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Amüiches Verkündigungsblatt des Kreises Marburg

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Anzeiger für (das früher kurhefsischej Oberhessen

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1924

tnnertialb 5 Sogen (1 Dollar 4,20 toelbmatt), »errchnung nach de« Berliner Mittel- tut« de, Zahlun^s-Oft^angstag«». Verzugszinsen pro Tag nach de« Bankzinrfuk,

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einzigen Anempfehlungen der Sochvcr- die unter die Zuständigkeit der

Zuständigkeit der zur Ausführung

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für die Durchführung dieses Punktes.

9. Sollten irgendwelche weitere Punkte Sachverständigengutachtens nach Ansicht der parationskommission die Zustimmung oder

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klusionen, soweit sie unter die Revarcitionskommission fallen, bringen.

J2. Die englische Regierung

bereit, teilen.

5. Die ständigen

tpetform t. Kraft» in pracht- geft. mit i. Ehren» iit gratz« 5 Jahr« Garant, ztl. em* :ng reell.

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geben und in Beratungen mit den anderen alliier­ten Regierungen alle nötigen Schritte zu ergrei­fen) um in Krzester Frist ihre dolle Wiederher­stellung zu erreichen.

c. tzirsicbtllL des zweiten Punktes bleibt, nach­dem die deutsch« Regierung bereits ihre Zustim­mung gegeben hat, nur übrig, den zu treffenden Maßnahmen volle Zustimmung zu erteilen. Die englische Regierung ist bereit, in dieser Beziehung alles zu tun. was als das angenehmste und wir­kungsvollste zu diesem Zwecke erscheint.

8. hinsichtlich des dritten Punktes nimmt die englische Regierung die Empfehlung der Sachv-r- ständigen an und ist bereit, ihrerseits der De- parativnskvmmissivn einen Plan vorzuschlagen

alliiert een Regierungen fallen, find nach Ansicht der englischen Regierung folgende:

a) Die Wiederherstellung der wirtschaft­lichen und fiskalischen Oberhoheit der deutschen Regieru ng über die ge­samten deutschen Gebiete,

b) die notwendigen Schritte zu unternehmen, um die neuen Garantien und Kon trol- mahnahmen wirksam zu machen, soweit sie nicht durch die bestehenden Bestimmungen des Detlo.iller Vertrages schon eingesetzt sind.

Paris, 26. April. Die Antwortnoten der vier beteiligten Regierungen auf den Beschluß der Ro- parationskommission werden, wie di« Havas-Agentur meldet, aufderTagesordnungder ossiziellen Sitzung der Reparationskommission am 29. April stehen 4

nnnziellen Lasten Deutschlands aus dem Friedensdertrag in einer Annuität.

6. Hinsichtlich des ersten Punktes ist die eng­lische Regierung bereit, den Empfehlungen der Sachverständigen ihre volle Zustimmung zu

Kilbe Gerüchte.

Berlin, 24. April. Von unterrichteter Seite höre» wir zu dem Unfall in Bellinzona: In der Presse wurde mehrfach der Umstand besonders hervorgehoben, ba| der erste der so schwer verunglückten Personenwagen ein deutscher Wagen mit Gasbeleuchtung gewesen sei. Hier­durch wurde teilweise der Eindruck erweckt, als ob btc ungeeignete Beschaffenheit dieses Wagens die Schwer»

Paris, 26. Apris. Nachdem heute auch bas Walienischc Antwortschreiben der Reparati- »uSkommission zugegangen ist, veröffentlicht Pese die Antworten der vier beteiligten Regientn- Den auf ihren Beschluß vom 17. Aprll 1924.

