HauS - Versteigerung.
DaS auf dem goldenen Löwenplätzchen mit Lit. A No. 137 bezeichnete, in der besten Meßlage, so wie zu allerley Gewerbe sehr gelegenes HauS, welches den I. G- Neubauer- schcn Erben zugehört, wovon diè eine Fa^ade die schöne Aussicht in die Fahrgasse hat, und nicht nur zu Handelsräden sondern auch seines Raumes wegen sehr bequem und zu mehreren Wohnungen nach Wmkühr eingerichtet werden kann, soll Samstags den igten diese-, Nachmittag- um 2 Uhr, durch die geschwvcne Hrn. Au-rüfer freywillig in besagtem Hau- öffentlich versteigert, und sofort dem Meistbietenden zugeschlazen werden. Die Herren Kaufliebhaber können in der dritten Etage bemeldten Hauses, auch hinter der Schlimmauec bey dem Peruquenmacher Horntasch vor der Hand nähere Erkundigung hierüber einziehen.
Freytags am iZten dieses, Vormittags n Uhr, soll ein Pferd im Ramhof durch die AuSrüfer öffentlich verkauft werden. Frankfurt, den ycen May 1803.
Von Aetttrer burgermtisterlichkr Audienz wegen.
Dienstag, den i7ten diese-, Vormittags n Uhr, sollen in dem VerganthungShaufe 2 nußbaumene Commode und sonstiger Hauörath an den Meistbietenden gegen gleich baare Zahlung öffentlich verkauft werden. Frankfurt, den zten May 1803.
Von Jüngerer bUkgttmrljlttllchtt Audienz wegen.
Alle diejenigen, welche an den insolventen hiesigen Schutz- und Haudelejuden, Aaron Rindskopf, Zahlungen zu leisten haben, werden hierdurch, bei Vermeidung doppelter Zahlung, angewiesen, solche an niemand anders , als an die von Hochiöblichem Schöffenge- richre verordneten Curatorcs dessen Debitmasse, den hiesigen Burger und .Handel-wanst Johann èonrad Eckhard und den hiesigen Schutz- und Handelsjuden Isaac Jacob Gumprecht zu bewirken. Frankfurt den 6ten Mai 1803.
/ ' Gerichts - Kanzessei.
Alle diejenigen, welche an den insolventen hiesigen Burger und Handelsmann, Wilhelm Metz, Zahlungen zu leisten haben, werden hiedurch, bei Vermeidung doppelter Zahlung, angewiesen, solche an Niemand sonst, als an den verordnet- und verpflichteten Curätorem der Metzischen Drbtlmaffe, den hiesigen Burger und Handelsmann, Johann Heinrich Ludwig Pfalz zu bewirken. Frankfurt, den 7ten Mai 1803.
Gerichts - Kanzeüel.
Alle diejenigen, welche an die hiesigen falliten Juden Gumperz Joseph und Nathan Lsseph Trier Zahlungen zu leisten haben, werden hierdurch angewiesen, solche an Niemand sonst, als an den verordnet- und verpflichteten Curatorem der genannten Juden Debit- «iüsse, den hiesigen Burger und Handelssrann Joh. Heinrich Ludwig Pfalz, zu bewirken.
Frankfurt, den 7ten Mai 'I803.
Gerichts - Kanzellei.
Kirchenpiätze zu vermiethen oder zu verkuufm.
Ein Mannsplatz No. 54 7 4 m „
Ein Weiber- dito - 47 / ^ ®‘* ^ ^t-
Ein dito ... ° »05 zur Drey- Königs-Kirche.