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Amtliches Verkündigungsblatt des Kreises Marbmg.

Anzeiger für (das früher kurheMche) Oberhessen

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Di«OderheM-b« Bettung eridteiitt wöchentli». Lezugrprei» 1.15.1.

1,40 Watt «InschUthlich ZusteNungsgebLhr. Für ausfallende Nummern infolge .Streits oo. rlemrnt. Ereignisse kein Eria?. -Veriaz von Dr. T. Sitzetatd. Druck der Untv.-Buckdruckerei von Seb. Bug. Noch, Markt 2123. ^erniprecher 55, Yoftitbeflonto: Nr. 5015 Ami Frantiurt a. Main.

Marburg

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Frage von entsch«tdend«r politischer Tragweite, die mit größter Besonnenheit behandelt werden muß.

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Paris, 5. Jan. HavaS veröffentlicht folgende offiziöse Mitteilung: In diplomatischen Kreisen umrbe erklärt, daß Sie in der ausländischen Presse erschei­nenden Meldungen, in denen der Charakter der fran­zösischen Antwort auf die deutsche Note Note als rein negativ bezeichnet wird, sich nicht auf den wahren Text der Antwort stützten, Der Meinungsaustausch über die Antwort zwischen Paris und Brüssel sei kaum eingeleitel und es werde voraussichSich noch mehrere Tage dauern, bis der endgültige Text der Antwort fest­stehe.

Dazu schreibt dieZeit":

Wahrscheinlich spiegelt sich in dieser neuen halb­amtlichen Stellungnahme die Wirkung wider, die der Besuch des belgischer Außenministers Jaspar in Pari» hinterlassen bat. Daß Belgien wie bisher so auch bei der Beantwortung des deutschen Memorandums eine« etwas anderen Weg zu gehen beabsichtigt, als Frank­reich, ließ sich schon aus einer Brüsseler Nachricht des Echo de Paris" erkennen. In der gleichen Richtung bewegen sich Aeußerungen des Ministers I a spa; die trotz aller Aufrechterhaltung deS äußeren Schei­nes doch ein ganz merkliches AnlehnungSbedürfniS nach der englischen Seite hin verraten.

Finanzschwierigkeiten zu kämpfen haben. Schon immer I haben die einzelstaatlichen Eisenbahnverwaltungen recht erhebliche Zuschüsse gefordert Bezüglich der Wehrmacht I im Einzelstaat wünscht Bayern unter Voranstellung d.s I Gesichtspunktes der Wahrung der politischen Hoheit des Landes die Uebertragung besonderer Rechte dieses Staates ihinsichtlich der auf seinem Gebiet stehenden und für dicleS bestimmte Truppen. Das wichtigste Recht soll die gleich­zeitige Verpflichtung der Truppenteile auch auf die Lan­desregierung sein, ferner sollen die maßgebenden Kom­mandostellen nur im Benehmen und mit Einwilligung I der bayerischen Regierung geändert werden

Grundsätzlich fordert die Denkschrift eine völlige I Neuregelung der Zuständigkeit zwischen Reich und Ein- I zelstaaten und zum zweiten eine verstärkte Anteilnahme I )?r Einzelstaaten an der Willensbildung des Reiches. Mit diesen beiden Formulierungen wird naturgemäß die Weimarer Verfassung in ihren Tiefen aufgewühlt iiiib hier dürften auch btt Gegner mit aller Wucht ein-1 setzen. Das umsomehr, als die Münchener Denkschrift dem Reichstag künftig eine ganz andere, und wesentlich geringen Stellung einräumen will, als das nach der Weimarer Verfassung der Fall ist. Es soll nämlich I neben dem Reichstag als gleichberechtigter Gesetz-1 gebungsfaktor der ReichSrat gesetzt werden Dieser Reichsrat soll vollkommen diejenige Stellung wieder I erhalten, di« der frühere Bundesrat inne hatte. Er oll insbesondere auch das Recht haben, Ausführung?- bestimmungen zu den Reichsgesetzen, sowie allgemein I Verwaltungsanordnungen zu erlassen. Weiter wird ein sehr scharfes Kontrollrecht des Reichsrates gegen­über der Reichsregierung gefordert, die den Rcichsrat über die Führung ihrer Geschäfte auf -essen Verlangen Auskunft geben soll. Die Verträge und Ab­machungen mit den fremden Staaten sollen künftig neben Zustimmungen des Reichstages auch der Zustim­mung des Reichsrates bedürftig sein. Ein großes und

