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Frag» und An zeige * Nachri ch ten/

Kelche auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags u. Freytags ausgegeben werden.)

Mit Römisch, Kalftr!. Majestät aUergnadisstem Privilegio; wir auch Eines Hschtdtrn unv Hschwetftn MagiftratSLroßgünstiger Bewtüi-un-.

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No. 22. Dienstag, den i8* März i8o6.

Bekanntmachung.

Endes untttjeichmte benachrichtigen hiermit das hiesige als auch auswärtige ^ubhcüm ', doß sie keine C mmissionen in Bücher ferner anneymen, Ja wir auch daß bey oenknselbm keine Bücheroerzetchnisie in Zukunft mehr zu -ade» sind.

Klebinger, Ausrufer.

Jäger, AuSrufschreiber.

Humbert, Auerufg^genschreiber.

Auf geziemendes Ansuchen derzeitigen Geschwornen des Schneiderhandwerks - wird von unterzogener Stelle hiermit öffentlich bekannt gemacht, daß in Gemäßheit alw'en verehelichen Rathsverordnungen, namentlich der vom 27M Fedr. 175 j und yren März >797 verordnet ist , daß sowohl die hier ankommend«, a « auch außer Arbeit stehende und sogenannte feyrige Schneidergesellen, nirgend anders wo, als auf der He de'ge, keiner. Wegs aber auf denen Waschen oder in andern Häusern und W nkeln zu Ve>-Kul>ma «kles Pfuscherey und Stümp ens, logiren sollen, und daß, wo ein dergleichen Gesell b-nnen 8 oder längstens 14 Tagen keine Arbeit bekommt, oder sonsten auf Erkenntn-ß derer Herren Deputaten seine erhebliche Ursache ferner länqe-en hiesigen Slufentb.dt» darthun tonnte, er, ^chneidergesell se-nen Staab weiter zu setzen schuldig seyn solle, m,t dem Anhang, daß ein ieder Uebertretter Dieser odrigkeitl Verordnung, zum erstenmal mit «nh ? ^^klraft, bey weiterem bezeugten Ungehorsam aber, mit 14 tägiger Armenhaus.

Von DeputationS wegen.

Nachdem in dem rauft eines, zwischen dem dahier wohnhaften Herrn Hauotman« Myn Franz von Rolland und dessen Ehegattin , Maria Eva von Rolland, geborne