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Erste Beilage zu No. z. Freitag, tm 2;. Jau. »rar.

B e k a n n L m a ch A n g.

Samstag, de« rösten dieses, soll in dem Forst-AmiS Magazin am hohen De^ eint kleme Partha Buchenklotz- unb Scheitholz an die Meistbietenden k-afterwns perstk'^ert werden. Die Kauflustige können sich an obbemerklem Tage , Morgens um halb 12 U^i» daselbst einfinden. Frankfurt, den irrsten Januar 1825» „

Forst - Amt.

Dienstag, den 29. dieses/ Vormittags 9 Uhr, sollen in der Bockgaffe bey Schneidet- tvnüer Drub auf Hochobrigkeitliche Verordnung die zum Nachlaß des dahier verstorbenen Doctor» Andreas Jokann Winter aus Wirberg gehörige sämtliche Effecten durch die ge- schworne Ausrufer öffentlich versteigert werden.

Pferde- und Hunde - Taxe betreffend.

Da bis jetzo nurnochein geringer Theil derhiesigen Bürger- und Einwohnerschaft, ditfür ihre Pfe de und Hunde erfoderlichè Erlaudnrß-Scheine grlöfethat; so werden alleund jede, EM P^roe und Hunde «alten, hiermit ernstlich erinnert, sich "binnen 8 Tagen deßfallS bey unterzogenem Amte auzuMelden unh die dafür gebührende Taxe zu entrichten, damit man nicht zenöth'get werde, bse edwtmasige Strafe gegen die fernerhin Saumseelige rintre- ten zu lassen. Frankfurt den Listen Jan. 1805.

______ Rcchney ♦ Amt.

Nachdem dem Rechney-Bmte von der dermaligen Beftanderm des Unterkaufs vom lebendigen Lieh die beschwerende Bnze-ge geschehen, daß von den wenigsten hiesigen Bür­gern, welche Schweine mästeten und solche nachher verkauften, die deßfallfige Anzeige bey <hk, Bestanderin , gemacht und der schuldige Unterkauf davon entrichtet werde, sie aber dadurch einen grosen Nachtheil erleide ; als werden alle diejenige hiesige Bürger, welche Schweine mästen und sie nachher an andere verkaufen, ernstlich erinnert und angewiesen, um so gewisser nicht allein in dem Viehhof die schuldige Anzeige davon zu machens und die unterraufsgeduhren zu entrichten, sondern auch die verkaufte Schweine durch die eigen ds dazu bestellt« und verpflichtete Wieger wiegen zu lassen, als dieselbe im entgegengesetzten â M einer nahmhaften Strafe angesehen werden sollen. Frankfurt den 21. Jan. rtzcA - Rechmy. ZE

Montag, den rgsten dieses Monats, Vormittags 9 Uhr, sollen des verstorbenen »üiseri. Ober-Post Awts-OfficialiS, Herrn Carl Sattler hinterlassene Mobilien, bestehend «n Holjwerk, Bettung, weißem Gerathe, Kleidung, Küchengerathschaft, einigem Silber* Werk, einer guten Stand schlag uh r mit alabasternem GehäuS, einer goldenen Repetiruhr- wit goldener Kette, gleichem Petschaft und Schlüssel, einer silbernen Taschmuhr, indem Grafschen Hause auf dem komödienplatze, durch die geschwornen Ausrufer verkauft werde».

Frankfurt , den lyten Jänner 1805.

Johann Adolph Wagner , Gerichts-- §ubstitutus, als Re:chsstädtischer Commissarius.

A. I. Chandelle, Kaiserl. Ober-P-st,AmtS-§eeretârrus , quâ Cammi^sarius.