Platzst: folgende Sachen, welche nebst viâ andern Geräthe dafâbst auf der «w^ legen- gestohlen; al«, 4 Paar engl. baumwollene Strümpfe A M 6 gezeichnet, 1 «3&C farbige Weste M auf dem Rücken gezeichnet, i Gold gestickte Weste, i M.u^ i Paar Strumpfe ohne Zeichen, i Kleid mit Kragen und gestickten Ermel, 2 Bahnen Woikenvorhangen mck FUetfranzen, i Halsbinde A M 6 gezeichnet, i gedruckter Tuch ER gezeichnet, und i Windel, Wer diese Effecten und gewisse Nachricht von dem Dieb- soll reicht aßein selbige im vollen Werth bezahlt, sondern noch über-ieß eine der Sacken gemessene Belohnung erhalten. Frankfart, den Lasten August 1804. w
Wcker , Gerlcht.'
Dienstag den aZsten dieser, Vormittag- um 9 dihr, sollen auf der Allerheiligens l im sogenannten Holzhaußischen Gäßchen Ro. 171, einige HauSmobilien, bestehend in «tu I tungen, Tische, Stuhle re., durch die geschworne Herrn Ausrüfer verkauft werden. I
Der im Hospitalhof hinter dem Marstall befindliche Fruchtspeicher Ny. 1. ist wich» «m anderweit zu verlrhnrn, und deshalben im Hospital zum Heiligen Geist das UM - zu erfragen. Frankfurt den LZten August 1804.
Hospital -PsiègrM
Mittwoch den rysten August, Vormittag« n Uhr, werden auf dem Hartberg Mschw Königstein und Neuenha-n, eine Partie Aepfel an den Bäumen auf zwölf Morgen kand de» Meistbietenden überlassen, wer solche vorher untersuchen will, hat sich an den Terichtswam Best in Neuenhain zu wenden.
Da zu Kuratoren der Schulden-Masse de« immittelst verstorbenen hiesigen Burger» und Handelsmann« Johannes Valentin, der Hochgelahrte J. U. Dr. und Adv. ord., Johanne» Kappe«, und der hiesige Burger und Handelsmann, Peter von de Walle, ernennet und verpflichtet worden: so werden alle und jede, welches« die gedachte Schulden-Masse Z°h» lungen zu leisten haben, von Gerichtswegen, bey Strafe doppelter Zahlung, angewiesen, solche nunmehro an die gedachten Curatores unfehlbar abzuführen.
Frankfurt am Mayn, den roten August 1804.
G'^kchtö - MsM
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Ein Gemälde-Eabinet ist in einzelnen Stücken am» der Hand zu verkaufen, w& r£ zu sehen im zweiten Stock de« hiesigen Durgerhofpital«, Samstag den rzsten, ^ log und Dienstag den 27. und 28. August, von u bis 12 Uhr,
Zur Warnung.
E« wird hierdurch jedermännigli'ch erinnert in wiederholt öffentlich bekannt gemacht«? - Verordnungen: „
1) Kein ge- oder ungemünzte« Gold oder Silber ohne obrigkeitl. Passe zu versenden.
2) Aller Einschleif- und VerauSgebung gänzlich verrufener sowohl al« allhiec außer | Cour« gesetzter Münzsorten insbesondere, vernicht von Ehvrmajnz, Ehurtrier, ChurMpf Heffendarwstadt ausgeprägten mit dem Wapuen und der Jahrzahl versehenen Kreuzern uns der unter hiesiger Stadt Münzstempel nicht geschlagenen Hellern ; So wie |
3) da- Ppn Eine« Hochedlen Rath durch ein unter dem 6un März des 17W