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Die erste Ziehung der K. K. Verschleiß-Direktion der BergwiezkS-Producten-Lotterke, wird am i5ten Februar 1803. in Wien zu ziehen anfangen, und »st das Schicksal der hierin herauskommenden Nrü. bei Unterzeichnetem im Hauptbuch gegen 4 kr. per No. Nachschlag- «bühr zu erfragen. Auch sind Loose zu dieser Lotterie bei wir zu haben.

Feist Emden, Allerheiligengasse Lit. B'No. 5.

Je mehr das Forstamt bisher mit Eifer und Sorgfalt , auch mit Anwendung be­trächtlicher Kosten, sich Hal angelegen seyn lassen, den hiesigen Stadtwald, zum Besten der ganzen löblichen Bingerschâfl und der hiesigen Landunterthanen, in die den Umstanden nach höchst mögliche Aufnahme zu bringen: desto größern Verdruß muß er erregen, wenn böse frevelhafte Menschen stetshin darauf ausgehen, die gute Kultur wieder zu stöhren und überall Verderben im Wald anzurichten. Nicht nur hat das Amt die Klagen der Förster immerfort zu vernehmen, sondern auch schon öfters Gelegenheit gehabt, sich durch eigenen Augenschein zu überzeugen, wie häufig junge und altere Eichen und Buchen, am meisten Kiefer, in dem schönsten Wachsthum abgehauen werden, wovon die fast un­zählige Menge der zurückgebliebenen Stümpfe eben so viel redende Beweise gegen ihre Ver­wüster sind; wie so manche gesunde Bäume die zum Theil dereinst die schönsten Baum­stämme versprochen hätten, ihrer Gipfel beraubt dastehen, und so ihrem allmählichen Absterben vor der Zeit entgegengeführt; und wie häufig selbige durch Abhauung ihrer Beste geschändet und ebenmäßig in ihrem Wachsthum gehindert werden. Alle diese am meisten im Schwang gehenden Holzfrevel, wodurch viele schändliche Lücken und Blöfen im Wald entstehen, sind desto unverantwortlicher, da sie ihren Urhebern öfters nur eine» geringen uyd mit der Gefahr, endeckt zu werden, in keinen Vergleich kommenden Nutzen gewähren, und da man ausserdem von Amtswegen jeder' 'i Bedacht nimmt, und bereit ist, einem jeden, der es bedarf, mit allerlei Arien von Holz aus der hiesigen Stadt-, Waldung, so weit es ohne deren Schaden geschehen kann , um die billigsten Preise an die Hand zu gehen. Während der Uttern Kriegsjahre hüt man gegen die Holzfrevler, aus mancherlei Rücksichten, mit der sonst erforderlichen Strenge nicht verfahren können,, jedoch die Hoffnung gehegt, daß, nach wiederhergestellter Ruche, die eingerissene Unordnung wieder aufhören werde. Da aber zum allgemeinen Äussersten Aergerniß der Unfug immer fortdauert, und noch eher zuzunehmen scheinet, so' sieht unterzogene« Amt sich seinen Pflichten nach endlich in die unumgängliche Nothwendigkeit gesetzt , allen deners, welche sich bisher der angezeigten. schändlichen Mißhandlungen und Verstümmelungen der Bäume schuldig gemacht, und deren fernerhin fähig seyn mögen, hiermit öffentlich, wie in einzelnen Fällen schon so oft bey Amt geschehen, vorzuhälten, welchen beträchtlichen Schaden sie dadurch dem hiesigen Wald und gemeinen Wesen auf mancherley Weise zu- sugen, wie schwer ihre Verantwortung vor ihrem eigenen Gewissen werden müsse, um tir.ee formbaren nur geringen Vortheils willen, mit Verletzung ihrer Pflichten, die sie als Burger oder Unterthanen geschworen, Feinden gleich, ein in seinen Folgen manch­mal unabsehliche«, in vielen Jahren nicht wieder herzustellende« Unheil zu stiften, und sich, zumal bey dem überall drohenden künftigen Holzmangel, noch selbst gegen die späte Nachkommenschaft zu versündigen!

Hiernächg will man von Amtswegen die sämmtlichen BeholzigungS-Berechtigten, um in der Kürze zusammen zu fassen, wa« sie hauptsächlich zu unterlassen und zu thun hoben., in Beziehung auf die gedruckte Forstfrevel- und Strafordnung, auch auf die übrigen dahin ergangenen Rathsverordnungen , noch insbesondere einmal für allemal auf das dringendste ermahnen und verwarnen:

1) daß sich Niemand fernerhin an den stehenden Bäumen im Stadtwalde, durch Ab­hauung entweder der ganzen Stämme, oder ihrer Gipfel, oder ihrer Aeste, vergreife, noch auf sonstige Weise irgend einigen Frevel, besonders auch an liegendem Holz,