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Der Anhalt -er „Entwaffnunys Rote
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Sonnabend, den 6. Sunt 1925
Marburger TasebM
Einstellung van Freiwilligen auf kurze Zeit in die Reichswehr, Autorisierung zahlreich er Verbände (welche unerlaubt sind) den militärischen Unterricht zu betreiben und die V e g ü n st i g u n g oder Herstel» lung gewisser Anlagen und Fabriken.
Mische Lan-Mttung
Die Anlagen zur Note der Botschafter» Konferenz.
Berlin, 5. Juni. (TU.) Die Note der Botschafterkonferenz an die deutsche Reichsregierung enthält zwei Anlagen. Die erste Anlage betrifft den Umfang der von Deutschland erfüllten militärischen Bestimmungen des Bersaillcr Vertrages, sowie eine Aufstellung der hauptsächlichsten Punkte, der noch nicht völlig erfüllten Bestimmungen: ferner eine Aufstellung der der deutschen Regierung bereits eingeräumten Zugeständ- nisse. Die zweite Anlage enthält ein Schreiben der Revarationskommission an die Botschafterkonferenz, ob Deutschland heute seine Revarationsvervflichtungen, so, wie sie gegenwärtig festgesetzt seien, getreulich erfüllt habe, in dem die Botschafterkonferenz hierauf bejahend antwortet. Die in dem ersten Teil der Anlage aufgefübrten militärischen Bestimmungen des Versailler Vertrages, die von Deutschland bereits erfüllt sind, um» fassen die Artikel 159 bis 180 sowie den Artikel 211. Die letzten der Massnahmen, die notwendig sind, damit die militärischen Bestimmungen des Versailler Vertrages als in zufriedenstellender Weise erfüllt betrachtet werden können, gliedern die Verfehlungen Deutschlands in drei Sauvtteile:
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Berlin 5. Juni. Die Note der Dotschaf- terkonferenz bat nach der vorläufigen Ueber- setzung folgenden Wortlaut:
In ihrer Note vom 5. Januar d. Js. haben die alliierten Regierungen der deutschen Regierung mitgeteilt, dass der Stand der Ausführung des Friedensvertrages durch Deutschland ihnen nicht gestatte, Deutschland den Vorteil der vorzeitigen, teilweis en Räumung zugute kommen zu lassen, wie in Artikel 429, Ziffer 1 jenes Vertrages vorgesehen ist. Gleichzeitig brachten die alliierten Regierungen ihre Absicht zum Ausdruck, den endgültigen Bericht der Interalliierten Kontroll-Kommission abzuwarten, um der deutschen Regierung mitzuteilen, was von Deutschland noch erwartet werden mutz, damit seine Verpflichtungen auf militärischem Gebiet gemäss den Bestimmungen des Artikels 429 als getreulich erfüllt betrachtet werden können. Nachdem die alliierten Regierungen diesen Bericht empfangen und geprüft haben, der die zahlreichen V e r st ö h e der deutschen Regierung gegen die ihr nach Teil 5 des Vertrages von Versailles obliegenden Verpflichtungen feststellt, sind sie beute in der Lage, die von ihnen angekündigten Mitteilungen zu machen. Die alliierten Regierungen halten es für wesentlich, die allgemeine Bemerkung in den Vordergrund zu stellen, dass die Gesamtheit der Verstöße Deutschlands, falls nicht schnell Abhilfe geschaffen wird, der deutschen Regierung späterhin die Wiederaufstellung eines einheitlichen, den Gedanken des Volkes in Waffen verwirklichenden Heeres ermöglichen würde, in förmlichem Widerspruch mit dem Friedensvertrag, nach, dem das deutsche Heer ausschließlich zur Aufrechterhaltung der Ordnung inneralb des Reichsgebietes und zum Schutz der Grenzen bestimmt sein soll. Diese Tatsachen sind es, welche die Bedeutung jedes der festgestellten Verstöße in das rechte Licht setzen und dadurch in ihrer Gesamtheit einen für den allgemeinen Frieden so gefährlichen Charakter geben. Um den Vertrag von Versailles in seinen grundlegenden Bestimmungen anzuwenden, ist deshalb die Beseitigung der wichtigen Ver- st ö ß e notwendig, deren Fortbestehen es verhindert, die militärische Verpflichtungen Deutschlands als erfüllt anzuseben. Man muß sich vor Augen halten, daß die in Rede stehenden Verstösse einen ernstlichen^ aber nicht den einzigen Beweis für die Nichterfüllung dieses wesentlichen Teiles des Friedensvertrages durch Deutschland darstellen. Die alliierten Regierungen haben in dem anliegenden Memorandum ausgeführt:
1. den Stand der Erfüllung Deutschland ans militärischem Gebiet obliegen
