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Frag* und Anzeige. Nachrichten/

(»tlcht auf dem kleinen Hlrschgrabrn F 77 DlenDagS u- Krritagsauszegeben werden.)

Mit Römische Ksiftrl. Majestät allergnädigstem Privilcgro; wie auch Eines Hochedken und Hochweisen Magistrats großgünstiger KewilliZung.

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Ro. y;. Dienstag, den iz. November 1804,

Bekanntmachung.

Fttytags dm i fiten v. M. Vormittags io Uhr, foS auf untertogrnem Amte ein in der Ankelgaffe im vormaligen Karmeliter- Klosiergebäude besindilchrs, sehr geräumiges Waareygewölbe, öffentlich unter denen besonders bekannt zu machen, den BedtngunZen, auf mehrere Jahre dem Meistbietenden in Bestand gegebea werden, granffurt den gten Nov. 1804.

. . ^Administration- , Amt.

Nrevla-drn i6ten d. M. Vormittags 10 Uhr, fsS auf unterzogenem Amte der am Pfarreistn an der St. Micharls-Kapesis g legene Laden, welchen der hie, Kae Burger Sanas Hodes bisher in Miethe gehabt, öffentlich an den Meistbit, lnbm, unter Denen besonders bekannt zu machenden Bedingungen, auf mehrer: ^adre in Bestand gegeben wrrdm. Fraakfutt dm 8tm Nev. 1804.

Administration- - Amt.

Obgleich aßen denjenigen Münjs-rten, welche nicht conventionrwäßia sind, der Cours ausdrücklich untersagt, somit deren Annahme mrd Ausgabe verboten rst, so hat unter» zoarpes Amt dennoch höchst wiß/allig vernehmen muffen, daß abermals eine dergleichen nicht convrntivnkmasige, auch v>et;u geringhaltige Münjforte, nämlich Fürst!. Lemingische Sechvkreüjerstücke , auf der einen Seite mit der Johrzahl <804, auf der andern aber mit genanntem Füèlithen Wappen und der Umschrift F. L. L M. d. h. Fürstlich keiningische tgudmünze, sträflicher Weise dahier eingeschleift werden woSe. Bep der mit denselben vvgestellten Probe hat sich ausgewiesen, daß deren Werth in nicht mehr als 5^ fr. bestehe. Jedermânniglich wird daher hierauf eufmerksan» gemacht und wegen deren f» nachiheiligen Annahme wohlmeynend verwarnet; immassen denn auch ernannte Sechs- I" freuitrautfe von Amts wegen hiermit ausdrücklich verrufen und deren Annahme und Aus- gäbe bey Confiscation und sonstiger scharfer Bestrafung verboten wird.

Frankfurt, den Zten November 1804.

Rechne-, Amt.