Steuern soll den Ländern zurückgegeben werden. Ebenso soll auf dem Gebiet der Kulturpolitik die Zuständigkeit der Einzel st aaten In Ge­setz gebung und Verwaltung wieder hergestellt werden. Dem Reich soll in dieser Beziehung nur eine Gesetzgebung über gewisse Grundrechte zukommen. Hinsichtlich der Wehr Ver­fassung wird die Auffassung vertreten, daß bei dem kleinen Heer, das dem Reiche durch den Frieden von Versailles belassen wurde, eine Tei­lung der Militärhoheit nicht mehr möglich ist: soweit aber die Wehrmacht den Schutz der Ruhe und Ordnung obliegt, handelt essich Mm die Wahrung der Polizeihoheit de» Landes. Der einheitliche Oberbefehl des

der Berfaffungsautonomie der Bundesstaaten und feie Beschränkung des Enqueterechtes des Reichstags.

Ausnahmezustand und staatliches Rotstandsrecht sollen mindestens so l geändert werden, daß die Polizei- Hoheit der Länder gewahrt bleibt. Auf dem Gebiete des Finanzwesens wird die Ver - i einfachung des Steuersystems, der Finanzwirtschaft des Reiches und der : Länder und Gemeinden gefordert. Die Wilder sollen grundsätzlich die direkten Steuern erhalten. Die Verwaltung der

Reichspräsidenten büße durch ein solches Recht nichts ein.

Bayern verlange auf dem Gebiete des Verkehrswesens völlige Neuregelung der Verhältnisse des bayerischen Eisenbahn- und Forstwesens zum Reiche, die für die Wahrung seiner Lebensinteresfen ihm die unbedingte Selbständigkeit wiedergibt. Damit könne auch bei Rückgabe der Verwaltung a n Bayern durch entsprechende Ver­einbarung den Reichsinteressen Rech­nung getragen werden. Bayern verlangt chlietzlich, das zum vollgültigenBundes- staat" der frühak-en Redch»verfasjung entsprechend dem BLndnisoertrage von 1870 zuriickgekehr< wird.

Ncoblem nun tnS Noll-N oebraöbt. man I kann nur wünschen, daß ferne weite« Behandlung mit I dem durch die Wahrung der Reichsinteressen gebotenen I VerantwortlichkeitSgefühl durchgeführt werden.

München, 5. Jan. Zur Denkschrift der bayeri­schen Regierung schreibt die »Bayerische Staatsztg." u a.: Wenn die bayerische StaatSregierung letzt mit ihren Vorschlägen hervortrttt, ist das nicht etwas, was rein auffällig wäre oder auf einer parttkularistischen Neigung beruht, sondern etwas ganz natürliches in der Natur der Dinge selbst begründet und etwas, das notwendig ist mindestens ebenso sehr im Irtter- esse des Reiches wie Bayerns selbst. Wenn Bayern diesen Schritt getan hat, so hat eS ihn getan im Interesse des Reiches in allerersten Linie. Bayern Hai es immer als seine Ausgabe betrachtet, zum Ge-1 dethen und zur Erhaltung des deutschen Nationalstan­des nach Kräften betzutragrn, und in Erfüllung die­ser seiner Ausgabe hat es zugleich stets die sicherste I Gewähr für seinen eigmen Bestand gesehen. I

nchen, 5 Jan. Wahrend die bürgerlichen Blätter die Denkschrift der bayerischen Regierung zur Revision der Weimar.»r Verfassung als einen bcgrü- sllnswerten Schritt bezeichnen, me.it die sozialdemo­kratischeMünchener Post', die bayerische Regierung glaube wohl selbst nicht, dass ihre Vor­schläge in weitem Umfange etwa Aussicht auf baldige Verwirklichung hätten. Das Blatt befürchtet dass die Neraukbeschwörnng dieses VerfassungsstvetieS weder d-n Interessen d;S Reiches noch denen deS Landes förderlich fei.

