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Der Wortlaut -er deutschen Rote

Marburger Zasesanzetgtt

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Landesrettung

».169. SS.Mrg.

Marburg a. Lahn

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Mittwoch.

W 22.3llli 1925

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würde sich ferner ergeben, datz die deutsche Re­gierung den alliierten Regierungen ein ver. tragliches Recht einzuräumen Sötte, ohne vor- bergebendes obieltives Verfahren gegen Deutschland militärisch einzuschreitrn, wenn sie der Ansicht find, datz ein deutscher Vorstoh gegen die Bestimmungen über die Demiutari fierung des Rheinlandes vorliege.

Ebenso bedenklich wären die Folgen, su denen die in der französischen Note vorgeschla­gene Konstruktion der Garantie für die abzu- schliehenden Schiedsverträge führen könnte. Das Eingreifen der Garanten würde zwar vor bestimmten Voraussetzungen abhängig sein, der Garant hätte aber das Recht, nach f r e i e m und einseitigem Ermessen darüber zu entscheiden, ob diese Voraussetzungen im ge­gebenen Falle zutreffen. Das würde bedeuten, daß der Garant zu bestimmen batte, wer bei einem Konflikt zwischen den beiden Kontra­henten des Schiedsvertrags als Angreifer zu gelten bat, und zwar würde er diese Be­fugnis selbst dann haben, wenn er gegen­über dem einen Kontrahenten durch Son­derbündnis verpflichtet ist.

Es liegt auf der Sand, daß durch derartige Konstruktionen das

Garantiesystem einseitig zuungunsten Deutsch­lands durchbrochen

werden würde. Das Ziel einer wirklichen Be­friedigung, wie es von der deutschen Regie­rung in Uebereinstimmung mit den alliierten Regierungen angcstrebt wird, wäre nicht er­reicht. Die deutsche Regierung möchte sich des­halb der Hoffnung hingeben, daß ihre Besorg­nisse in diesen Punkten von den alliierten Re­gierungen beseitigt werden können. Sie glaubt das um so mehr erwarten zu dürfen, als sich das Garantiesystem sonst mit dem Geiste der Völkerbundssatzung nicht in Einklang bringen lassen würde. Während. nach der Völkerbundssatzung die Frage, ob eine Friedensstörung vorliegt, in einem genau geregelten Verfahren zu entscheiden und die Anwendung von Zwangsmaßnahmen an be­stimmte, objektiv festzustcllende Voraussetzun­gen geknüvft ist, würden nach dem in der fran­zösischen Rote entworfenen System alle diese Entscheidungen in die Hand einer Vertrags- vartei gelegt sein. Ein solches System würde die Friedensordnung nicht stützen und könnte sogar die Gefahr ernster Verwicklungen her­aufbeschwören.

III.

Rach Auffassung der deutschen Regierung würbe für die Verwirklichung der Grund­gedanken des deutschen Memorandums der Eintritt Deutschlands in den Völkerbund keine notwendige Voraussetzung sein. Die alliierten Negierungen dagegen sind ihrerseits der Auf­fassung, datz der in dem deutschen Memoran­dum angeregte Sicherheitsvakt nur denkbar ist, wenn Deutschland in den Völkerbund eintritt. Bei der groben Bedeutung, weiche die bcut|tbe Regierung der Regelung der Sicherbeitsfrage beimißt, will sie gegen die Verbin­dung der beiden Probleme kein-n. grundsätzlichen Widerspruch erheben. Sie muß indes darauf Hinweisen, daß die Frage des deutschen Eintritts selb st noch sorgfältiger Klärung bedarf.

Der Standpunkt der deutschen Regierung in dieser Frage ist den alliierten Regierungen aus dem ihnen im September v. I. überreich­ten Memorandum sowie aus der deutschen Note an den Völkerbund vom 12. Dezember v. 3. bekannt. Die in der französischen Note angeführte Note des Völkerbunds­rats vom 13. März d. 3. hat die Beden­ken, die auf deutscher Seite gegen die Ueber- nahme der Verpflichtungen aus dem Artikel Ifi der Satzung geltend gemacht worden sind, nicht eingeräumt. Auch nach den Ausführungen des Völkerbundsrats bleibt die Gefahr bestehen, daß Deutschland als entwaffneter Staat, der von stark gerüsteten Nachbarn umgeben ist, der och in zentraler Lage befindet, und der in der Geschichte immer wieder der Schauplatz großer Kriegs gewesen ist, bei dem Eintritt in den Völkerbund unbeschränkt der Ver­wicklung in kriegerische Konflikte dritter Staaten ausgesetzt sein würde.

