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Der Wortlaut -er deutschen Rote
Marburger Zasesanzetgtt
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Landesrettung
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würde sich ferner ergeben, datz die deutsche Regierung den alliierten Regierungen ein ver. tragliches Recht einzuräumen Sötte, ohne vor- bergebendes obieltives Verfahren gegen Deutschland militärisch einzuschreitrn, wenn sie der Ansicht find, datz ein deutscher Vorstoh gegen die Bestimmungen über die Demiutari fierung des Rheinlandes vorliege.
Ebenso bedenklich wären die Folgen, su denen die in der französischen Note vorgeschlagene Konstruktion der Garantie für die abzu- schliehenden Schiedsverträge führen könnte. Das Eingreifen der Garanten würde zwar vor bestimmten Voraussetzungen abhängig sein, der Garant hätte aber das Recht, nach f r e i e m und einseitigem Ermessen darüber zu entscheiden, ob diese Voraussetzungen im gegebenen Falle zutreffen. Das würde bedeuten, daß der Garant zu bestimmen batte, wer bei einem Konflikt zwischen den beiden Kontrahenten des Schiedsvertrags als Angreifer zu gelten bat, und zwar würde er diese Befugnis selbst dann haben, wenn er gegenüber dem einen Kontrahenten durch Sonderbündnis verpflichtet ist.
Es liegt auf der Sand, daß durch derartige Konstruktionen das
Garantiesystem einseitig zuungunsten Deutschlands durchbrochen
werden würde. Das Ziel einer wirklichen Befriedigung, wie es von der deutschen Regierung in Uebereinstimmung mit den alliierten Regierungen angcstrebt wird, wäre nicht erreicht. Die deutsche Regierung möchte sich deshalb der Hoffnung hingeben, daß ihre Besorgnisse in diesen Punkten von den alliierten Regierungen beseitigt werden können. Sie glaubt das um so mehr erwarten zu dürfen, als sich das Garantiesystem sonst mit dem Geiste der Völkerbundssatzung nicht in Einklang bringen lassen würde. Während. nach der Völkerbundssatzung die Frage, ob eine Friedensstörung vorliegt, in einem genau geregelten Verfahren zu entscheiden und die Anwendung von Zwangsmaßnahmen an bestimmte, objektiv festzustcllende Voraussetzungen geknüvft ist, würden nach dem in der französischen Rote entworfenen System alle diese Entscheidungen in die Hand einer Vertrags- vartei gelegt sein. Ein solches System würde die Friedensordnung nicht stützen und könnte sogar die Gefahr ernster Verwicklungen heraufbeschwören.
III.
Rach Auffassung der deutschen Regierung würbe für die Verwirklichung der Grundgedanken des deutschen Memorandums der Eintritt Deutschlands in den Völkerbund keine notwendige Voraussetzung sein. Die alliierten Negierungen dagegen sind ihrerseits der Auffassung, datz der in dem deutschen Memorandum angeregte Sicherheitsvakt nur denkbar ist, wenn Deutschland in den Völkerbund eintritt. Bei der groben Bedeutung, weiche die bcut|tbe Regierung der Regelung der Sicherbeitsfrage beimißt, will sie gegen die Verbindung der beiden Probleme kein-n. grundsätzlichen Widerspruch erheben. Sie muß indes darauf Hinweisen, daß die Frage des deutschen Eintritts selb st noch sorgfältiger Klärung bedarf.
Der Standpunkt der deutschen Regierung in dieser Frage ist den alliierten Regierungen aus dem ihnen im September v. I. überreichten Memorandum sowie aus der deutschen Note an den Völkerbund vom 12. Dezember v. 3. bekannt. Die in der französischen Note angeführte Note des Völkerbundsrats vom 13. März d. 3. hat die Bedenken, die auf deutscher Seite gegen die Ueber- nahme der Verpflichtungen aus dem Artikel Ifi der Satzung geltend gemacht worden sind, nicht eingeräumt. Auch nach den Ausführungen des Völkerbundsrats bleibt die Gefahr bestehen, daß Deutschland als entwaffneter Staat, der von stark gerüsteten Nachbarn umgeben ist, der och in zentraler Lage befindet, und der in der Geschichte immer wieder der Schauplatz großer Kriegs gewesen ist, bei dem Eintritt in den Völkerbund unbeschränkt der Verwicklung in kriegerische Konflikte dritter Staaten ausgesetzt sein würde.
