Auch Lie neuesten Anlässe zu Sorgen haben das wohlthätige Sammeln der Beyträge zu einem Schul - Capita! nur aufhatten aber nicht dati ern können. Er weiden die gedruckten rissen dem Wunsche der edlen Beförderer de» Gu^en gemäß nach wenigen Wochen ausgefertigt und in Umlauf gebracht werden. In dieser Zwischenzeit sind gewiß die religiösen Gründe mit denen welche der gegenwärtige Zustand unsere ganzen Erziehung«, wesen« an« Herz legt , erwogen und für das Beste der allgemeinen Sammlung entscheidend gefunden worden. Aber das glückliche Zusammentreffen der Umstände, gerade da, wo die erledigte Oberlehrerstelle der Musterschule wieder einen Mann forderte, der das Ganze zu leiten und die wichtigsten Lehrgegenstande selbst zu bearbeiten hatte, kann nicht schleunig genug unsrer an dem Besten des Schulwesens eifrigst lheilnehmenden Bürgn-' schaft bekannt gemacht werden. Ein Mann voll Kraft und Erfahrung, der sich schon mit seiner treuen und lehrreichen Darstellung der Pestasojjischen Lehr- und Lernweise den Dank seine» deutschen Vaterlandes erworben hat, Herr M. Gruner hat den Ruf an die hiesige Musterschule bereits angenommen, und sich zu deren alsbaldigen Leitung würk- lich hier eingefunden. Er hat sich vor einigen Wochen bey seinem hiesigen Auffenthalt von dem Segen selbst überzeugt, den unsre Musterschule erwirken kann , und das gab ihm Veranlassung,-einen eigenen Aufsatz einzusenden, der seinem wesentlichsten Inhalte nach nächstens im Druck erscheinen, und den Beyfall Aller, die ein rein christlicher Sinn für Jugend-Erziehung beseelt, erhalten wird.
Jetzt wäre es wohl noch überflüssig zu wiederholen, daß Sammlungen de« Entbehrlichsten nichts wenger seyen als Auflagen, daß der Schulend nicht Einer Schule nur aufbelftn, sondern dem ganzen Schulwesen ohne Rücksicht auf kirchliche Verhältnisse zu gu- kommen soll z daß noch von nichts als von der bessern Erziehung»- wetse die Rede seyn könne, und daß dazu vorräthig seyn müsse ein Kapital für Schulen und Schullehrer. In unserer Nachbarschaft hat schon das herzliche Wort an unsre geliebten Mitbürger Eindruck gemacht und ähnliche Sammlungen vezz anlaße, noch ehe Wit selbst èinfammein.
Frankfurt am Mahn , den rüsten Februar 1805»
ConstsiorLum.
In der Güter Abtreibung« - Gesuch - Sache des hiesigen Burgers und BnefmahlerS, Friedrich Jacob Eberhard, werden sämmtliche Interessenten auf Mittwoch den 6ten Marz 1805 e Vormittags 10 Uhr, in hiesige Gerichts- Canzley zur Urthel-Anhörung unter der Verwarnung vorgeladen, daß ihres allenfallfigen Ausbleibens ungeachtet, mit deren Eröffnung dennoch vorgeschritten werden solle.
Signatum Frankfurt am Mayn, den -rosten Februar 1805.
Gericht- - Canzley.
Alle diejenige, welche an den Debit-Nachlaß des verstorbenen hiesigen Burgers und Bierbrauermeister«, Johann Georg Schneidewind rechtliche Ansprüche und Forderungen zu haben vermeynen, werden hierdurch vorgeladen, in Zeit Sechs Wochen , welche von unten benanntem dato an, pro omni termino peremtorie anberaumt werden, vor hiesigem Gerichte in Selbstperson, oder durch einen hinlängnch Bevollmächtigten, zu erscheinen, um ihre Ansprüche rechtserforderlich darzuthun, auch des etwaigen Vorrechts halber miteinander zu verfahren, anbch sich zu gewärtigen, daß sie zu dieser Sache weiter nicht, als an hiesiger Gerichtsthüre, citirt, und im Ausbleibungsfall weiter nicht gehört, sondern' mit ihren etwaigen Forderungen von diesem toncurs ausgeschlossen, und abgewiesen werden sollen. Siznatuw Frankfurt am Mayn, den 8ten Frbr. 1825.
Gericht- - Canzley.