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Nähseide - Verste^ig è run &

Nächsten Montag den toten Tspt. d. I. Vormittags 9 Uhr, soll in ^m VttgankhMgshause eine Pattie schwarze unD. gefä.bte Nähseide 9:9m Kaare Bezahlung versteige t werden.

Bey Endesgenannttm sind noch folgende Kaufloöft zu bekommen: zur vtn Klasse Der 98ten Bardischen Lotterie im Haag, welche den loten Sept zu zie­hen anfängt , a ft 19 40 kr., und für alle Klassen a ff 80 Zur rten Klch det 27hn Frankfurter Lotte? ie, welNe den rten Otte her gezogen wird, a st. u, und für alle Klaffen a fl. 60,, von beyden auch Halbe und vi-rtel Loose.

Wolf H. Reinganum, Hauptkollekter, . auf der Zeil dem rothen Haus gegenüber No. 20?;

David Friedrich Teßl?r von Stolpe in Hinterpommern, beziehet dich WO zum erstenmal mit einem voüständigen S ttimrM verschiedener sehr schöner Im« fi-inwaare, als: Halsperlen, Medaillons , Ohrgehängen, TüchemMn, Nadeln, Dosen, Etuis Herzen 2rbr. Ringe türkische und dmtfcheènv- fiücker, Cicharospitzen , Natu atimstüche rc Er hat seinen Laden in der S aun« feisgaSerie No. 6^ und empfiehl sich zu geneigtem Zuspruch unter Vr schnWg 6er besten Bedienung und billigsten Preiße. 'äÄ

GerhardAnthon, von Hanau, beziehet wieder die hiesige M-ste und empfi hit sich mit ^ent frönen Sortiment selbst -mch dem neuesten Geschmack gearbeiteter Pelzwaa en, als: sammele D«- menskâgm, Spenzer, Pallattn, Bschirungen . S aachem Pelzröcke, Hand­schuh und Mützen für Herren und Damm, P lsschuhe, elastische Fußköcke, Pferde- und S chllttrndecken u dergl unter V-Sicherung billiger Preist und reâ Bedienung. Sein Laden ist im Römer No 37«

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Er wird hiermit jedermann bekannt gemacht, daß die durch die Weingärten zie-â Wege bis zur Weinlese, wie gewöhnlich verboten bleiben, und man solche mit Mmn und Zäunen zumachen lassen, daher diejenige, welche solche mit Gewalt zu öffnen K beigehen lassen, mit 5 fl. Strafe angesehen, die Jugend aber, welche die Gattern und Zäune zu beschädigen sich unterfängt, oder mit Schießgewehre in den Weingärten an» getroffen wird, in Das Armen, und Waisenhaus zur verdienten Züchtigung gebracht werden soll. Frankfurt, den Zten September 1804.

Acker - Glicht, _

Alle diejenigen, welche an den insolventen hiesigen Burger und Handelsmann, Wil­helm Metz, Zahlungen zu leisten haben, werden hierdurch zur Vermeidung doppelter Zahlung, angewiesen, solche an niemand ander», als an den verordnet und verpflichteten kuratoren der Metzischen Debitmasse, den Hochgelaheten J. U. Lic. & adv. ord. SRor» tin Jucho zu bewürken. Frankfurt am Main den zten Sept. 1804.

Gericht- -Canzley.