MilslNI, den 17. Nevdr. 1925
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München, 16. Nov. (WTB-) Heute vormittag begannen unter starkem Andrang des Publikums die Plädoyers. Der Vertreter des Klägers, Graf Peftalozza, bezeichnete in einem mehrstündigen Plädoyer den Dolchstoßprozeß als den Prozeß des deutschen Volkes im wahrsten Sinne des Wortes. Wenn die Gegenseite beanstande, daß das Wort „Dolchstoß" angewandt worden sei, so dürfe man niemals vergessen, daß es eine Zeit gab, in der der feste Wille zur treuen Pflichterfüllung öffentlich verhöhnt und rn den Schmutz gezogen wurde. Damals sei die Grundlage für das spätere Wort „Dolchstoß" stimmungs- mäßig geschaffen worden. Sein Bestreben wecke sein, den Prozeß in einer Form zu beenden, die nicht neuen Haß errege.
In den inknminierten Artikeln der „Münchener Post" finde sich eine Blutenlese von Beschimpfungen der schlimmsten Art gegen den Privatkläger, die nicht unter dem Gesichtspunkt des § 193 gewürdigt wecken könnten. Gegenüber bem auch in der Verhandlung aufrecht erhaltenen Vorwurf der bewußten Fälschung ging Peftalozza näher auf die publizistische Tätigkeit Coßmaniis ein. Dir Ausführungen Delbrücks waren kein Gutachten, sondern die temperam-ntvollen Aeuße- rungen eines Parteigängers. Auch das Urteil des Sachverständigen Herz ging in wesentlichen Punkten auf den Vorwurf einer bewußten Fälschung hinaus und stelle sich als eine ungeheuerliche, durch nichts gerechtferfigte Ehrenkränkung des Privatklägers dar.
Rechtsanwalt Peftalozza würdigte eingehend die Beweisaufnahme hinsichtlich der Umsturz- Handlungen der U. S. P. und betonte, es sei festgestellt, daß revolutionäre Organisationen bestanden hätten, die schon früh in die Erscheinung getreten seien mit dem Ziele, den Krieg durch die Revolution zu beenden. Es lass« sich die Tatsache nicht aus der Welt schassen, daß damals eine Agitation entfaltet wurde, die Stimmung des Heeres und der Bevölkerung zu zermürben. Dies sei auch erreicht worden. Bei der Feststellung der Tatsachen, die als Dolchstoßhandlungen zu bewerten seien, sei nicht zu fragen, welcher Partei diese Handlungen zu- zuschreiben seien, und welcher Parteirichtung die Betreffenden angehörten. Vor allem sei sest- gestcllt die Tätigkeit der linksgerichteten sozialdemokratischen Kreise, lieber diese Kreise hinaus sei der Dolchstoß durch Gruppen, di« man unter dem Namen U. S. P. zusammensassen müsse, durchgeführt worden. Die klägerische Partei stehe nicht auf dem Standpunkt, daß jeder Sozialist ein Dolchstößler sei. Mit Recht rechne es sich die S. P. D. als Verdienst an, daß sie am 4. August 1914 für den Staat, den sie bekämpft hatte, etngrtreten sei. Die Jn- ternationalüät und der Gedanke des Klasfen- kampfes aber hätten den Boden für die nachfolgende Agitation geschaffen. Ueberraschend fei es, daß die gleichen Personen, di« während des Krieges m schärfster Weise das Verhalten der 11. S. P., als die Verteidigung des Vaterlandes gefährdend, bekämpft hätten, der 11. H. P. jetzt als Zeugen in diesem Prozesse eine Gegenerklärung ausstellten. Es sei zu fragen, weshalb die Gegenseite keinen Vertreter der U. «. P. habe zu Worte kommen lassem Wenn diese unter Eck aussagen müßten, müßten sie bekennen, daß sie die Wahrheit sagten, als sie sich ihrer revolutionären Tätig- ke i t rühmten. Die U. S. P. und ihre Führer seien zweifellos am Dolchstoß beteiligt gewesen. Die 11. S. P. habe als solche ganz uar das Vaterland im Auge gehabt. Innerhalb des Sozialismus sei aber die Diskussion Nicht darüber gegangen, was dem Vaterland nutze, sondern was dem Sozialismus gut fei. um des Sozialismus willen habe die 11. S. P. ueber ihr eigenes Vaterland zugrunde gehen lassen. Das sei der Kern des Vorwurfs, den der Kläger erhebe. Einen klaren Beweis dafür »ehe die Marinemeuterei von 1917.
