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irgendwelcher Bewaffnung, Eeschüt oder Bomben eingerichtet ist, wird
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ten Regierungen bleiben Regeln von der deutschen haft befolgt werden.
Eenebmigen Sie usw.
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SelMe LanöeSzrttung
Set Anzeigenpreis beträgt für den 10 gespalt. Zeilenmillimeter 0.08 GM., kleine Baranzeige« 0.06 GM., amtliche und au* wärtige Anzeigen 0.10 GM. Bei schwierigem Satz sowie bei Plah- borschrift 500'0 Aufschlag. — Eammelanzeigen 100 % Aufschlag. Reklamen der Milli«. 0,35 GM Jeder Rabatt gilt als Barrabatl. Ziel 5 Tage. Beleg« werden berechnet, ebenso Auskunft durch die Geschäftsstelle und Zusendung der Angebote. Erfüllungsort Marburg.
1 Goldmark = '/«.»Dollar.
Mittwoch, dm 1. Zu» 1SL
zeug oder jeder Motor, die mit ein «en Vorrichtung oder Anordnung sind, werden als militärisch, somit a gerät angesehen.
Folgendes sind die Höchstgrenzen
den bisherigen Vertragsbestimmungen nicht herzuleiten ist. Diese Erschwerungen sind enthalten in Punkt 3, 8 und 9. Was den Punkt
Die ^dberhessische Zeitung-erscheint sechsmal wöchentlich. Se- zugspreis monatlich 2 GM »«- schließ!. ZustellungSgebübr, dich diePost2.25 GM.Für etwa infcge Streiks, Maschinendefekte o«r elementarer Ereignisse ausfalleve Stummer« wird.kein Ersatz g. leistet. Berlag v. Dr. §. Hitzerotz. Druck der Unid.-Buchdruckerei ; Zoh. Aug. Koch, Markt 21/21 Fernsprecher: Nr. 55. u. Nr. 66t Postscheckkonto: Amt Frankfur «. M. Rr. 5015. — Sprechzeh der Redaktion von 10—11 «md
*1,1—1 Uhr.
Die bereits erwähnte schafterkonferenz kungen des deutschen
3 betrifft, so bedeutet das Verbot jener Anordnung, die die Anpassung ziviler Flugzeuge an militärische erleichtert, bei der bisherigen Haltung des Garantiekomitees so viel, daß durch diese Bestimmung fast sämtliche bereits in Deutschland zu Sport- und Verkehrszwecken fliegende Flugzeuge als militärisch angesehen und deshalb verboten werden köpnen.
Die Bestimmung der Regel 8, wonach dem Garantiekomitee Rachweise der Ein- und Ausfuhr für alle Flugzeuge und alles Lustfahrtgerät mit allen Einzelheiten, die das Komitee verlangt, zu beschaffen sind, bedeutet eine Industriespionage allerschlimmster Form. Geradezu erdrückend für die Deutsche Industrie aber ist die Bestimmung des Absatzes D) der Regel 8, wonach dem Garantiekomitee die Unterlagen zur Festlegung der Merkmale eines neuen Luftfahrzeuges ober eines neuen Motors noch vor Baubeginn einzureichen sind. Dabei ist zu beachten, dah bisher die Entente wenigstens auf den Motorenbau überhaupt keine Einwirkung hatte. Es war uns lediglich verboten, Motore in Flugzeuge einzubauen, ohne die Genehmigung vorher nachgesucht zu ' haben. Die Auswirkung der neuen Forderung dürfte die Arbeit einer jeden Flugzeugfabrik in Deutschland einfach lahmlegen.
Die schwerste und drückendste aller neuen Forderungen enthält der Punkt der Anlage, in welchem das Garantiekomitee sich anmaßt, den .Bedarf der deutschen. Zivilluftfahrt" von sich aus festzustellen. Auf Grund dieser Bestimmung würde Deutschland die Möglichkeit genommen werden, überhaupt nur seinen Dechtsstandpunkt zu wahren. Die Entente hat es damit in der Hand, nicht nur den deutschen Flugverkehr nach völligem Belieben einzuschränken, sondern jede sportlich« Betätigung in der Luft überhaupt unmöglich zu machen. Wird diese Bestimmung durchge- führt, so schwindet jede Aussicht, dah die Luftfahrtindustrie Deutschlands noch zu irgend einer ersprießlichen Prvduktionsgrundlage kommen kann.