Deutschland kann als Mitglied des Völker­bundes erst dann als gleichberechtigt gelten, wenn seiner Abrüstung auch die in der Völker­bundssatzung und in der Einleitung zu Teil V des Versailler Vertrages

vorgesehene allgemeine Abrüstung

folgt. Es muß deshalb, wenn der alsbaldige Eintritt Deutschlands in den Völkerbund er­möglicht werden soll, eine Lösung gefunden werden, welche die Zeitspanne bis zur Ver­wirklichung der allgemeinen Abrüstung über­brückt. Die Lösung müßte sowohl der beson­deren militärischen und wirtschaftlichen, als auch der besonderen geographischen Lage Deutschlands gerecht werden.

Die Rote

Die deutsche Regierung hat die von Seiner Exzellenz dem französischen Botschafter Herrn de Margerie am 16. Ium überreichte Antwort <vis das deutsche Memorandum vom 9. Februar einer eingehenden Prüfung unterzogen. Sie entnimmt aus der Antwort mit Genugtuung, daß die französische Regierung und ihre Alli­ierten grundsätzlich .bereit sind, die Festigung »es Friedens gemeinsam mit der deutschen Regierung auf dem Wege der Verständigung derbeizuführen und hierüber in einen gegen­seitigen Meinungsaustausch einzutreten.

Die alliierten Regierungen wünschen indes bor der Einleitung sachlicher Verhandlungen Wie weitere Klärung der in dem deutschen Memorandum berührten Fragen und machen 'hrerfeitS eine Reihe konkreter Vorschläge, fru bene« sie die Stellungnahme der deutschen Regierung erbitten. Diese Vorschläge sind voär auf den Anregungen des deutschen Me- .

ÄiwichksUche Fettung

morandums aufgebaut, geben diesen Anre­gungen aber in wichtigen Punkten eine andere Richtung und fügen zu ihnen auch neue Ve rtragskonst ruk- t i o n e n hinzu. Die deutsche Regierung will in dem gleichen Geiste des Entgegenkomnwns und der friäilichen Verständigung, aus dem ihre eigenen Anregungen hervorgegangen sind, nachstehend ihre Ansicht über die alitierten Vorschläge darlegen. Sie glaubt sich dabei jedoch auf eine allgemeine Aeußerung zu eini­gen grundsätzlichen Fragen beschränken und ihre Stellungnahme z.u den Ein­zel p u n k t e n bis zu den endgültigen Ver­handlungen Vorbehalten zu sollen.

L

Die alliierten Regierungen betonen in der Note vom 16. Juni, daß die Regelung der Sicherheitsfrage keine Aenderung der Friedens­verträge mit sich bringen dürfe. Die deutsche Regierung vermag aus den Ausführungen der Note über diesen Punkt nicht ohne weiteres zu erkennen, welche Absicht die alliierten Re­gierungen damit verfolgen. Der Abschluß ei­nes Sicherheitspakte s, wie er in den deutschen Anregungen skizziert wird, bedeutet

keine Aenderung der bestehenden Verträge.

Es dürfe deshalb in dieser Hinsicht kein Anlaß zu besonderen Feststellungen vorliegen. Die deutsche Regierung betrachtet es hierbei als selbstverständlich, daß nicht etwa für alle Zukunft die Möglichkeit aus­geschlossen werden soll, bestehende Ver­träge auf dem Wege friedlichen Uebereinkom- mens zu gegebener Zeit veränderten Berhält- nifien anzuvafien. Sie darf darauf Hinweisen, daß auch die Satzung des Völkerbundes bei«, artigen Notwendigkeiten Rechnung trägt.