Deutschland kann als Mitglied des Völkerbundes erst dann als gleichberechtigt gelten, wenn seiner Abrüstung auch die in der Völkerbundssatzung und in der Einleitung zu Teil V des Versailler Vertrages
vorgesehene allgemeine Abrüstung
folgt. Es muß deshalb, wenn der alsbaldige Eintritt Deutschlands in den Völkerbund ermöglicht werden soll, eine Lösung gefunden werden, welche die Zeitspanne bis zur Verwirklichung der allgemeinen Abrüstung überbrückt. Die Lösung müßte sowohl der besonderen militärischen und wirtschaftlichen, als auch der besonderen geographischen Lage Deutschlands gerecht werden.
Die Rote
Die deutsche Regierung hat die von Seiner Exzellenz dem französischen Botschafter Herrn de Margerie am 16. Ium überreichte Antwort <vis das deutsche Memorandum vom 9. Februar einer eingehenden Prüfung unterzogen. Sie entnimmt aus der Antwort mit Genugtuung, daß die französische Regierung und ihre Alliierten grundsätzlich .bereit sind, die Festigung »es Friedens gemeinsam mit der deutschen Regierung auf dem Wege der Verständigung derbeizuführen und hierüber in einen gegenseitigen Meinungsaustausch einzutreten.
Die alliierten Regierungen wünschen indes bor der Einleitung sachlicher Verhandlungen Wie weitere Klärung der in dem deutschen Memorandum berührten Fragen und machen 'hrerfeitS eine Reihe konkreter Vorschläge, fru bene« sie die Stellungnahme der deutschen Regierung erbitten. Diese Vorschläge sind voär auf den Anregungen des deutschen Me- .
ÄiwichksUche Fettung
morandums aufgebaut, geben diesen Anregungen aber in wichtigen Punkten eine andere Richtung und fügen zu ihnen auch neue Ve rtragskonst ruk- t i o n e n hinzu. Die deutsche Regierung will in dem gleichen Geiste des Entgegenkomnwns und der friäilichen Verständigung, aus dem ihre eigenen Anregungen hervorgegangen sind, nachstehend ihre Ansicht über die alitierten Vorschläge darlegen. Sie glaubt sich dabei jedoch auf eine allgemeine Aeußerung zu einigen grundsätzlichen Fragen beschränken und ihre Stellungnahme z.u den Einzel p u n k t e n bis zu den endgültigen Verhandlungen Vorbehalten zu sollen.
L
Die alliierten Regierungen betonen in der Note vom 16. Juni, daß die Regelung der Sicherheitsfrage keine Aenderung der Friedensverträge mit sich bringen dürfe. Die deutsche Regierung vermag aus den Ausführungen der Note über diesen Punkt nicht ohne weiteres zu erkennen, welche Absicht die alliierten Regierungen damit verfolgen. Der Abschluß eines Sicherheitspakte s, wie er in den deutschen Anregungen skizziert wird, bedeutet
keine Aenderung der bestehenden Verträge.
Es dürfe deshalb in dieser Hinsicht kein Anlaß zu besonderen Feststellungen vorliegen. Die deutsche Regierung betrachtet es hierbei als selbstverständlich, daß nicht etwa für alle Zukunft die Möglichkeit ausgeschlossen werden soll, bestehende Verträge auf dem Wege friedlichen Uebereinkom- mens zu gegebener Zeit veränderten Berhält- nifien anzuvafien. Sie darf darauf Hinweisen, daß auch die Satzung des Völkerbundes bei«, artigen Notwendigkeiten Rechnung trägt.