. Peftalozza betonte weiter, 1917, als bte Ma- nne meuterte, habe es noch kein Waffenftill- ltandsverlangen der Obersten Heeresleitung gegeben. Auch die Verhältnisse hätten sich da- mals nicht so entwickelt, daß der Zusammen- much sich automatisch hätte auslösen müssen. Wenn man nach der Verantwortung für die Evolution frime, so könne man Mit Be- mmmtheit die Liebknechtgruppe und die 11. S. 2; nennen. Diejenigen, die auf die allgemeine Vergangenheit der M. S. P. zurüÄlicken, lögen den Begriff des Dolchstoßes weiter und flögen auch die M. S. P. mit ein. Der Standpunkt der Klagepartei wecke durch die wl Prozeß abgegebene Erklärung dokunientiert, daß die M. S. P. tm Grunde nichts getan Otibe, was unter dem Gesichtspunkt der Va- tkrlandsverteckigung angreifbar wäre. Nie- Jtoib wecke der Sozialdemokratie vergessen, 2* sich ihre sührcnden Persönlichkeiten wäh-
des Kriegs Verhalten haben.
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Die Roten der BotsOnfter-Anferenz
Mumiing Kölns bis 31. 8amm
Berlin, 16. Nov. (WTB.) Die Note der Botschafterkonferenz über die Aende- runtjen des Befahungsregimes im Rheinland hat folgenden Wortlaut:
Paris, 14. Nov.
Herr Botschafter!
Der SMchluß der Abkommen von Locarno hat den Wunsch der daran beteiligten, in glei- cher Weise von friedlichen Absichten geleiteten Regierungen bewiesen, ihre Beziehungen mit dem Geiste guten Willens und gegenseitigen Bertrauens zu erfüllen. Die Botschafterkon- ferenz ist sicher, daß die deutsche Regierung zu ihrem Teil diese Auffassung bei den Verhandlungen bestätigen wird, zu denen die verschiedenen Fragen Anlaß geben können, die zwischen den in ihr vertretenen Regierungen und Deutschland schweben. In dem gleichen Geiste des Vertraue ns, guten Glaubens und guten Willens haben sich die an der Besetzung des Rheinlandes beteiligten alliierten Regierungen entschlossen, hinsichtlich dieser Besetzung
alle mit dem Vertrag von Versailles vereinbarten Erleichterungen eintreten zu lasten.
Sie haben sich beeilt, ihre Zustimmung zur Bestellung eines neuen Reichskommis- fers zu geben. Auch haben sie die deutsche Regierung wissen lassen, daß die Rheinlandkommission bereit ist,
weitgehende Amnestiematznahmen
zu treffen in der Annahme, daß auch das Reich neue Zusicherungen hinsichtlich der Behandlung der mit den Besatzungsarmeen in Verbindung stehenden Personen geben wird. Außerdem ist die Rheinlandkommission mit der
Ausarbeitung eines sehr weitgehenden
Reformplanes
beschäftigt. Die Maßnahmen, die die in der Rheinlandkommission vertretenen Rebierun- gen ins Auge gefaßt haben und die teils unmittelbar, teils durch Vermittlung der Rheinlandkommission zur Ausführung kommen werden, verfolgen ein doppeltes Ziel. Einmal soll
die Htärke der Besatzungstruppen erheblich herabgesetzt werden,
ferner sollen im Rahmen des Rheinlandab- kommens alle Maßnahmen ergriffen werden,
um der deutschen Verwaltung die freie Betätigung im besetzten Gebiet zu erleichtern.
Die Verwirklichung dieser Reformen wird für die deutsche Bevölkerung sehenswerte Vorteile mit sich bringen und einen günstigen Einfluß auf die Beziehungen zwischen ihr und den Besatzungstruppen ausüben. So wird die Verminderung der Besahungstruppen, die annähernd auf normale Stärke herabgesetzt werden, zur Folge haben, daß ein Teil der öffentlichen Gebäude, Wohnungen und Grundstücke, die bisher für die Vesatzungstruppen und -Behörden verwendet werden mußten, den deutschen Behörden und der Bevölkerung zurückgegeben werden kann.
