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MilslNI, den 17. Nevdr. 1925

Di« „Oderhesfische Zeitung" er­scheint sechsmal wöchentlich. Be­zugspreis monatlich 2 GM. auS- schließl. Zuslell..mgSgek>übr, durch di«Post2.25 GM.ffür etwa infolge Streiks, Maschinendefekte oder elementarer Ereignisse ausfallende Nummern wird kein ikrsak ge­leistet. Verlag v. Dr. §. Hitzervth. Druck der Unib.-Duchdruckerei b. Zoh. Aug. Koch, Markt 21/23. Fernsprecher: Nr. 55, u. Nr. 666. Postscheckkonto: Amt Frankfurt a. M. Nr. 5015. — Sprechzeit bet Redaktion von 10—11 und ',,1—1 Ubr.

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Nr. 27S W.IaW. Marburg a. Mn

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München, 16. Nov. (WTB-) Heute vor­mittag begannen unter starkem Andrang des Publikums die Plädoyers. Der Vertreter des Klägers, Graf Peftalozza, bezeichnete in einem mehrstündigen Plädoyer den Dolch­stoßprozeß als den Prozeß des deutschen Vol­kes im wahrsten Sinne des Wortes. Wenn die Gegenseite beanstande, daß das Wort „Dolch­stoß" angewandt worden sei, so dürfe man nie­mals vergessen, daß es eine Zeit gab, in der der feste Wille zur treuen Pflichterfüllung öf­fentlich verhöhnt und rn den Schmutz gezogen wurde. Damals sei die Grundlage für das spätere Wort „Dolchstoß" stimmungs- mäßig geschaffen worden. Sein Bestreben wecke sein, den Prozeß in einer Form zu be­enden, die nicht neuen Haß errege.

In den inknminierten Artikeln der „Mün­chener Post" finde sich eine Blutenlese von Beschimpfungen der schlimmsten Art gegen den Privatkläger, die nicht unter dem Gesichts­punkt des § 193 gewürdigt wecken könnten. Gegenüber bem auch in der Verhandlung auf­recht erhaltenen Vorwurf der bewußten Fäl­schung ging Peftalozza näher auf die publi­zistische Tätigkeit Coßmaniis ein. Dir Aus­führungen Delbrücks waren kein Gut­achten, sondern die temperam-ntvollen Aeuße- rungen eines Parteigängers. Auch das Urteil des Sachverständigen Herz ging in wesent­lichen Punkten auf den Vorwurf einer be­wußten Fälschung hinaus und stelle sich als eine ungeheuerliche, durch nichts gerechtferfigte Ehrenkränkung des Privatklägers dar.

