Haus - V e r nr l e t h u n g.
Frtytüg den 19 d.M. Vorm. ioUbrz soll auf unterzogenem Amt, elne schrgeräu, mi^e Wohnung In dem, vormals oem Kloster Eberbach gehörigen Haus Lit 3 249 der Weiss auenkirche gegen über, — bestehend im erste» und zweyten Stock sammt Stallung, HauSgarten und allen erforderlichen Bequemlichkeiten- dem MelMetenden auf mehrere Jahren in Bestand gegeben werden. Lusttragende können Wibe täglich besehen, und die bey der Ausbietung noch besonders du kamst gemacht werdende Bedingungen jeden Vormittag bey Amt erfahren.
Frankfurt den iten April igv/.
Administration» - Amt. .......... ............... , .....„, .......... - „....... ,
Unser bem ersten Mai vorigen Jahre«, ist die Verordnung Hines Hochedlen Rath« H, sannt gemacht worden , daß Niederlagen von fremden Schuhmacherwaaren, zwischen den Messen, dahier, garnicht gestattet, daß vielmehr diejenigen Schuhmacherwaaren, welche von Fremden auf hiesig« Messen gebracht, und in denselben nicht verkauft worden, sofort, «ach geendigter Messe, wieder eingepackt ^ und von hier weggebracht werden sollen, und zwar bei Strafe der Eonfirration. Zugleich ist allen hiesigen Bürgern und Einwohnern untersagt worden, dergleichen Waaren, es sey nun gegen einen Bestandzin« oder nicht, weder in ihre Häuser oder Gewölbe, verwahrlich apfjunehmen noch weniger solche in Eomm ssion zu übernehmen und zu verkaufen, bei Vermeidung einer Geldstr<»fe von 50Rthln ^in Hochedler Rath hat diese Verordnung, wiederholt bekannt machen zu lassen, beschlossen, mit dem feineren Zusatz, daß allen denjenigen, welche mit fremden Schuh« macherwaaren, die hiesigen Messen, beziehen, untersagt seyn solle, diese Waaren, vor Mittwoch dem roten Apr l weder auezupacken, noch zu verkaufen, und zwar bei sonst zu gtwartender nachdrücklicher Strafe, davon dem Denuncianten, das Drittel zu Theil werden solle. Wornach sich also ein jeder zu achten und vor Nachtheil zu hüten Hst.
Frankfurt, den ;ten August 1798.
.______________________________________ Stadt , Canzley,
Hatte jemand an d'e dahier verstorbene Anna Margaretha Sutorin, gewesene Dienstmagd, auv Gonzenheim im Hessen Homburgischett, etwa« zu fordern, der meldet sich innerhalb Drey Wochen von unten gesetztem dato an, in unterzeichneter ssanzliy ad protocollum, immaßen im W dngen über den geringen Nachlass anderweit wirb b* pontkt werden. Frankfurt, den 27sten März igoZ.
■_________________________________■ • ______________ Gekickt» - Canjlty. ____
Ein Hochedler Rath hat. vor kurzem die wiederholte allerhöchste Kaiserl. siönigl. Resolution de it. Januar. 1805. ton Hau, zu hau« ouStheilen lassen, nach welcher das verschwiegene und untreu versttlt«rw Vermögen zum Vortheil de« städtischen Fisci eonfikciret werden solle. H, war zu erwarten, daß dadurch diejenige Schatzung,pflichtige, welche uneingedenk ihre« gelristeien Schatzung, Hyde», bisher zu wenig versteuerten, d-esen Fehler auf das da d'gste verbessern, und für die Zukunft, den wahren Betrag ihre« steuerbaren Vermögen« verschätzen werden. Nichtsdesiowemger b!e bt unterzogenem Amt d-e gegründetste Vermuthung, wie mehrer« fortfahren, weit weniger zu versteuern, als sie verpstichtet sind, diese werden daher nochmal« erinnert, durchpflichtmäßige Versteuerung èhrer Vermögen«, sich und ihre Erben, vor ohnauShl«ihlich«r gesetzmäßiger Straf« zu sichrrrt, Frankfurt am Main, d«n 27. März 1805.
SchatzungSeAmt.