Wenn die alliierten Regierungen zum Beispiel hervorheben, daß der Sicherheitspakt die geltenden vertraglichen Bestimmungen über die militärische Besetzung deutscher Gebiete nicht berühren dürfe, so ist es richtig, daß das deutsche Memorandum den Abschluß des Paktes nicht von einer Aenderung dieser Bestimmungen abhängig gemacht hat Sollten die alliierten Regierungen iedoch beabsichtigen, jene Bestimmungen als für die Zukunft schlechthin maßgebend hinzustellen, so möchte die deutsche Regierung demgegenüber darauf Hinweisen, daß das Zustandekommen eines Sicherheitspaktes eine so bedeutsame Neuerung darstellen würde, daß sie nicht ohne Rucklmr- kung auf die Verhältnisse in den besetzten Gebieten und überhaupt auf die Fragen der Besetzung bleiben dürste.
TT.
In dem System, das die alliierten Regierungen in der Note vom 16. 3uni für den Sicherheitspakt entwerfen, wird eine hervorragende Rolle den Schiedsverträgen zugewiesen, die Deutschland mit den ihm benachbarten Signatarstaaten des Versailler Vertrages abzuschließen hätte. Die
Gestaltung bet Schiedsverträge
in diesem System gibt jedoch zu erheblichen Zweifeln Anlaß, die noch der Aufklärung bedürfen. Die deutsche Regierung bat Schieds- verträge beabsichtigt, wie sie in den letzten Fahren sowohl von Deutschland als auch von einer Reihe anderer Mächte abgeschlofien worden sind. Verträge dieser Art, die in Analogie zu den entsprechenden Bestimmungen der Voh kerbundssatzung aufgebaut sind, erschöpfen nach Ansicht der deutschen Regierung die unter den gegenwärtigen Verhältnissen gegebenen Möglichkeiten, eine schiedliche Regelung von Staatenkonflikten mit Aussicht auf praktischem Erfolg herbeizufübren. Bei den alliierten Vorschlägen scheint ein anderes System gedacht zu sein. Was dabei vor allem in die Augen fällt, find die von den änderten Regietungen vorgesehenen Ausnahmefälle in denen ein gewaltsames Vorgeben der Staaten gegeneinander zulässig sein soll. Die deutsche Regierung kann in dieser Hinsicht die Ausführungen der Rote vom 16. 3uni, wie auch den veröstentlichten Schriftwechsel zwischen der französischen und der königlich großbritannischen Regierung nur dahin verstehen, daß in diesen Fällen nach der Absicht der alliierten Regierungen das gewaltsame Vorgehen ohne irgendein vorhergehendes objektives Verfahren — sei es ein Schiedsverfahren oder ein anderes internationales Verfahren — erfolgen kann.
Wenn das zutrifft, so würde sich daraus ergeben, daß die alliierten Regierungen »um Beispiel die Entscheidung über die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit von Repressalien wegen der Revarationsverpflichtungen nicht einem ob- iektiven Verfahren unterwerfen, sondern ihrem einseitigen Ermeßen Vorbehalten wollen. Es
Der nunmehr veröffentlichte Wortlaut der rutschen Antwortnote an Briand bestätigt unsere Voraussage, daß die Reichsregierung G* nicht auf eine kurze Erklärung ihrer Be- leitwilligkeit zu weiteren Verhandlungen beschränken, sondern vielmehr auf gewisse Emzel- taaen eingehen wollte, wie es ja auch die Note her Gegenseite ausdrücklich gewünscht hatte. Drei grundsätzliche Fragenkomplexe hebt die deutsche Note aus der Fülle der Probleme heraus: die Rückwirkung eines Sicherheitspaktes auf die Verhältnisse in den besetzten Gebieten sowohl nach zivilrechtlichen wie nach der mm» irischen Seite, die Gestaltung der Schiedsver- träge und drittens den Eintritt Deutschlands in den Völkerbund. Hiermit ist aber nicht ge- faat, daß nicht auch andere Einzelfragen noch zu klären wären; vielmehr behält die Reichs- reaierung sich das ausdrücklich vor.
