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ft hat der Daniel Wilhelm Fleischerische Massevertveser einen so ruSrmrtm Schluß- tericht sammt^Nachtraa übergeben, und in demselben angezeigt, wie mit der Creditorschaft eine Abfindung getroffen worden, mit der Bitte, den hernach verbleibenden Rest der Masse, an den Damel Wilhelm Fleischer, oder dessen Drvvü-- ächtiglen überlassen zu dür­fen Da nun hierüber unterm i?ten diese»' Monaiv ern Erkenntniß abgefaßt werden, mittelst weiche» mehrere Creditoren prarludirt worden, wb be, andern, in Betujf ^ kegit-mation, wegen jener Abfindung Verordnung. ergangen; so. wird dieses andu-ch K« ■ sannt gemacht, damit die Kreditoren jenen Bericht de» Kurators mit den Beilagen, Mb den darauf Bezug habenden sonstigen Berenftücken, in unterzeichneter Kunzelie, in Ker^ wart einer Kanzrlleipersvn, einsehen können, unter der Verwarnung, d :ß, nach Ablauf von 3 Wochen, vom Tage dieser Bekanntmachung an, auf ihre deelallsigr etwaiae Er­innerungen oder Einwendungen keine Rücksicht weiter genommen, der Kurator auch, wenn die Sache E übrigen erledigt worden, seiner Pflichten ohne weitere» entlassen werden solle.

Frankfurt , den i7tm August 1803.

Gericht- Käme!!'!.

Alle diezenwen/welche an den hiesigen Burger und Handelsmann, Johannes Riest gegen welchen der förmliche Eoncur» , forthin gegenwärtige Ladung erkannt worden, rechtliche Ansprüche und Forderungen zu haben verme.nen, werden hierdurch vorqelâ/ in Ze t Sech» Wochen, welche von unten Genanntem dato an pro omni termino pcreni- torie anberaumt werden, vor hiesigem Gerichte in Selbstperson, oder durch einen hinlU lich Bevollwächtigeen, zu erscheinen, um ihre Ansprüche rechtserfoiderlich darzuthun, auch de» etwaigen Vorrechts Haider mit einander zu verfahren, sofort die weitere rechtliche Verfügung abzuwarten, anbey sich zu gewärtigen, daß sie zu dieser Sache weiter nicht, als an hiesiger Gericht,thüre, citirt, und rm Äusbleibungèfalle weiter nicht gehört, son­dern mit ihren etwaigen Forderungen von diesem Concurs ausgeschlossen und abzewiesm werden sollen. Signatum Frankfurt am Mayn , den L2sren August 1803.

Gerichts - Künzellèl.

Mit Genehmigung Eines Hochedeln Schöffenraihr, sollen den Sten und yten Sept, die zum Nachlaß des verstorbenen bürgert. Lieutenant» und Schönfärbers Herrn Wegener gehörige Effecten, in dem Haus Lit. H No. n auf der Zeit neben dem Zeughaus, bestehend in mehreren vollständigen Bettungen und Bettladen , einer Standuhr und einigen Taschen­uhren , Kommoden, Schrerbkabinetten, Sp^el und andern Tischen, Schranken und Brandkesten-' etwas von Prätiofen und Silber, einer Orfiz-tersscherfe- und dergleichen Degen, Mann»' und Frauensk eedern, verschiedenem leinen Geraiy , in Bettüberzügen, Leintüchu, Tischtücher, Fenster-und Bettvorhängen v. dgl. sodann Zinn, Kupfer, Messing u. Eisen, durch die geschworne Herren Ausrüfer gegen baace Bezahlung an den Meistbietenden ver­kauft werden.

Montag den irtcn September Vormittag» um 9 Uhr und folgende Tage, werden in Lik. E No. 12 auf der Schlesingcrgasse mit Hochobrigkeitlicher Genehm gung, die hinterlassene Effekten der verstorbenen Frau Obkistlievtenant von Wunde,er, bestehend in nußbaumenen und andern Schranken, Kommoden, Schreibkabinettm, Stühlen, Sopha, Tischen, Bettladen, Betten, Bett- und andern Vorhängen, Spiegeln, Küchengeschirr, Weißzeug, Kleidungsstücke, einiges Silber, eine Optik mit. vielen sehr guten ill-minir« ten Vorstellungen, Forte Piano, und zuletzt eine Parthi-' Bücher, durch die geschworne $erm Ausrüfer gegen gleich baare Bezahlung an den MerMetenden öffentlich verkaus! rverden.