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M.176 Marvorg a. L, sienslag, den 29. M 59. Sahrg. 1924

OSecheWche Fettung

Anzeiger für ibas Mer kurhesMe) Sberhesfen - Amtliches Verkündigungsblatt -es Kreises Marburg

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Konferenz trat gestern 4 Ahr nachmittags km For- eign Office unter dem Vorsitz von Mac Donald zusammen. Es wurde beschlossen, ein juristisches Komitee zu ernennen, welches den Artikel 5 der französisch-englischen Note vom 19. Juli prüfen frU. Tk'seg Komitee wird aus Vertretern Belgiens, Frankreichs, Englands, Italiens und Japans zu­sammengesetzt fein. Außerdem wird ihm ein Ver­treter der Vereinigten Staaten beigegeben sein. Dieser wird aber nur eine beratende Stimme haben.

Es wurde beschlossen, daß der französische, bel­gische und italienische Ministei Präsident, sowie die Führer der italienischen und der japanischen 35< ordnung die Vertreter der deutschen Regierung einladen sollen, nach London zu kommen, sobald die Alliierten untereinander ein Einvernehmen ge­troffen haben werden. Ferner wurde beschlossen, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Reparationskommission nach London zu berufen. Snowden teilte der Konferenz mit, daß er be­züglich der Arbeiten der ersten Kommission nichts bekanntzugeben habe. Diese wird ihre Arbeiten am Mittwoch morgen fvrtsetzen. Thomas legte den Bericht der zweiten Kommission bezüglich der Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Einheit des deutschen Reiches vor. Dieser Be­richt wurde angenommen. Im Romen der dritten Kommission erstattete Kindersleh Bericht über die Arbeiten dieser Kommission und teilte mit, bah die Kommission ihre Arbeiten noch nicht beendet habe.

Am Schluß der Sitzung verlas der rumänische Gesandte im Ramen seiner Regierung eine Erklä­rung «worin mitgeteilt wird, daß die rumänische Regierung den Wunsch habe, in der dritten Kom- misfivn tätig zu sein. Er nahm zur Kenntnis, daß alle Fragen bezüglich Priorität, Vorzugsschuld-rn, sowie Kriegsschuld noch nicht erörtert werden sollen:

Eigene Funkmeldung.

London, 29. Juli. Reuter meldet: Die Ein­ladung an Deutschland wird wahrscheinlich Donners­tag oder Freitag abgesaadt werden. Hieraus dürfte jedoch nicht gefolgert werden, dah die Konferenz beabsichtige, den deutschen Vertretern irgend eine Ent­scheidung nufzu-wingen. Die von der Konferenz ver­breiteten Schriftsätze würden als Ernudlase für Brr- bandlungen dienen. Ma» ist der Meinung, dah es zwecklos sei Deutschland einzuladen solange eine Eini­gung zwischen den Alliierten nicht erreicht worden ist.

Die deutsche Delegation marschfertig.

Qu. Berlin, 29. Juli. Ditz deutsche Dele­gation für die Londoner Konferenz steht nunmehr zur Abreise nach London bereit, und sie wird in dem Augenblick Berlin verlassen, wo die Einladung an Deutschland eingettoffen ist und das ReichSkabi- nett seine letzte Vorbesprechung abgehalten hat. Der Ausgang der außenpolitischen Debatte im Reichstag ist insofern von Wichtigkeil, als das gegen die Regierung eing b a hte Mißtrauensvotum mit einer Mehrheit von über 100 Stimmen ab ge­lehnt wurde und svmtt dem Reichskabinett in­direkt das Vertrauen -ausgesprochen ist. Die drutschnationaleLreichstagsfraktlon hätte es in der Hand - gehabt, durch ihre Zustimmung zu dem nationalsozialistischen Mihttauensanttag die Regie­rung Marx-Stresemann ernstlich zu gefähr­den, aber sie hat durch Stimmenthaltung ihren Entschluß bekundet, der deutschen Delegation für die Londoner Konferenz keine Hindernisse in den Weg zu legen. Es bestättgt sich daher der Eindruck, daß man auf Seiten der Deutschnationalen von

Eigene Funkmeldung.

