten Einzelforderungen bleiben hiernach nur wenige Fragen übrig, deren Erledigung infolge der ihnen inne« wohnenden besonderen Schwierigkeiten in­folge der Verschiedenartigkeit der Vechält- toisse in einzelnen deutschen Ländern noch »richt entscheidend gefördert werden konn­ten. Die deutsche Regierung ist jedoch der Auffassung, daß auch In diesen Fragen eine allseitig befriedigende Lösung erzielt wer­den wird, wenn den deutschen LebenSnot- toendigkeiten Rechnung getragen wird.

Unter diesen Umständen glaubt die deut­sche Regierung, daß die Voraussetzungen für eine schleunige endgültige Erledi­gung des Gesamtkomplexes der hier in Rede stehenden Fragen, ^wie sie den Wünschen aller beteiligten

Mission mit entsprechenden Weisungen zu versehen.

Ich beehre mich, Eurer Exzellenz anbei «Ine Uebersicht zu übersenden, die ein genaues Bild des augenblicklichen Stan­des der EntwaffnungSfrage gibt.

Genehmigen Sie usw. gez. v. Hösch _ (Anmerkung: In der in dem letzten Ab- * fatz der Note erwähnten Uebersicht sind Die in der Kollektivnote der alliierten Re­gierungen vom 4. Juni 1925 behandel» len Fragen in vier Listen nach dem damali- Stn Stande ihr« Erledigung gruppiert.j

RüüwLrkunsen?

EMMung mif ollen Seiten

Die vorläufige Entscheidung des Kabinetts.

TU. Berlin, 17. Nov. Ueber die Beweg­gründe, die die Reichsregierung zu ihrer Heuti gen Entscheidung geführt haben, erfährt die Telegraphen-Union" von zuständiger Seite noch folgende Einzelheiten:

Das RcichSkabluett hat in einer gestern vor­mittag wieder unter Borsitz des Reichspräsi­denten von Hindenburg stattgefunden-n Bera­tung den Beschluß gefaßt, dem Reichstag die Unterzeichnung der Verträge von Locarno zu empfehlen. Ossi- ziell wirb zwar als Ergebnis der Kabinetts­beratungen Nur bekanntgegebrn, daß die Ver­handlungen des RrtchSmtnisteriumS zum Ab­schluß gebracht worden seien. und daß be» ReichSkabrnett den Außenminister beauftragt habbe. einen Vorschlag für den Reichstag auS» zuarbeiten. Ern endgültiger offizieller Beschluß des Kabinetts soll erst gefaßt werden, nachdem am Donnerstag die an den Reichstag zu richtende Vorlage in einer Beratung mit den Ministerpräsidenten der Län­der erörtert worden ist. Dieser Weg einer nochmaligen Beratung mit den Mnisterpräfi- benten der Länder ist gewählt, weil schon die Vorlage an den Reichstag in Einzelheiten sich teuf Fragen beziehen muß, dt- mit der Be­setzung einzelner deutscher Länder und auch mit der Organisation der Polizei zusammen­hängen.

Die Anregung, den großen Ausschuß der besetzten Gebiete ernznberufen, und ihm die Frage vorzulegen, ob die Rückwirkungen auS- reichen oder nicht, hat das Kabinett nicht beachtet, obwohl im Kablncit selbst schwere Bedenken wegen des geringen Ausmaßes der Rückvirkungen bestehen.