Rechtsanwalt Peftalozza würdigte eingehend die Beweisaufnahme hinsichtlich der Umsturz- Handlungen der U. S. P. und betonte, es sei festgestellt, daß revolutionäre Organisationen bestanden hätten, die schon früh in die Erschei­nung getreten seien mit dem Ziele, den Krieg durch die Revolution zu beenden. Es lass« sich die Tatsache nicht aus der Welt schassen, daß damals eine Agitation entfaltet wurde, die Stimmung des Heeres und der Bevölkerung zu zermürben. Dies sei auch erreicht wor­den. Bei der Feststellung der Tatsachen, die als Dolchstoßhandlungen zu bewerten seien, sei nicht zu fragen, welcher Partei diese Handlungen zu- zuschreiben seien, und welcher Parteirichtung die Betreffenden angehörten. Vor allem sei sest- gestcllt die Tätigkeit der linksgerichteten sozial­demokratischen Kreise, lieber diese Kreise hin­aus sei der Dolchstoß durch Gruppen, di« man unter dem Namen U. S. P. zusammensassen müsse, durchgeführt worden. Die klägerische Partei stehe nicht auf dem Standpunkt, daß jeder Sozialist ein Dolchstößler sei. Mit Recht rechne es sich die S. P. D. als Verdienst an, daß sie am 4. August 1914 für den Staat, den sie bekämpft hatte, etngrtreten sei. Die Jn- ternationalüät und der Gedanke des Klasfen- kampfes aber hätten den Boden für die nach­folgende Agitation geschaffen. Ueberraschend fei es, daß die gleichen Personen, di« während des Krieges m schärfster Weise das Verhalten der 11. S. P., als die Verteidigung des Vater­landes gefährdend, bekämpft hätten, der 11. H. P. jetzt als Zeugen in diesem Prozesse eine Gegenerklärung ausstellten. Es sei zu fragen, weshalb die Gegenseite keinen Vertreter der U. «. P. habe zu Worte kommen lassem Wenn diese unter Eck aussagen müßten, müßten sie bekennen, daß sie die Wahrheit sagten, als sie sich ihrer revolutionären Tätig- ke i t rühmten. Die U. S. P. und ihre Führer seien zweifellos am Dolchstoß beteiligt gewesen. Die 11. S. P. habe als solche ganz uar das Vaterland im Auge gehabt. Inner­halb des Sozialismus sei aber die Diskussion Nicht darüber gegangen, was dem Vaterland nutze, sondern was dem Sozialismus gut fei. um des Sozialismus willen habe die 11. S. P. ueber ihr eigenes Vaterland zugrunde gehen lassen. Das sei der Kern des Vorwurfs, den der Kläger erhebe. Einen klaren Beweis dafür »ehe die Marinemeuterei von 1917.

. Peftalozza betonte weiter, 1917, als bte Ma- nne meuterte, habe es noch kein Waffenftill- ltandsverlangen der Obersten Heeresleitung ge­geben. Auch die Verhältnisse hätten sich da- mals nicht so entwickelt, daß der Zusammen- much sich automatisch hätte auslösen müssen. Wenn man nach der Verantwortung für die Evolution frime, so könne man Mit Be- mmmtheit die Liebknechtgruppe und die 11. S. 2; nennen. Diejenigen, die auf die allgemeine Vergangenheit der M. S. P. zurüÄlicken, lögen den Begriff des Dolchstoßes weiter und flögen auch die M. S. P. mit ein. Der Standpunkt der Klagepartei wecke durch die wl Prozeß abgegebene Erklärung dokunientiert, daß die M. S. P. tm Grunde nichts getan Otibe, was unter dem Gesichtspunkt der Va- tkrlandsverteckigung angreifbar wäre. Nie- Jtoib wecke der Sozialdemokratie vergessen, 2* sich ihre sührcnden Persönlichkeiten wäh-

des Kriegs Verhalten haben.

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Die Roten der BotsOnfter-Anferenz

Mumiing Kölns bis 31. 8amm

Berlin, 16. Nov. (WTB.) Die Note der Botschafterkonferenz über die Aende- runtjen des Befahungsregimes im Rheinland hat folgenden Wortlaut:

Paris, 14. Nov.

Herr Botschafter!

Der SMchluß der Abkommen von Locarno hat den Wunsch der daran beteiligten, in glei- cher Weise von friedlichen Absichten geleiteten Regierungen bewiesen, ihre Beziehungen mit dem Geiste guten Willens und gegenseitigen Bertrauens zu erfüllen. Die Botschafterkon- ferenz ist sicher, daß die deutsche Regierung zu ihrem Teil diese Auffassung bei den Verhand­lungen bestätigen wird, zu denen die verschie­denen Fragen Anlaß geben können, die zwi­schen den in ihr vertretenen Regierungen und Deutschland schweben. In dem gleichen Geiste des Vertraue ns, guten Glaubens und guten Willens haben sich die an der Be­setzung des Rheinlandes beteiligten alliierten Regierungen entschlossen, hinsichtlich dieser Besetzung

alle mit dem Vertrag von Versailles verein­barten Erleichterungen eintreten zu lasten.

