(welches auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags u. Freytags ausgegeben wird.)
Ro. 108. Dienstag, den 29, December 1806.
E t sonn t m a $ u «
Visitmbissrts, Nujahrwünsche von ganz neuen DeffelnS, sind in Zroser Menge zu haben, bey W I. Döring in der grosen Sandgaffe.
Künftigen Frey'ag am aten Januar 1807 werden im hiesigen Amihaus Morgens 10 Uhr, 7 Fuder Lagerstroh, 54 Fuder Waizenstroh und i Fudèr Futterstroh Salvo rat.» Camerali versteigert, weiches den Kauflustigen unverhalten wird.
Signatum Heddernheim am sgsttn December .1806.
Molitor / Herzoglich Irassauischer Amtmann.
Gestern starb an den Folgen oer Zehrung unser gesiebter Gatte, Vater und Schwieger- 'vatrr, Heinnch Benidict P umer, Burger mid Schneiderwfti^r. ^^.^ Wr seinen s««pr- lichen sowohl hitfigen a S auswärtigen zreuntzen unlkkUerbittünZ aller Bepleidsbejeugung -bekannt machen. Frankfurt, am Mayn, den 26. December 1806.
Plümer, geb. Gärtner.
F. L Enge!, geb. Plümer. Joh. Pet. Engel.
M. E. Iffland, geb. Plümer. Balthasar Jffl«d.
Wir Schultheiß und Schöffen der Stadt Frankfurt am May« fügen hiermit Euch dem J. Liardet aus London zu wissen: was «aßen der hiesige bürgerliche Capitain Dietrich Voqel, klagend vorgebracht: wie er Euch laut einer am 20. May 1794 ausgestellten Bescheinigung gegen Verpfändung eines verschlossenen Koffers 15 Carolin auf ein Jahr dargelirhen; mit der Bitte: da von Euch das erwähnte Darlehn von 15 Carolin benebst Interessen Ms jetzt noch nicht zurück getahlt, und der fragliche Koffer eingelößt worden. Euch hierzu anzuhalten und deshalb vorladen zu lassen.
Wenn Wir hierauf -egenwärtige Ladung ersannt haben, als citiren und fordern Wir Euch den obgenannten J. Ltardèt aus London hiedurch, bestimmen zu einem gewissen Termin Sechs Wochen von unterzeichnetem dato an, um innerhalb dieser perèmtorie et pro omni angesetzten Frist den eingetlazten Betrag von rz Carolin sammt Zinsen des Verzugs und Kosten zu berichtigen oder zu gewärtigen , daß der.producikte Schein für an« erkannt geachtet, das Unterpfand öffentlich werde versteigert, und.der Implorant aus dem Erläße werde,befriediget werden. Es wird auch künftig keine weitere Ladung, dann an hikstger Gtrichtslhürt, und zwar nur zu Anhörung des facta hnjus citationis repro- dnttior.e, ergehenden Bescheids erlassen werde». So gtgebet^a« -rsten des Monats December im achtzehen hundert sechsten Jahr.