Berlin, 5.Jan. Einem' Vertreter derDeutschen Allgemeinen Zeitung" erklärte der Reichsfinanz- minister, daß die Rücküberführung der Sie,ter- Verwaltung oder eines Teiles derselben aus bte Lander, sofern man sich dazu entschließt, erheblich schneiler gehen werbe als seinerzeit btt U«berfüh- rung auf bas Reich und doch werbe auch sie einen Steuerausfall bedeuten. Es muß alles vermieden wer­ben, was die Krästezusammenfassung der Steuerverwal- tung auf das Eiubeben der Steuern irgendwie beein­trächtigt. Da der 1. April 1924 ans den soeben genann­ten Gründen ausschädet, kommt als Zeitpunkt für bit RäcküVerführung, wenn diese beschlossen wird, der 1. April 1925 in Betracht. Eine Rückübertragung der Verwaltung der Verbrauchssteuern, und Zölle würde eine Aenden-ug Reichsverfassung notwendig machen, während die bretten Steuern im Wege des einfachen Gesetzes räcküoett-agen werden könnten. Bei einer Aufteilung »wischen bet Reichr­und Länderverwaltung wird man prüfen, ob nicht einer­seits das Reich unb andererseits bte Länder aind Gemeinden diejenigen Steuern erheben sollen^ beten Ertrag iebetn der beiden großen Swuergläubiger »usließt BerbrauchS- Steuern und Zölle hatten dann in unmittelbarer Reichs­verwaltung zu bleiben. Hinsichtlich der direkten Steuern | kann ich mir nicht denken, daß bas Re-ch auf die Ver­mögenssteuer verzichten würde. Aus der Notwendig­keit der Aufteilung der Steuerquellen folgt aber nicht ohne weiteres, daß die Erhebung der Stenern unb besonders der Einkommensteuer auch wieder durch bit Landes- behörden erfolgen müßte. Die^e Angelegenheit bedarf vielmehr eingehender Prüfung. Die Bedeutung der Schaf­fung einer Reichsfinanzverwaltung seinerzeit bestand in der großen neuen Tat einheitlicher Kräftezusammenfas- sung in Deutschland. Daß nachher bte Inflation btt Wirkungen dieser Tat abschwächte oder sogar »um Teu aufhob, war nicht die Schuld des Gedanke ns, daß bte Kräfte, die Dentschlano »erschlagen und Mitteleuropa endgültig balkamjieren wollen, heute noch sehr stark am Werke sind, weiß jedermann Deshalb ist bit Ent­scheidung über dir Sirichssinan»v«M>»ftunS auch eine

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Bayern und das Reich

Zurück zur Bismarckschen Verfassung.

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ermäßigungen sowie über die Grenze der Besteuerung er­lassen werden.

Andere Forderungen der bayerischen Denkschrift be- I treffen die Justizhohett der Länder, die wcker durch ein« Reitbsamnestie noch durch Sondergerichte des Reichs be- rfibrt werden sollen. Hier wird eine Frage berührt, d«« gerade im letzten Jahr die politischen Gegensätze auf das Tiefste auftübrte. Und doch halten wir eine Einigung absolut nicht für unmöglich. Wenn die Denkschrift weitrn dir Ueberlassung der Kulturpflege an die Läm der fordert, so kann man durchaus beistimmen. Das Reich ist heute mit Aufgaben belastet, mit denen es garnichts za tun hat, die tatsächlich der Fürsorge der einzelnen Länder unterliegen, die aber das Reich finanziell unge­heuer belasten. Fallen diese Ausgaben tweber den Län» bern zu, dann wird auch die Auswahl wieder eine sorg­fältigere sein, weil ja auch die Kostensrage wieder einer gründlicheren Nachprüfung standhaften muß.