Ob und in welchem Umfange sich die inner- politischen Fragen mit» bett au Apolitischen verquicken werden, hängt von dem Ergebnis der noch im Gang befindlichen Beratungen d-S PartefiageS des Zentrums ab. Da in den Verhandlungen des ZentrumSportritageS

dieGroße" Koalition

auch von rechtsstehenden Zentrumsmitgliedern gefolgert ist, wirb nach Ansicht mi telpartei- licher parlamentarischer Kreise da? Zentrum wohl in den kommenden Beratungen Die Dil- kmng der Großen Koalition versuchen. Die Entscheidung darüber liegt bei der Deutschen VolkSvartei und bet den Sozialdemokraten. Bei der Deutschen BolkSpartei besteht kerne Nei­gung, die Große Koalition wieder zu bilden. Es scheint vielmehr, daß man bei der Deut­schen Volkspartei eine Koalition der Mitt' unter Führung des jetzigen Reichskanzlers Dr. Luther für richttg hält. Die Unterstützung einer solchen Koalition und die Annahme einer von Dr. Luther eingebrachten Vorlage über Locarno hat die Soztaldemokvatie bisher ab- gelehnt. Die parlamentarische Krisis erscheint daher vorläufig als unlösbar.

Die heutige Beschlußsaffung des Kabinetts kanu nur als eine grundsätzliche bezeichnet werden. Wir schon ans de« Tert der amt­lichen Mitteilung hervorgeht, wird die Be- schluhfossung der Sache nach und über die Einzelheiten erst nach der Konferenz mit den Ministerpräsidenten der Länder stattfinden. Da die einzelnen in Betracht kommenden Ent­schlüsse tief in das Leben der Länder ein« greifen.

Es handelt sich hierbei nicht nur um das besetzte Gebiet sondern auch um die Frage der Polizei. Es ist verständlich, daß die Entschei­dung der Reichsregierung nich - leicht ge­fallen ist und zwar nicht etwa wegen Lo­carno die Regierung hält bekanntlich das Locarnoer Vertragswerk für gu» und im Interest« der Lebensnotwendigkeit des deut­schen Volkes gelegen sondern vielmehr wegen der Rückwirkungen, die in der Rote der Alliierten nicht in dem ttwat* toten Maße und nicht in der Prä« zi ion angekündigt worden sind. Trotz­dem hat die Regierung geglaubt, einen zu- stimmenden Beschluß fasten zu sollen, da Lo­carno ja nicht das Sude, sondern der An­fang einer langen Entwickelung sein soll und deshalb hat sie sich entschlosten, das Dertragswerk in der vorliegenden Form ju Ende zu führen.

Auflösung der MilitSrkontrollkommisfion «st im -erbst 1926?

Die Pariser Morgenblätter dementitten die Meldung eines englischen Blattes, nach d« die Auflöung des interalliierten Militär«»»»

schustes in Versailles jetzt nach Erfüllung seiner Ausgaben bevorstehe. Der Militäraus- jchug in Versailles werde, so führen die Mor­genblätter an, zum mindesten solange im Amte bleiben, wie die alliierten Truppen im Rhein, land verbleiben. Die interalliierte Kontroll­kommission in Berlin werde zwar allmählich eingeschränkt wohl aber kaum vor Jahresfrist durch den Völkerbund abgelöst werden.

DasPetit Journal" weift daraus hin, daß gewiste Abrüstungsverpfsichturrgen Deutschlands voraussichtlich erst im Laufe des kommenden Herbstes erfüllt würden. Es liegt Grund zu der Annahme vor, daß die inter­alliierte Militärkontrollkommiffion vorschrifts- mäßig die Durchführung aller Abrüstungsmaß- nahmen zur Kentnis nehme und dem Mili­tärausschuß in Versailles davon «ntettichte.

PrMtimmen

DieKölnische Z e i t u n g", das west­deutsche, durch ruhige Sachlichkeit sich auszeich­nende Organ der Deutschen Volksvar- t e i, schreibt zu den veröfientlichten Rückwir­kungen u. a.:

Man hat bei du Lektüre du Rote über die Rückwirkungen die Empfindung, als ob das Verhältnis des gegenseitigen Vertrauens, von dem man seit den Tagen von Locarno so viel gelesen har, so konstruiert ist, dab Deutsch­land seine sämtlichen Verpflichtungen und Leistungen aus Grund eines Lbermäiiig stark angespannten Vertrauens zu seinen Gegnern erfülle« soll, während die Gegen­seite mit ihrem Vertrauen erst nach der vollständigen Festlegung und Erfüllung durch Deutschland anzufangrn verspricht. Diese Zurückhaltung fällt um so mehr auf, als die Zugcktänduisie, die nicht gemacht, sondern in Aussicht gestellt werden, ungefähr das Be­scheidenste dessen darstrllen, was man erwarten konnte, und ausdrücklich festge- legt ist, dab Erleichterungen gegenüber dem «ertrag von Versailles oder dem Rheinlandabkommen ausgeschlos­sen find. Auch der Ton der Rote at­met nicht den Geist einer neuen Zeit.

Auch in linksstehenden Kreisen hat die Note der Botschasterkonferenz offenbar enttäuscht. DasB erl. Tageblatt" stellt enttäuscht fest, dab die Rückwirkungen keine von den er­warteten Ueberraschungen bringe, und charak­terisiert sie zusammenfaflend dahin, daß sie nur eine Rückkehr zu den vertragsmäßigen Zustän­den, also zum Rheinlandstatut, bedeuten.

Sogar derVorwärts" erklärt, daß der Geist von Locarno noch nicht lebendig geworden sei.

DerDeutsch e, das Blatt Stegerwalds, erklärt, kein Deutscher und keine Partei könne die zugestandenen Erleichterungen als ge­nügend ansehen. In dem gleichen Sinne äußern sich alle übrigen Blätter ohne Un­terschied der Partei.

Zweidrittelmehrheit «icht erforderlich.

Wie dieTägliche Rundschau" meldet, ist noch dem vom Reichsjoftizminifterium und Reichsinnenministerium erstatteten Gutachten eine Zweidrittelmehrhet für die Annahme der Vorlage über die Locarno-Berttäge nicht er­forderlich.

Siudenburg und Locarno.

Berlin, 17. Nov. Der Berliner Lokal- Anzeiger" schreibt: Ueber die Stellung des Reichspräsidenten zu dem Vertrag von Lo­carno sei folgendes festgestellt:

Derfasiungsmäßig liegt dem Reichspräsiden­ten rein formal die Handlung der Ratifikaton ob. falls Reichskabinett und Reichstag das Vertragswert annehmen. Diese Unterschrift entspricht der nach der Verfassung notwendigen Inkraftsetzung jedes beliebigen Gesetzes durch den Präsidenten des Reiches. In keiner Weise aber ist diese Unterschrift Hinden­burgs als eine Billigung des Ver­trages nach seinem gesamten In­halt anzusehen. Man darf babe. daran er­innern, daß im kaiserlichen Deutschland der Monarch sehr oft verfasiungsmäßig seine Un­terschritt unter Gesetze, die ihm nach ihrem Inhalt sehr unsympathisch waren setzen mußte. Es ist also völlig abwegig, wenn von gewißer Seite die Haltung Hindenburgs zum Vertrag von Locarno als eine Billigung dieses Werkes hingestellt wird. Nach der Verfasiung bleibt dem Präsidenten keine andere Wahl, wenn er nicht seine Unterschrift formell verweigern und bann die Konsequenz des Rücktritts von seinem Amte ziehen will.

Die Botschasterkonferenz an Dentschland

Antwortnote der Botschafterkouferenz an den deutschen Botschafter in Paris vom 6. 11. 1925,

Herr Botschafter!

Euere Exzellenz haben durch Ihre Not« vom 23. v. Mts. der Dotschasterkonserenz Me Antwort der deutschen Regierung auf die Aote der alliierten Regierungen vom 4. Sunt 1925 übermittelt. Die deutsche Regierung teilt mit, daß eine große Zahl der von den alliierten Regierungen erhobenen Forde­rungen eine befriedigende Regelung gesun­den hat und in den anderen Punkten das von der Kontrollkommission ausgestellte Programm am 15. Rovember durchgeführt sein wird oder daß zu diesem Zeitpunkt seine Durch­führung bis zu einem nahen Termin als sichergestellt betrachtet werden kann. End­lich bleibt eine kleine Anzahl von Fragen, die besondere Schwierigkeiten bieten, hinsichtlich deren die deutsche Regierung aber an di» Möglichkeit einer alle Teile befriedigende Lo­sung glaubt.