Die französische Antwort

besagt noch der üblichen Einleitung und Bezug- uahme auf den Beschluß der ReparationSkom- Mission:Die französische Regierung habe mit größ- |tm Interesse von dem Bericht der Sachverstän­digen Kenntnis genommen. Sie entsprächen genau lern Ziele, das die Reparationskvmmission ihnen tzesetzt hätte, einerseits die Möglichkett eines Aus­gleiches des deutschen Budgets und die Mahnah« «en zur Stabilisierung der Währung zu prüfen, andererseits die Mittel zur Abschätzung und Rück- fiihrung der geflüchteten Kapitalien zu untersuchen. Die Berichte sollen die Reparationskommission in den Stand setzen, entsprechend dem Artikel 234 des Versailler Vertrages die Einnahmequellen und He Leistungsfähigkeit Deutschlands zu prüfen. Die Derichte der Sachverständigen bildeten ein höchst interessantes und vollständiges Ganzes und die ftanzösische Regierung könne sich nur dazu be- Kückwünschen, daß sie die Initiative ergriffen und den Delegietten Frankreichs in der Reparativns- fommiffion aufgefordert habe, die Berufung der Sachverständigen vorzuschlagen. Sie begrüße die Gelegenheit, der großen Sachkenntnis, die die Ex­perten bewiesen hätten, ihrer Anparteilichkeit und hrem Wirklichkettssinn Anerkennung zu zollen. Im Besitze von Informalien aus detailiierler und wert- dvller Arbeit sei die Reparationskommission jetzt di der Lage, ihr Urteil zu sprechen, das die Regie- «ngen von ihr erwarteten: Eine endgültige Ent­scheidung, in der die Entschließungen der Sach- derständigenberichte ausgenommen, motiviert und di vollstreckbare Form gebracht (denn sie seien, [thie das übrigens Bei Berichten beratender Per­sönlichkeiten in der Ordnung sei, zumeist in Form «infacher Angaben gekleidet) und in gewissen Punk­ten. deren Behandlung die Sachverständigen der Trprrationskomm'ssion selbst überlassen oder über He sie sich überhaupt nicht ausgesprochen hätten, vervollständigt würden.

Erst wenn die ReparationSkommisfion diese Ar­beit durchgeführt und so sämtliche nach dem Ver- sciller Vertrag in ihren Zuständigkeitsbereich fall feriben, sowie die nicht ihrer Kompetenz unter- stegenden Punkte genau festgelegt habe, werde sie in der Lage sein, diese letzteren den beteiligten Regierungen mitzuteilen. Die Regierungen- Knuten ja erst zweckmäßig eingreifen, wenn sie wi! Bestimmtheit wüßten, welche praktischen Fol­gen die Reparationskvmmission den Vorschlägen der Sachverständigen gebe. Desgleichen mühten sie die Möglichkeit zu der F e st st e l l u n g gehabt haben, daß die deutsche Regierung ihrer­seits die erforderlichen Vorkehrungen getroffen habe, um den Beschluß der Kommission aus- znführen. ES liege auf der Hand, daß diese Entscheidung erst gefällt werden könnte, wenn die T. Parationskommission alle die Gesetz- und Ver­ordnungsentwürfe genehmigt hahe, um deren Un­terbreitung sie die deutsche Regierung gebeten habe, die Ausführung des Planes zu si­chern. Ebenso liege aber auch auf der Hand, daß erst nach dieser Entscheidung die alliierten $cgierungen in der Lage sein würden, die Kvn- dusionen, die ihrer Kompetenz unterständen, ab- pischließen, damit die vorgeschlagenen Pläne so bald wie möglich ihre volle Wirksamkeit erlang­ten.

Frage zu prüfen haben, unter welchen Bedingungen die gegenwärtig in der Hand Frankreichs oder Belgiens befindlichen Pfänder zum Gegen­stand einer Verschmelzung oder eines Aus­tausches mit denen gemacht werden sollen, die ungeteilt sämtlichen Alliierten übergeben würden. Aber diese Operation könnte erst stattfinden, wenn Deutschland den Plan effektiv zur Ausführung ge­bracht habe, und es sei Sache der Regierungen, in gegenteiligem Einvernehmen die Garantien zu bestimmen, die diese Operation erforderlich machen könnten. Selbstverständlich werde übrigends die französische Regierung, die die Arbeit der Sach­verständigen ebenso wie di« übrigen alliierten Re­gierungen zu schätzen wisse, im Lause der einlei­tenden Verhandlungen irn gegebenen Augenblick sicb alles angelegen sein lassen, was mit den vitalen Interessen Frankreichs vereinbar sei, um für ihren Teil eine prompte Durchführung des endgültigen Beschlusses zu ermöglichen, den die ReparationS- krmmissivn ihr Mitteilen werde."