Einladung Deutschlands «ach Einigung der Alliierte«.

London, 29. Juli. Der hiesige Vertreter des W.T.B. erfahrt, dah der ivristfsche Ausichutz auf der heutigen Vollsitzung seinen Bericht erstattet«, der angenommen wurde. Die Konferenz beschlost, die Delegation der hauptsächlich aus der Konferenz vertre- tcue» Mächte zu ermächtigen, sobald eine llebereia- sttmwung zwischen den Alliierten erzielt worden sei. eine Einladung nach Deutschland abzuschicken und Dele- merte zwecks Erörterung nach London zu entsenden. Die Konferenz beschloß außerdem, die Reparations-Kom­mission ausznfordem, sich «ach London r« begeben.

Eigene Funkmeldung

London, 29. Juli. Bei der Vollsitzung der Alli- 'erten erstattete Snowden den Bericht des ersten Ausschusies, die zu keinem endgültige« Ergebnis geführt batte«. Thoma« verlas de« Bericht des zweiten Ausschusies und erklärte, die Frage Vermischung der deutschen Eisenbahner mit belgisch-französische« Eisen­bahner sei noch ungelöst. Die Berbandlunse« darüber mühte» daher weitergehen. Die Berichte über die Wiederherstellung der wirtschaftlichen und fiskalischen Einheit sollen nicht veröffentlicht werde«, bevor die deutschen Vertreter Gelegenheit gehabt hätte«, über sie zu verhandeln. Weiter wird über den 3. Ausschuh be­richtet: Der Berichterstatter erklärte, dah die bis­herigen glänzenden Fovtschrftte zur Hoffnung berechtigen, dah die Arbeite» mor- gen zum Abschlnh gekracht werden können. Ma« ist der Ansicht, dah die Konferenz in 14 Tagen geschlossen wird.

f Sie wichtigste Frage, mit der stch die Londoner .Jhmferena nach der Hinzuziehung Deutschlands zu lefaffen, haben wird, ist die der militärischen '»nb wirtschaftlichen Räumung de» Ruhr- «nb SanktionSgebiet». Ohne ihre Lösung wird die deutsche Regierung sich nicht im Stande sehen, 'das Londoner Protokoll zu unterzeichnen, und es D von deutscher Seite bereits lange vor der Einbe« lufung der Londoner Konferenz die Forderung auf« gestellt worben, dah über die militärische Räunrung Klarheit geschaffen wird. Es wäre nicht unbedingt Notwendig gewesen, daß der Kampf um diese politische Vstage in London durchgefochten werden muhte, denn die deutsche Regierung hätte sich auch damit zufrieden Wegeben, wenn Frankreich von sich aus entscheidende Beschlüsse über den Zeitpunkt der Rückgängigmachung der militärischen Besetzung gefaßt hätte. Als Set» riot in Frankreich anS Ruder gelangte, war ein außerordentlich günstiger Zeitpunkt für die Regelung dieser Frage geschaffen. Der Ausfall der französischen Dahlen vom 11. Mai dieses wahres muhte unbedingt als einen vernichtenden Urteilsspruch des französischen Dolle» gegen die von Poincars geleitete Ruhr- Politik angesehen werden. Da Mac Donald damals «och über eine große Autorität verfügte, werde es auch ohne weiteres gelingen, bereits vor der Lon­doner Konferenz eine grundsätzliche Einigung zustande xu bringen. Unter dem Einfluß der hinter Poincare stehenden Kreise deS nationalen Blockes hat Herriol «s aber verstanden, die so selbstverständliche Frage der militärischen Räumung des Ruhrgebiets hinauszu- fchleppen, und ko rächt sich jetzt seine ttnentschlossen- steit an ihm selbst, indem er jetzt in London Schritt für Schritt nachgeben soll. Die deutsche Regierung hatte eS ihm dabei so außerordentlich leicht gemacht, fu gegebener Zeit das erlösende Wort zu sprechen, Pas mit einem Schlage die größten Schwierigkeiten aus der Welt geschaffen hätte. Wir erinnern aus­drücklich an die diplomatischen Aktionen, die die deutsche Regierung während der Pfingstfeiertage in Paris und Loudon unternommen hatte, und wir verweist,: auf die wiederholten Besprechungen zwischen Herrivt und dem deutschen Botschafter von Hvesch, bei denen beut« stherstitS die Anregung gegeben worden war, über die Militärische Räumung des Ruhrgebiets Klarheit zu schaffen.

