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Donnerstag, den 2.3uli 1925

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Die Wirtichaftsvechanölungen

Der Bericht de» Reichswirtschaftsrates.

In gemeinsamer Sitzung am 30. Juni stimmten der Wirtschaftspolitische und der Fi- ncnzpolitische Ausschuh des vorläufigen Reichswirtschaftsrats dem Bericht des Zolltarifausschusses über seine Stellung­nahme zu dem Entwurf eines Gesetzes über Zolländerungen einstimmig zu und be­schlossen seine unmittelbare Heberweisung an die Reichsregierung.

In Uebereinstimmung mit der früheren Entschließung des Wirtschaftspolitischen Aus­schusses betonen die vereinigten Ausschüsse in einer Entschliehung erneut, dah das Ziel der deutschen Handelspolitik dir Wieder- berbeifübrung eines möglichst ungehinderten internationalen Warenaustausches durch inter­nationalen Abbau der Zollmauern auf dem Wege der Handelsverträge sein muh Die Er­reichung dieses Zieles darf, wie es in der Ent­schliehung weiter beißt, nicht durch die Befrie­digung hochschutzzöllnerischer Wün­sche einzelner Wirtschaftsgruvven in den ver­handelnden Ländern verhindert werden.

Die Entschliehung fährt fort: Die deut *e Gesamtwirtschaft hat ein lebhaftes Interesse an der Erhaltung und Förderung einer in­tensiv arbeitenden, möglichst große Teile des deutschen Ernuhrungsbedarfs deck n- den Landwirtschaft, sowie daran, dah die deutsche weiterverarbeitende Industrie in möglichst weitem Umfange ihren Bedarf an Rohstoffen und Halbfabrikaten aus der Heimat decken kann. Gleichzeitig dürfe je­doch die Konkurrenzfähigkeit deutscher Waren auf dem Weltmarkt nicht leiden. Die Aus- fuhrfähigkeit der deutschen Industrie bange zrl einem sehr wesentlichen Teil von der Wieder­belebung der Aufnahmefähigkeit des inner­deutschen Marktes ab. Die Zollbelastung sämt­licher Fabrikate'müsse im Eesamtinteresse det deutschen Industrie daraus Bedacht nehmen, durch ihre Höbe nicht die deutsche Verbraucher­kraft und damit den Ao>atz deutscher Fabrikate so weit einzuengen. dah dadurch der Zweck eines vernünftigen Zollschutzcs hinfällig werde.

Mit Mehrheit wurde ein Antrag angenom­men, die Gültigkeit der Einfuhrfdjeine auf die Einfuhr von Brotgetreide zu beschränken. Der Ausschuh beriet die­jenigen Positionen der landwirtschaftlichen Zölle, die in der Tarifanlage zum Gesetz über die Zolländerungen enthalten sind. II. a. wer­bt n Erhöhungen und Erniedrigungen des Steuersatzes für eine Reihe von Lebensmit­teln vorgesehen.

In einer Schlußabstimmung wird mit 13:3 Stimmen gutgebeihen, dah die im 8 5 des Zollgesetzes oorgeschlagenen ermäßigten Zölle mit Ausnahme der von vier Positionen bis zum 31. Juli 1926 Geltung haben sollen.

Tic deutsch-französische» Jndustrievrrhand- lungcn in Paris.

Paris, 1. Juli.3ornee Industrielle" macht über daS zwischen der deutschen und französischen Regierung getroffene Abkommen zusammenfassende Angaben: Es bestehe nur ein grundsätzliches Aebereinkommen, dessen Aussührungsmodalitäten noch nicht endgültig sestgelegt seien. Die allgemeinen Bestim- ntungen des Abkommens könnten völlig umge- warfen werden, wenn die deutsch-französischen Wirtschaftsverhandlungen scheitern würden oder auf einer anderen als der angenommenen Grundlage abgeschlossen würden. Das lieber* einkommen beziehe sich nicht auf die Einfuhr