Die belsgifche Antwort

schließt damit, daß der Sachverständigenbericht mit großem Interesse geprüft worden sei. Die anbe- ftreitbaie Sachkunde der Experten und die Mitwir- k.rng Ql re ikas habe ihren einstimmigen Beschlüsfen eine hohe moralische Bedeutung verschafft. Die belgische Regierung sei bereit, die Entschließungen der Sachverständigen als Ganzes anzuneh­men zum zwecke einer praktischen und gerechten Regelung der Reparativns - frage. Sie hoffe, daß die Reparativnskvmmif- fion die Gesetzentwürfe der deutschen Regierung, w kche kür die vollkommene Ausführung des Sach­verständigenplanes notwendig seien, sorgfältig prü­fen werde. Die belgische Regierung hoffe ferner, daß die Reparationskvmmission keine Zeit verlieren und beschleunigt die Maßnahmen durchfüh­ren werde, deren Festsetzung ihr das Gutachten überlassen habe, damit, wenn die Arbeiten fer* tiggestcll! fe en, der anempfohlene Plan mit gegen­seitiger Zustimmung der alliierten Regierungen schnei l zur Durchführung gebracht werden könne. Die belgische Regierung trete schon jetzt mit ihren Alliierten in Fühlung.

Die englische Sitte

ist in 9 Punkte gegliedert.

1. Die englische Regierung nimmt mit Genug­tuung davon Kenntnis, daß die Reparativnskom- mission die Entschließung der Sachverständigen einstimmig angenommen hat, sowie davon, daß sie d: enotwendigen Schritte ergreife, um die Kon-

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sthiung der Reparationskvmmission, die unter die Zuständigkeit der allietten Regierungen fallenden Entschießungen zu billigen an und wird alles in ihrer Macht stehende tun, um ihnen prak­tischen Erfolg zu verschaffen.

3. Die Empfehlungen der Sachverständigen stel­len nach Ansicht der englischen Regierung keine Herabsetzung der Gesamtreparations- schuld Deutschlands dar und die notwendigen Mod f krftvn n des London r Zahlung >p'anes lie­gen nach ihrer. Ansicht innerhalb der Kompetenz einer einstimmigen Enschließung der Reparations» kcmmis rn erfordert jedvh keine besonderen Voll­machten der-in der Reparationskommission vertre­tenen Regierungen.

4. Wenn jedoch in diesem Punkte irgendwelche Zweifel bestehen, ist die englische Regierung

. fiirolt Milt ui eiRiiHt!

Die letzt« Wahlwoche! In acht Tagen wird die Entscheidung über die künftige Zusammensetzung des neuen Reichstages gefallen sein. Wie wird fie ausfallen? Das ist die ernste Frage, di« manchen, der den Ernst der Zeit erkennt, bewegt. Zwar hat der Wahlkampf schon auf der ganzen Linie begonnen. Die Parteien sind aufmarschiert wahrlich genügend an der Zahl und halten ihre Wahlversammlungen ab. Es gilt, die große Daseinsfrage des deutschen Volkes der breiten Wählerschaft klar zu machen. Manche scharfe Aus­einandersetzungen unb Betrachtungen um die ein­zelnen Weltanschauungen hat es bereit? gegeben und wird es noch geben. Fast täglich härt man aus den verschiedensten Teilen des Reiches, wie Wahl­versammlungen gesprengt oder gestört find. Man­cher bedauerliche Vorgang ist hierbei gemeldet wor­den. Und nicht hat man mit persönlichen An­rempelungen, Beleidigungen und gehässigen Ver­leumdungen gespart. Sie spielen leider immer im Wahlkampf eine große Rolle. Alle die, welche hier, für verantwortlich gemacht werden müfien, sollten sich darüber klar sein, daß unter dem denkbar schwersten Druck sowohl nach innen wie nach außen bin das deutsche Volk heute an die Wahlurne tritt. An den Grenzen stehen die alten Feinde und reiten sich vergnügt die Hände, wenn sie sehen, wie das deutsche Volk sich in Zwietracht befehdet. Dann blüht ihr Weizen, und die deutsche Zwietracht ist ihr Stutzen. Neue Gefahren durch Sanktionen unb Bedrückungen drohen dem deutschen Volke. Di« Einheit des Reiches steht keineswegs f o fest! wie sich so mancher denkt. Sie aber muß und soll, unter allen Umständen erhalten bleiben, die' Reichseinheit, die wir als das köstlichste ®u*J unserer herrlichen Vergangenheit übernommen, habeen. f