Mf 3n London liegen die Dinge gegenwärtig so. dah sowohl England als auch die Vertreter Amerikas nachdrücklichst verlangen, dqß über die militärische Räu- «umg eine grundsätzliche Regelung getroffen wird, die nicht unbedingt ultimativen Charakter hat, die ober die erforderliche Klarheit über den Zeitpunkt der Zurückziehung der französischen Trubpen aus dem Luhrgebiet schaffen soll. Vorläufigen Meldungen zu­folge verlangt Herrivt neuerdings, gewisse Kompen- fat tonen, indem er all Gegenleistung einmal ein be­stimmtes Entgegenkommen Englands in der Frage der interalliierten Schulden verlangt und auf der anderen Seite Deutschland die Bedingung eines v'euts-französisch en Handelsvertrages »aferlegt. Wenn diese Meldungen zutreffen, so sind damit auch gewisse Zusammenhänge aufgeklärt, die bisher noch in Dunkel gehüllt waren. Die ganze Ruhraktion offenbart sich bann als ein Machtkampf der französischen Schwerindustrie gegenüber Deutsch­land. bei welchem es mehr oder weniger auf eine ge­wisse Beteiligung der französischen Industrie an den deutschen Kohlenbergwerken im Ruhrgebiet ankam. Wenn die französischen Forderungen bewilligt würden, .fo wäre das Ziel des französischen Ruhreinbruchs er­reicht, indem die deutsche Ruhrkohlenproduktion zu .einem bestimmten Teil unter französischen Einfluß gerät.

I Man darf als selbstverständlich annehmen, daß die Reichsregierung mit größter Vorsicht den franzölifchen Dedingungen gegenübersteht. Ein Handelsvertrag mit Drar.kreich wäre an sich ein Problem, das man dmtfcherseits sympathisch behandeln darf, wenn ein« «tai tie zwischen beiden Ländern bestehenden Span» i teigen ausgeglichen sind. Auf die militärische Räu- jwung des Ruhrgebiets hin könnte man aber schon jenen solchen Handelsvertrag abschließen, auf keinen «all aber darf dieser Vertrag der französischen Wirt- , toaft Rechte übertragen, die mit den lebenswicht''gen Interessen des deutschen Kohlenbergbaues unvereinbart £]-? Daß Herrivt diese Frage angeschnitten haben

ist äußerst delikat, und man wird abwarte», wie kie französische Regierung die Durchführung der ü'ele der französischen Schwerindustrie denkt.

1 Der Bericht de« juristische« Rowitee«.

London, 28. Juli. Der diplomatische De- : ^chterstatter desDaily Telegraph" schreibt, der .Bericht des vierten Komitees, bestehend aus Cecil und Fromagevt, sei von besonderem ^teresse. Der Bericht setzt sich aus zwei Teilen Zusammen, dieErwägungen" undVerfahren" verschrieben sind.

Artikel 1 weist darauf hin. daß der Ver- Vertrag keine Bestimmung ent- .stait. die die Alliierten ermächtige, in 18 innere Souveränität Deutsch­lands oder in die Methoden, durch die u-r "ts.iHlaad Reparationszahlungen i n . «inzugreifen.

Artikel 2 stellt die Obliegenheiten der , eparütionätommiffion unter dem Frie- i nsuertrag auf. wie die Festsetzung des Gesamtbe- j«ages der deutschen Verpflichtungen. Das E>e- -»vr. das tat Deutschen gewährt werden soll und

die Auslegung der ReparattonStelle des Vertrages und -seiner Anhänge.