von Eisenerzen nach Deutschland. Die Frage des Eisenerzes und Koks sei in den Ver­handlungen überhaupt nicht ausführlich zur Sprache gebracht worden. Es handele sich vielmehr um eine Kontingentierung von Me­tallprodukten, Schmelzeisen, halbsertigen und Fertigsabrikaten. Die Gesamtzisser des Kontingent sei auf 1750 000 Tonnen jähr­lich festgesetzt und zwar für Lothringen aus 530 300, für Luxemburg auf 427 280. für das Saargebiet auf 742 420 Tonnen. Die deut­schen Industriellen, die diese Produkte ent­weder durch Vermittlung ihrer Abrechnungs­ämter oder einzeln für sich erhielten, hätten sich verpflichtet, die Hälfte der Zollsätze für die Produkte aus Luxemburg oder Lothringen zu nehmen. Das Saargebiet werde seine Pro­dukte zollfrei ausführen. Da sich aus dieser Bestimmung ein gewisser Nachteil für Lothringen ergebe, sei durch ein besonderes Abkommen zwischen der lothringischen und der saarländischen Metallindustrie ein Aus­gleich vereinbart worden. Eine besondere Kom­mission sei mit der Ausstellung des endgülti­gen Vertrages beauftragt. Zahlreiche Einzel­fragen seien noch in der Schwebe, z. B. wieviel die einzelnen Produkte im Rahmen des Gesamtkontingents ausmachten, wann und zu welchem Preis die Lieferungen bezahlt wür­den. Trotz der langen Verhandlungen, die zwischen Deutschland, Frankreich und England in der Schienenlieferungsfrage im Gange feien, seien die Grundlagen eines Uebereinkommms noch nicht aufgestellt.

ff. Paris, 2. Juli. WieSlatin berich­tet. wird Handelsminister C b a u m e t jeden­falls heute der deutschen Handelsvertragskom- mifston Gegenvorschläge unterbreiten.Petit Parisien" glaubt zu wissen, daß die französische Delegation beute vormittag eine Note über reicht, die 20 Seiten umfaßt. Die deutsche De­legation bat alle Vorschläge geprüft. Es sei aber notwendig gewesen, jeden Punkt zu ver­werfen. Die französische Delegation wird heute ihren letzten Trumps aufspielen.

Tic deutschen Maßnahmen gegen die pol­nischen Einfuhrverbote.

Berlin, 1. Juli. Am Mittwoch nach­mittag beschäftigten sich die Ausschüsse des Reichsrates mit den in der Kabinettsitzung vom Dienstag beschlossenen Gegenmahnahmen gegen die polnischen Einfuhrverbote. Am Donnerstag wird sich das Plenum des Reichs» rates mit dieser Angelegenheit beschäftigen, sodah die Veröffentlichung der deutschen Mah­nahmen nicht vor Donnertsag abend erfolgen dürfte.

Beginn der österreichischen Handelsver- tkagsverhandlunge« mit der Schweiz, Jngo- slavien und Ungarn.

Wien, 1. Juli. In dieser Woche be­ginnen in Wien die Handelsvertragsver- handlungen mit der Schweiz, Jugoslavien und mit Ungarn. Die Delegierten dieser Länder sind in Wien gleichzeitig mit einer handelspolitischen Delegation der tschecho- slovakischen Regierung eingetroffen, die hier mit schweizerischen Delegierten über einen neuen tschecho-slovakischen-schweizert- schen Handelsvertrag Verhandlungen füh­ren will. Gleichzeitig sind schließlich Ver­handlungen zwischen der tschecho-slovaki- schen und österreichischen Delegation über ein Zusatzprotokoll zum tschecho-slovakisch- österreichischen Handelsvertrag in Aussicht genommen.

Ist RüIUlMNgSsNM r«. Recklinghausen, 2. Juli. Wie der Lokal-Anzeiger" hört, wird das in Reckling­hausen stationierte französische Dragoner­regiment mit Stab und Kommando 5 5 n die Stadt am 10. Juli verlassen. Die Ber- «aft ngsbehörden sollen am Tage darauf folgen.

Zeitungsverbote.

