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Mârkn Antonetten , be< weil. Heinrich von Hitten, Burgers und SilöerarbekterS Mittet eigen ist, für und um 3600 ff. ,m 24 fi. Fuß samt Interessen und Kosten, unter auSgs, ftecftèr Fahne zum zweyrenwat öffentlich feUgerragen.

Lesebibliothek - Verkauf.

Eine Sammlung von circa 1200 Bänden in Pappedeckel gebunden, stehet bey de« Unterzeichneten zu verkaufen. Die Bücher sind größtentheil» au» den letzten Jahren und viele klassische Werke darunter.

Die Sammlung wird nicht getrennt, und ein Band wie der andere, wird für den äußerst geringen Preiß von 16 fr. rhein. abgegeben; der Einband derselben istgrößtenthâ »roch brauchbar oder mit wenigem zu repariren. Einheimische können die Bibliothek in meiner Wohnung an sehen ; Au swärtigen aber stehet ein Katalog zu Diensten.

Minet, wohnhaft im Schlesinger Hof ohnwett der kleinen Gallengassi.

Alle diejenigen, welche an die Nachlassenschaft der, mit Hinterlassung eint» Testa- tvent», verstorbenen EatharinenSalomen, der wehland Benjamin Gottlieb Baumgarten, hiesigen Bürgers und Kammachers W.tUb, gebohrne Oppelt, ex quocunque capite Spruch und Forderung zu haben verweynen mögen, werden hiedurch dergestalt vor hit- fge» Stadtgericht vorgeladen, um, innerhalb einer Frist von Sechs Wochen, von unten gefetztem dato an, ihre vermeyntliche Ansprüche und Forderung, selbst, oder durch genugsam instruirte Anwaldschaft, rechtsgenüglich darzulegen, und dedörig zu bescheinigen, niidrigensalle aber zu gewärtigen, daß dem. auswärts wohnenden Erben mit der gebste« men Immission in die befragte Nachlassenschaft willfahrt , und solche demnächst an den­selben ohn: Kaution werde verabfolgt werden; gleichdann auch hinkünftig seine wi«« Ladung, dann an hiesiger Gerichtsthüre, und zwar nur zu Anhörung des, fafla hujus icitationis reproduâione, ergehenden Bescheid erlassen wird.

Signatum Frankfurt am I9len December I80Z.

Ger!chts-Kan;ellcü

Wir Schultheiß und Schöffen des hei! Römischen Reichs freyen Stadt Frankfurt cm Main fügen hiemit zu wissen, wasmassen Uns Tit. der Herr Staal»- Conferenz- ur^ Reichshofrath von Faßbender, am iSten Nov. nup., die schriftliche documenlirte LnMi xeè' mandatäpmn legitimatum dahin machen lassen: es seyen Ihm, im Fürstlich- Passau- schen S-Wsft' Freudenbam, die» Ka'ftrl. Königs. Belhmannifche g^procentigen Obliga- tionen, jede zu 1000 fL, Lit. TT. Nb 9857. 9858 und yZZy. vom 1. Nov. 1794; a® 55. Aug. 1802 entwendet worden, mit dem Ersuchen, daß wir die Amortisation fetpaner drey Osugationen erkennen möchten.

Wenn Wir nun zuvor gegenwärtige Ladung verfügt haben: als citiren und fcre^ W'r alle und jede, welche vorgedach'e drey Ka'ferl. Köur»i. Berhmannifche Obligation^ ad iooa fi. Lit. TT. No. 9857. 9858 und 9859 in Haâ.Vt haben oder darauf M rechtSgegründeie Ansprache zu haben vermeynen, um ihre dièßsallsigen Rechte >>>ner^i° einer peremtorischen Frist von drey Monaten, von untcngefetzrem dato an, vor p?e|tgeiB Stadtgericht, rechtsdestandig darzutkun; widrigenfolls aber zu gewärtigen, daß weiter gehört und d e mchrgcdachten dtey Kaiser». Königl. Bethmannischen OvWtio- nen, nach Anleitung Kaiser!^ Königl Allerhöchster Patenten vom 26. April i8°3 fur ' loschen und gelobet erkläret werden sollen. ,^?' .

So gegeben, unter obangeregt des Heii. Römischen Reichs^^frtpm Stadtgerichte selbst gewöhnlichen Jnsiegel am gten December 1803.