Französische Teudenzmelbungen.
Berlin, 29. Juni. Der .Matin" meldet heute, dah eine Vereinbarung zwischen Deutschland und Frankreich wegen des Aeber- fliegens deutschen Gebietes abgeschlossen worden sei. Die Linie Paris—Konstantinopel werde unverzüglich über Strahburg durch Süddeutfchland geleitet werden. Dieser Meldung liegt, wie die Telunion aus Luftfahrerkreisen erfährt, die Tatsache zu Grunde, dah der französischen Fluglinie nach dem Osten, die infolge ihrer Mißwirtschaft mehrere schwere Anfälle zu verzeichnen hatte, von der Schweiz die Durchflugserlaubnis entzogen worden ist. Mit den .Vereinbarungen" ist anscheinend die jüngste Rote der Botschafter» konferenz gemeint, die Deutschlands Luftfahrt neue schwere Beschränkungen auferlegen will. Die deutschen Behörden hiwen aber auf Grund einer neuerlichen Verordnung zur Wahrung der Lufthoheit das Recht, unbefugt überfliegende Fahrzeuge gewaltsam zur Landung zu zwingen.
baues, die am 24. Juni dem hutschen Botschafter in Paris übergeben wurtz, lautet:
„Herr Botschafter! ;
In Beantwortung des Wunsches der Deut-
fk. E r e f e l b, 1. Juli. Rach bereits erfolgter Freigabe der Homberger Drücke wird nun auch morgen vormittag 5 Uhr die Brücke zwischen Rheinhausen und Hochfeld-Duisburg von den Desatzungstruppen freigegeben werden.
Der »Tag" bringt eine Meldung feines Pariser Korrespondenten vom 30. Juni: Auf Anfrage an zuständiger Stelle, ob die Räumung des Ruhrgebietes sich auch auf Düsseldorf, Duisburg und Ruhrort bezöge, wurde mir versichert, daß darüber bis jetzt am Quai d'Orsah noch nichts bekannt sei.
Verstärkung der Besatzung.
Es mehren sich die Anzeichen dafür, dah im Falle der Räumung des Ruürgebietes die Besatzung an anderen Orten verstärkt und verdichtet werden soll, was daraus schließen läßt, dah Frankreich nicht daran denkt, etwa aus Sparsamkeitsgründen den Bestand der Besatzungsarmee zu reduzieren. So wird von der Stadt Bonn der Bau einer Kaserne, von 7 Mannschafts- und 2 llnteroffiziersbaracken sowie von Zubehör-Baracken gefordert, pur die Stadt Trier ist ein Mehrbedarf von 357 Zimmern, 97 Küchen,, 63 Bade- und 71 Dienstbotenzimmern angefordert. Der Stadtverwaltung wurde mitgeteiit, dah Baracken, falls solche errichtet werden, mit allem Komfort eingerichtet sein müssen. In Trier werden allein für die Wohnungskommission 12 Büro-Räume, für die Sicherheitspolizei 10 Büro-Räume, für die Eisenbahner 30 Räume gefordert; ausserdem müssen sämtliche Kasernen, soweit sie anderweitig benützt werden, sofort geräumt und der Besatzung zur Verfügung gestellt werden. Der Stadt Zweibrücken wurde die Freir^be der Kaserne, die unbenutzt ist, mit dem Hinweis darauf abgelehnt, dah sie anderweitig in Anspruch genommen werde.
lObcthWe Stftung
d) Um ru vermeiden, d«h das Earantie- tcmiiee ein neues Luftfahrzeug- oder Motor- muster nach dem Bau zerstören muh, sind ihm die Unterlagen zur Festlegung der Merkmale dieses Gerätes vor Baubeginn einzureichen.