Koblenz, 1. Juli. (Wolff.) Die Rhein- landlommisfi.'n bat am 29. Juni den Ausschluß folgender Zeitungen aus dem besetzten Gebiet für die Dauer eines Monats, vom 5. Juli an gerechnet, angeordnet:Deutsche Allgemeine Zeftung"-Berlin,Frankfurter Rachrichten"- Frankfnrt a. M.,Saarbrücker Zeitung", »Nonrische Staatszeitung" - Mönchen und Bayrischer Kurier-München.

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Sämig und der bfulitb-pclniitbe Zollkrieg

Danzig, 1. Juli. (WTD.) Die Ant­wortnote der polnischen Regierung über die von der Danziger Regierung mitgeteilten Maßnahmen gegenüber dem Einfuhrverbot von Waren aus dem Deutschen Reich ist heute beim Senat eingetroffen. Die Rote enthält rnmächst längere Rechtsausführungen, um den Standpunkt der polnischen Regierung darzu- legen, dah der Erlah der polnischen Verord­nung eine Verletzung der geschlossenen Ver­träge nicht darstelle und dah insbesondere die Danzig-polnzschen Vertrages vorn 24. Oktober 1921 nicht verletzt seien. Die polnische Re­gierung kommt deshalb zu den Schluhfolge- tungen, dah die Verordnung in ihrer ganzen Ausdehnung im Gebiet der Freien Stadt Danzig durchgeführt werden müsse.

Die Rote schließt jedoch wie folgt: Derant- laßt durch die Absicht, nach Mahgabe der Möglichkeit die wirtschaftlichen Interessen der Freien Stadt Danzig zu berücksichtigen .drückt die polnische Regierung die Bereitwilligkeit aus, der Freien Stadt Danzig Einfuhrkontin­gente für die Artikel zuzuerkennen, deren Ein­fuhr durch die obige Verordnung verboten wurde. In diesem Sinne ist dieselbe bereit, sofort und gemeinsam mit dem Senat die der Freien Stadt Danzig unterbreitete Liste der Kontingente zu prüfen, mit dem Vorbehalt, dah die Höhe derselben sich im Rahmen der statistisch festgelegten Einfuhr aus Deutsch- fanb vorn Jahre 1924 bewegen wird, sowie, dah diese Kontingente für die Zeit eines Monats bestimmt werden.

Die Elsmzölle

Die Verhandlungen zwischen den deutschen Und den französischen Eisenindustriellen wer­den zur Zeit von einer Hnterkommission ge­führt und sollen befriedigende Ergebnisse ver­sprechen. Unter Hinweis hierauf veröffent­lichen wir die nachstehende Zuschrift über die Eisenzölle, die uns von industrieller Seite zz- aeht:

Bei den Beratungen der Regierungsvor­lage spielen die Eisenzölle eine wichtige Rolle, wenn sie auch nicht in die Vorlage ausgenom­men sind, also nach dem Antrag der Regireugu nicht erhöht werden sollen. Anders liegt «p bei den zahlreichen Erzeugnissen, welche aus Eisen und Stahl hergestellt werden, wie dq Werkzeuge und Geräte, Maschinen und Avva» late, elektrotechnische Erzeugnisse, Automobile usw. i

Die folgende internationale lleberz sicht über die geltenden Eisen» z ö l l e ist einheitlich auf 100 Kilogramm unb* Goldmark umgerechnet. Sie läßt erkennen, daß Deutschland im Durchschnitt die mäßigsten Tisenzölle bat. Am nächsten kommt noch das kleine Belgien, das für Roheisen, Halb­zeug und Stabeisen einige niedrigere Zoll­sätze auiweist. Die belgisch-luxemburgische Eisenindustrie, die die Vorzüge der Nähe des Weltmeeres und der Nähe der großen Lothrin­ger Erzgruben bat, kann nicht mit der schwer um ihr Bestehen ringenden deutschen Eisen­industrie verglichen werden. Frankreich, mit dem die deutsche Regierung zur Zeit Handelsvenragsverbandlungen fuhrt, bat auf der ganzen Linie erheblich höhere Zölle, die das Drei- und Neunfache der deutschen Sätze für die Erzeugnisse der Eisenschaffenden In­dustrie ausmachen. Wenn man diese Hebet; sicht auf die Erzeugnisse des Maschinenbaus, der Elektrotechnik usw. ausdchnen würde, so würde der Vergleich für Deutschland noch un­günstiger sein Erstaunlich ist die starke Er- döüung des Gcncraltarifs Jtaliens, mit