Die deutsche Note ist, wie sich das nach dem Ton der Briandnote von selbst verstand, in sehr konzilianter Form abgefatzt worden. Aber die Vorbehalte und Einwendungen, die darin enthalten sind, scheinen uns doch so bedeutsam und weitgehend zu sein, daß wir es für sehr erfreulich und fast für wunderbar halten wurden, wenn die französische Stimmung mich weiter so freundlich gegenüber der deutschen Antwort bliebe, wie dies am ersten Tage der Fall war. Schon in der Einleitung weist die Reichsregierung daraufhin, daß dre Briandnote dem deutschen Memorandum eine andere Richtung gegeben und auch neue Vertragskonstruktionen hinzugefügt habe. Dieser allgemeinen kritischen Feststellung folgen nun rn den
Nie Räumung
Aus biplomatischen Kreisen erfährt die „Information bes Tages":
lieber bie Räumung bet drei Sanktionsstäbte liegen bie iviberfprechenbsten Nachrichten vor. Tatsächlich werben aus Düsielborf bie Besatzungstruppen zurückgezogen. Man geht wohl nicht fehl in bet Annahme, baß unter ben alliierten Regierungen bereits ein Einverneh- men über bie Räumung bet Sanktionsstäbte getroffen worben ist, unb datz danach auch dieses geräumt wird. Jedenfalls geht die deutsche Auffassung dahin, daß die Sanktionsstädte auf Grund des Londoner Abkommens in gleicher Weise behandelt werden müßen, wie das Ruhrgebiet.
Freudenstimmung in den geräumten Gebiete«.
Bochum, 21. Juli. (TU.) Die Bevölke- rung der geräumten Gebiete befindet sich in Feststimmung. Um Mitternacht läuteten die Kirchenglocken und von den Türmen blietzen Posaunenchöre. Auf den Straßen ertönten vaterländische Lieder, und auf den Marktplätzen hatten Musikkapellen Aufstellung genommen. Ueberall herrscht die ganze Nacht hindurch festliches Treiben. Besonders häufig wurde das Deutschlandlied gesungen. Die Kundgebungen sind int allgemeinen ohne Zwischenfälle verlaufen, nur vor dem Hauptbahn- Hof in Bochum kam es zu einem Zusammenstoß, wobei mehrere Personen verletzt wurden. Es gelang jedoch auch hier bald, die Ruhe wieder herzustellen.
Auf die Bemerkungen zu den Ausführungen der Note vom 16. 3unt möchte sich die deutsche Regierung vorerst beschränken. Trotz der angedeuteten Zweifel und Bedenken glaubt sie in wesentlichen Punkten bereits eine bedeutsame Annäherung der beiderseitigen Anschauungen feststellen zu können. Die beteiligten Regierungen sind grundsätzlich einig in dem ernstlichen Willen, die Sicherheitsfrage durch den von Deutschland angeregten Earantiepakt und durch einen weiteren Ausbau des Systems von Schiedsverträgen su regeln. Soweit wegen der Einzelheiten dieser Regelung noch Zweifel und Meinungsverschiedenheiten bestehen, werden auch sie zu überwinden sein, wenn die Regierungen das anzustrebende Ziel fest im Auge behalten und dem unerläßlichen Erfordernis der Gleichberechtigung und Gegenseitigkeit Rechnung tragen. Lie deutsche Regierung glaubt deshalb hoffen zu dürfen, daß die weiteren Erörterungen zu einem positiven Ergebnis führen werden. Sie würde es lebhaft begrüßen, wenn diese Erörterungen leschleunigt werden könnten, damit dem dringenden Verlangen der Völker nach sicheren Bürgschaften für Ruhe und friedliche Entwicklung, sowie für die Wiederherstellung der durch den Krieg zerstörten normalen weltwirtschaftlichen Beziehungen bald Genüge geschieht.
Der Eindruck der deutschen Antwortnote in London.