Deshalb zerre Du, deutsches Volk, nicht alle kon­fessionellen, sozialen und partikularistischen Gegen­sätze, die leider noch immer bestehen, im Wahl­kampfe hervor und mache sie zu einem Werkzeug blinder Volkswut. Alle Parteien, wie sie auch heißen mögen, sollten das eine bedenken, daß fi« den Gegner, den sie heute bekämpfen, vielleicht mor­gen schon brauchen, um mit ihm gemeinsam zu- sammenzuarteiten an dem Wiederaufbau unseres Vaterlandes. Eine gegenseitige Verhetzung kann leider nur dazu führen, daß weite Volkskreise so in innerem Haß zu einander verbissen sind, daß sie nie» mals sich wieder einander finden, wenn es bittet Zeit dazu ist

Daher heißt es, sachlich den Wahlkamps führen und nicht die Abgeordneten, Bewerbet, Redner und Führer des politischen Gegners persön­lich in den Schmutz zu ziehen und fie zu beschimpfen. Nicht nur im Wort sondern auch in Schrift soll selbstverständlich Anstand gewahrt werden. Kamps muß fein, denn Kampf führt zum Sieg. Aber nut der anständig Kämpfende wird stets in der Welt sich Achtung verschaffen, auch wenn et unterliegen sollte.

Diese Grundsätze sollten alle Parteien zu de« ihrigen machen. Denn dann wird der Wahlkampf auf die Höhe gehoben werden, die des deutsche«

Marburg

Stotel, len N. Avril

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Oese« Beileid.

Berlin, 25. April. ReichsverkehrSminister Cefet hat gestern anläßlich des Eisenbahnunglück« in Bell'nzon« an den Generaldirektor der Schweizerischen Bundesbahn«« in Bern folgende Beileidsdepesche gerichtet:

Mir tiefstem Mitgefühl erfahre ich von dem schreck­lichen Unglück, welche« die Schweizer Buiche-bahnen durch den Unfall in Bellinzona betroffen hat. Mst Ihne» beklagt die deutsche Reichsbahn die schweren Lpftr, die er gefordert hat, und versichert Sie ihrer wärmsten teiS» nähme. gez. Cefet, Reichsminister, Direktor der Deutschen Reichseisenbahn."

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Sm Bromo von SBelinmo.

Zürich, 26 April. Schweizerische DepeschenLgen- tur: Tie von Bellinzona abgegangenen Reste bet Opfer des Eisenbahnunglück« trafen am Freitag abend 10 Uhr mit dem Gotthachexpreß ie Zürich ein und wurden in das hiesige medizinische Institut 16er geführt. s

Erschwerte Identifizierung.

Bellinzona, 26. April. Im Gegensatz ««' früheren Meldungen steht nunmehr fest, daß der Ge­päckwagen, in dem das Gepäck der getöteten und ver­lebten Reisenden aufbewahrt wurde; nicht in DelÜn- zona zurückgehalten wurde; er hat im Gegenteil di« Grenze am 2 6. April pas fiert. Dir Identi­fizierung der Reisenden ist dadurch bedeutend er­schwert worden.

sottet* Eehmnr, glaube die französische Regierung annch- U2|ften zu dürfen, daß sie in diesem kapitalen Punkts " Konklusionen nicht abzuändern beabsichtigt habe. > Die Regierungen würden untereinander die

Di« «OberdrMch« Zeitung" «rILeint ieibemal wöchentlich. Bezugsvrei, monatlich

-*' 2 Mark ausschließlich Zustellungsgebühr. Für ausiallend« Nummern iniolge X Streik» «lement-Ereignille kein Lriatz. Lermz von De. L. Hitze r»ttz. Druck

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Aufschlag. Reklame» 0,35 Eoldmark. Jeder Nabatt gilt al» Barradatt. Belege werden »» berechnet, ebenso Auskuust durch die Gelchäft,stelle und Zusendung der Angebote. Zahlung innerhalb 5 Tagen (1 Dollar 4^0 Goldmarks. Berrchnun« nach dem Berliner Mtttel-

fttbständtgeSDorgehen der alliierten Regierungen erfordern, so ist die englische Regierung ihrer­seits bereit, alle erforderlichen Schritte zu tun.