Regel 9: Die Zahl der Flugzeuge und Motoren und die Menge des Luftfahrtgeräts einerseits die Zahl der Flugzeugführer und Flugschüler andererseits darf den angemessenen Bedarf der Zivilluftfahrt in Deutschland, wie er vom Garantiekomitee festgesetzt ist.
Jas SicherhMvwdlem
Wie wir von diplomatischer Seite erfahren, war in der Konferenz der Ministerpräsidenten der Länder Bayern Wortführer einer schärferen Tonart gegen die Entwaffnungsiorde- rungen der Entente. Das ablehnende Gutachten des Reichswehrministeriums hat vor allem von Bayrischer Seite Unterstützung gefunden. Man seht aber wohl nicht fehl in der Annahme, dah es trotzdem in den strittigen Punkten zu Gegenvorschlägen bezw. »u Verhandlungen kommt.
Es ist damit zu rechnen, dah wohl wch in der erjten Hälfte des Monats Juli von deutscher Seite die Antwort sowohl auf die Entwaffnungsnote wie aus die Sicherheitsnote erteilt werden wird. Beide Fragen wurden sowohl im Kabinett wie in der Länderkonferenz wegen des engen Zusammenhangs gemeinsam beraten, doch wird die Antwort auf jede Note gesondert erteilt werden.
Auf diplomatischem Wege dürften England, Frankreich und Belgien bereits darüber unterrichtet fein, dah man in der Antwortnote über den Sicherbeitspakt eine Grundlage und einen Anlah zu weiteren Verhandlungen erblicke.
lärflugzeug und deshalb als Ärieglerät angesehen.
Notes der Bot - über »e Beschrän- Lufüahrzeug-
Äeine Räumung —
nur Truppenverschiebung
Wie wir von sehr gut unterrichteter Seite erfahren, beurteilt man im besetzten Gebiet selbst die Frage der Räumung des Ruhrgebietes zum 10. August äußerst skeptisch und zurückhaltend. Zwar finden Truppenverschie- bungen statt, doch sind diese nichts auherge- wöhnliches; außerdem hängen sie zusammen mit den Vorgängen in Nordafrika.
Ganz unzutreffend ist die Meldung verschiedener deutscher Blätter, dah die Deutsche Regierung sogar diplomatische Schritte unternommen habe, welche eine Unterstützung bei der Räumung in Aussicht stellen. Zu solchen Maßnahmen bat die Deutsche Regierung keine Veranlassung; Meldungen dieser Art sind glatt erfunden.
Im Mai 1922 haben wir von der Entente die Destätigung erhalten, daß wir unsere aus dem Versailler Vertrag resultierenden Verpflichtungen in Dezug auf die Luftfahrt erfüllt haben. Trotzdem wurden uns im selben Jahre durch das Londoner Kommunique neue über den Versailler Vertrag hinausgehende Verpflichtungen aufgezwungen. Damals wurde bekanntlich das Garantiekomitee für die deutsche Luftfahrt eingesetzt und ihm die De- ftrgnis gegeben. Begriffsbestimmungen über die Unterscheidung ziviler und militärischer Flugzeuge aufzustellen, d. h. das Garantiekomitee erhielt das Recht, jedes deutsche Flugzeug, das ihm als militärisches erschien, zu verbieten. Allerdings wurde Deutschland damals zugestanden, daß die von dem Garantiekomitee aufgestellten Begriffsbestimmungen alle zwei Jahre dem technischen Fortschritt entsprechend abgeändert werden sollen. Im Lahre 1924 waren diese ersten zwei Jahre ab» gelaufen, das Garantiekomitee traf jedoch keine Anstalten zu irgendwelcher Anpassung der Degrifssbestimmungen an den technischen Fortschritt. Die deutsche Regierung war infotge- besfen ständig bemüht, eine solche Anpassung zu erreichen. Rach einjährigen Bemühungen hat das Garantiekomitee jetzt auf die deutschen Anregungen mit der kürzlich eingegangenen Rote der Botschafterkonferenz geantwortet. Diese Rote bedeutet eine schwere Enttäuschung.