Artikel 3 gibt zu, daß die Kommission nicht befugt ist, besondere ZahlungS- methcden aufzueriege», daß sie keine Be­fugnisse habe, von Deutschland ein« besondere innere Gesetzgebung oder besondere Methoden für die Einzie­hung von Steuern zu verlangen.

Arttlel 4 bemerkt, baß unter Berücksichtigung gewisser kleiner Bestimmungen de« Friedensver­trages, Deutschland freie Hand bezüg­lich der Hilfsquellen besitzen müsse, um die notwendigen Reparationsleistungen zu machen.

Artikel 5 bemerkt, daß in dieser Hinsicht der ^Dawesplan vollkommen vom Fr je de nt- vertrag verschieden ist, da er die Annahme gewisser Gesetz« durch Deutschland vvrschreibe, die eine äußere Kontrolle für besondere deutsch« Staats« eiulünftc bedeuten, ohne eine Beeinträchtigung der allgemein im Artikel 248 des FriedenSvertrages enthaltenen Bestimmungen, und Deutschland neue f ncnz elle B« Pflichtunzen auferlegt, wie die Aus­händigung der Eisenbahn- und Industrie-Effek­ten.

Artikel 6 erklärt, daß zahlreiche im Dawesplan cnthcltene Teil« außerhalb des FriedenSvertrages liegen, die dem Verttag nicht widersprechen, daß sie aber die Ergreifung von Maßnahmen in ffeber- e'pstimmi ng mit dem Vertrag erfordern.

Artikel' 7, der Teil 2 des Juristenberichts er­öffnet, setzt das Verfahren auseinander, das für die Durchführung des DawesplaneS angewandt werden mühte, ohne dem Verttag zuwiderhandeln.

Artikel 8 bringt zum Ausdruck, daß es Maß­nahmen gebe* die von Deutschland getroffen wei­den müssen, um seine Verpflichtungen durchzufüh­ren. Weitere Maßnahmen, die von den Alliierten gegenüber Deutschland getroffen werden müßten und schließlich Maßnahmen, die Gegenstand von Vereinbarungen unter den alliierten Regierungen bilden würden

Artikel 9 weist darauf hin, daß die erste'Kate­gorie von Maßnahmen Gegenstand eines Ueber« einttmmens zwischen Deutschland und der Repara­tionskommission sein werde. Artikel 10 betont andererseits, dah die Wiederherstellung der fisk.r- ljfchen und wirtschaftlichen Souveränität Deutsch­lands nicht Sache der Reparativnskommission ist. 'Er betont, daß es nicht die Reparationskommission war, die deutsches Gebiet, das Ruhrgebiet, besetzte und daß es nicht die Reparativnskommission ist, die der Räumung dieses Gebiets zuftimmen müßte, und unterscheidet drei Faktoren in der Vereinba­rung über letzteren Punkt, die Räumung des Ruhr­gebiets: 1. Besetzungsmächte, 2. alliier­ten Mächte, die sich verpflichteten, das Dawes­übereinkommen durchzuführen und 3. Deutsch­land. Daher betont dieser Artikel die Notwen­digkeit einer Vereinbarung zwischen den Regie­rungen der Alliierten und der deutschen Regierung.

Artikel 11 führt die Maßnahmen an, dir eine Vereinbarung unter bvn alliierten Regierungen er­fordern würden. Es bestehe die Frage der Sank­tionen und die Frage der gegenseitigen Auslegung der Paragraphen 17 und 18 Anhang 2 des Vir- ttags. Wenn die französische These stimmt, würde jede Beschränkung der Befugnisse, Sanktionen zu ve hängcn, Abweichungen vom Vettrcge nach sich ziehen. Daher mühten die Alliierten unter sich selbst über das Sanktionsverfahren Übereinkommen.

