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SW und UMtge-NaMichiW

(welche auf de« kleinen Hirschgraden F 77 Dienstag- «.Freitag- au-gegeben werden.)

Mit Römisch, Kaiser!. Majestät alltkgnâdigstkm Pridiiegio; wie auch Eines Hochedlen und Hochweisen Magistrats großgünstiger Bewilligung.

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Ro. 84. Freitag, den 5. October 1804.

Bekanntmachung.

Philipp Jacob Herzog, auf der Bockenhelmergaffe, macht hiermit seinen Freunden und Gönnern bekannt, daß mit dem zukünftigen Sonntag als den yttn October, die gewöhnliche Tanzmusik in seinem Saale wieder ihren Anfang nimmt, und so damit den Winter durch auf die gewöhn­liche Tage fsttgefahren wird. Unter Zusicherung guter Bedienung, erbittet er sich geneigt^ Zuspruch. ___________________________________________

Versteigerung- - Anzeige.

Die in No. 77 dieser Nachrichten auf den ryten Sept, und folgende Tage angekündiqt gelesene Versteigerung der Ludwig Joseph BögNerischen Mobilien und Effecten, wird nun mit dem 8len October, Morgen« um 9 Uhr, im Bognerischen Haue in der Mainzergasse ihren Anfang nehmen. Unter denen in jener Anzeige bemerkten Gegenständen, alt: Schranken, Kommoden, Spieltischen, Spiegeln, Tischen, Stühlen^rc. Weißqeräth, Leitungen rc. einer Parthie nützlicher Bücher au« verschiedenen Wissenschaften, befindet stch eine au-gezeichnet schöne, von dem verstorbenen Herrn Handèl-mann Bögner, dessen Liebhaberey zum Harpfenspiel bekanntlich wohl den höchsten Grad der Kunst erreichte, aus London beschriebene, und von ihm selbst abgespielte Har pfe und einer Partie ro­manischer Harpfen Saiten, Musikalien und verschiedene Mahlereyen, sodann eine Stahl. Harmonika, einige Claviere und Violinen, zwey Weltkugeln, nebst mehreren vortrefflichen resp. Electrifir- und anderen künstlichen Maschinen sammt Zubehör, einer Optik , und zwey künstlichen Schreibtischen.

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Da die Admodiation des Unterkauf« von gedörrte» und gesalzenen Fischen dem hie­sigen Burger und Specereykrämer Georg Philipp Armbrüster abgenommen, und dem hie­sigen Burger und Parfuweur Carl Anton Scheibe übertragen worden; so wird solche« -u dem Ende hiermit bekannt gemacht, damit diejenige, welche dergleichen Unterkauf-gebühren zu entrichten haben, solche an niemand anders, als an den nunmehrigen Admodiatorem Scheibe entrichten. Frankfurt, den ajflen Sept. 1804.

Rtchmey , Amt.