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Dienstag , den r r. Juli.

S. T. Herrn Johann Friedrich Prirqold, Hochfürstl. Hessen-Darmstädtischer Resident ^und Horaths Ehegattin, S. D Frau Susanna Elisabetha, geborne de Nenfville, alt ZI Jahr, 4 Monat / 8 Tage. .

Mttwoä) , drn 13 dieses.

Herrn David Wilhelm Fuchs, gewesenen Handelsmanns Söhnlein, Matthias Eduard, alt 8 Jahr, 9 Monat, 16 Tage.

Christoph Egidius Dietz , Schneidergestll von Anspach , alt 52 ^ayr.

Donnerstag , den 14 dieses.

Herr August Friedrich Eannabich, Handelsmann, alt 58 ya^r.

Freytag , den i s. dieses.

Johannes Habermehl, ?âenwebermeisters Kindbetter Söhnlein, Johannes.

Maria Elisabetha Stumpfin, Dienstmagd aus Idstein, alt 33 Jahr.

Beerdigte in Sachsenha « 1 ea.

Sonntag / den io Juli.

Johann Heinrich Dietz, Weingartner, alt 71 Jahr.

Jacob EnderS, KärcherS Kindbetter- Söhnlein, Jacob.

Dienstag, den 12. dieses.

Johannes Prehm, hiesigen Soldatens Kindbetter- Söhnlein, Guido Theobald.

Mittwoch, den 13. dieses.

Johann Carl Leup, Fischermeisters Kindbetter- Söhnlein , Johann Philipp.

Freytag , den is, dieses.

Hieronymus Kratzer, hiesigen Soldatens Kindbetter» Töchterlein, Maria Catharina.

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No. 59. Dienstag, den 19. Juli 1803.

B r k a s v t m K ch u v g,

,Aüe diejenigen, welche an des weyland Johann Heinrich Haydt, Beysassens und Taglöhners Nachlaß, Ansprüche zu wachen berechtige sind, werden hierdurch aufgerufen, innerhalb Sechs Wochen, von unterzeichnetem Dato au t in unterzeichneter Kanzellei ihre vermeyntUchen Ansprüche vorzulegen und zu bescheinigen, oder zu gewärtigen, da.1 der f befragte Nachlaß an die sich legitimirt habenden. Erben ohne Kaution werde verabfolgt werden. Signatum, Frankfurt am Mayn, den Uten Juli 1803.

i v - Gerichts - Kanzellei.

Da man von. unterzeichneten Amts wegen sämtlichen Thorschreibern, auf deren 1 S«z'emender Begehren, ein Verzeichniß derjenigen Häuser, wo gegenwärtig die Herbergen - aller Handwerker sich befinden,, zugefteller, damit die Handwerk-bursche von denselben so» B gleich zurecht gewiesen werden können der Nutzen dieser getroffenen Maasregel aber : durch die jeweilige Veränderung der Herbergen nach und nach sich vermindern und endlich