Ht 220 Mcbmg a. 8., Freitag, den 19. September 59. sahrg. 1924
ObecheWche Feitunv
Anzelser für (das früher kurlMWO SbekbeM - AmKKrS Mkündismssblatt beZ MMS Marburg
geistige Zusammenarbeit in Pari- an. Di« Derwal» tung deS Instituts liegt in den Händen der Kommission für geistige Zusammenarbeit, die unter Zustimmung he» DbUerbundSrateS einen Berwaltungsrat au« 5' Mitgliedern verschiedener Nationalität zu ernennen hat, der mindesten» alle zwei Monat, zufammrntreten wird. Der zweite Ausschuß sprach sich ferner «m» für eine 1925 einzuberufene internationale Äon* ferenz über die Frage de» geistigen Eigentums, ferner für den internationalen Austausch wissenschaftlicher Werke und für geistig« Erleichterungen zu Gunsten von Gelehrten und Studierend«. Der Aus« schu fibilligte sodann einen Antrag Ungarn«, demzufolge die Kommission für geistige Zusammenarbeit sich zu Gunsten der Un'versitSten und anderer wissenschaftlicher Institute Ungarns an die wissenschaftlichen Institute der ganzen Welt mft demselben Appell wenden solle, den sie 1922 zu Gunsten der österreichischen Universitäten erlassen hat.
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Deutschland und der BLlkerbund.
Berlin, 18. Sept. Der Berliner Berichterstatter des „Dailv Telegraph" berichtet, daß unmittelbar nach der Sitzung des Reichskabinetts am 23. September mit der Bekanntgabe be» deutschen Antrags auf Eintritt in den Bölkerbund gerechnet werden könne. Deutschland werde den Antrag an zwei Voraussetzungen knüpfen: die politische Gleichberechtigung Deutschlands und die Zusicherung eines stäub« digen Eitzes im Dölkerbundsrat. Die .Zeit" bemerk! zu der Nachricht: Daß für Deutschland die Frage des Eintritts in den Völkerbund eine Frage reiner politischer Zweckmäßigkeit ist. wobei es in erster Linie auf die Wahrung der deutschen Interessen ankommt, dürfte als allgemeine grundsätzliche Auffassung des Kabinetts gelten. Die oft berührten Voraussetzungen, die vor dem Eintritt Deutschlands erfüllt sein mühten, sind der Oefientlichkeit bekannt. Was darüber hinaus in der Meldung des .Daily Telegraph" über einen bestimmt bevorstehenden Schritt Deutschland» gesagt wird, ist reine Kombination.
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Dir innen Krise.
Eine Entschließung der Deutschnationale«.
Berlin, 18. Sept. Die Blätter veröffentlichen eine parteiamtliche Mitteilung der Deutschnationalen, wonach gestern eine Sitzung der. Landesverbandsvorsitzenden der Deutschnationalen Volkspartei sttattgsfunden hat. Nach eingehender Aussprache wurde den Vorschlägen Hergts entsprechend folgende Entschließung angenommen: Einstimmig ist die Versammlung der Borfitzenden der Landesverbände gewillt, dis Geschlossenheit der Partei zu wahren. Sie ist die notwendige Voraussetzung für die Entwicklung Deutschlands im nationalen Sinne. Die Versammlung billigt es, datz die Demtschuationale Bolkspartei in die Regierung eintritt, falls die Partei in dieser Regierung matzgebenden Einfluß erhält. Gelingt dies nicht, so mutz di« Partei in stärkst« Opposition gegen die Reichsregierung ein- treten.
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Berlin, 18. Sept. Das „Berl. 'Tageblatt" glaubt, datz im Zusammenhang mit der großen Sitzung des Reichskabinetts am 23. d. Mts., die sich insbesondere mit der Frage der Kriegsschuldnote und den Eintritt Deutschlands in den Völkerbund beschäftigen wird, der Reichskanzler die Parteiführer empfangen und dann auch den auswärtigen Ausschuß einberufen werde.
Die „Voss. Ztg." hört, daß die Ausschußanträge über den Personalabbau sofort nach Wiederzusammentritt des Reichstages dem Plenum zur Beratung vorgelegt werde.
Von der Eisenbahngesellschaft.