Sie haben sich beeilt, ihre Zustimmung zur Bestellung eines neuen Reichskommis- fers zu geben. Auch haben sie die deutsche Regierung wissen lassen, daß die Rheinland­kommission bereit ist,

weitgehende Amnestiematznahmen

zu treffen in der Annahme, daß auch das Reich neue Zusicherungen hinsichtlich der Be­handlung der mit den Besatzungsarmeen in Verbindung stehenden Personen geben wird. Außerdem ist die Rheinlandkommission mit der

Ausarbeitung eines sehr weitgehenden

Reformplanes

beschäftigt. Die Maßnahmen, die die in der Rheinlandkommission vertretenen Rebierun- gen ins Auge gefaßt haben und die teils un­mittelbar, teils durch Vermittlung der Rhein­landkommission zur Ausführung kommen werden, verfolgen ein doppeltes Ziel. Einmal soll

die Htärke der Besatzungstruppen erheblich herabgesetzt werden,

ferner sollen im Rahmen des Rheinlandab- kommens alle Maßnahmen ergriffen werden,

um der deutschen Verwaltung die freie Be­tätigung im besetzten Gebiet zu erleichtern.

Die Verwirklichung dieser Reformen wird für die deutsche Bevölkerung sehenswerte Vorteile mit sich bringen und einen günstigen Ein­fluß auf die Beziehungen zwischen ihr und den Besatzungstruppen ausüben. So wird die Verminderung der Besahungstruppen, die an­nähernd auf normale Stärke herabgesetzt wer­den, zur Folge haben, daß ein Teil der öffent­lichen Gebäude, Wohnungen und Grundstücke, die bisher für die Vesatzungstruppen und -Be­hörden verwendet werden mußten, den deut­schen Behörden und der Bevölkerung zurück­gegeben werden kann.

Die Abänderung des bisherigen Berwaltungs- tegimes

wird andererseits zur Beseitigung des Systems der Delegierten führen, denen bisher die Ver­bindung zwischen den Besatzungstruppen und den deutschen Behörden oblag. Es werden An­ordnungen getroffen werden, um auf

die deutsche Gerichtsbarkeit bestimmte Gruppen von Fällen

zu übertragen, die gegenwärtig zur Zuständig­keit der Militärgerichtsbarkeit gehören. End­lich werden die geltenden

Ordonnanzen

im gleichen Geiste des Vertrauens und der Entspannung einer Revision unterzogen wer­den. Die Rheinlandkommission hat Auftrag erhalten, die Absichten der beteiligten Regie­rungen in dieser Hinsicht im einzelnen festzu­legen und alle Maßnahmen für Inkraftsetzung des neuen Regimes zu treffen, bei deren Durchführung ihr die wirksame Mitarbeit des Reichskommissars sicher nicht feh­len wird. Die an der Besatzung beteiligten Re­gierungen bekunden auf diese Weise ihren Wunsch, im Rheinland eine sehr liberale Politik zur Anwendung zu bringen. Sie haben zu dem guten Willen, sowie zu der Mit- arbeit der deutschen Behörden, daß sie die Auf­gaben der Besatzungsbehörden hinsichtlich der öffentlichen Ordnung, der Sicherheit und der Bedürfnisse der Truppen erleichtern werden. Sie hoffen zuversichtlich, daß ihnen

die deutsche Unterstützung

auf die sie rechnen, nicht fehlen wird. Die bel­gische, britische, französische, italienische und japanische Regierung bezweifeln nicht, daß die Weisungen, die die deutsche Regierung ihren Vertretern erteilen wird, ebenso wie die ihnen bereits gegebenen Weisungen ganz ihrem Be­streben entsprechen, das im gemeinsamen In­teresse liegende Friedens werk aufs wirk­samste zu fördern.

Genehmigen Sie, usw.

gez. A. Srianb.