Die Rote enthält zwar einige wesentliche Erleichterungen, läßt aber verschiedene Punkte völlig beim alten und bringt darüber hinaus noch neue, geradezu katastrophale Erschwerungen. Die Erleichterungen sind in den Punkten 5 und 7 der Anlage der Rote enthalten. In Punkt 5 wird eine Erhöhung der Fluggeschwindigkeit von 170 auf 180 Flugkilometer zugestanden. Diese Erleichterung hat wenig Wert, wenn man nicht gleichzeitig die Steighöhe des Flugzeuges erhöht. Diese ist aber in Punkt 4 ausdrücklich beibehalten worden. Das Zugeständnis von einer Erhöhung der Fluggeschwindigkeit um 10 Kilometer ist damit gleich Rull. Etwas größer ist das Zugeständnis des Punkt 7, der die Ladefähigkeit der Flugzeuge von 600 auf 900 Kilogramm erhöht. Immerhin stellt auch dieses Zugeständnis gegenüber den vielen Erschwerungen durchaus keinen Fortschritt dar.
Unverändert geblieben sind die Bestimmungen der Regeln 1, 2, 4 und die Luftschisfahrtsbestimmungen. Was Regel 1 betrifft ,in der jeder Einsitzer mit mehr als 60 PS. als Militärflugzeug erklärt wird, so ist demgegenüber nur zu sagen, dah nach dem heutigen Stand des Flugzeugbaues ein Flugzeug mit 60 PS. nur noch ein Kinder» flugzeug zu nennen ist. Sogar Einsitzer mit 150 PS. gelten heute nicht mehr als militärisches Flugzeug. Die schikanöse Bedeutung dieser Bestimmung liegt aber auch darin, dah sie Deutschland verhindert, an den internationalen Flugkonkurrenzen teilzunehmen, da diese Konkurrenzen fast nur von Einsitzern geflogen werden dürfen.
Die Bestimmung der Regel 2, wonach jedes Flugzeug, das ohne Führer fliegen kann, verboten wird, schaltet Deutschland von jeder wissenschaftlichen Weiterforschung aus. Geradezu lächerlich ist die Aufrechterhaltung der Luftschisfahrtsbestimmungen. Luftschiffe können in der heutigen Zeit nach der übereinstimmenden Ansicht aller militärischen Sachverständigen überhaupt nicht mehr für Kriegszwecke in Betracht kommen. Auch der Entente ist baS wohl bekannt. Der Zweck ihrer Entscheidung. daß Starrlustschiffe nicht mehr als 30 000 Kubikmeter haben dürfen, läuft infolgedessen nur darauf hinaus, den geplanten Dau von Forschungsluftschissen, wie z. D. für die Ransensche Rordpolexpedition zu verhindern.
Der Kernpunst der Rote sind jedoch die euen Fesseln, die uns darin auferlegt toer« ,^>en sollen und denen eine Berechtigung aus
zur Unterscheidung zwischen zivil« und militärischen Luftfahrzeugen" lauten:
Flugzeuge schwerer als Lift:
Regel 1: Jeder Einsitzer ml mebt als 60 PS Motorleistung wird als mktärisch, somit als Kriegsgerät angesehen.
Regel 2: Jedes Flugzeug, dachhne Führer fliegen kann, wstd als militijsch, somit als Kriegsgerät angesehen.
Regel 3: Jedes Flugzeug, dasgevanzert oder irgendwie geschützt oder zur Ausnahme
Jede Ueberladevorrichtung, die ge ittet, die Motorleistung zu erhöben, oder je
MMch« BtmNog
57. Sitzung. vom 30. Juni, 12.30 Uhr mittags.
Erster Gegenstand der Tagesordnung ist die zweite Beratung des Urantrages Säbenborff (Wirt. Part.) auf Annahme eines Entwurfes, der das Gesetz über den Verkehr mtt Grundstücken aufhebt, sowie ein weiterer Antrag derselben Fraktion über die Befreiung von Abgaben beim Rückkauf von Grundstücken, die in den Jahren 1922 bis 1924 veräußert worden sind.
Die Vorlage wird in zweiter Lesung mach den Ausschußbeschlüssen angenommen.