Berlin. 18. Sept. 3n der Auslandspreise tauchten in den letzten Tagen Nachrichten auf. nach denen beabsichtigt sei, einen Schweizer zum Vorsitzenden des Verwaltungsrates der Reichsbahngesellschaft zu ernennen. Demgegenüber weisen die Blätter darauf hin, daß nach dem Gesetz über die neue Reichsbahngesell- fchaft der Vorsitz im Derwaltungsrat ausdrücklich einem Deutschen Vorbehalten ist. Wenn jetzt versucht werden sollte, diesen Poften etwa einem Ausländer zu übertragen, so würde das dem vom Aeichstag angenommenen Gesetz widersprechen. Die Blätter erwarten, daß die zuständigen deutschen Stellen einem solchen Beginnen sofort mit Nachdruck entgegengetreten.
Die Kontrollkommission.
ff. London, 19. Sept. Der diplomatische Berichterstatter des .Daily Telegraph" schreibt: Nach Mitteilungen der britischen diplomatischen und militärischen Vertreter in Deutschland nehme die von der interalliierten Kontrollkommission geführten Untersuchung erfreulicher Weise einen so guten Verlauf, wie sie noch nie der Fall gewesen sei. Die Haltung der deutschen militärischen Behörden seien bisher übereinstimmend offen und ehrlich gewesen. Es hätten sich keine unerträglichen Zwischenfälle ereignet.
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Aick km brieten Gebiet
Paris 18. Sept. Nach einer Meldung des „Echo de Paris" übernehmen die deutschen Grubenbesitzer die Ausbeutung der von der Micum beschlagnahmten Gruben am 5. Oktober. Ein Tnl der non der Micum beschäftigten Arbeiter soll nach dem Saargebiet abtransportiert werden.
Koblenz, 18. Sept. Die Durchführung der gemäß dem Londoner Abkommen vereinbarten Amnestie ist sowohl bei den deutschen als auch bei den französisch-belgischen Stellen im Gange- Täglich werden weitere Entlassungen bekannt. Gestern wurde bereits
gemeldet, daß auch ein Teil der früher in St. Martin de Rs inhaftierten Gefangenen in Freiheft gesetzt worden ist. E» ist zu erwarten, daß die Amnestie 6t« auf die Zweifelsfälle in kurzer Zeit durchgesübrt sein wftd. Von verschiedenen Setten find Beschwerden darüber erhoben worden, daß die Amnestie aus die im Abwesen- britsverfabren Verurteilten in einzelnen Bezirken bisher nicht angewendet ist, ober daß einige französisch« Dinststellen erschwerende Formalitäten von ihnen verlangen. Ferner sind Klagen darüber laut geworden, daß an einigen Stellen der Versuch gemacht worden ist, unter die Amnestie fallende Geldstrafen und Prozetz- kosten noch einzutreiben oder sich an den hinterlegten Kautionen oder Beschlagnahmungen bezahlt zu machen. Mit diesen Fragen ist die deutsche Abordnung in Koblenz befaßt. Klagen über die Durchführung der Amnestie, soweit sie nicht durch unmittelbare Borstellungen bei den französisch-belgischen Behörden oder durch Verhandlungen der Verteidiger ihre Erledigung finden, können bei der deutschen Abordnung in Koblenz, Kastorpsaffenstraße 26, vorgebracht werden.
Mainz, 18. Sept. Das „Echo de Rhin" meldet: In Ausführung des Artikels 7 des Londoner Protokolls sind am 16. und 17. September in Freiheit geletzt worden: Aus den Gefängnis in Zweibrücken 34, in Mainz 10 und in Germersheim 11 Gefangene. Di« Mehrzahl dieser Gefangenen war zu Freiheitsstrafen zwischen 10 Jahren Gefängnis ni d mehljähriger bi« lebenslänglicher Zwangsarbeit verurteilt worden. Die Zahl der bisher Freigelassenen beträgt nach dem gleichen Blatte 145 Die Zahl der eingestellten Verfahre« soll sich auf 700 belaufen.
Frankfurt a. M., 18. Sevt. Nach der „Franks. Ztg." haben die ftanzösischen Vesatzungstruppen mit der Räumung des Limburger Flaschenhalses begonnen. Die Orte des sogenannten Goldenen Grundes, namentlich Niederlelters, Camberg und Oberbrechen, sind bereits verlassen wotden.
Limburg, 18. Sept. Auch hier scheinen di« Franzosen Anstalten zur Räumung zu machen. Ein Posten im Norden der Stadt, der hauptsächlich de« Verkehr nach Weilburg zu kontrollieren hatte, ist gestern abend zurückgezogen worden.
