Frag. und Anzeige »NachrM
(welche auf dem kleiney Hkschgraben F 77 Dienstags u. F-ertagS ausgegeben werden.)
Mit Römisch, Kaiser!. Majestät allergnädigstem Privilegs; wie auch Eines Hochedlen und Hochweisen Magistrats großgünstiger Bewilligung.
Ro. 46.. Freitag, den 3. Juni 1803.
' Bekanntmachung.
Versteigerung von Champagner-Wein.
Samstag den 4ten I^ni diksts Whrs, Vormittags io Uhr, sollen dahier in dem Verganthungöhause auf dem G aben, mehrere Hundert Bouteillen weißen Champagner-Wein, in kleinen Parrhien, durch die geschworne Herren Ausrüfer öffentlich an den Meistbittenden gegen gleich baare Bezahlung verkauft werden.
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Währindem Sommer wird cü? Sonntag tafele d’höte und gute vollstân- dige M^sik mit der b-jien BLvienung bev mir anzutteff n i-yn. Bestellungen zu Ex a-Lnlâffrn werden gebeten vorher allhier in der Döngesgaffe Lit G No. 4$ Zwei Stiegen hoch zu machen.
Bender im Badhaus zu Soden.
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Bei denen vor d^m Ealleo- Eschenheimer und Allrheiligenthor wohnenden Garrenbewohnern w'^d der Wunsch während der Thorfp'krZ dem nächsten Thor zu Fuß aus- und Hnpaffiren zu können, so allgemein, daß dadurch dem Aerario, wie Dem bürgerlichen Armenkasten, (wohin die eingehende Sperrgelder, jedem zur Hälfte beftin imt sind) ein zu großer Ve;tust zuzuwrchsm beginnt. Man hebet sich also, bei jetziger Unentbehrlichkeit auch der g- ingsien öffentlichen Ein- MWN, vermMget, diejenigen Garterkbewohner, welche shbesogken Tbore« bröhrro toab\tnD der Sperre ein- und ausLUpaffiren die Erlaubniß erhalten haben, hiert^it anzuweisen, daß sie bei jedem Gebrauch dieser Bequemlichkeit
6N aller e Sperr - Thoren gewöhnliches Einlaß »Zeichen, womit auf löbl. «xechnel-^mt gegen Bezahlung in beliebiger Anzahl an Handen gegangen werden wird , ln die von der Thorwache angewiesen werdmde Büchse zu werfen,