M omWt tonmentat

Berlin, 16. Nov. (WTB.) Auf Grund der mit den DefahungSmächten geführten Berhandlungen ist zur Erläuterung der vor­stehenden Rote der Botschafterkonferenz zu bemerken, daß die Besatzungsmächte im ein­zelnen folgende Maßnahmen treffen werden:

1. Die Stärke der Desatzungs­truppen in der zweiten und dritten Zone soll in einem Maße herabgesetzt werden, daß sie künftig ungefähr dem normalen Stande, d. h ungefähr der Stärke der deutschen Truppen entspricht, die dort im Jahre 1914 vor AuSbruch des Krieges in Garnison standen.

2. Die Quartierlasten der Bevölke­rung sollen u. a. dadurch vermindert werden, daß die zur Zeit beschlagnahmten Schulen und Sportplätze, und ebenso auch alle diejenigen Privatwohnungen freigegeben wer­den, die für die Besatzungstruppen nicht un­bedingt benötigt werden.

3. Das System der Delegierten wird restlos befestigt.

4. Das gesamte Ordonnanzsystem wird einer radikalen Revision unterzogen. Die Ordonnanzen werden größtenteils auf­gehoben oder gemildert. Bon den bisher erlassenen 307 Ordonnanzen wird künftig nur ein geringer Bruchteil übrig bleiben. Jede Einmischung in die deutsche Verwaltung wird fortfallen.

5. Der Abbau der Ordonnanzen wird auto­matisch zu einer starken Eins chränkung der Militärgerichtsbarleit führen, da diese die Zuständigkeit für alle Verstöße gegen die Ordonnanzen in Anspruch nahm. Darüber hinaus wird der Umfang der Mili­tärgerichtsbarkeit noch dadurch vermindert, daß ganze Kategorien von Fällen auf die deutsche Gerichtsbarkeit übertragen werden.

6. Die Verhandlungen über die beschleu­nigte Durchführung der Deform des Besatzungsregimes werden von dem neube­stellten Reichskommissar für die besetzten Ge­biete sofort mit der Rheinlandkommission aus­genommen werden.

--♦--

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fk. Berlin, 17. Nov. Nach Abschluß des gestrigen Kaüiuettsrates ist die Note der Bot­schafterkonseren, über die Räumung der nörd­lichen Rheinlandzone und über die Entwaff­nungsfrage eingetroffen, in der es u. a. beißt:

Die Votschafterkonseren, hat mit Befriedi­gung feststellen können, daß die Besprechungen zwischen den alliierten Sachverständigen und den Vertretern der deutschen Regierung es er­möglicht haben, zu einer Vereinbarung über die noch offenen Punkte zu gelangen. Unter diesen Umständen haben die in der Botschafter, konserenz vertretenen alliierten Regierungen in Anwendung des Artikels 429, Ziffer 1, de» Vertrags von Versailles beschlossen, entspre­chend ihrer Note vom 14. Juni d. Js. zur Räumung der ersten rheinischen Besatzungs­zone, der sogenannte» Kölner Zone, zu schreiten.

Die zur Räumung erforderlichen Maß­nahmen werden mit möglichster Schnelligkeit durchgeführt werden, um die Räumung im Laufe des Monats Januar beenden zu können.

In jeder Beziehung wird die deutsche Re­gierung die vollste Unterstützung der Kontroll­kommission finden, der es obliegt, die Durch­führung des jetzt vereinbarten Programms za verfolgen und zu bestätigen.

Die KommiMon, deren Stärke schon jetzt er» beblich vermindert werden kann, wird vollstän­dig zurückgezogen werden, sobald sie die von ihr somit noch zu ersüllende Aufgabe hat in bte Wege leiten können.

Sie angÄcn MIMtsiMn in Bayern

Das Wehrkreiskommando Müa - ch e n schreibt:

Trotz des amtlichen Dementis vom 11. November berichtet die Frankfurter Zeitung in ihrer Dummer 845 unter der Ueberschrift „Herrn Rupprechts Anfragen", daß den Mi- nisterpräsidenten der Graf v. Soden, den Reichswehrkommandeur und den Kommandeur der Landespolizei der General v. Möhl be­suchte. Demgegenüber stellt das Wehrkreis­kommando Vll fest: Weder General v. Möhl noch sonst eine andre Persönlichkeit hat sich bei General v. Kreß oder im Wehrkreiskommando Vll darüber zu erkundigen gesucht, wie sich die siebte bayrische Division ober die Reichswehr überhaupt im Falle der Wiederaufrichtung der Monar­ch i e in Bayern verhalten würde. Alle der­artigen Behauptungen sind aus der Lust gegriffen.