Sie rüsten ab.
Sveyer, 18. Sept. Die Besatzungsbehörde bat, wie verlautet, die Stadt Speyer und die Gemeinde Dudenhofen aufgefordert, in kürzester Zeit ein Quadratkilometer Hochwald (davon ein Viertel von Sveyer, Dreiviertel von Dudenhofen) für den angeforderten Bombenabwurfplatz niederzulegen. Die nie« derzuleaende Sicherheitszone wird den Verkehr mit den Nachbargemeinden sehr beeinträchtigen. Eine Notwen- biattit für den Bombenabwurfplatz besteht umsoweniger, als vor drei Jahren in Enkenbach bei Kaiserslautern ein größerer Flugplatz auf reinem Ackergeländ« errichtet werden mußte, der bisher noch nicht benutzt worden ist.
Abbau-Berordnungen der Rbeinlandkommissio«.
Koblenz, 18. Sept. Die Rheinlandkommiffio« veröffentlicht heute eine vom 12. 9. datierte sofort in Kraft tretende und auch auf den Brückenkopf Kehl ausgedehnte Sonderverordnung 267 betreffend die in Artikel 7 Anlage 3 des Londoner Protokolls vorgesehene Amnestiemaßnahme, die unter anderem bestimmt, daß alle in den besetzten Gebieten seit dem 11. 1. 1923 bis zum Inkrafttreten der gegenwärtigen Verordnung verhängten Strafverfolgungen endgültig cingestellt werden, ausgenommen die, wo es sich um Verbrechen gegen das Leben handelt, die den Tod herbeiführten. Die Behandlung der letzteren Straftaten gebt auf die deutsche Gerichtsbarkeit über.
Koblenz, 18. Sept. Die Rbeinlandkommisfion veröffentlicht beut eine vom 16. 9. datierte Sonderverordnung Nr. 268 betreffend Aufhebung der Zollinie an den Ostgrenzen der besetzten Gebiete und Anwendung edr im unbelebten Deutschland geltenden Gesetze und Tarife auf die durch die alliierten Dienststellen ausge« führten Erhebungen sowie auf das Außenhandels« wesen.
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Ben der Repnmtionskommission.
Berlin, 18. Sept. Auf Grund des Artikel 3 § 2 bet Anlage 3 zu dem Schlußprotokoll der Londoner Konferenz hat die Nevarationskommission in ihrer Sitzung vom L 9. 1924 festgestellt, daß die für die Durchführung des Sachverständigenplanes erforderliche« Gesetze in der von ihr gebilligten Fasiung verkündet worden sind und der Generalkommisiat für Reparationszahlungen seine Tätigkeit an diesem Tag« ausgenommen hat. Der L September 1924, 11 Uhr, bat sonach als der Tag zu gelten, an dem alle vorgm sebene« Fristen zu laufen beginnen. Es find somit den in der Anlage 3 zum Schlutzproiokoll vorgesehener Termine« nicht 17 sondern 16 Tage zuzuzählcn.
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Skk beutfdw tolenioltengrtl
Berlin, 18 .Sept . In der Universität toure den die Verhandlungen des Kolonialkongresses fortgesetzt. Heute vormittag tagten sechs Abteilungen des Kongresses. In der Wirtschastsabteilung wurde anschließend an einen Vortrag von Major a. D. v. Stephani eine Entschließung angenommen, die vom Reichstag und der Reichsregierung die Zahlung der KriegSldhne an die Far« bigenin Ostafrika vlS einer unverzüglich ein* ulösenden Ehrenschuld fordert. Ferner wurde einstimmig die Einrichtung eines Schutztruppe n-- a r ch i v s beschlossen. Anschließend fand eine Vortrag des südwestafrikanischen Farmers Kisker statt, der Südwestafrika als ein für die deutschen Auswanderer günstiges und Südamerika mindesten» gleichwertiges SiedlungSland bezeichnete. Der deutsche Kolonist finde eine durchaus deutschgesinnte Bevölkerung vor. Der Nachmittag war wiederum der Vollversammlung gewidmet. In ihr sprach u. a. Geheimrat G. A. Schmidt über Ne
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Der Genfer Sicherheitsplan.