Das Haus geht über zur dritten Beratung des Entwurfes betreffenb den ausländischen Kommunalkredit.
-Das GHetz, daS die Ausnahme ausländischer Kommunalkredite grundsätzlich an die Geneh- nebmigung der Auisichtsbehöchen knüpft, wird unverändert in der Ausschußfassung angenommen.
Das Haus geht sodann über yir gemein» famen Beratung einer großen Antt'chl von Stnfrascn und Anträgen^ die sich mit den östlichen Grenzperhältnissen beschäftigen. In ihnen werden u. a. Maßnahmen gefordert, zur Milderung der Wohnungsnot in Oberschlesien, zur Unterbringung der oberschlesischen Flüchtlingsbeamten, zur Regelung ihrer Sach- und Personenschäden, zur Linderung der Arbeitslosigkeit in den schlesischen Industriegebieten, sowie zur Steuerung der Wohnungsnot in der Grenzmark Posen und Westpreußen. Zur Beantwortung der hierzu eingebrachten sechs Großen Anfragen erklärt sich das Staatsministerium bereit.
Abg. Franz-Oberschlesien (Soz.): Das Mattyrium, unter dem die oberschlesische Bevölkerung seit Jahren zu leiben hat, tritt besonders erschütternd in dem Wohnungselend zu Aage. Nach amtlicher Berechnung seien 90 000 Flüchtlinge vorhanden. Be-
schafterkonferenz für die Begriiffbestimmun- gen die Einwände gehört die dH deutschen Sachverständigen über die etroaije Abänderung der Bestimmungen für die Unterscheidung ziviler und militärischer Lutfahrzeuge vorgebracht haben.
Heute habe ich die Ehre, Etzerei Exzellenz mitzuteilen, daß die Votschaftirkonerenz im Verfolg dieser Anhörung die netze Jtzssung der Begriffsbestimmungen abschließind festgesetzt bat; ich bitte Euere Exzellenz, den Wortlaut hierunter entnehmen zu wolleift Dp alliier-
Flugzeuge schwerer als Luft; alle, ie diese Grenzen überschreiten, werden als ltärisch, somit als Kriegsgerät angesehen.
Regel 4: Gipfelhöhe voll belabi 4km.
Regel 5: Geschwindigkeit voll btden in 2 km Flughöhe 180 km/h (wenn die Rotoren mit Vollgas laufen und somit die Höter.ung abgeben). \
Regel 6: Die mitnebmbare Hö enge an Oel und Brennstoff (beste Sötte tzeger- benzin) darf 0,81'7V kg/PS nicht ü reiten,' dabei bedeutet V — die Eeschwii^gkeii des Flugzeuges voll beladen und mit gas in 2 km Höhe.
Kegel 7: Jedes Flugzeug, das ein>La- dung von mehr als 900 kg einschl. 3|:er, Motorwart und Instrumenten zu trag er- tr.aa, wird, wenn die Grenzen der Regelt. 5 und 6 erreicht sind, als militärisch, jomU.Is Kriegsgerät angesehen.
Luftschiffe, deren Easraum die folgenden Zahle« ü schreitet, werden als militärisch, soinit Kriegsgerät angesehen.
I. Starrluftschiffe 30 000 m*
II. halbstarre Luftschiffe 25 000 m1, III. unstarre Luftschiffe 20 000 m*. < Regel 8: a) lieber die Fabriken, »ie Lu kfirtgerät irgend welcher Art berfteUen, si fcften zu führen: die deutsche Regierung h dem Garantiekomitee Nachweise der Einfu ieinschl. der Durchgangseinfuhr) und bet Au fnbr für alle Flugzeuge und alles Luftfahrt gerät mit allen Einzelheiten, die das Somit verlangt, zu beschaffen.
b) lieber alle Flugzeugführer und Flugschüler und alle Flugzeuge (einschl. der »in Ausfuhr gebauten), fertiggestellten oder in Bau, sind Liften zu führen.
c) Alle Listen sind in der Form zu führen, die das Earantiekomitee verlangen kann: sie werden von der deutschen Regierung viettel- jehrlich dem Komitee übergeben.