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Wegen eingetretener Berhinderniß ist die in diesen Blättern angezesgte, auf den iM dieser bestimmt gewesene Ausdiktung der beiden Kornarmttichen Aecker tm Affenstein, aut I gesetzt, und hierzu feinstigen Monrag den lyten December anberauwt worden. Hs HM sich also die dazu Lusttragende Vormittags io Uhr an d esem Tage bei Amt einzuMls,! und das Weitere zu gewärtigen. Frankfurt den i2ten Dec. 1803.

Kortt , Amt.

P R O C L A M A.

Da der vom hiesigen Burger und Seilermeister Johann Jacob Reutlinger & nxott | Catharintn-Zriedenken, gebhhrner Kessel, insatzweise verschriebene Weingarten am Schüll wege, zu 2 Morgen,. i Viertel, 19^ Ruthen, samt Gartenbause, vermöge eine«, a-uf bitl geschehene Ausklage , ergangenen Genchlsbcscheids de publ. 8- Aug. 1803 /unter tol Fahne öffentlich feilgetragen und derselbe für und um 4200 fL im 24 ff. Just Mi Mehrbierenven adjudicirt worvm; die beklagte obgenannten Reutlingersschen GHMi aber, weil sie sich inzwischen von hier wegbègeben haben, und ihr Auferthalteort nW ausfindig zu machen ist, um sich wegen des ihnen compeUrenden lgtäaigen Ensschüttunzi- recht« zu e k'aren, persönlich wcht vorqebvthen werden können : So werden diestllxs hierdurch, öffentlich einqe'üden, um sich, wegen der Entschüttung> innerhalb vierzchc Tagen, von unten qesetz em dato an, gerichtlich zu erklären, immassen nach Ablauf Mi I Termins, der obqedachce, unter der Fahne verkaufte Weingarten, dem sich als Käuf^ dargestellt habenden zweiten Jnsatzqlaubiqer, für das darauf geschehene Gebot, mh] 4200 fr., im 24 f[. Fuste, samt rückständigen Interessen, wovon der erste Jasatzqlaubigü befriediget und der Mber schuss an de» Käufer» auf den 2ten Jnsatz stehenden eigenen Forderung abgezogen werden soll , erb- und eigenthümlich adjudicirt werden, und »wettere' Ladung ergehen wird- Dèn irten December 1803,

GertchtS * KameA.

Wir Schultheiss und Schöffen des Heil Römischen Reichs freyen Stadt Frankfurt 0® Mam fügen hiemir zu wissen , wasmaffen Uns T r. der Herr Staais- Conferen;' m> | Reich-hofrath von Faßbender, am i8ren itoo. nup., die schriftliche documentirte Anjkiz! per mandatarium legitimst um dahin machen lassen: es seyen Ihm, im Fürstlich- Pau­schen Schlosse Freudenham , drey Kaüerl.. König! Bethmannische g^prokentigen Dblij«.-1 tidMn , jede zu lööo si., Lir. TT. No. 9857 9858 und 9859. vom 1. Nov. i794-am 65* Aug. igoo entwendet worden, m,t dem Seuchen, daß wir die Amortisation svchM^ drey' Obligationen erkennen möchten °

Wenn Wir nun zuvor gegenwärtige Ladung verfügt haben: als cikiren und fordm Wir alle und jede, welche vorgedachw drey Kasserl. Köniql. Bethmannische Ottigauom ad roco ft. Lit. TT. No. 95-57. 9858 und 9859 in Handen haben oder darauf eine rechtsgegründete Ansprache zu habe,- vermeyrren, um ihre öießfallsigen Rechte innerhB einer peremtorischen Frist von drey Monaten, von unrengesetztem dato an, vor Hiesig«« Stadtgericht, vechtsbestandig darzuthun;, widrigenfalls aber zu gewärtigen, d-ß niemenv tveitee gehört und die mehrgedachten, drey Kaiser!. Königl. Bethmannischcn Obligatio­nen, nach Anleitung Kaiferl Königl. ÄUerhöchster Patenten vom 26. April 1803 für koschey und gelobet erkläret werden sollen.

So gegeben, unter obangeregt des be,l. Römischen Reichs freyen Stadtgerichts H"- Mbst gewöhnlichen Jnsiegel am yrrn December 1803.

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