Anzeige.
Alle diejenige Staatsgläubiger, we'che Lust haben, ihre auf das linke Rheinufer an das kaiserl. franz. Gouvernement verwiesene— von denen khema!:gen Regierungen und Stiftern und Korporationen herrührende — von Sr. Essceilenz dem kaiserl. Herrn Staats- rath Joliivct liquidste Kapitalien und Renten gegen gleich baare Ge,ahlung zu verkaufen, htben sich dießfaüs zu. Mainz bei dem kaiserl. disotair Certiticateur Herrn Molitor auf Dem Alt Münst«rplatz Lit. H No. 193 vermöge wehrfäUiaer Lnkündtgung in der neuen Mainzer Zeitung zu melden;, auch werden dahier in Frankfurt ÜH. Ä 163 auf dem i großen Kornmarkt für die diesseits des Rheins wohnende Diesfalls sowohl, alt-tut 8t* würkung der Liquidation solcher Kapitalien und Renten die writere Aufträge zur richtigen ' Besorgung angenommen.
Da wahrzunehmen: Daß, viele hiesige Bürger und Einwohner, sich fast zur Gewohnheit teerten lassen : Die zu Wesser oder zu Land erhaltenen, als auch aus der Stadt tu versendenden rentdaren Güter, sehr saumselig, oder wohl garnicht, auf unterzogenem Amte, in Ordnung zu dringen; und bey den ihnen znaesendecen E'Ä-ahnungszetteln, sich «ehrentheils mit Vergessenheit entschuldigen; deren Berichtigung eher wieder auf'? neue «nstehen lassen: Als wird hierdurch Jedermann, den solches betrifft, ernstlich erinnert, von dergleichen unehgerenleten Gütern, längstens innerhalb 8 Tagen die Rentengehührrn tu berichtigen; oder zu gewärtigen: Daß die Saumjerigen, darum, in Gemäßheit, oft, und noch am aysren März 1800 erneuerten Verorduunge,: Hines Hoch ELein und Hoch- weisen Rathe »mit ewer Strafe, von resp, nach PrrfiièLung Acht Tagen von 2 ft — nach »14 Tagen über 4 fi. — werden angesehen werden. Wveür sich e n leder zu hüten , und »nach dieser hiemit erneuerten VerordntWDM^rWn tvsscn wup."
Renten - Amt.
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Alle diejenige , welche an den Nachlaß des in Bornheim mit Hinterlassung eines Testaments verstorbenen Burger« und Gastwirrhs Johann Henrich Becker als Erben ab intestato oder sonst rechtliche Anchrüche zu machen berechtiget sind, werden hierdurch vo-^eladen, um innerhalb Sechs Wochen von unterzeichnetem dato an, ihre vermeput« lichen Ansprüche vor unterschriebenem Amt selbst oder durch genugsam Bevollmächtigte zu begründen, widrigenfalls aber zu gewärtigen, daß dir von den zum Theil auswärtigen Testaments- Ec den gebetene Immission in gedachten Nachlaß ersannt und d-e Erbschaft en sie ohne Kaution ouegeHefert, bey etwa erschernenver Unzulänglichkeit Ler Müsse aber ausgeschlossen werden joiUn. Frankfurt, den irren December ii-c6.
Fürst!. PrlMtWs Land-Amt dahier.
grertug, den Lösten December, Nachmittags um 2 Uhr, werhen in dem Keller der Behausung des He.rrn »ellers-onn zu Ma.nz cuf der mittlern Bleiche èit. H No. 132 nachstehende Leine, als 60 Hektoliter (ü Stück^NackenheiM,« Rothenburger ehemalig Jacobs, Herger Gut, 50 Hektoliter (5 Stück) Bodtnhebmrr von «Hemalig Jarvbsderger und Dadl- Heimer Wâbergen , 20 Hektoliter (2 Stuck) Gaubischheimer vom ehemaligen Ddw- ßtftegut, gH Hektoliter sg Stück) aus der Karthaus und Biengarten bey Mainz, und 10 Hektoliter (i Stück) Har/heimer vom ehemaligen Augustiner Gute düselbst, alles diesjährige Weine, von Unre-zeichnetem vffentttch versteiger't werden.
Mainz , den gten Dicemaer iboö.
Steine«, Kaisers. Notar.