Erste Beilage zu Ns. 19« Dsnmvftag, den 5. April 1804.
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Bekanntmachung.
Donnerstag den zten April Nachmittags 2 Uhr, fallen im Verganthungshause auf dem Graben, mehrere |, ^ und V Luser Tücher, durch die geschworne Herren Aus- rüfer an den Meistbietenden verkauft werden.
Montag, den yten April d. I. soll dahier in dem Verganthungshaus eine Sammlung gebundener Bücher, meistentheils Romane aus den Jahren 1801 / igoi und 1803, an den Meistbietenden gegen boare Bezahlung verkauft werden. Herr Antiquariuk Hacker, Herr Buchhändler Diez und Herr Buchdrucker Heller,. nehmen hierauf Bestellungen an; bei welchen man auch Kataloge gratis erhält.
___'.-.. ° ... ^--^-^- ■ '- '^ --^^ -'------------ - ' - - - - -' .. ^ - j ;- -1 / - - -- -' -------- Wein - Versteigerung.
Mittwoch/ den nteri April, Nachmittags 2 Uhr, werden auf der Allerheilig^ngasse bey Maurermeister Jungmann neben dem schwarzen Hirsch, 5 Stück wohlgehaltene alte Rheinweine, 940 Gewächs, durch dieLèschworne Hrn. Ausrufer öffentlich versteigert.
Bcvsteigerungt - Anzeige von Türkischem Garn.
Montags den gten April in der zweiten Meßwoche, Vormittags 9 Uhr, soll auf dem sogenannten Holzgraben in dem Lerganthungshause eine ansehnliche Parthie achtes türkischer Garn in kleineren Parthien, durch die geschworne Hrn. Ausrufer gegen gleich Haare Bezahlung öffentlich versteigert werden.
Der Nachbar und Baumwirth, Johann Conrad Stillgenbauer, hat mit Ueber« MuNg eines Vermögens und Schuldenverzeichnisses um vierjährige Frist zu Bezahlung der letzteren gebeten. Seine Gläubige^ haben daher selbst oder durch einen mit Vollmacht versehenen Anwalht, den Zasten April nächsthin hier bey Amt ihre Forderungen anzuzeigen, gehörig zu erweisen, und über das AnstaüdSgesuch des Schuldners sich zu erklären, bey dessen Unterlassung aber eS sich selbst zuzuschreiben, wenn auf ihre Forderungen feine Rücksicht genommen, sondern das Rechtlichestöhne weiteres verordnet wird. Wie denn auch alle künftige Vorladungen dieser Sache wegen nur durch Anschläge an der gewöhnlichen Stelle geschehen werden. Zugleich wird hierdurch jedermann verwarnet, einiges von des Stillgenbauer» Mobilien, als worauf zum Besten der bisher bekannten Gläubiger Arrest gelegt, und darüber ein Inventarium errichtet ist, zu erkaufen oder dem Gemein- schuldncr Vorschuß zu thun. Frankfurt, den Zl. März 1804.
_________________, ________________ ârd , Amt.
Da die Messe über wiederum wie gewöhnlich das Brennholz am Allerheilkgenmayn- ufer ausgemessen wird; so benachrichtiget man das Publicum nicht nur hiervon, damit diejenige, die solches bedürfen, in der dasigen Amtsstube sich können schreiben lassen, sondern auch daß der Fuhrlohn für ein Gilbert Holz, bis an die DöngeSgasse, derBorn- Henyerpforte / Friedbergergasse, Neuenthor, Alten. und bis an die Hâasengasse zu fahren mit 36 kr. weiters aber über die Haasengasse, Schlimmauer, Fahrgasse und so weiter bis nach Sachsenhausen, mit 40 fr. bezahlt wird. Nach der Messe aber wird wiederum in der Holzamtsstube am Holzpfortchen auf Holz geschrieben. Frankfurt, den 28. März 1804.
* Holz, Amt.