Di« italienische Antwort

erflärt, daß der Inhalt der beiden Sachverständi­genberichte von der italienischen Regierung als ein unteilbares ®ange betrachtet werde, und daß sie mit Genugtuung festgestellt habe, daß die Re- parcttioüskomrnission sie in ihrer idesamtheit ange­nommen habe und sie sei sicher, daß die Repa- rationsiommission jetzt rasch ihr Werk wei­ter betreiben könne. Die italienische Regierung fei cür ihren Teil jetzt schon geneigt, die Entschlies­sungen der Sachverständigen, sowie die Grundsätze, die für fie maßgebend gewesen seien, in vollem Rmsange anzunehmen, denn sie sei über» zeugt, »daß diese Entschließungen und Grundsätze eine gerechte Grundlage für die Regelung her Reparationsfrage und der damit im Zusam- menh nz stehend:n Probleme en:sprechend der von der italienischen Regierung stetts innegehaltenen Linie darstellen können. Die italienische Regie­rung ist außerdem der Ansicht, daß die von den Sack verständigen einstimmig erzielten und von der Reparationskommission gebilligten Entschließungen die Lösung des umfassenden Problems der Rege­lung der unter die Kompetenz der alliierten Re­gierungen fallenden Fragen erreichen würde, die die Sachverständigen zu regeln keinen Auftrag ge­habt haben.

Die Sitzung der Reparationskommisfion.

Paris, 26. April. Dir ReparationSkom- Mission hat gestern fast den ganzen Tag offiziell, gt t a g t. Die Delegierten haben von der französischen, belgischen und englischen Antwott auf das Rundschreiben Barthous vom 17. April Kenntnis genommen. Die Antwotten Japans, Italiens und Jugoslawiens sind nock nicht eingetroffen. Di« Vereinigten Staat«, an die di« Expertenberichte ohne Einladung, sich darüber zu äußern, gerichtet wurden, haben formell den Empfang derselben bestätigt. Von der Reparationskommission er­fahren wir offiziell, daß außer den drei genannten Ant­worten noch keine andere Regierung sich offiziell ge­äußert hat. Die italienisch« Antwort wird heute früh ertoartet Sobald dieselbe eingetroffen ist, werden die vier Antwotten gleichzeitig mit dem Rundschreiben Bar­thous vom 17. April der Presse übermittelt werden. Die nächste offizielle Sitzung der Re­parationskommission ist vorläufig aus nächsten Dien­stag, 3 Uhr nachmittags, angesetzt worden. Gestern ist in offizieller Sitzung im Hotel Astoria ein wich­tiger Besch ins gefaßt worden, vcrthou und Sir Joh n Bradbury wurd en mit der Mis- sion beauftragt, daS Problem der Rea­lisierung der geplanten 800 Millionen Goldmarkanleihe zu studieren. Diese 800 Millionen Goldmarkanleihe soll bekanntlich Deutschland die Natnrallieftrnngen für 1924/25 ermöglichen, sowie zur Bestreitung, der militätischen Besatzungskosten und der Kosten der interallifttten Kommissionen dienen. Ter ftanzösische und der belgische Delegierte der Reparations­kommission sind gestern im Lauft des Abends mit dem »ur Zeit in PatiS weilenden amerikanischen Milliardär M 9 r g a n zusammengetrosftn und haben sich mit ihm über da? Anlciheproblem unter hallen. Ferner werden die beiden Delegietten mit den Drrettoren der ftan- zöiischen und der englischen Staatsbank sowie mit anderen GroßsinanzmSnnern Aussprachen haben.

Amerikanifcher 50 Millionen-Krcdit.

Paris, 27. April. Rach einer Meldung der Ehicago Tribüne" aus Rewyork verlautet in Fi- nar^Treifen. daß der geplante amerikanische Kredit für Deutschland von 5 Millionen aus 5C Millionen Dollar ausgedehnt werden solle, um bi« deutsche Währung zu stabilisieren.

Volkes würdig ist.

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Die deutsche Regierung könne jedoch in diesem Falle nicht auf gleichem Fuße m It den alliierten Regierungen behan­delt werden. Die Reparationskommission könne bei ihrem Vorgehen auf Grund der durch den Dcrsailler Vertrag ihr übertragenen Vollmachten den Einwendungen Rechnung tragen, bie von der deutschen Regierung gemacht würden (diese müsse die billige Möglichkeit haben, gehört zu werden) tob müsse dann mit der ganzen durch denVer- jeiller Vertrag ihr verliehenen Autorität ihre Ent­scheidung fällen. D ie Sachverständigen hätten übri­tzens erklärt, daß nach ihrer Ansicht die deutsche D.rtschafts- und Finanzhoheit wieder hergestellt derben müsse, sobald der vvrgeschlagene Plan zur ... .^^ussührung gebracht werde. Da die Reparati- toskommission beschlossen habe, bie Konklusionen der Sachverständigen in ihrer Gesamtheit an;u-

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