llnter den bei der P o l i z ei durchzuführenden Maßnahmen beißt es: Die Stärke der Gesamtheit der Beamten und Angestellten aller . Kategorien soll 150 000 Mann nicht übersteigen: die überzähligen Polizeistärken müssen verschwinden. Jede Erhöhung der Bestände der Hilisvolizei oder Freiwillisen ist untersagt, Die gegenwärtige Stärke nimmt die Note mit 180 000 Mann an, sodaß die Forderung also auf den Abbau von 30 000 Polizeibeamten binausgebt. Die Aufstellung der Polizei soll keinen gemeinschaftlichen militärischen Charakter tragen. Das Statut für das Personal der Schutzpolizei soll dem für die Ordnungspolizei entsprechen und diesem Personal ebenfalls der Charakter von Beamten auf Lebenszeit verliehen werden. Wenn die deutsche Regierung die erforderlichen Schritte zwecks Durchführung der angeführten Maßnahmen getan hat, wird in einer gewissen Zahl bedeutender Städte eine staatliche Polizei in Stärke von 150 000 Mann zugelassen werden. Die interalliierte Militärkontrollkommission wird nach Prüfung der Vorschläge der deutschen Regierung die Orte bezeichnen, in denen staatliche Polizei zugelassen werden wird und die großen Städte angeben, in denen gewisse Teile der staatlichen Polizei in Kasernen untergebracht werden können, sowie die Stärke dieser Teile. Die zur Durchführung der angegebenen Maßregeln notwendigen gesetzgeberischen oder Verwal- tungsmaßnabmen, deren Wortlaut von der Interalliierten Militärkomrollkommission zu genehmigen ist, sollen veröffentlicht und i» Kraft gesetzt werden.
ihr irgendwelche Versäumnisse in der Entwaffnung nachgewiesen würden, sie alles tun würde, um diese abzustellen. Es ist aber auch die höchste Zeit, daß nun endlich auch die Entente daran erinnert wird, daß es unmöglich ist, Deutschland seiner letzten Machtmittel zu berauben, während die übrige Welt nur ein Streben kennt: ihre militärischen Machtpositionen mit allen Mitteln weiter auszubauen. Im Versailler Vertrag ist ausdrücklich gesagt, dass Deutschland zwar mit der Abrüstung zu beginnen hat, daß aber alle Lbri- gen Mächte ihm darin zu folgen haben. Bisher bat die Entente nicht das geringste getan, um auch ihrerseits die Abrüstung vorzubereiten.
Die größte Seeresvorlage, die je in der Welt erlebt worden ist. ist von dem Kabinett Herriot, den vor einem Jahre die Welt als Friedensbringer begrüßt bat, eingebracht worden. Im Versailler Diktat ist seinerzeit der Welt das Versprechen der allgemeinen Abrüstung gegeben worden. Wie es damit steht, zeigt eine vergleichende Uebersicht der Heeresstärken 1913- 14 und 1923-24. Deutschland beutst 100 000 Soldaten ohne Reserven, keine swweren Batterien, keine Tanks und keine Flieger. Frankreich unterhält 785 924 Mann. 351 schwere Batterien, 478 leichte Batterien, 1377 Tanks und 1351 Flugzeuge. Frankreich zusammen mit seinen Bundesgenossen verfügt über 1900 000 aus Grund der allgemeinen Wehrpflicht ausgebildete Friedenssoldaten, 960 schwere Batterien, 1447 Tanks und 1819 Flugzeuge. Wahrlich, die Welt wird am :.arrenseil der Abrüstung geführt! Marschall 8oa) hat noch im Herbst 1924 feststellen müssen: „Deutschland ist zweiselllos heute materiell entwaffnet."
S.
Mimstmat in Berlin
Berlin, 5. Juni. (TU.) Ueber den heu» tigen Minifterrat wird folgende amtliche Er. klärung ausgegebne: Der beute unter dem Vorsitz des Herrn Reichspräsidenten zusammengetretene Minifterrat dauerte bis 2 Ubr nachmittags. Es fand eine allge- meinoe Aussprache über den Inhalt des Memorandums, sowie über di« weitere Behandlung der Angelegenheit statt. Wie die Telunion erfährt, nahmen an der Sitzung außer Vertretern des Reichsbeere» und der Reichsmarine auch der preußische M b nifterpräsident Vranu und Staats» sekretär Weißmann teil.
Wie die „Tögl. Rundschau" hört, werde» am kommenden Mittwoch die Ministerpräsidenten der Länder in Berlin eintrefsen, am mit der Reichsregierung über die Beantwor. tuns der Entwaiknungsnote zu beraten.
den Verpflichtungen, wie er sich aus dem Bericht der Kontroll-Kommission vom 25. Januar 1925 ergibt,
2. eine Zusammenstellung der Hauptpunkte der militärischen Bestimmungen, in denen die Alliierten noch nicht befriedigt worden sind,
3. die Aufstellung der im einzelnen erforderlichen Maßnahmen hinsichtlich deren die alliierten Regierungen der im Vertrag hierfür vorgesehenen Kontroll- Kommission alle nötigen Weisungen erteilt haben,
4. das Verzeichnis der von de« Alliierten bereits gemachten Zugeständnisse, das die Darstellung der Sachlage vervollständigen soll.
