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Freitags den igtm dieses werden durch die geschwornen Herren Ausrufer einige Effek- len und Möbel, bestehend in ohngesähr icoo »änOen weist theologischer Bücher, einigen Tischen / Stühlen , Bettladen / Kommoden, Bettungen und Kleidungsstücken , am Neuenthor in der Schuhmacher. Herberge, öffentlich an den Meistbietenden Vormittags 9 Uhr versteigert werden.

Je mehr da« Forstamt bisher mit Eifer und Sorgfalt, auch mit Anwendung be- trachtlicher Kosten, sich hat angelegen seyn lassen, den hiesigen Stadtwald, zum Besten der ganzen löblichen Bürgerschaft und der hiesigen Landunterthanen, in die den Umständen nach höchst mögliche Aufnahme zu bringen: desto größern Verdruß muß es erregen, wenn böse frevelhafte Menschen stershin darauf ausgehen, die gute Kultur wieder zu stöhren und überall Verderben im Wald anzucichten. Nicht nur hat das Amt die Klagen der Förster immerfort zu vernehmen, sondern auch schon öfters Gelegenheit gehabt, sich durch eigenen Augenschein zu überzeugen , wie häufig junge und ältere Sichen und Buchen, OiX meisten Kiefer, in dem schönsten Wachsthum abgehauen werden, wovon die fast un­zählige Menge der zurückgebliebenen Stümpfe eben so viel redende Beweise gegen ihre Ver­wüster sind; wie so manche gesunde Bäume die zum Theil dereinst die schönsten Baum­stämme versprochen hätten, uhrer G pftl beraubt dastehen , und so ihrem allmählichen Absterben vor der Zeit entgegengeführr; und wie häufig selbige durch Ahhauung ihrer Aeste geschändet und ebenmäßig in rhrem Wachsthum gehindert weiden. Alle diese am meisten im Schwang gehenden Holzfrevel, wodmch vele schändliche Lücken und Blösin im Wald entstehen, sind desto unverantwortlicher, da sie ihren Urhebern öfters nur einen geringen und mit der Gefahr, endeckc zu werden, in keinen Vergleich kommenden Nutzen gewähren, und da man ausserdem von Amtswegen jederzeit Bedacht nimmt/ und bereit ist/ einem jeden, der es bedarf, mit allerlei Arten vdn Holz aus der hefigen Stadt- waldung, so weit es ohne deren Schaden geschehen kamt, um die billigsten Preise an die Hand zu gehen. Während der intern Kriegejahre hat man gegen die Hoiztrevler, aus mancherlei Rücksichten , mit der sonst erforderlichen Strenge nicht verfahren können, jedoch die Hoffnung gehegt, daß, nach wiederhergesiellter Ruhe, die eingerissene Unordnung wieder aufhören werde. Da aber zum allgemeinen äussersten Aergerniß der Unfug immer fortbauert, und noch eher zuzunehmen scheinet, so sieht unterzogene» Amt sich seinen Pflichten nach endlich in die unumgängliche Nothwendigkeit gesetzt , allen denen, welche sich bisher der angezeigten schändlichen Mißhandlungen und Verstümmelungen der Bäume schuldig gemacht, und deren fernerhin fähig seyn mögen, hiermit öffentlich, wir in einzelnen Fällen schon so oft bey Amt geschehen, vorzuhalten, welchen beträchtlichen Schaden sie dadurch dem hiesigen Wald und gemeinen Wesen auf mancherley Weise zu­fugen , wie schwer ihre Verantwortung vor ihrem eigenen Gewissen werden müsse, um eines scheinbaren nur geringen Vortheil« willen, mit Verletzung ihrer Pflichten, die sie als Burger oder Unterthanen geschworen, Feinden gleich, ein in seinen Folgen manch­mal unabsehliches, in vielen Jahren nicht wieder herzustellendes Unheil zu stiften, und sich, zumal bey dem überall drohenden künftigen Holzmangel, noch selbst gegen dir späte Nachkommenschaft zu versündigen!

- Hiernächst will man von Amtswegen die sämmtlichen Beholzigungs-Berechtigten, Sm tn der Kurze zusammen zu fassen, was sie hauptsächlich zu unterlassen und zu thun

. ' *n Beziehung auf die gedruckte Forstfrevel- und Strafordnung, auch auf die übrigen dah'n ergangenen Rathsverordnungen , noch insbesondere einmal für allemal auf das dringendste ermahnen und verwarnen:

- I) daß sich Niemand fernerhin an den stehenden Bäumen im Stadtwalde, durch Ah, Hauung entweder der ganzen Stämme, oder ihrer Gipfel, oder ihrer Aeste, vergreife, noch auf sonstige Weise irgend einigen Frevel, besonders auch an liegendem Holz,