Unter diesen Umständen ist die deutsch« Regierung der Ansicht, daß mit der end­gültigen Regelung der Entwafsnungsfragen zu einem nahen Zeitpunkt gerechnet werden kann und bittet die alliierten Regierungen, im Geiste des Entgegenkommens Weisungen in diesem Sinne zu geben.

Die alliierten Regierungen haben mit Freude festgestellt, welche Anstrengungen die deutsche Regierung gemacht hak, um sich den von ihnen in der Rote vom 4. 3uni auf­gestellten Forderungen anzupassen: insbeson­dere haben sie sich mit Genugtuung die Ge­wißheit verschaffen können, daß, abgesehen von einzelnen Punkten, die noch von d« Kontrollkommission überprüft werden müssen, die von dieser Kommission über den bereits völlig durchgeführten Teil des Programm- erftatteten Berichte sich mit den Angaben decken, welche in der als Anhang zur oben­genannten deutschen Rote beigefügten Liste 1 enthalten sind. Hinsichtlich der in den Listen 2 und 3 behandelten Fragen geben die alliier­ten Regierungen sich der Erwartung hin, daß die von der deutschen Regierung in Aussicht gestellte Regelung sich verwirklichen lassen und die Kontrollkommission bald in der Sage fein wird, die Durchführung des für diese verschiedenen Punkte vorgesehe­nen Programms f e st z u st e 11 e n.

Die alliierten Regierungen rechnen ins­besondere daraus, daß die deutsche Regierung ohne Zögern die notwendigen Maßnahmen er­greifen wird, um die Bereinigung der in Liste 3 aufgezählten Punkte für einen möglichst bald nach dem 15. Rovember liegenden Zeit­punkt endgültig sicherzustellen.

Was endlich die in der Liste 4 der Rote vom 23. Oktober behandelten Fragen an­geht, nehmen die alliierten Regierungen mit Freude von der durch die deutsche Regie­rung zum Ausdruck gebrachten lleberzeu- gung Kenntnis, daß es möglich sein wird, auch in dieser Beziehung zu einer Einigung zu gelangen.

Mik Rücksicht auf die Bedeutung, welche sie noch den offenen Punkten beimessen, halten sie eS jedoch für erforderlich, daß über das noch anzuführende Programm ein Einver­nehmen erzielt wird, ehe sie zu einer end­gültigen Würdigung der Durchführung der Entwaffnungsbestimmungen schreiten. Sie bitten daher die deutsche Regierung, ihnen unverzüglich ihre Vorschläge zur Regelung der Durchführung der in Liste 4 erwähnten Fragen mitzuteilen und sie geben der deut­schen Regierung gern die Versicherung, daß sie ihre Vorschläge in dem Geist weitgehend­sten Entgegenkommens prüfen werden.

Die mündliche Erklärung

des Generalsekretärs der Botschasterkonferenz Wassrgll gegenüber dem deutschen Bot­schafter in Paris vom 14. Rovember 1925 hat folgenden Wortlaut:

Die Dvtschafterkonserenz hat nach Kennt­nisnahme der letzten im Ramen der deutschen Regierung hinsichtlich 'der noch ofsengeblie- denen Entwaffnungsfragen gemachten Vor­schläge beschlossen, den Beginn der Räumung der Kölner Zone auf den 1. Dezember sestzu- setzen. Die Botschasterkonferenz wird am 16 November an den deutschen Botschafter eine schriftliche Bestätigung dieses Beschlus- fes sowie der herbeigeführten grundsätzlichem Einigung richten, die außerdem eine Mittei­lung über den möglichst nahen Zeitpunkt, bis zu dem die Räumung beendet sein kann, ent­halten wird,