(welches auf dem kleinen Hirfchgraben F 77 DwostagS u. Freytag« ausgegeben wird.)
No. 97. Freytag, de» 21. November 1806.
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BekasLtMKchuss«
. W«V^< den Listen diese«!/ Vormittags um ii Uhr/ soll einiger Hausrath und «n€ a«ter durch die Geschwornen Ausrüser in dem Verganth^ an den Meist- metende« verste-sert werden. Frankfurt, den lchtèn November 1806.
- Beirre burge.metfterUche Audienz.
Heutigen Freytag See sr. Nsvemb. d. I wird in Gemäßheit verehelichen Gerichts- vescheid« vo^ f<"en Sept. die Ueberbesserung der dem Bendermeister Johann Georg Con- wd Wetzel zügehörigen in der Hammelgasse gelegenen und mit Eit 6 Ito. 47 bezeichneten Behausung/ worauf pro censu'prius ! ff. rareMtngerd/ item 2000 fL im 24 ff. Fuß als erster Ansatz haften? für und um 541^ fl. im so fl. Huß samt adgelausenen Zinsen und Küsten unter «usgest«kte»ârL«»^VNK«pavitv von 1 bis 2 Uhr jum Vierten» und kttz- fenmal öffentlich feilgetrage» und dem Mtißb.eUnSen .derlaffen «erden.
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Nachdem die Ehefrau des hiesigen Burgers «.Bäckermeister», Wilhelm Friedrich Glöckler, Elisabethen, geb. Wolz, die Anzeige gewacht, daß e.nanntsr ihr Ehewanv, eine sein Vermögen übersteigende Schuldenlast, contrahirtund sich hierauf heimlich von vier entfernt habe, mit Bilde: das dësfäll» rechtliche ju verfügen, und denn hierauf gegenwärtige ka-ung an dessen Gläubiger, -f^ivie auch an den Gememschnibner selbst per decret. de rr. Oktober 1806 ersönnt worden : als werden alle diejenigen, welche an den erjagten hiesigen Bürger Hi,ö Backcrmeisteil, Wilhelm Friedrich Glöckler, rechtliche Ansprüche und Forderungen zu haben vermeynen, hierdurch vorgeladen, in Zeit von Sech» Wochen, welche von unten benanntem dato'«oh,# pro emni termino peremtorie anberaumt werden, vor hiesigem Gericht a in St-,bftperson oder durch Èn hinlänglich KevoSmächtigten zu erscheinen, ihre Ansprüche rechtserforhersich darzutbun, auch des etwaigen Vorrecht« halber, mit einander zu ve fahren, sofort die weitere rechtliche Verfügung abzuwarten, «nbey ffch zu gewärtig gen, daß Re |u dieser Gache weiter nicht, als an h-efiger Gerjchtsihüre, citirt, und tat ÄurbleibungsfaA weiter nicht gehört, sondern mit ihren etwaigen Forderungen, von d esem Eoncurs ausgrschlvffm und abgewieftn werden sollen. Gle'chde» auch der Gemeinschukd- ner, Burger und Bäckermeister, Wilhelm Friedrich Gisckler sensit vorgeladen wird, sich innerhalb des oben anberaumte« Termin« von 6 Wochen, so gewiß dah er zu fistiren, als derselbe ansonsten auf beharrliches Außenbleiben, nach der Strenge der Falliten-Ordnung behandelt werden wird. Signatum Frankfurt a. M., den 27f.èn Ortober i8ot.
Gerichts - Lstnjley.