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Dritte Beylage zu No. M Dtenftag/ den z. April 1804.

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Andreas Martin Vogel, Schuhfabrikant aus Erfurt/ macht seinen Freunden und Gönnern ergedenit btfahnt , daß er diese Ostermesse seinen Laden verändert, usb wieder auf seinem alten Plötze am Spriigdrunncn gegen Herrn Fischer übersieht. Um jeder Natnrnsvelwechsiudg vorzCbeugen, macht er zugleich bekannt/ daß in seinem alten Laden ein Schuhmacher aus HrW sicht. ' • ___

Montag, den -ten April d. J. soll dahier in dem BerganthungshauS eine Sammlung gebundener Bücher, meistentheils Romane aus den Jahren igot, Igas und 1803, an den Meistbietenden gegen baare Bezahlung verkauft werden. Herr Aytiquarius Hacker, Herr Buchhändler DwZ und Herr Buchdrucker Heller, nehmen hierauf Bestellungen an, bei welchen man auch Kataloge gratis erhält.

Feldgüter - Versteigerung.

Freytag , den nten May, d. I. , Morgens um 8 Uhr und Nachmittags um 2 Uhr, «nb nachfolgenden Morgen untr Nachmittag, als Samstag den irten Map, sollen an den MWbietenden verkauft werden: x

16 Becker im Galgenfeld, 1 Becker im Bffenstein,

7 Becker im Knodiauchfeld, 4 Becker im Friedberger, und

10 Becker im Fischerfeld.

Diese Becker werden auf den Platzen selbst, und meistens einzeln versteigert werden. .Kauflustige haben sich um benannte Stunde vor dem BockenHeimevThor auf der Mainzer Chaussee an dem sogenannten, Geleitsstem einzufinden. Brö zum Tag der Versteigerung' Tann man sowohl von der Lage als Größe eines jeden Ackers jeden Vormittag Hinsicht neh» men. Wo? sagt das Nachrichts-Comtvir.

Da der öfters ergangenen obrigkeitlichen Verordnungen ohngeachtet, die gänzlich abgewürdigte und außer Cours gefetzte verrufene Kreuzer dennoch höchst strafbarer Weise im Handel und Wandel coursiren sollen: diesem Unwesen aber auf daS Ernstlichste gesteuert werden muß: so wird das Publicum vor deren Annahme und DerauSgebung hierdurch nicht allein alles Ernstes nochmal verwarnet, sondern auch demjenigen, welcher dergleichen Darwiderhandelirde glaubhaft anzugeben weiß, das Drittheil der dadurch eingehenden Strafe von jedem Fall hiermit zugesagt, zugleich aber auch jedermânnlich anbefohlen, die etwa besitzende alte Kreuzer ohnverzüglich 4md gegen Erstattung des innern Werths, auf löbl. Recheney-Amt abzuliefern.

Wie man dam?, daß dieses alles befolgt werde, sich aufdie genaueste Kundschaft zu legen, ohnermangeln und suchen wird, durch ohnvermuthete Bisitirung der Losung derer Becker, Bierbrauer, Metzger und anderer, und Entdeckung derjenigen, welche auè Geitz und Widersetzlichkeit ihren Vorrathauezuliefern unterlassen, die wuthwiStge Uebertrettere ausfindig zu machen, und andern zum Schrecken und Beyspiel ohne Ansehen der Derso« und Standes auf das Nachdrücklichste zu bestrafen.

Conclusnm in Senatu, den 6tcn Febr. 1775.

Renovatum in Senat«., den I4ten August 1788.