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Frankfurter

Frag' und Anzeige 'Nachrichten/

(welche auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags u. Freitags ausgegeben werden.)

Mit Römisch/ Kaistrl. Majestät allergnädigstem Privilegio; wie auch Eines Hochchlen und Hochweifen Magistrats großgünstiger Bewilligung.

No. 55. Dienstag, den 2, Juli 1805.

Bekanntmachung.

Montag den 8. Juli und folgende Tage, werden in dem Hause zur goldenen Zange in der Fahrgaste, Silber und Juwelen, 2 Penduluhren, viele Bettung, feines und ordlnaneö Tisch- und Bettgeräthe, Schränke von Mahagony und anderm Holze, Commoden, Bettladen, kupfernes und messingenes Küchenge- schirr, Porzellan und Glaswerk, eine gross eiserne Waage und Gewicht, nebst mehreren andern Sachen, und zuletzt eine Partie Bücher, wovon das Verzeich- niß bey der Vergankhung eènzusehen seyn wird, an den Meistbietenden durch die geschworne Herrn Ausrüfer verkauft werden.

In einer der gangbarsten Strafen dahier, nahe an einem Thor, durch wel­ches eine Hauplpaffage geht, ist ein Hauö, in dem schon lange Specereyhandel en détail mit Vortheil getrieben wurde, unter annehmbaren Bedingntffrn auf mehrere Jahre zu vermiethen. Das Haus ist auf einige Haushaltungen elnge- rrchtet, und hat alle erforderliche Bequemlichkeiten; auch können mit dem Laden nicht nur alle zu einem Demi! -Handel dienliche Gerâthfchafften , sondern auch auf Verlangen des Miethers die gangbare Waaren nach beliebiger Quantität zu billigen Preisen abgegeben werden. Das Weitere sagt Ausgeber dieses.

Alle diejenigen,-welche an den insolventen hiesigen Burger und Eisenhändler, Johann Pau!?anj, Zahlungen tu leisten haben, werden hierdurch von hiesig löbl. Gerichts wegen angewiesen, solche bey Vermeidung doppelter Zahlung, an niemand anders, als den Obrigkeit!. verpflichteten furatorem dessen Debitmasse , den Hochgel. J. U. Dr. et Adv. ordin. Lebrecht Maximilian Friedrich Slfäßer zu entrichten.

Frankfurt den rosten Juni 1805.

Gerichts - Canzley.