Artikel 12, der die tatsächliche britische Ant­wort aus Artikel 11 darstellt, betont, daß trotz allem die deutsche Regierung eine Partei sei, die an der Frage der Sanktionen beteiligt sei, und daß die Anleihe nur auf das Verttauen der Geldgeber unter der Bedingung fußen könne, daß das Gefchäfts- leben Deutschland in Zukunft nicht durch diese oder jene Macht gefährdet werde. Dieser Artikel bebt auch hervor, daß jedes interalliierte Abkommen über Sanktionen der deutschen Regierung mitgeteilt wer­den müsse, um zu ermöglichen, ihre Anleihe mit den Bankiers zu vereinbaren.

Artikel 13 faßt die vorherigen Empfehlungen he» züglich der drei Aebereinkommen zusammen, die entworfen werden sollen und schlägt vor, daß ein einziges Protokoll und das Schlußprotokoll von Cer Konferenz angenommen und von ihrem' Vorsit­zenden unterzeichnet werden soll.

Artikel 14 erklärt, dah der Abschluß des Ab­kommens mit Deutschland eine Einladung sowohl an die Reparationskommission als auch an die deut­sche Regierung nach sich ziehen würde, um das Ab­kommen zu beraten, das zwischen der Repara- tirnskvmmissicn, der deutschen Regierung und den alliierten Regierungen abgeschlossen werden soll.

Der Bericht über di« Vollsitzung.

London, 29. Juli. Heber die Vollsitzung der Konferenz wird folgender Bericht ausgegeben: Die

Die -ritte B-ttfitzlms -er Len-ener Konferenz.

SmWIlmr soll «st nach «Einigung der Alliierten elngeladen «erden.

übereilten Entschlüssen Abstand genommen hat, wag die Lösung der auhenpolittschen Probleme nichts zu erschweren.

Von einiger Bedeutung ist der Beschlich bet, juristischen Sachverständigen, die über die recht­lichen Unterlagen der Teilnahme Deutschlands <tx d« Konferenz ein Gutachten gefällt haben. Ihr Beschluß bedeutet die völlige Rechtfertigung der detttschen Regierung, die darauf besteht, als voll­berechtigtes DerhandlungSmitglied zur Londoner Konferenz zugelassen zu werden. Aach Auffas. sung der maßgebenden auhenpolittschen Kreise kann man daher bereits jetzt schon von einem ersten vor» läufigen Erfolg der deutschen Außenpolittk spre- < eben, der umso bedeutungsvoller ist, als er in eine Zett fällt, bevor überhaupt die deutschen Vertre­ter an den Londoner Verhandlungen teilgenom­men haben. Unter dem Eindruck der letzten ßon* dotier Meldungen ist im allgemeinen die Stimmung Der Berliner Regierung kreise wescnllich zuvrisicht-. kicher geworden, obwohl man nach wie vor einen gewissen Pessimismus für durchaus angebracht hält,

Stresem««» deutsch«« Hauptdelegierter.

Qu. Berlin, 29. Juli. Reichskanzler Dr. Marx, der sich mit der deutschen Delegation nach London begeben wird, soll, wie wir hören, nicht die hanplsächllche Leitung der Verhandlungen in Lon­don übernehmen. Vielmehr ist der deutsche Haupt­delegierte Außenminister Dr. Strefemann, der als Leiter der Außenpolittk für die Tätigkeit der deutschen Delegatton verantwortllch ist. Im übrigen verlautet heute, daß der Reichskanzler nicht bis zum Abschluß in London bleiben wird, sondern nach Berlin zurückkehrt, sobald seine per­sönliche Mission beendet ist. Dr. Sttesemann wird dagegen bis zum Abschluß bet Konferenz in Lon­don bleiben uMb auch die Unterschrift unter bflS; Protokoll der Konferenz zu setzen haben. /

Eigene Funkmeldung. ' Di« Repko «ach Loudon berufe«.