Wenn die alliierten Regierungen zum Bei­spiel hervorheben, daß der Sicherheitspakt die geltenden vertraglichen Bestimmungen über die militärische Besetzung deutscher Gebiete nicht berühren dürfe, so ist es richtig, daß das deutsche Memorandum den Abschluß des Paktes nicht von einer Aen­derung dieser Bestimmungen abhängig gemacht hat Sollten die alliierten Regierungen iedoch beabsichtigen, jene Bestimmungen als für die Zukunft schlechthin maßgebend hinzustellen, so möchte die deutsche Regierung demgegenüber da­rauf Hinweisen, daß das Zustandekommen eines Sicherheitspaktes eine so bedeutsame Neuerung darstellen würde, daß sie nicht ohne Rucklmr- kung auf die Verhältnisse in den besetzten Ge­bieten und überhaupt auf die Fragen der Be­setzung bleiben dürste.

TT.

In dem System, das die alliierten Regierun­gen in der Note vom 16. 3uni für den Sicher­heitspakt entwerfen, wird eine hervorragende Rolle den Schiedsverträgen zugewie­sen, die Deutschland mit den ihm benachbarten Signatarstaaten des Versailler Vertrages ab­zuschließen hätte. Die

Gestaltung bet Schiedsverträge

in diesem System gibt jedoch zu erheblichen Zweifeln Anlaß, die noch der Aufklärung be­dürfen. Die deutsche Regierung bat Schieds- verträge beabsichtigt, wie sie in den letzten Fahren sowohl von Deutschland als auch von einer Reihe anderer Mächte abgeschlofien wor­den sind. Verträge dieser Art, die in Analogie zu den entsprechenden Bestimmungen der Voh kerbundssatzung aufgebaut sind, erschöpfen nach Ansicht der deutschen Regierung die unter den gegenwärtigen Verhältnissen gegebenen Mög­lichkeiten, eine schiedliche Regelung von Staatenkonflikten mit Aussicht auf praktischem Erfolg herbeizufübren. Bei den alliier­ten Vorschlägen scheint ein anderes System gedacht zu sein. Was dabei vor allem in die Augen fällt, find die von den änderten Regietungen vorgesehenen Aus­nahmefälle in denen ein gewaltsames Vorgeben der Staaten gegeneinander zulässig sein soll. Die deutsche Regierung kann in die­ser Hinsicht die Ausführungen der Rote vom 16. 3uni, wie auch den veröstentlichten Schrift­wechsel zwischen der französischen und der königlich großbritannischen Regierung nur da­hin verstehen, daß in diesen Fällen nach der Absicht der alliierten Regierungen das gewalt­same Vorgehen ohne irgendein vorhergehendes objektives Verfahren sei es ein Schiedsver­fahren oder ein anderes internationales Ver­fahren erfolgen kann.

Wenn das zutrifft, so würde sich daraus er­geben, daß die alliierten Regierungen »um Beispiel die Entscheidung über die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit von Repressalien wegen der Revarationsverpflichtungen nicht einem ob- iektiven Verfahren unterwerfen, sondern ihrem einseitigen Ermeßen Vorbehalten wollen. Es

Der nunmehr veröffentlichte Wortlaut der rutschen Antwortnote an Briand bestätigt unsere Voraussage, daß die Reichsregierung G* nicht auf eine kurze Erklärung ihrer Be- leitwilligkeit zu weiteren Verhandlungen be­schränken, sondern vielmehr auf gewisse Emzel- taaen eingehen wollte, wie es ja auch die Note her Gegenseite ausdrücklich gewünscht hatte. Drei grundsätzliche Fragenkomplexe hebt die deutsche Note aus der Fülle der Probleme her­aus: die Rückwirkung eines Sicherheitspaktes auf die Verhältnisse in den besetzten Gebieten sowohl nach zivilrechtlichen wie nach der mm» irischen Seite, die Gestaltung der Schiedsver- träge und drittens den Eintritt Deutschlands in den Völkerbund. Hiermit ist aber nicht ge- faat, daß nicht auch andere Einzelfragen noch zu klären wären; vielmehr behält die Reichs- reaierung sich das ausdrücklich vor.