Besondere Wünsche spricht die bayerische Denkschrift hinsichtlich der Wehrverfassung unb der Gestaltung des Verkehrswesens aus. Für letzteres wirb ein; völlige Neuregelung des Rechtsverhältnisses des bayerischen Post- unb Eiftnbabnwesens gefordert. Hier setzen sich die Be­strebungen durch, die die frühere Selbständigkeit der Post und Eisenbahnverwaltung propagieren Das «st freilich, rin zweischneidiges Schwert, denn wenn ; '.ch d« Rcichsbabn schon jetzt nicht rentiert, und solange die Be- satznnosderhältnisse im Rheinland und Ruhrgebiet ob» walten auch bei höchster Anspannung der Golbtarife gar- ;wcht rentieren können, so würoe erst recht eine landeKstaallich« Eisenbahnverwaltung mit bei größten

Man Kinn es nur begrüßen, baß durch den Schritt der bäuerischen Regierung dieses allerdings sehr wichtige unb für den inneren Frieden der Zukunft geradezu ent­scheidende Problem der Stellung der Länder zu dem Reich aus eine geeignete, jedenfalls parteip 'Kirchen Einwirkun­gen unzugängliche Verhandlungsbafis geleitet worden ist. Man kann nur wünschen, daß diese Mnge in der Tat nicht unter partcipolttischen, sondern unter staatsrechtlichen unb nolionalpolitischen Gesichtspunkten behandelt werden

Es ist durchaus zuzugeben, daß die Rechte der Einzel­starten bei der Weimarer zentralistischen Verfassung zu kur; gekommen sind. Man wirb aber auch and-rerseit?

feoiwrtta. olLLiel- NerkÄluM arickaften wurde, die Verhältnisse derart waren, daß, um für den Augenblick nicht noch größeren Schwierigkeiten sich aus- ^fetzen, nicht gut anders verfahren werden konnte. Das ist damals allerseits von denjenigen, die verantwort­lich an erster Stelle stauben, anerkannt worden. Keine Verfassung ist ein Dogma, keine ist unabänderlich. Und dass die Weimarer Verfassung nichts anderes als ein Not­behelf war, um sich vor dem Allerschlimmsten noch zu bewahren, ist allgemeine Ueberzeugung gewesen.

Auch wir sind durchaus ber Auffassung, baß die Rechte der Cinzelstaaten verstärkt werben müssen. Damit wird auch ihr Ausgaben- unb ihr Pflichtenlreis erweitert. Und das hinwiederum bedingt eine Verstärkung ber Verant­wortlichkeit, bie nur erwünscht sein kann. Das gilt ins­besondere für bte Neuregelung auf dem Gebiete bes Finanzwesens. Bisher waren bie Einzelstaaten Kostgänger des Reiches, das sogar alle Beamienaus- gaben für die einzelnen Länder bestreiten mußte. Vielfach wurde mit den Reichsmitteln aus dem vollen gewirt­schaftet. Kommt nun aber die direkte Verantwortlich­keit für die Ausgaben, so wird manches anders werden EZ ist verständlich, daß dann aber auch die einzelnen Länder über bestimmte SteuerqueUen allein verfügen müssen. Der bayerische Vorschlag reklamiert grund­sätzlich die direkten Steuern für die Länder. Er toili aber auch die Verwaltung der Steuern und zwar auch diejenige der indirekten Steuern und Zölle een Ländern zurückzugeben. Bayern hat ein besonderes In­teresse an dieser Forderung, int Hinblick auf seine beson­dere Stellung in ber Biersteuer. Die zentralistische Grundverwaltung des Reiches will aber der baye­rische Vorschlag durchaus tu ber jetzigen Form bestehen kaf­fen, unb zwar soll die Reichsabgabenorduung auch werft» hin die Grundlage für die Verfügungen ber St euer b-Höc­hen und das Steuerverfahren bilden. Ja ber bayer.sch« Vorschlag will sogar bte Reichsstcuecgewalt noch ver­stärken dadurch, daß von reichswegen einheitliche Vor­schriften über den Begriff des steuerpflichtigen Einkom­mens unb Vermögens über Steuerbefreiungen und Steuer»