Die alliierten Regierungen sind überzeugt, daß es von dem guten Willen der deutschen Regierung und der deutschen Behörden abhängt, die im dritten Teil des Memorandums behandelten Verstöße in verhältnismäßig kurzer Frist abzustellen.
Die alliierten Regierungen stellen fest, daß die Reparations-Kommission in dem anliegenden Schreiben erklärt hat, dass Deutschland heute getreulich seine Revarationsvervfichtu n- gen, so, wie sie gegenwärtig festgesetzt sind, erfüllt. Sie sind deshalb trotz der Vorbehalte, zu denen sie infolge der Nichterfüllung anderer Vertragsbestimmungen berechtigt sein würde, mit Rücksicht auf die ausschlaggebende Bedeutung, die sie der Erfüllung der militärischen Vertragsbestimmungen bemessen, bereit, den Befehl zur Räumung der ersten Besetzungszone zu geben, sobald di« im dritten Teil des anliegenden Memorandums aufgezählten Verstöße behoben se i n werden. Sie zweifeln nicht, dass während des zur Durchführung der in Rede stehenden Maßnahmen erforderlichen Zeitraumes kein neuer Verstoß Deutschlands gegen irgend eine vertragliche Verpflichtung der Auswirkung des Artikels 429 ein Hindernis entgegenstellen wird. Alsdann wird nichts mehr entgegenstehen, daß die Kontroll-Kommission abberufen wird, deren Aufgaben als beendet angesehen werden können.
Schließlich haben die alliierten Regierungen festgestellt .dass die deutsche Regierung nach ihren Noten vom 6. und 27. Januar die für die Haltung der Alliierten maßgebenden Gründe anscheinend unzutreffend beurteilt bat. Auch an der Behauptung in der deutschen Note vom 6. Januar, daß die Alliierten mit der Nichträumung der Kölner Zone am 10. Januar 1925 eine Verschien - pungsmatznahrne ergriffen hätten, können die alliierten Regierungen nicht Vorbeigehen. Eine solche Behauptung, die schon, in der alliierten Note vom 26. Januar widerlegt ist stellt ein völliges Mißverstehen der Tragweite der Artikel 428 und 429 des Vertrages dai. Es war Sache der deutschen Regierung, sich den Vorteil der Räumung der ersten Besetzungszone unter den Voraussetzu rgen des Artikels 429 durch getreuliche Erfüllung ihrer Verpflichtungen zu sichern. Ebensowenig können die alliierten Regierungen anerkennnen, daß ihr Beschluß einen Akt darstellt, dessen Schärfe außer jedem Verhältnis zu der Bedeutung der noch nicht erfüllten militärischen Verpflichtungen stehe. Außerdem hat die deutsche Regierung noch nach dieser Note wiederholt und zwar noch ganz kürzlich neue schwere Vertragsverletzungen begangen, insbesondere durch die Einstellung von Zeitfreiwilligen in die Reichswehr, durch die an zahlreiche (nach den Vertragsbestimmungen verbotene) Verbände erteilte Genehmigung des Ausbaus gewisser Maschinenanlagen in den Fabriken.
Immerhin wollen die alliierten Regierungen in dem Wunsch, jede Auseinandersetzung zu vermeiden, nachdem sie so diese Irrtümer gekennzeichnet haben, aus der deutschen Note vom 6. Januar lediglich die Versicherung ber- OLsareifen, daß die deutsche Regierung bereit ist, alles zu tun. was von ihr abbängt. um fchnell zu dem nötigen praktischen Ergebnis in gelangen. Deshalb appellieren sie erneut und nachdrücklichst an die deutsche Regierung, dass sie mit dem nötigen guten Willen an die Regelung der noch schwebenden Fragen herangeht, eine Regelung, die der Ernst der Lage erheischt. Das ist kür sie das einzige Mittel um, nach ihren eigenen Worten, Deutschland durch die Befreiung eines Teiles des besetzten Gebietes eine Erleichterung zu schaffen.