Die deutsche Note ist, wie sich das nach dem Ton der Briandnote von selbst verstand, in sehr konzilianter Form abgefatzt worden. Aber die Vorbehalte und Einwendungen, die darin enthalten sind, scheinen uns doch so bedeutsam und weitgehend zu sein, daß wir es für sehr erfreulich und fast für wunderbar halten wur­den, wenn die französische Stimmung mich weiter so freundlich gegenüber der deutschen Antwort bliebe, wie dies am ersten Tage der Fall war. Schon in der Einleitung weist die Reichsregierung daraufhin, daß dre Briand­note dem deutschen Memorandum eine andere Richtung gegeben und auch neue Vertragskon­struktionen hinzugefügt habe. Dieser allgemei­nen kritischen Feststellung folgen nun rn den

Nie Räumung

Aus biplomatischen Kreisen erfährt dieIn­formation bes Tages":

lieber bie Räumung bet drei Sanktionsstäbte liegen bie iviberfprechenbsten Nachrichten vor. Tatsächlich werben aus Düsielborf bie Besatz­ungstruppen zurückgezogen. Man geht wohl nicht fehl in bet Annahme, baß unter ben alliierten Regierungen bereits ein Einverneh- men über bie Räumung bet Sanktionsstäbte getroffen worben ist, unb datz danach auch die­ses geräumt wird. Jedenfalls geht die deutsche Auffassung dahin, daß die Sanktionsstädte auf Grund des Londoner Abkommens in gleicher Weise behandelt werden müßen, wie das Ruhr­gebiet.

Freudenstimmung in den geräumten Gebiete«.

Bochum, 21. Juli. (TU.) Die Bevölke- rung der geräumten Gebiete befindet sich in Feststimmung. Um Mitternacht läuteten die Kirchenglocken und von den Türmen blietzen Posaunenchöre. Auf den Straßen ertönten vaterländische Lieder, und auf den Markt­plätzen hatten Musikkapellen Aufstellung ge­nommen. Ueberall herrscht die ganze Nacht hindurch festliches Treiben. Besonders häufig wurde das Deutschlandlied gesungen. Die Kundgebungen sind int allgemeinen ohne Zwi­schenfälle verlaufen, nur vor dem Hauptbahn- Hof in Bochum kam es zu einem Zusammen­stoß, wobei mehrere Personen verletzt wurden. Es gelang jedoch auch hier bald, die Ruhe wieder herzustellen.

Auf die Bemerkungen zu den Ausführungen der Note vom 16. 3unt möchte sich die deutsche Regierung vorerst beschränken. Trotz der an­gedeuteten Zweifel und Bedenken glaubt sie in wesentlichen Punkten bereits eine bedeutsame Annäherung der beiderseitigen Anschauungen feststellen zu können. Die beteiligten Regie­rungen sind grundsätzlich einig in dem ernst­lichen Willen, die Sicherheitsfrage durch den von Deutschland angeregten Earantiepakt und durch einen weiteren Ausbau des Systems von Schiedsverträgen su regeln. Soweit wegen der Einzelheiten dieser Regelung noch Zweifel und Meinungsverschiedenheiten bestehen, werden auch sie zu überwinden sein, wenn die Regie­rungen das anzustrebende Ziel fest im Auge behalten und dem unerläßlichen Erfordernis der Gleichberechtigung und Gegenseitigkeit Rechnung tragen. Lie deutsche Regierung glaubt deshalb hoffen zu dürfen, daß die wei­teren Erörterungen zu einem positiven Ergeb­nis führen werden. Sie würde es lebhaft be­grüßen, wenn diese Erörterungen leschleunigt werden könnten, damit dem dringenden Ver­langen der Völker nach sicheren Bürgschaften für Ruhe und friedliche Entwicklung, sowie für die Wiederherstellung der durch den Krieg zer­störten normalen weltwirtschaftlichen Be­ziehungen bald Genüge geschieht.

Der Eindruck der deutschen Antwortnote in London.