München, 5. Jan. Die Bayrische «olkspartot bat einen Antrag etngebracht, wonach die Zahl bet Abgeordneten entgegen brir Regierungsvorlage bk 114 Mandate vorsieht, nur auf 128 verringert werden soll

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Varia R DerTemps" bespricht in

seinem Leitartikel die Frage des v « ulfwrn an*t w- ranbums vom 24. Dezember. Gewisse Forderun­gen hätten bereits Befriedigung erlangt, andere wür­den in Berücksichtigung g zogen werden. Verschie­dene jedoch seien augenblicklich unan­nehmbar. Tas Matt meint, so bestätige sich alles, was man leicht hätte Voraussagen können, wenn mo» die Diskussion auf Verwaltuugs-, Steuer, und Zoll­fragen beschränke, könne sic nicht vor angebracht werden. Frankreich habedannden Eindruck, ma» wolle ihm seine Pfänder enttoenben, ohne ihm eine Zahlungssicherheit zu bieten, unb Deutsch­land habe den Eindruck, man wolle es zwingen, eine oortenbett Tatsache anzuerkemren, ohne ihm die Pcr- ! spektive der Befreiung öffnen. E» wäre also besser, bi« Debatte zu erweitern, oder sie von einer anderen Seite a-'zufassen. Wer verbiete t9 Frankreich oder Belgien, mit Deutschland die mit bet Bezahlung der Reparationen in Zusammenhang flehenden Frage» zu Wörtern? Schließlich müsse man auch zu Bet- Handlungen über einen französisch-deutschen Handelsvertrag kommen. Das französische Ant- I wortmemorandum würde natürlich keine von all diesen so wünschenswerten Betrachmngeu ausschließen. @4 würde sranzö'is-b-deutschen Pech andlun. gen nicht die Tür versperre».

Brüssel, 6. Jan.Jndepeichance" meldet: Aus­senminister Jaspar begann gestern mit den zustöu- bigen Miuisterialabteilungen die eutgültige Abfas­sung de? b elg is che n Antwort auf bie deulschk

I Note vom 24. Dezember. Nach dem Blatt wird bif Noto in den Hauptfragen, die das eigentliche Besät-. zungsregime betreffen, sowie hinsichtlich der Aussichi; *

I der Versandbewilligungen unb Zoll abspenung eine sehf I feste Haltung ciunehmen. Frankreich unb Bel-, gieu beabsichtigen, bie ge genwärtig« Sage, energisch aufrechtzuerhalten.

I London, 5. Jan. DerTcril i Tel gravh" ver­öffentlicht eine Unterredung ihres pol.tischen Beoomyter* mit dem belgischen Minister des Mustern Jaspar. Die-, fet erklärte u. a., die belgische Außenpolitik verfolge et« ILinie vollkommener Unabhängigkeit.

I fei das Hauptziel der belgischen Politik, die (Entente itot« I schen Frankreich und England wählen nnb fmiioltbte«» zu helfen. Die belgische Haltung gegenüber D rutsch», Iland daher nicht ausschließlich von fernen eigenen^ Interessen diktiert, sondern von interalliierten Erwagan-, I gen. Sie sei nicht diktiert von Haß ödes Nach«. B e«: Iflien wünsche die Bezahlung fei»«v gerech-, I t en Forderungen, ohne die eS nicht hoffen könne,, zu ein-« einin-jmefen ausgeglichenen Budget zuruckzn- kehren. Belgien sei ins Ruhrgebiet firqangen, weil e3 der Ansicht gttvesen sei, daß dies das beste Mittel fei,, Deutschland zum Zahlen zu bringen. Die Tatchchcn,,

I fährt Jaspar fort, hätten bewiesen, daß Belgien recht ge- , habt habe. Die Ruhr werde bald aufhören, Gegenstand

I von Erörtrrung.'n zu bifb.n; denn nachdem ber baifttit. I Widerstand eingestellt fei, arbei teten die Deut- Ischen mit erstaunlicher Schnelligkeit, um alle Spuren des industriellen Kampfes zu beseitigen. Da» Ruhrgebiet arbeit« wieder.