Die Abänderung des bisherigen Berwaltungs- tegimes
wird andererseits zur Beseitigung des Systems der Delegierten führen, denen bisher die Verbindung zwischen den Besatzungstruppen und den deutschen Behörden oblag. Es werden Anordnungen getroffen werden, um auf
die deutsche Gerichtsbarkeit bestimmte Gruppen von Fällen
zu übertragen, die gegenwärtig zur Zuständigkeit der Militärgerichtsbarkeit gehören. Endlich werden die geltenden
Ordonnanzen
im gleichen Geiste des Vertrauens und der Entspannung einer Revision unterzogen werden. Die Rheinlandkommission hat Auftrag erhalten, die Absichten der beteiligten Regierungen in dieser Hinsicht im einzelnen festzulegen und alle Maßnahmen für Inkraftsetzung des neuen Regimes zu treffen, bei deren Durchführung ihr die wirksame Mitarbeit des Reichskommissars sicher nicht fehlen wird. Die an der Besatzung beteiligten Regierungen bekunden auf diese Weise ihren Wunsch, im Rheinland eine sehr liberale Politik zur Anwendung zu bringen. Sie haben zu dem guten Willen, sowie zu der Mit- arbeit der deutschen Behörden, daß sie die Aufgaben der Besatzungsbehörden hinsichtlich der öffentlichen Ordnung, der Sicherheit und der Bedürfnisse der Truppen erleichtern werden. Sie hoffen zuversichtlich, daß ihnen
die deutsche Unterstützung
auf die sie rechnen, nicht fehlen wird. Die belgische, britische, französische, italienische und japanische Regierung bezweifeln nicht, daß die Weisungen, die die deutsche Regierung ihren Vertretern erteilen wird, ebenso wie die ihnen bereits gegebenen Weisungen ganz ihrem Bestreben entsprechen, das im gemeinsamen Interesse liegende Friedens werk aufs wirksamste zu fördern.
Genehmigen Sie, usw.
gez. A. Srianb.
M omWt tonmentat
Berlin, 16. Nov. (WTB.) Auf Grund der mit den DefahungSmächten geführten Berhandlungen ist zur Erläuterung der vorstehenden Rote der Botschafterkonferenz zu bemerken, daß die Besatzungsmächte im einzelnen folgende Maßnahmen treffen werden:
1. Die Stärke der Desatzungstruppen in der zweiten und dritten Zone soll in einem Maße herabgesetzt werden, daß sie künftig ungefähr dem normalen Stande, d. h ungefähr der Stärke der deutschen Truppen entspricht, die dort im Jahre 1914 vor AuSbruch des Krieges in Garnison standen.
2. Die Quartierlasten der Bevölkerung sollen u. a. dadurch vermindert werden, daß die zur Zeit beschlagnahmten Schulen und Sportplätze, und ebenso auch alle diejenigen Privatwohnungen freigegeben werden, die für die Besatzungstruppen nicht unbedingt benötigt werden.
3. Das System der Delegierten wird restlos befestigt.
4. Das gesamte Ordonnanzsystem wird einer radikalen Revision unterzogen. Die Ordonnanzen werden größtenteils aufgehoben oder gemildert. Bon den bisher erlassenen 307 Ordonnanzen wird künftig nur ein geringer Bruchteil übrig bleiben. Jede Einmischung in die deutsche Verwaltung wird fortfallen.
5. Der Abbau der Ordonnanzen wird automatisch zu einer starken Eins chränkung der Militärgerichtsbarleit führen, da diese die Zuständigkeit für alle Verstöße gegen die Ordonnanzen in Anspruch nahm. Darüber hinaus wird der Umfang der Militärgerichtsbarkeit noch dadurch vermindert, daß ganze Kategorien von Fällen auf die deutsche Gerichtsbarkeit übertragen werden.
6. Die Verhandlungen über die beschleunigte Durchführung der Deform des Besatzungsregimes werden von dem neubestellten Reichskommissar für die besetzten Gebiete sofort mit der Rheinlandkommission ausgenommen werden.
--♦--
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fk. Berlin, 17. Nov. Nach Abschluß des gestrigen Kaüiuettsrates ist die Note der Botschafterkonseren, über die Räumung der nördlichen Rheinlandzone und über die Entwaffnungsfrage eingetroffen, in der es u. a. beißt:
Die Votschafterkonseren, hat mit Befriedigung feststellen können, daß die Besprechungen zwischen den alliierten Sachverständigen und den Vertretern der deutschen Regierung es ermöglicht haben, zu einer Vereinbarung über die noch offenen Punkte zu gelangen. Unter diesen Umständen haben die in der Botschafter, konserenz vertretenen alliierten Regierungen in Anwendung des Artikels 429, Ziffer 1, de» Vertrags von Versailles beschlossen, entsprechend ihrer Note vom 14. Juni d. Js. zur Räumung der ersten rheinischen Besatzungszone, der sogenannte» Kölner Zone, zu schreiten.
Die zur Räumung erforderlichen Maßnahmen werden mit möglichster Schnelligkeit durchgeführt werden, um die Räumung im Laufe des Monats Januar beenden zu können.
In jeder Beziehung wird die deutsche Regierung die vollste Unterstützung der Kontrollkommission finden, der es obliegt, die Durchführung des jetzt vereinbarten Programms za verfolgen und zu bestätigen.