London, 21. Juli. (TU.) Wie der diplo­matische Korrespondent desDaily Telegraph" berichtet, ist man in alliierten Kreisen der An- sicht, daß die deutsche Antwortnote wegen ihres versöhnlichen Tones und des Fehlens einer eingehenden Beweisführung in nicht all­zu langer Zeit zu einem freien Gedankenaus­tausch am Konferenztisch führen werde. Der Bedarf des Deutschen Reiches für einen baldi­gen amerikanischen und britischen Kredit für die industriellen und kommerziellen Zwecke und die gleichzeitige Anwesenheit der Gouver­neure der Bank von England und der Federal Reserve-Bank in Berlin hätten augenscheinlich dazu beigetragen, gewisse deutsche Einwände gegen den Sicherheitspakt zu überwinden. Der Tert der deutschen Antwort scheine in zwölfter Stunde Aenderungen unterworfen worden zu sein. Obwohl in der Note nicht ausdrücklich von einer Konferenz gesprochen wird, so sei doch eine entsprechende Andeutung gemacht worden. Deutschland erkläre, daß es sich in mehreren Punkten einschließlich der Frage der Schiedsgerichtsbarkeit für künftige mündliche Besprechungen Vorbehalte machen müsse. Auf diese Weise seien einiger der Argumente unter­lassen und verkürzt worden. Deutschland scheine weiter nicht eine völlige Aushebung des Artikels 16 des Völkerbundes fordern zu wol­len, sondern lediglich eine Abänderung zu be­gründen, was auch schon von den anderen Mächten einschließlich Großbritanniens vorge­schlagen sei. Die Vermutung, daß Deutschland die Frage einer allgemeinen Herabsetzung der Lüftungen mit dem Sicherheitsproblem und seinem Eintritt in den Völkerbund verbinde« roerbe,_fd)?ine damit wohl begründe^ zu sei«, 1

brei herausgehobenen Punkten die Einzelhei­ten der Hauptdifferenzen. Die Feststellung der r Gegenseite, daß der Sicherheitspakt keine f Aenderung der Friedensverträge mit sich brin­gen dürfe, wird in der deutschen Note, unter Hinweis auf die Völkerbundssatzung sehr ein­geschränkt. Die Rückwirkung auf die besetzten Gebiete ist allerdings nicht als unerläßliche Vorbedingung für den Abschluß eines Sicher­heitspaktes hingestellt worden, aber es hegt auf der Hand/ daß die Reichsregierung im Laufe der weiteren Verhandlungen auf diesen Punkt den größten Wert legen wird; ebenso wie auf die Räumung der Kölner Zone. Auch in London waren die Räumungsfragen nicht offiziell mit den Gegenständen der Konferenz verbunden, aber sie sind bei den inoffiziellen Verhandlungen doch auch rechtsverbindlich und wirksam geregelt worden.

Der wichtigste Punkt ist aber wohl der zweite, worin die Frage der Schiedsverträge nebst dem von Briand erfundenen Garantie« foftem behandelt wird. Die Reichsregierung ; hält in höflichster Form, aber doch unzweideu­tig an dem System der bisherigen Schiedsver- trage fest, die für politische Differenzen keinen bindenden Schiedsfpruck sondern nur ein Ver­gleichsverfahren kennen, und lehnt entschieden die Konstruktion ab, daß unter Berufung auf einen Schiedsvertrag ein Garant das Recht haben sollte ohne objektives Verfahren zu Re­pressalien zu schreiten und selbst darüber zu bestimmen, wer der Angreifer ist. Der Hin­weis der Note darauf, daß mit einer solchen Konstruktion bas Garantiesystem einseitig zu ungunsten Deutschlands durchbrochen würde und daß daraus sogar die Gefahr ernster Ver­wicklungen heraufbeschtvoren werden könnte, ist doch wohl eine ganz klare Zurückweisung des Briandschen Vorschlages. Im dritten Teil halt die Reichsregierung an ihren Bedenken gegen den Eintritt Deutschlands in den Völker­bund fest. Sie fordert zwar nicht die Beseiti­gung des Artikel 16, macht aber eine andere Lösung und auch eine Vorbereitung der allge­meinen Abrüstung zur Vorbedingung bes Ein­tritts. Diebedeutsame Annäherung" in den beiderseitigen Anschauungen ist also zunächst Nur recht allgemeiner Natur.