London, 21. Juli. (TU.) Wie der diplomatische Korrespondent des „Daily Telegraph" berichtet, ist man in alliierten Kreisen der An- sicht, daß die deutsche Antwortnote wegen ihres versöhnlichen Tones und des Fehlens einer eingehenden Beweisführung in nicht allzu langer Zeit zu einem freien Gedankenaustausch am Konferenztisch führen werde. Der Bedarf des Deutschen Reiches für einen baldigen amerikanischen und britischen Kredit für die industriellen und kommerziellen Zwecke und die gleichzeitige Anwesenheit der Gouverneure der Bank von England und der Federal Reserve-Bank in Berlin hätten augenscheinlich dazu beigetragen, gewisse deutsche Einwände gegen den Sicherheitspakt zu überwinden. Der Tert der deutschen Antwort scheine in zwölfter Stunde Aenderungen unterworfen worden zu sein. Obwohl in der Note nicht ausdrücklich von einer Konferenz gesprochen wird, so sei doch eine entsprechende Andeutung gemacht worden. Deutschland erkläre, daß es sich in mehreren Punkten einschließlich der Frage der Schiedsgerichtsbarkeit für künftige mündliche Besprechungen Vorbehalte machen müsse. Auf diese Weise seien einiger der Argumente unterlassen und verkürzt worden. Deutschland scheine weiter nicht eine völlige Aushebung des Artikels 16 des Völkerbundes fordern zu wollen, sondern lediglich eine Abänderung zu begründen, was auch schon von den anderen Mächten einschließlich Großbritanniens vorgeschlagen sei. Die Vermutung, daß Deutschland die Frage einer allgemeinen Herabsetzung der Lüftungen mit dem Sicherheitsproblem und seinem Eintritt in den Völkerbund verbinde« roerbe,_fd)?ine damit wohl begründe^ zu sei«, 1
brei herausgehobenen Punkten die Einzelheiten der Hauptdifferenzen. Die Feststellung der r Gegenseite, daß der Sicherheitspakt keine f Aenderung der Friedensverträge mit sich bringen dürfe, wird in der deutschen Note, unter Hinweis auf die Völkerbundssatzung sehr eingeschränkt. Die Rückwirkung auf die besetzten Gebiete ist allerdings nicht als unerläßliche Vorbedingung für den Abschluß eines Sicherheitspaktes hingestellt worden, aber es hegt auf der Hand/ daß die Reichsregierung im Laufe der weiteren Verhandlungen auf diesen Punkt den größten Wert legen wird; ebenso wie auf die Räumung der Kölner Zone. Auch in London waren die Räumungsfragen nicht offiziell mit den Gegenständen der Konferenz verbunden, aber sie sind bei den inoffiziellen Verhandlungen doch auch rechtsverbindlich und wirksam geregelt worden.
Der wichtigste Punkt ist aber wohl der zweite, worin die Frage der Schiedsverträge nebst dem von Briand erfundenen Garantie« foftem behandelt wird. Die Reichsregierung ; hält in höflichster Form, aber doch unzweideutig an dem System der bisherigen Schiedsver- trage fest, die für politische Differenzen keinen bindenden Schiedsfpruck sondern nur ein Vergleichsverfahren kennen, und lehnt entschieden die Konstruktion ab, daß unter Berufung auf einen Schiedsvertrag ein Garant das Recht haben sollte ohne objektives Verfahren zu Repressalien zu schreiten und selbst darüber zu bestimmen, wer der Angreifer ist. Der Hinweis der Note darauf, daß mit einer solchen Konstruktion bas Garantiesystem einseitig zu ungunsten Deutschlands durchbrochen würde und daß daraus sogar die Gefahr ernster Verwicklungen heraufbeschtvoren werden könnte, ist doch wohl eine ganz klare Zurückweisung des Briandschen Vorschlages. Im dritten Teil halt die Reichsregierung an ihren Bedenken gegen den Eintritt Deutschlands in den Völkerbund fest. Sie fordert zwar nicht die Beseitigung des Artikel 16, macht aber eine andere Lösung und auch eine Vorbereitung der allgemeinen Abrüstung zur Vorbedingung bes Eintritts. Die „bedeutsame Annäherung" in den beiderseitigen Anschauungen ist also zunächst ‘ Nur recht allgemeiner Natur.