Paris, 18. Sept. Der Sonderberichterstatter der Havasagbntur in Genf ist ermächtigt, »u erklären, daß ollc bis jetzt erfolgten Veröftentlichungen über das zu- standegekommene Abkommen in der Frage der Schiedsgerichtsbarkeit, der Sicherheit und der Entwaffnung anßenau oder unvollständig sind. Bis zur Stunde bestehe kein Abkommen und zwar schon deshalb nicht, weil weder die Abrüstungskommisston, noch hie Versammlung des Völkerbundes sich über irgend «inc der Materien, die zur Diskussion steden, ausge« strockAn hätten. Andererseits habe die juristische Kommiss, on! die sich mit der Frage der Schiedsgerichte beschäftigt, erst heute eine Sitzung abgebalten, sei also mich gar nicht in der Lage gewesen, sich über irgend «inen Punkt des Abkommens auszusvrechen. Alles, was man in dem beschränkten Rahmen der Verhand- fiwaen sagen könne sei, daß sie seit acht Tagen in einer außerordentlichen günstigen Atmosphäre fortgefetzt würden und daß über die meisten gestellten Probleme eine grundsätzliche llebereinstim- gtung erzielt worden sei.
Nach dem gleichen Berichterstatter soll der Begrift des Angreifers dabin definiert werden, jeder Waat, der feinen Streitfall nicht der einzusetzenden kchiedsgerichtsorganisation unterbreitet, oder sich nicht den friedlichen, durch die Prozedur des Schiebsgchichis- «rfahrens vorgeschriebenen Maßnahmen unterwirft, eher der nicht den in dem Schiedsspruch vorgesehenen Zeitpunkt des Schiedsspruchs annimmt, als Angreifer g» bezeichnen ist.
Der Angreifer stehe alsdann außerhalb des Gesetzes. Hebet die wichtige Frage, ob der Schiedsspruch obligatorisch sein soll, ist nach dem Savasver- teter noch keine Entscheidung getroffen worden. Was die Frage der Sanktionen antietrifft, so baue sie sich vollkommen auf dem Völkerbundstatut auf. Die Unterzeichner des Entwurfes verpflichten sich, Inbiofbuell und kollektiv, den angegriffenen und bedrobten Staaten Hilfe I« leisten und sich gegenseitig zu unterstützen, dank des gegenseitigen Mei- «ungsaustausches über die militari« Ich en Streitkräfte die Unterstützung »urch Rohmaterialien, Kredite, Irans» »ortleiftungen sowie Sicherung der Verbindungswege zu Wasser und zu Lande. Dem Bölkerbundsrat sollen bte einzelnen Staaten von vornherein bie militärischen Streitkräfte bestimmen, Ne sofort angreifen könnten, um bie Ausführung bet »em Schiedsgerichtsbof, ober vom Völkerbund getroffe« ■en Dispositionen ficherzustellen. Die bestehenden Sonderabkommen müsie« qls technische Instrumente im Dienste des Schiedsgerichtshofes oder des Bölter« bnndsrates betrachtet werden, um dem Pakt Geltung zu verschaften. Die Anwendung der Sanrtioneft werde in feinem Falle die Verletzung der territorialen und politischen Ilnab- bängfgkeit des Angreifer st aale» nach sich Neben. Et müsie aber die Kriegskosten zurückerstatten tnb Reparationen für die durch feinen Angrift verursachten Schäden leisten.
Genf, 18. Sept. Da» „Journal de Gendve" veröffentlicht heute morgen ein Schriftstück, da» al» bet vollständige Tert de» Uebeteinkommen» bezeichnet Wird, da» im Dölkerbunbskomitee zur Berhanblung stand. Dieser Text deckt sich tm allgemeinen mit den bereit» gemachten Angaben. Gr enthält eine Präambel «nd 11 bezw. 12 Artikel.
Art. 1 bi« 3 bestimmt, bah der Snternatio- ■ ale ständige Gerichtshof al» obligatorisch anerkannt wird.
Artikel 4 macht Angaben über bie Kontroll- ■taßnahmen, die mit Hilfe internationaler Rom» Missionen dafür sorgen sollen, baß für die Dauer des Perfahrens keine der Parteien militärische ober toirt- kchaftliche Mobilisierungsmaßnahmen vornimmt. Diese Kommissionen werden vorher vom Dölkerbundsrat ein» gesetzt. Sie müssen acht Tage, nachdem die in Frage kommende Gerichtsinstanz eine Kontrolle für notwendig «tflärt hat, sich an Ort und Stelle Begeben.
