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Frankfurt er

WD und Anzeige »Nachrichten/

(welche auf dem kleinen Hirschgrabsn F 77 Dienstags u. Freitags auSgegeben werden.)

Mit Römisch/ Kaisers. Majestät astergnädigstem Privileg! o; tpiè au $ EinÄHvchedlm und Hschwerftn Magistrats großgünsiiger Bewilligung.

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No. 9. Dienstag, den 29 Januar 1805.

Bekanntmachung.

, B Spargella, welcher nun nicht mchr unter der neuen Krâm ^nde n tu feinem Gewöll e im Braunfels a^M-cEen ist, sindet man Tasssnt, MMPft, Handsluhe und fohMe Lahrw einschiFgenoe Gadenwaa en, Zruae zu Möbels, auch Englische Mmquinettes und Ostindifche Aanqui 'S. Sein Bestreben wieo stets dahin gerichtet pp«, durch vorzüglichste Waaren, Güte und billigste Preiße, sich der Zufriedenheit aller derjemgcn zu versichern. die hn ferner wie unter seinem vochi- igen Verhältniß mit ihrem Zuspruch beehren, oder einen Versuch mit ihm machen werden.

Künftigen Dienstag den i2ten Februar, Morgens ivMhr, werden im ehemaligen Kmsürstl. Mainz. Schloßkeller zu AlgeSheim bei Mainz im Kanton Oberingelheim gelegen, etwa M Stück theils weißen theils rothen Wein diesjährigen Gewächses von vorzüglicher Me, größtentheils aus den Weinbergen des ehemaligen Domstiftes herrührend, samt Iaß an dem Faß selbst durch unterzeichneten ©refftet des Obecingelheimer Kantongerichts öffentlich versteigert. Der Eigenthümer dieser Weine übernimmt die Lieferung eines jeden Stückes bis nach Mainz, Bmgen oder Kreuwach, um den TranSporlpreiß von fi. 1. 45 fr. M Stunde. Oberingtlheim, den zten.PiuvioS (rz, Jänner 1805 )

S cha l ck, ©refftet.

Nachdem dem Rechney - Amte von der derrualigen Bestanverin des Unterkaufs vom lchtndigen Vieh die beschwerende Anzeige geschehen, daß von den wenigsten hiesigen Bür- gern, welche Schweine mästeten und solche nachher verkauften, die deßfaüfige Anzeige bey ihr, Beständerin , gemacht und der schuldige Unterkauf davon entrichtet werde, sie aber dadurch einen grvsen Nachtheil erleide; als werden alle hiezen'ge hiesige Bürger, welche Schweine mästen und sie nachher an andere.verkaufen, ernstlich erinnert undangewiesen, im f» gewisser nicht allein in-em Viehhof die schuldige Anzeige davon zu machen, und die