dem wir gleichfalls um eine angemessene Regelung der Handelsbeziehungen bemüht sind. Sier sieht man deutlich den Einfluß des hochschutzzöllnerischen Vorbildes Frankreicks mit seinem vrohibitiv wirkenden Eeneraltarif. Italien will, oftenbar aus militärischen Gründen, trotz des Mangels an Kohle und trotz geringer Eisenerzvorkommen mit aller Macht die Eisen schaffende Industrie groß­züchten. Die Tschechoslowakei bleibt natürlich gleichfalls hinter dem ftanzöfischen Vorbild" nicht zurück, sondern versucht, die französischen Eeneraltarifzollsätze an einzelnen Stellen noch zu übertreffen. Besonders auf­fallend sind jedoch die hoben Eisenzollsätze der Vereinigten Staaten von Nord­amerika, die für manche Position einen doppelten Zollsatz entweder nach Gewicht oder Wert vorsehen. Ja, hier kommt sogar eine dritte Maßnahme hinzu, nämlich daß für Edelstahlmaterial Sonderzollzuschläge einge- führt sind. Während in Frankreich. Italien. Tschechoslowakei und in den Vereinigten Staaten die Eisenzollsätze über 20 bis 50 und 60, ja 70 Prozent des Erzeugn swertes aus­machen, bleiben die deutschen Eisenzölle für

Hochofen- und Walzwerkserzeugnisie zwischen 10 und 20 Prozent. In der Vorkriegszeit, als die Selbstkosten erheblich niedriger waren, kamen in Deutschland, d-e E >en-5'l- etwa 13 bis 30 Prozent des Wertes gleich. Man sieht also deutlich, daß eine Beibehaltung der alten Zollsätze einer Ermäßigung der Eisenzölle gleichkommt.

Tie ReichSindexzifser.

Für die Lebenshaltungskosten (Ernäh­rung, Wohnung, Heizung, Beleuchtung, Be­kleidung undsonstiger Bedarf") beläuft sich nach den Feststellungen des Statisti­schen Reichsamts die Indexziffer für den Durchschnitt des Monats Juni auf 138,3 gegen 135,5 im Vormonat. Sie hat sich so­nach um 2,1 Prozent erhöht. Nach her alten Methode würde sich die Indexziffer für den Durchschnitt Juni auf 128,2, so­nach ebenfalls um 2,1 v. H. höher als im Mai (125,6) stellen. Die Steigerung ist auf das Anziehen der Ernährungsausga­ben zurückzusühren.

WirlschaMrikg mit Wen

Die seit Anfang März mit Po. en geführten Handelsvertragsverhandlungen sind auf einen toten Punkt angelangt. Sie gestalten sich äußerst schwierig, da sich immer mehr heraus« stellt, daß Polen die unhaltbaren Zustände, wie sie durch den Friedensvertrag und insbe» sondere durch das Genfer Protokoll vom Jahre 1922 über die zollfreie Einfuhr polni­scher Kontingente berbeigeführt wurden, mit allen Mitteln beizubehalten bestrebt war. Polen war später nicht mehr bereit, irgend­welche Zollverbindungen einzugeben und suchte deshalb die schwebenden Verhandlungen systematisch zu sabotieren. Zurächst wurden trotz der generell zwischen den Völkern be» stehenden Gepflogenheit, während der Ver- bandlungsdauer den bestehenden Zustand nicht zu ändern, wiederholt Maßnahmen ergriffen, um die deutsche Einfuhr zu schädigen. Als das am 1. Avril abgelaufene Handelsprovi­sorium ablicf und die Verhandlungen über die Verlängerung desselben gescheitert waren, wurde Deutschland durch Verordnung der pol­nischen Regierung vom 11. Avril von dem Eenuffe der den anderen Staaten zustehenden Zollbegünstigungen ausgeschlossen. was jedoch derart ernste Vorstellungen seitens der deut­schen Regierung auslöste, daß Polen nicht um­hin konnte, von der Anwendung dieser Ver­ordnung gegenüber Deutschland Abstand zu nehmen. Statt dessen wirkte sich der in Polen zurzeit herrschende Protektionismus insofern aus als Polen am 19. Mai einen großen Teil seiner Zollsätze erheblich erhöhte. Die Spitze dieser Maßnahme richtete sich vorzugsweise gegen Deutschland: denn es wurden insbeson­dere die Sätze für diejenigen Waren her auf­gesetzt, die aus Deutschland kamen, während die anderen Staaten viel weniger hart in Mitleidenschaft gezogen wurden.

