Beilage zu No fix. Freitag den xS. Juli i8oy.
Bekanntmachung.
Meinen werthgrschätzten Gönnern und HandlungSfteunden mache ich hiermit bekannt, daß ich ma ? b s^er auf dem R merberg und d.r W d lgasse gehabte Handlung nunmehr in meine eigene Behausung auf dem Lredfraumbe g am Eck der Dunges- und EchPkfrWaffe Llt G No. 22 verlegt habe. Ein geräumigeres und v quemereö Lukale s tzt mich jetzt in den Stand, meinen Geschäften mehr Ausdehnung zu geben, und durch eine reichere und zweckmäsige Auswahl und wohlgeordnete Auftiellung meiner Kun<'waaren den Erwartungen d S Publikums in jeder Rücksicht zu entsprechen, und m-r das bisher genoss n? Zunamen immer mehr zu verdienen. Zur leicht rn Uebe sicht meines mir melen neuen Artikeln vermehrten Lagers von Kunfft Galanterie- Mode- u^d Spiriwaaen, mathematischen und physikalischen Inst rrmenten. u^ttlhaltrnden u c» beehrenden Ge- f sellschaftSspielen re. ist ein gedrucktes sMematischeö Verzeichriß unentgeldiich zu haben. I. V Aibell.
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I Das in No. ff dleftr Wochenblätter beschriebene Ludwig Joseph Bögnerische Haus in der Mainzergasse, kann bey einem annehmlichen Geb»! auch aücnfaSd aus freyer Hand verkauft wrdm. Wer darauf Absicht hat, bdi.be sich Dem# mH, j doch ohne langen Verzug, zu melden in Lit. I No. 139»
In der Moratorien-Gesuch. Sache des hiesigen Burgers und Handelsmanns, Johann Wilhelm Busch, werden sämmtliche Interessenten auf Freytage den 2. August l8 5, Lor» «mag« io Uhr, in hiesige Gericht« ikanzley zur Urthel Anhörung unter der Verwarnung vorqeladen, daß ihres allenfallsiaen Ausbleibens ungeachtet, mit deren Eröffnung Dennoch Vargeschntten werden solle. Signatum Frankfurt am Map», den 22sten yult 1825.
Gerichts - Canzley.
Nachdem Einem Hochedlen Rath die unerwartete Anzeige geschehen, daß an Sonn- und Feyer-- insonderheit auch solchen. Tägen , wo sich da« Publicum tn dem h-esigen Wald ju vergnügen und häufiger als gewöhnlich daselbst einzufinden pfleget, von h esigen E-n- wvhnem sowohl als hiesigen Orrs Unterthanen e ne Art von Wirthschaft und Marqueren- de«ey getrieben, und dadurch insbesondere den benachbarten Dorfw«rthfchaften großer Schaksen znqefüqet werden wolle; Wohlgedachter Rath aber diesem Unwesen fMt zu geben wcht gemeiner ist; Als wird in Gemäsheit ergangenen verehelichen Raths konciusi vom Yten dieses, manniglich hierdurch verwarnet und angewiesen, in dem hiestgen Wald zu feiner Zeit W-rthschaft oder Marquetenderey zu treiben, bey ansonsten zu gewarten habender tzonfi cationsstrafe oller vorfindlichen Speisen und Gerränkes. Wie dann lobt Forst« auf die deß^aüsi^e Uebertiter genau Aufsicht zu halten, und solche mit der verwürk- «n S tast ohnaushältlich zu belegen, der Auftrag ertheilet worden.
Frankfurt , den nten Juli 1805.
Sladt - Cünzlex-