Art. 5 setzt fest, daß jeder Staat, der sich nicht Ben vorläufigen Kontrvllmahnahmen unterwirft und «icht den Schiedsspruch in bestimmter Frist anerkennt, als Angreifer und in Acht erklärt wirb, falls tiefe Akte des Ungehorsams eine Friebensgefahr bilden.
Art. 6 de» vom „Journal de Geneve" veröffent» sichten Projektes empfiehlt die Einrichtung von ent» militarisierten Zonen.
Nach Artikel 7 müssen nach der Angriffserklärung Mort die Sanktionen in Kraft treten auf Grund 2bs. 1 und 2 des Artikel» 16 des Dblkerbundpaktes.
Art. 9 sieht bie Einberufung einer internationalen Konferenz durch den Völkerbunds- MU vor und bestimmt, baß, wenn in einer noch ftstzu» sttzenden Frist die Konferenz oder der von ihr ausge» »bettete Abrüstungs-Entwurf nicht zustande gekommen ist. nach einer diesbezüglichen Feststellung «S VölkerbundSrateS alle Vertragsteile ihre Hand» «mgsfreiheit wiedergewinnen, daß während der Frist •&et im Falle eines Konflikte» bi« Bestimmungen be» mrotokoll» in Kraft bleiben.
Nach Artikel 10 und 11 steht dem Internationalen Gerichtshof die Interpretation de» Protokoll» zu, dem •He Staaten Bettlet en können.
Dm übrigen stellt der Entwurf «in« Ausführung der Grundsätze dar, wie sie auch in der tzavaSmeldung (siehe »ben) gegeben sind.
Genf, 18. Sept. Eine amtlich« Mitteilung des BLlkertundSsekretariat» nimmt zu dem heute morgen "®r<B das „Genöve" veröffentlichten Texte Stellung.
dementiert nicht bie Authentizität de» Tert es, sondern erklärt nur, daß es sich um einen Borent« J® u r f handelt, der dem Zwölferausfchuß als Grundlage
seine Arbeiten unterbreitet wurde. Die Artikel "leseS Entwurfes seien tm Laufe der Diskussion ge» ®nbert worden. Außerdem hätten alle bas Schieds» obren betreffenden Artikel nur den Wert eines Schemas. Sie feien in dem Dorentwurf nur aufgensm- ?£n worden, um später den endgültigen Artikeln.
in der ersten Kommission auOflearbeitet würden, *Iq5 zu machen. < , . ,
Di« Kritik.
Pari», 18. Sept. Zur Lage schreibt „Tournee Industrielle", in dem Augenblick, in dem in Senf da» Protokoll der internationalen Abrüstungskonferenz ausfl«arbeitet werde, breche in China der Krieg aus und in Seorgie« komme es zum Aufstand.Man könnte frage«, ob die Genfer Verfamm- l« n g «in befferesTchickfalalsdie Haager Friedenskonferenz haben werde. Wen« man wirklich wolle, daß das an den Ufern des Genfer Sees aufgerichtete Gebäude ein Hort des Friedens fein solle, so müßte «och manches beseitigt werden. Wenn man aber alle Fehler vertusche und systematisch alle die beiseite schiebe« wolle, die Kritik üben, so verrichte man eine sehr schlechte Arbeit und mache eine noch schlechtere Politik. Der Völkerbund könnte sich n«t in de» Maße entwickeln, in dem ee ihm möglich sei, Glauben an seinem Bestand zu erwecke«. Es wäre eine Gefahr, wenn man ihn aufzwinge, wenn er sich nicht durchsetze« sollte.
London, 18. Sept. Der diplomatische Berichterstatter de» „Daily Telegraph" fchreibt, ma« habe e» in Genf für zweckmäßig gehalten, jede Erwähnung der britischen Flotte aus der Formel über die Saubstonen herauszulassen» aber die Berpslichtung, die Flotte zur Verfügung zu stellen, sei doch indirekt in der Formel enthalten. Auf der anderen Seite werde Frankreich auf dem Lande mit seiner Armee im gegebenen Falle als Gendarm operieren. Es sei interessant festzustellen, daß dieses allgemeine System von Sanktionen nicht von einer Feststellung, daß Frankreich weiterhin das Recht separater Aktionen gegen Deutschland beanspruche, und daß es in bie* sem Punkte keinen Schiedsspruch gestatte, begleitet sei. Es sei ferner interesiaut, fest- zuftellen, daß der Bölkerbundsrat, de« man kaum al» eine unparteiische Körper- schuft betrachte« kö««e, noch immer Priorität gegenüber dem Weltgerichtshof zu beanspruchen scheine. Soviel gehe wenigsten« an» den inoffiziellen oder halboffiziellen Berstonen hervor, die über den von Dr. Benesch vorgelegte« Plan verbreitet würden.