Die Aussichtslosigkeit der Herbeiführung eines Handelsvertrages, zu 'dem sich Polen aus Gründen seiner gegenwärtigen Wirt­schaftslage nickt verstehen wollte, veranlaßte die deutsche Delegation zu dem Vorschläge eines Handelsvrovisoriums, in dem Deutsch­land erhebliche Zugeständnisie machte. Wenn­gleich wir aus wirtschaftlichen und staatsrecht­lichen Gründen in zolltariflicher Hinsicht an der Forderung der gegenseitigen Meistbe­günstigung für die Ein- und Ausfuhr festhal­ten mußten, war Deutschland bereit, in Zukunft Polen gegenüber seine Ei n f u h r- verbote fallen zu lassen, falls Polen das Gleiche tun würde. Ausnahmen, soweit solche sich mit Bezug auf die wirtschaftlichen Verhältnisse als unumgänglich notwendig er­weisen sollten, würden sich im engsten Rahmen halten, doch sollten Polen in dieser Hinsicht gewisse Einfuhrkontingente zuse- sichert werden. Auch die Handlungsreisenden sollten freie Betätigung in beiden Ländern er­halten.

Zu den ermähnten Ausnahmen von der völligen Einfuhrfreiheit gehört auch die Kohle. Daß bei der gegenwärtigen in Deutschland herrschenden Krisis auf dem Koblenmarkt von einer Heberschwemmung mit ostoberschlesischer Kohle nicht die Rede sein kann, ist selbstverständlich. Hm einen außer­ordentlichen Beweis des Entgegenkommens zu geben, erklärte sich Deutschland jedock bereit, für das am 15. Juni abgelaufene Einfubr- fontingent von monatlich 500 000 Tonnen polnischer Kohle 100 000 Tonnen hereinzu­lassen.

Polen hat bis jetzt darauf verzichtet, auf diesen letzten Vorschlag eine Antwort z u erteilen. Statt dessen traf es eine neue Maßnahme, durch die der Wirt­schaftskrieg mit Deutschland de facto er­öffnet wird. Aus Aeußerungen der War­schauer Presse ist zu entnehmen, daß für Polen ein Meistbegünstigungsabkommen nicht in Frage kommt, ohgleich alle anderen Staaten das Meistbegünstigungsre^/ in Polen besitzen. Am 17. v. Mts. erließ die polnische Regierung eine im Polnischen Verordnungsblatt Dziennik Hstav" Nr. 61 erschienene Verord­nung, wonach Polen die Einfuhr einer außer­ordentlich großen Anzahl von Waren mit Wirkung vom 27. v. Mts. ab verbietet. Das Verzeichnis umfaßt mehrere Spalten Am 24. v. Mts. ordnete der Handelsminister ausdrück­lich an, daß fick die Einfuhrverbote auch auf Deutschland erstrecken (Moniteur Pols!'" vom 24. 6.). Zwar sagt erstere Verordnung nicht ausdrücklich, daß sich das Einfuhrverbot ausschließlich gegen Deutschland richtet, doch heißt es im § 2, daß die polnischen Zollämter angewiesen sind, die Einfuhrverbote nicht anzu­wenden bei Waren, die aus Ländern kommen, bei denen keine Einfuhrverbote für Waren polnischen Ursprungs bestehen. Das trifft je­doch bei Deutschland nicht zu, da wir tatsäch­lich Einfuhrverbot- für einige Waren polni­schen Hrsvrungs haben. Daß durch die Ver­ordnung vom 17. 6. aber fast ausschließ-