wohnlichen Militair- Dienstpflicht zugâssen werden, und ihr durch Verlaffung ihrer Fahr»« begangener Fehler soll auf immer vergessen seyn.
- 3) Denjenigen unter den Zurückkehrenden', welche man zu wirklichenMilitairdiensten
mcht mehr tauglich finden sollte,- bleibt der freye Auffenthalt in den Erblanden gestattet.
4) Von der in den beyden vorhergehenden Artikeln zugesscherten Gnade sind nur diejemaen ausgeschlossen / weiche neben dem Verbrechen de^ Desertion noch eines andern Verbrechens schuldig sind.
5) Eben so sind diejenigen Individuen -suSgrschlsssen, welche etwa erst nach der Bekanntmachung der gegenwärtigen Allerhöchsten Entschließung ennvercheu würden; èS bleibt vielmehr die in den Kriegsartikeln bestimwtè Strafe der Desertion ausdrücklich gegen die Letztem vorbehal'enl
6) Damit alle übrigen nicht ausgenommen/ mit desto-qrößerem Zutrauen dem Rufe ihrer Pflicht, und derMrbindliWit des vorher geleistelerr Eides foloen , so wird zugleich allen Generalen, Obersten und andâ Officieren, die genaueste Beobachtung der dè» Zurückkehrenden ' zugestandenen Verzeihung/ wre auch die aufmerksamste Sorgfalt an- empfohlen, damit von jedem andern die zugesicherten Bedingungen gegen dieselben gewissenhaft erfüllet werden. '
7) Sollten jedoch unter den begnadigten Deserteurs so pflichtvergessene Individuen sich befinden, daß sie, ohne auf die allerhöchste Milde Sr. Maj. zu achten, in ihrem Meineide beharren, und den Zmonätljchen Termin fruchtlos verstreichen lassen würden, so sollen sie nach der ganzen Strenge der Militair-Gesetze behandelt werden.
- Allen Behörden wird daher zur strengsten Obliegenheit gemacht, nach Verlauf deS bestimmten ^monatlichen Termine die Betretung und Habhafhichmunq derselben durch alle in'Händen habende Mittel zu bewerkstelligen. Die nach den Kriegsartikeln ausge- Kessene Strafe wird ohne alle Rücksicht-und Gnade an ihnen vollzogen werden, und sie sind vpn jedem Pardon auch in zukünftigen Zeiten für immer ausgeschlossen.
. . Gegeben Wien den sechszehnten MonqtStag Apttt im eintausend achthundert dritte» Jahre.
(L. S.) ' Erzherzog Carl,
Feldmarschall.
Zu Lerkaufen in der Stadt.
39 Pfund Flachsengarn', von einer Hand gesponnen, sind-'zu verkaufen.
, Ein großer viereckiger Kochofen^ und 2 runde Zugöfen, sind zu verkaufen."
Eine beträchtliche Quantität KärtoKeln sind zu verkaufen.
Extra gute frische Stangenbvhrien sind auf der Breitengasse B 93 zu haben. ^^i ^i Herrn Thomas ;n der Sanlgaâ ^kben dewSpiegel, ist^inrecht gpter Waag- baiken, samt Gervichtsieinm,>htll!g"zu verkaufen. -
^ine Sammlung silberner österreichtfther.- MedäRen, von ?tnfang diesss Seculi bis Anno 1770, ist Lit. E Vo. 9 zu verkaufen.
Zu vermkethen in der Stadt.
Auf dem kleinen Hirfchgraben No. 47, ist' im ziveiten Srock em 8ogis zu verlehnm, und kann bis zu Ende Mai bezogen werden.
An der Bcaend der Caiharinenpforte, ist-ein vollstmüdig^ssschönsskogis, und auch eint le Zimmer zu vermkkthen.
- Am HerjögsHèN Hachse auf der Bocken- heimergaffe!/ kann für 2 Parthien, Stallung, Remisen und Heuböden, abgegeben werden.
Hit I No. 164 auf dem Römerberg, ist ein ilogis zu vermiethen, und kann sogleich bezogen werden; auch kann noch opparte ein Zimmer mit Möbel abgegeben werden.