Die KommiMon, deren Stärke schon jetzt er» beblich vermindert werden kann, wird vollständig zurückgezogen werden, sobald sie die von ihr somit noch zu ersüllende Aufgabe hat in bte Wege leiten können.
Sie angÄcn MIMtsiMn in Bayern
Das Wehrkreiskommando Müa - ch e n schreibt:
Trotz des amtlichen Dementis vom 11. November berichtet die Frankfurter Zeitung in ihrer Dummer 845 unter der Ueberschrift „Herrn Rupprechts Anfragen", daß den Mi- nisterpräsidenten der Graf v. Soden, den Reichswehrkommandeur und den Kommandeur der Landespolizei der General v. Möhl besuchte. Demgegenüber stellt das Wehrkreiskommando Vll fest: Weder General v. Möhl noch sonst eine andre Persönlichkeit hat sich bei General v. Kreß oder im Wehrkreiskommando Vll darüber zu erkundigen gesucht, wie sich die siebte bayrische Division ober die Reichswehr überhaupt im Falle der Wiederaufrichtung der Monarch i e in Bayern verhalten würde. Alle derartigen Behauptungen sind aus der Lust gegriffen.
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Dr. Geßler hat dem „Berliner Tagebl." zu der Darstellung des Oberbürgermeisters Luppe eine Richtigstellung gesandt, der wir Folgendes entnehmen:
„Was meine angebliche Bemerkung über das Verhalten der Reichswehr im Falle eines monarchistischen Putsches anlangt, so ist es ganz ausgeschlossen, daß ich mich so geäußert habe, wie es Herr Dr. Luppe darstellt.
Da somit einstweilen Aeußerung gegen Aeuherung über den Inhalt eines zeugenlosen Privatgespräches steht, glaube ich einer restlosen Aufklärung der Angelegenheit, auf die die Oessentlichleit nunmehr ein Recht hat, am besten zu dienen, wenn ich meinen Parteifreund, den Abg. Haas, bitte, die möglichen Feststellungen zu tieften. Bis dahin werde ich mich weiterer Veröffentlichungen enthalten."
Herr Haas ist dem Wunsche Dr. Geßlers inzwischen nachgekommen:
Berlin, 24. Rov. (Telegr.) 3m Streit über die „Enthüllungen" Emil Ludwigs er» erklärt der Abgeordnete Dr. H a as, daß er den Brief, den der Oberbürgermeister Luppe über feine Unterhaltung mit Geßler an ihn geschrieben haben will, niemals erhalten habe.
Herr Emil Ludwig hat nun die Mitteilungen des Herrn Luppe, die durch Herrn Haas und Herrn Geßler als unwahr erwiesen worden sind, nochmals „unberechtigterweise und zum Teil unrichtig" (so hat Herr Luppe selbst erklärt) wiedergegeben, und an diese doppelt gefälschte und entstellte Schilderung hat dann die Presse der Linken ihre Kommentare geknüpft und den baldigen monarchistischen Putsch in Bayern prophezeit. Aber was tut man nicht alles, wenn es darauf ankommt, die Einheit des Reiches zu wahren und zu stärken! 11
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Die Rede Westarps
In dem mit schwarzweißrvten Fahnen reich geschmückten Festsaal des Kriegerver- ernshauses trat heute der Deutschnationale Parteitag unter außerordentlich zahlreicher Beteiligung zusammen. Mehr als 2000 Teilnehmer wurden gezählt. 3n seiner einleitenden Ansprache richtete der Parteivorsitzende, Abg. D. Winckler, einen herzlichen Willkommensgruß an die Vertreter Oesterreichs und übermittelte dem Reichspräsidenten einen ehrfurchtsvollen Gruß der Versammlung.
Mit lebhaftem Beifall begrüßt, nahm bann Deichstagsabgeordneter Graf Westarp das Wort zu dem Hauptvortrage über die „DeutschnationaleAußenpoliti k". Alle politische Arbeit der Partei, so erklärte der Redner, geht auf den Grundgedanken zurück. daß unser Vaterland kein höheres politisches Ziel, keine gleich dringende Aufgabe habe als die Befreiung von den Ketten des Versailler Diktats. Das ist dis heute die Richtschnur all unseres Handelns gewesen. Die Roten und Antwortnoten, die Konferenzen und Diktate, mit deren Daten fast jeder Monat der 3ahre bis 1924 gefüllt ist, sind ein unendliches Kapitel der Schmach und Beschimpfung, aber auch ein Kapitel deutscher Politik der 31 lii f i on en.
Wie stets, so hatten wir auch diesmal bei den Verhandlungen über die Regierungsbildung es abgelehnt, uns auf die Formel der
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