Pari», 29. Juli. Der Haoas-Berichtersiatter hl London meldet: Die Konferenz glaubt, um die Durch, subrung de» D«wr»»Planes za beschleunig««, was schon RM deutsche Delegiert« gestatte« könne hi der Repur» tionskommisfion dir Frage ,u besprechen, die zu ihrer Zu. standigkeit gehören. Zu diese« Zweck werde« die Del«, gierten in der Reparati-«»kom«issto» eee ihren Regierungen aufgefordert werde«, der Rrpar«, tionskommisfion vorzuschlage«, stch «ach London » W gebe« um dort z« verhandel«.

Eigene Funkmeldung

London, 29. Juli. Der Berichterstatter d«,' Dail» Telegraph- meldet: Gestern um 7 Uhr richtet« H e r r i o t cht Schreibe« an Mae Do«ald, um ihm leine Meiauug gegenüber der militärische« Räumung des Ruhrgebietes rum Ausdruck zu bringe«. Gester» frühstückte S e r r i o t und Theu«i» bei Mar Donald. Es folgte eine Unterredung, die ei»«« ew schliehende« Charakter hatte. ;

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Paris, 28. Juli. Ueber bie heutigen Ar­beiten bet ersten Kommission (Verfehlun­gen und Santtivnen), die um 11 Uhr vormittags zusammengetteten ist, wird aus London berichtet, der Kommission sei von dem offiziösen amerikani­schen Vertteter in der Repko ein neuer Vor­schlag unterbreitet worden, der das am 19. Juli in dep->ersten Kommission angenommene Kompro­miß^ in großen Zügen durch folgende Besttmmung ergänzt: Die deutsche Regierung und die Repko bestimmen Vertreter, die mit den Bankiers Verhandlungen über die Festsetzung der Anleihebe­dingungen im gegenseitigen Einvernehmen führen. Der Berichterstatter stellt fest, dah der Vorschlag dem Friedensverttag entspreche. Die französischen Sachverständigen hätten ihn im Prinzip ange­nommen. Der englische Schahkanzler Snow­den habe sich dagegen ausgesprochen. Die Ver­handlungen werden feit 5 Uhr fortgesetzt.

Poincare regiert immer noch.

London, 28. Juli. Der eigentliche Grund, wes- : halb die Bankiers eine geschriebene Garantie verlan»i ßcn, ist folgender: Eine Erbschaft Poincars»' ist es, daß man Frankreich sehr mibtraut, j soweit seine Absichten gegen Deutschland in Betracht kommen. Wenn die Truppen im Ruhrgebiet bleiben, nachdem die Ausrede, die sie an die Ruhr brachte, ver­schwunden ist, dann muffen die Bankiers und die ganz« Welt mit ihnen sich sagen, daß in Frankreich zwar et« anderer Ministerpräsident am Ruder ist, jedoch immer noch derselbe Poincare regiert. Dann: muffen die Bankiers auf dem Stndvunkt bleiben, auf l den sie sich gestellt haben. Wenn aber öerriot erhärt,] dah er bereit fei. die Truppen aus dem Ruhrgebiet zu»! rückzuzieben, sagen wtt innerhalb sechs Monaten und' die Truppen aus dem Rheinland rurückzufübren, r» de«i im Versailler Verttag festgesetzten Daten und wen« et] diese Absicht zu Protokoll geben will und wird, dann] wird das mehr Vertrauen erwecken, als irgendwetch« Formel es ttkn kann, dann wird er der Wett beweisen, das der Poincarismus verschwunden ist, dab Fra-ckreich seine militärischen Abenteuer erledigt bat und nicht] mehr beabsichtigt, Deutschland abzudroffeln. Solch ein«. Regelung würde, wie gesagt, das Vertrauen sofott wie» dcrherstellen, es würde den Bankiers und den Geld»! leihern das Empfinden der Sicherheit geben, ohne da» sie kein Geld bergeben können. Erkennt Frankreich He» an, so ist der Weg zu einer Regelung öffnet, wenn nicht, so scheint nichts anderes als bet: Zusammenbruch der Konferenz möglich und] dafür würde Herriot die volle Verantwot-i tuns ttagen, --A