♦

Dr. Geßler hat dem „Berliner Tagebl." zu der Darstellung des Oberbürgermeisters Luppe eine Richtigstellung gesandt, der wir Folgendes entnehmen:

„Was meine angebliche Bemerkung über das Verhalten der Reichswehr im Falle eines monarchistischen Putsches anlangt, so ist es ganz ausgeschlossen, daß ich mich so geäußert habe, wie es Herr Dr. Luppe darstellt.

Da somit einstweilen Aeußerung gegen Aeuherung über den Inhalt eines zeugenlosen Privatgespräches steht, glaube ich einer rest­losen Aufklärung der Angelegenheit, auf die die Oessentlichleit nunmehr ein Recht hat, am besten zu dienen, wenn ich meinen Par­teifreund, den Abg. Haas, bitte, die mög­lichen Feststellungen zu tieften. Bis dahin werde ich mich weiterer Ver­öffentlichungen enthalten."

Herr Haas ist dem Wunsche Dr. Geßlers inzwischen nachgekommen:

Berlin, 24. Rov. (Telegr.) 3m Streit über die „Enthüllungen" Emil Ludwigs er» erklärt der Abgeordnete Dr. H a as, daß er den Brief, den der Oberbürgermeister Luppe über feine Unterhaltung mit Geßler an ihn geschrieben haben will, nie­mals erhalten habe.

Herr Emil Ludwig hat nun die Mit­teilungen des Herrn Luppe, die durch Herrn Haas und Herrn Geßler als unwahr erwiesen worden sind, nochmals „unberechtigterweise und zum Teil unrichtig" (so hat Herr Luppe selbst erklärt) wiedergegeben, und an diese doppelt gefälschte und entstellte Schilderung hat dann die Presse der Linken ihre Kommentare geknüpft und den baldigen mo­narchistischen Putsch in Bayern prophezeit. Aber was tut man nicht alles, wenn es darauf ankommt, die Einheit des Reiches zu wahren und zu stärken! 11

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Die Rede Westarps

In dem mit schwarzweißrvten Fahnen reich geschmückten Festsaal des Kriegerver- ernshauses trat heute der Deutschnatio­nale Parteitag unter außerordentlich zahl­reicher Beteiligung zusammen. Mehr als 2000 Teilnehmer wurden gezählt. 3n seiner einleitenden Ansprache richtete der Partei­vorsitzende, Abg. D. Winckler, einen herz­lichen Willkommensgruß an die Vertreter Oesterreichs und übermittelte dem Reichs­präsidenten einen ehrfurchtsvollen Gruß der Versammlung.

Mit lebhaftem Beifall begrüßt, nahm bann Deichstagsabgeordneter Graf Westarp das Wort zu dem Hauptvortrage über die „DeutschnationaleAußenpoliti k". Alle politische Arbeit der Partei, so erklärte der Redner, geht auf den Grundgedanken zu­rück. daß unser Vaterland kein höheres po­litisches Ziel, keine gleich dringende Aufgabe habe als die Befreiung von den Ketten des Versailler Diktats. Das ist dis heute die Richtschnur all unseres Handelns gewesen. Die Roten und Antwortnoten, die Konfe­renzen und Diktate, mit deren Daten fast jeder Monat der 3ahre bis 1924 gefüllt ist, sind ein unendliches Kapitel der Schmach und Beschimpfung, aber auch ein Kapitel deutscher Politik der 31 lii f i on en.

Wie stets, so hatten wir auch diesmal bei den Verhandlungen über die Regierungs­bildung es abgelehnt, uns auf die Formel der

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