Jtonbt werden könnnte, sondern in der Heimat singend gebraucht würde, liegt auf der Hand. Ebenso schikanös sind die Forderungen, die sich tzif die Industrie beziehen. Mir solcher Ve- Eründung könnte man schließlich alle Metall- ®er(e verbieten. Das Einschreiten gegen die Nationalen Verbände erinnert von neuem an je umfassende militärische Ausbildung der
fctr-h angesichts dieses neuen Ornats der | ^iegermächte können mir nur immer —xber gtauf Hinweisen, daß Deut'cklano in einem «ässe abgerüstet ist, wie es in d"- Weltgerichte nicht zu verzeichnen ist. Daran ändert M diese neue Note mit ihren Forderungen licht das geringste. Die deutsche Regierung 6t bereits vor Monaten betont, dass, wenn
Auch die Beanstandungen gegenüber der Schutzpolizei sind ungemein kleinlich und lassen i an, außer Acht, daß nach- der ungeheuren «rringerung unserer Armee die Polizei in 1 5 •'tidjlanb viel mehr als früher in der Lage ein muß, größeren Aufstandsbewe- lungen entgegenzutreten. Daß im Kriegs- »St die Schupo nicht als Militärmacht oer-
Rk.lM. 60.W8. Marburg a.£abn
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1 Goldmark — V«,-Dollar.
fugend, die ringsum in allen Militärstaaten, «sonders in Polen und der Tschechoslowakei ton Staatswegen betrieben wird.
' Das Ereignis, das im Vordergrund der politischen Vorgänge dieser Woche stand, ist die Überreichung der Entwaffnungs- irote, deren Inhalt wir heute Lekanntgeben. 8m Donnerstag um die Mittagsstunde begaben fünf Ententevertreter in Berlin, geführt von Lord d'Abernon, in das Reichskanzlerpalais in der Wilhelmstraße, um dem Reichskanzler in Anwesenheit des Reichsauben- ministers und des Staatssekretärs das sckück- - salsschwere Dokument zu überreichen. Der Reichskanzler nahm die Note entgegen und beschränkte sich vorläufig auf die Bemerkung, dass hi« deutsche Regierung ihren Inhalt sofort prüfen und ihre Stellungnahme den Ententemächten sobald wie möglich bekannt geben «erde. Es ist das erste grobe außenpolitische Ereignis, dem sich die Regierung Luther- :Ltresemann gegeniibergestellt sieht.
Zunächst wird es Aufgabe des Reichslubi- .setts sein, festzustellen, inwieweit es sich bei diesen Verfehlungslisten um tatsächliche oder angenommene Verfehlungen handelt. Es kann nach den Erklärungen, die von Seiten der Regierung in ketzter Zeit abgegeben worden sind, heute schon fe^"estellt wer- i len, daß ein Teil der Deut mb nachgesagten Verfehlungen bereits seit Monaten tr f ü 111 ist, während ein anderer Teil iiberbau v t nicht den Entwaffn ungsbe- Bimmun gen des Ve rsailler Verra g e s entspricht.
Das Anklagematerial, das sich auf die angeblich nicht vollständig durchgeführte Entwaffnung Deutschlands bezieht, Meinl un= Beinein dürftig zu sein. Es enthält keinerlei Sensationen, dafür aber umsomehr Kleinigkeiten von geradezu lächerlichem Ausmaß, darunter die alten Geschichten von der . steberzahl an Platzpatronen, von beit aufgefundenen Armeesätteln und dergleichen mehr. Es Birb in ber ganzen Welt unzweifelhaft Er- tunen unb hoffentlich hier unb da auch Ent- j rüjtung Hervorrufen, dass die Entente mit dies e Material fünf Monate gezögert bat und daß sie mit ihm den Aufschub ber 1 käumung Kölns begründen will.
J Im umgekehrten Verhältnis zu dem Be- | iaftungsmaterial stehen die Siihnef orde- - tunngen. Sie sind zum Teil sehr weit- tibenb unb äußerst bedenklich, vielfach auch so j allgemein und unklar gehalten, daß sie iiber- , bsuvt nicht ausgefühlt werden können, men*- nicht vorher Rückfragen und Verhandlungen wischen Deutschland und der Entente stattge- unden haben. Vielleicht Hegte diese weitere Verzögerung sogar in der Absicht 1 sei Franzosen. Als wichtigste Forderun- 3 ten sind die folgenden zu nennnen: Die Stelling des Chefs der Heeresleitung lall so zurückgeschraubt werden, daß dieser nur «och ein nasführendes Organ des Ministers ist lub dass die Befehlseinheit fortfällt. Die - lent ra Ie Leitung der Schutzpolizei <nb jeder militärische Charakter der Polizess- | »rgcinisation soll beseitigt werden: auch die s iabl der Schupo und die Einstellung von »ilfsmannschaften wird 6eannanbet. In der Industrie werden immer noch erhebliche „Um= Teilungen", d. h. Zerstörungen von Masch-'-en Befördert, mit denen etwa später einmal wie- er Kriegsmaterial hergestellt werden könnte, was die vaterländischen Verbände anbetrifft,, so soll ihre militärische Ausbildung i verhindert und jede Verbindung mit der »cichswehr verboten werden.