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Pari-, b. Jan. Wie dasEcho de Paris" setz.. | steift, Über feie geplante Reise deS Präsidente» btt:

M?g!i<Y icniuett ran fick rt, daß cftszeltz tometer a zwei' s ist zu Firme« ng votz isgesia» i Wir?

Der Reichsregierung ist von der bayerischen Re- ßferung durch den Gesandten v. Preger nunmehr die seit längerem angekündigte Denkschrift rmtrr- - breitet worden, die sich mit Vorschlägen zur Aen- ileruttfl der Weimarer Verfassung beschäftigt. Dir bayerische Regierung erklärt ausdrücklich, daß sie tzineletzten Forderungen", also keinerlei ultima­tive Forderungen stellt, sondern daß bte vou ihr aufgeworfenen Fragen im Wege gegenseitiger Vec- hanblungen geklärt werden sollen. Der Inhalt der Denkschrift ist umfangreich. Er enthält zwei Teile, einen allgemeinen und einen besonderen. Im ersten Teil wird darauf hingewiesen, daß in bet Weimarer Berfaffung das föderalistische Prinzip durch das Niti tarische ersetzt worden ist. Durch mehr als vierjährige Erfahrungen ist der untrügliche Beweis geliefert, daß dieses Verfaffungswcrk sein Ziel rerfehlt hat, und zwar in verwaltungstechni­scher Beziehung ebenso wie in staatspolitischer. Die ; Einzelheiten haben durch den Anitarismus und i Zentralismus der Weimarer Verfassung an Lebens- i kraft mehr eingebützt, als das Reich gewon­nen hat. Der Gedanke der nationalen Einheit erleidet durch bie Rückkehr zum Föderalismus Bismarcks keinen Abbruch. Der nnitarifche Zentralismus der Weimarer Verfassung wird d e in historischen tfeeutschen Nationalgedanken nicht ge- fet e ch t Die Denkschrift weist im übrigen oacaus yfein, daß das Reich bas Ergebnis »er- f kläglicher Vereinbarungen w a r. Heber

Mefe vertragliche Grundlage des Reiches sei die verfassunggebende National-Versammlung m i t Verachtung hinweggeschritten. Wenn in Bayern die Reaktion gegen -sie Weimarer Verfas­sung ganz besonders stark sei, so liege Tin weiterer Grund darin, daß der Persönlichkeitscharakter des bayerischen Staates und Volkes ein ganz besonders ausgeprägter fei. Daher empfinde das bayerische Volk den Verlust an Eigenstaatlichkeit ganz beson- feers schwer. Bayern habe au Rechten mehr aus- pben müssen, als irgend anderer Bundesstaat.

Im zweiten Teil wird im einzelnen dargelezt. Welche- Aenderungen die bayerische Regierung an der Weimarer Verfassung in erster Linie für not- j wendig hält:

F 1. Die Zuständigkeit zwischen Reich und I Einzelstaaten muß neu abgegrenzt werden, mit dem Ziel, die staatliche Selbständig- " feit der Einzel st aaten in vollem U n - e fange wieder herzu stellen.

2. Den Einzel st aaten muß das Recht verstärkter Anteilnahme an der Wil- ken sl.ildung des Reiches eingeräumt »erden.

In letzterer Hinsicht schlägt die Denkschrift die Hebung der verfassungsrechtlichen Stellung des Reichsrates zu ber Stellung des früheren Bundes­rates vor. Im einzelnen verlangt die Denkschrift feie Revision des Kataloges der Eefehgebungskompe- tenzen in Artikel 6 ff. der Reichsverfassung unb « a. die grundsätzliche Ausführung der Reichsgesetze