Brick Tndrsgmannèrn kavn ckau VM bw nun Zrendigtrn ZiMM dL? r-stm Frankfurter Lsttreie, das Schicksal aller Lsskt». gegen dir Nüchschlüggebützt ers fahren, zu d-r neu angehenden zoften Frankfurter Lsrtrrir aber, ganze und Theil, Loose erster Kiaffe zu ft 6 , wie auch zur égten Hanauer Lottelis erstm KiaA zu st. r,, und die Plane gratis bekommen.
A. Reinganum, älterer, auf der Fahrgasse Lit. 2t No r unweit de? DöugeSgaffe.
Publicandum.
Dev Gelegenheit einer vor unterzeichneter Stelle ohnlängst anhängig gewesenen De« nunciations- und Untersuchungssache hat sich ergeben, daß vor ohnaefähr 4 bte 6 Jahren einem angeblichen Handelsmanne von Frankfurt in oder bey ^)- Carben ein schön gerauchter weerschaumene^ mit Silber beschlagener Pfeifenkops abhanden gekommen seyn soll, welchen der dahiesige HerrschaftUcheJjäger Reif dicht an der O Cârbek Chaussee gefunden haben will.
Da nun dieser Pfeifenkops noch dermalen vorhanden ist, so wird solches hierdurch in der Absicht öffentlich bekannt gemacht, damit Derjenige, welcher fein Eigenthum daran be« hörig darthun kann, sich baldmöglichst vor unterzeichnetem Amte melden möge, umvorgän« gig desfallsiger kigitimation, den fraglichen Pfeifenkops alsdann zurück zu erhalten.
Decretum Niederwöllstadt den roten Jänner 1806.
Ex speciali Commissione.
Gräfi. SolmstfcheS Justiz - Amt hlerstWfM
Weller.
Freytags, den i7ten dieses, Vormittags ii Uhr, soll bey dem Verganthungshauft dahier, eine neue Postchaise mit grün lakirtem Lasten, durch die geschworne Ausrufer, an den Meistbietenden, gegen gleich baare Bezahlung, öffentlich verkauft werden.
Frankfurt am Mayn, den 4ten Jänner 1806.
Von Jüngerer burgermeisterllcher Audienz wegen.
Auf Mittwoch den rzten dieses Monats, Nachmittags um i Uhr, soll das alte &* chen bey den Riederhv^en, worinn der Chaussee-Erheher bisher gewohnt Hat . auLâAb« brvch im ganzen, oder nachdem sich Liebhaber einfinden, auch wohl Drü-kâise öffentlich auf der Stelle an den Meinbietenden versteigert werden. Die dazu tust haben , können ßch also um die bestimmte Stunde daselbst einfinden, unb das weitere gewärtigen.
Frankfurt U« 6ten Sänner 1806.
Acker - Gericht.
Diejenigen, welche an den hiesigen Burger und Handelsmann David Bebaabel Zah« lunge.i zu leisten haben, werden hierdurch von hiesigen Gerichts wegen erinnert, solche, zu Vermeidung doppelter Zahlung, nicht an denselben, sondern an die verordnete Curatoren, den Hvchgel. J. U. Drem. & Advoc. ord. Johann Wolfgang Starck oder, dem birsigt» Dmger und Handelsmann Friedrich Martin Wogau, zu entrichten.
Frankfurt , den 6ten Januar 1806,
Gerichts s Cgnzley.