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Frankfurter

3 n t e I I i g e n z » B l-a t t,

(welches auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags u. Freytags ausgegeben wird.)

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Ro. 100. Dienstag/ den 2. December 1806.

Erkannt msHuvß.

Bücher - Verkaufs - Anzeige.

Eine ausgesuchte juristische Büchersammlung ist im Ganzen oder Theiltvelse aus der Hand zu verkaufen. Nähere Nachricht ertheilt Herr Antiquar Hacker auf der kleinen CschrnheimergHsse, bey welchem auch der Catalog elngesrhen wer­den kann.

Wir Bürgermeister« und Rath dieser des Heil. Reichs Stadt Frankfurt am Mayn', fügen hiermit zu wissen: Demnach Uns das akhiesige Mekgerhandwerk per Memoriale des «ehrern zu vernehmen gegeben; welchcrgestalten die aUhrefige Jett, und andere Krämer, ^WMtnen gewöhnlichen Dchiachtzrtten ihnen vielfältigen Schaden in ihrer Nahrung gethan, und nicht nur über die gewöhnliche Zahl, theils auf ihren, theils auf anderer Leuten Namen geschlachtet; sondern auch noch dabey die Würst«, gefallene» und geräuchertes Fleisch pfundweis verkaufet haben, mit geziemender Bitte, diesem ordnungswidrigen Be, ginnen Hochobrigkeitlich zu begegnen, und solches vorbesagten Krämern vermittelst eines öffentlichen Edicts zu untersagen: Und dann Wir dieser der Metzgergeschwornen gehorsam­stes Ansuchen in der Billigkeit gegründet gefunden, und ihnen an Handen zu gehen, vor billig erachtet: Als ordnen und befehlen Wir hiermit allen und jeden Fett- und andern Kramern, daß sich, bey sonst zu gewarten habender schwerer Obrigkeitlichen ©tfafe, keiner derselben unterstehen solle, bey gegenwärtiger Schweinenschlacht über die gewöhnliche und erlaubte Anzahl der sechs Schweine, weder vor sich, noch auf ihre Anverwandten und andere Leute, zu schlachten, noch viel weniger frische oder geräucherte Dürste und gesalzen Fleisch pfundweise verkaufen, oder, im ohnverhoffenden Fall, gewärtig zu seyn, daß ihnen nicht nur sothane Sachen hinweggenommen, sondern auch noch dazu sie mit gebüh­render Strafe beleget werden sollen, wobey denen Metzgern ebenfalls sich der Ordnung gemäß zu verhalten anbefohlen wird. Wornach sich also ein jeder zu richten, und für Schaden zu Huten wissen wird.

Conclufutn in Senatu,

__________________________________Dienstags, den loten November, 1733,

Da der in der Happelgasse zu Sachsenhausen belegene, mit kit. O No. 172 bezeichnete, der Stadt zugefallene Bauplatz, Montags den 8trn künftigen Monats December auf un­terzogenem Amte an den Meistbietenden verkauft werden soll ; als wird solches denen Kauf­lustige» «»durch öffentlich bekannt gemacht. Frankfurt den Lüsten November 1806.

Vsu - Amt,