Genf, 18. Sept. Die heutigen Beratungen de» Zwölfer-Komitee» über das Schieds- und Sanktions- vrotokoll waren äußerst langwierig. Sie galten ausschließlich der Einberufung der Abrüstungskonferenz. Nach Mitteilungen, die der Präsident des Zwölfer- Komitees machte, handelt e» sich dabei nur um bie Frage be» Verfahren« hinsichtlich ber Beziehung zwischen Ratifizierung unb Inkrafttreten bes Protokolls unb ber Einberufung der Abrüstungskonferenz, wobei nach zahlreichen Vorschlägen unb Gegenvorschlägen bi« auf einen Punkt eine Einigung erzielt wurde. Man boftt, daß der Artikel 9 morgen den dritten Unterausschuß mit bem übrigen Protokoll vorgelegt werden kann. Nach weiteren Erkundigungen berühren diese Prozedurfragen, von denen Benesch sprach, jedoch ernstliche grundsätzliche Probleme. Wie man sich erinnert, war in ber Resolution Herriol-Mac Donald Schieds- verfahren, Sanktionen unb Abrüstung als ein unlösbare» Ganze» aufgestellt worden. Das Protokoll bezieht sich aber nur auf das Schiedsverfahren und bie Sanktionen. Die künftige Abrüstungskonferenz gilt erfl als britte Frage. Die französische These gebt dahin, daß zuerst bie Annahme bes Protokolls völlig ge- sichett sein müsie, bevor man an bie Abrüstungskonferenz herantret«. Die englische Auffassung ist, daß eine derartige Lösung ber Abrüstungsfrage unbedingt zu vermeiden sei und das Protokoll erst in Kraft treten könne, wenn bie Ergebnisse bet Abrüstungskonferenz vorliegen. Die Verständigungsformel, auf deren Grundlage man sich einigen könne, lautet etwa, daß man zuerst das Protokoll annehmen müsse, daß aber, falls bie Abrüstungskonferenz scheitere, dieses Protokoll für hinfällig unb ungültig erklärt werbe. Wie man weiter erfährt, ist bie Frage des Datums der Abrüstungskonferenz ebenfalls noch nicht festgesetzt unb auch nicht die Zahl bet für ein Inkrafttreten bes Protokolls notwendigen Ratifizierungen.
Genf, 18. Sept. Die für heute angesagte Vollversammlung ber Bölketbundsvetsammlung ist auf Freitag oder Samstag verschoben warben.
Genf, 18. Sept. Wie man erfährt, besteht in allen Delegationen die bestimmte Absicht, die. Arbeiten ber DöikerbunbsversammluKg am 27 ,d. MtS. abzuschließen.
Senf, 18. Sept. Der 1. Ausschuß (Rechts- unb Detfaftungsfragen) Beriet heute den holländischen Antrag, ber bie Annahme bet Beschlüsse in den Kommissionen mit einfacher Mehrheit ermöglichen soll.
Dann wurde bet von dem schwedischen Außenminister MarkS von Württemberg in ber VölkerbundSversamm« lang gestellte Antrag auf Ausbau des internationalen Rechts angenommen.
Dor Aufhebung ber Sitzung gab der Borfttzende von seinem Briefe des Präsibenten der Völkerbunds. Versammlung Kenntnis, der zur Ermöglichung bet Schließung ber 5. Taguneg am 27. September ben Wunsch nach Beschleunigung ber Kommissionsarbeiten ausspricht.
Der 4. Ausschuß genehmigte bie Kredite für das Flüchtlingswesen unb die Hygieneorganifation mit rund 200 000 bezw. 800 000 Franken.
Der 8. Ausschuß billigte eine Resolution, bie bie Aufnahme einer engen Zusammenarbeit der Großstädte aller Länder auf allen Gebieten der Verwaltung, Hygiene usw. anregt: ferner den Bericht über ben Schuh der Frauen und Kinder, im nahen Orient und einen weiteren Bericht über den Kinderschuh.
Genf, 18. Sept. Der zweite Vockerbundsausschuß nahm heute das Angebot der französischen Regierung auf Errichtung eines internationalen Instituts für