Donnerstag, den rs. Nov.
Franz Christian Hobron, Schreinermeister, einen Sohn , Franz Christian.
Freytag, den 26. dieses.
Johannes Boch, Schiebkarcher, einen Sohn, Johanne«.
Beerdigte in Frankfurt.
Sonntag, den 21 Nov.
Friedrich Maximilian Michaeli« , ?e nwandskrämer« Zwilling«. Töchterlein , kathacha ^lsfubet^a Anna Maria , alt 4 Monat, 8 Tage.
Donnerstag , den ^s dieses.
Johannes L boussière , gewesenen D eiknechi« nachgel. Wittwe, Wilhelmina Manch alt 92 Jahr, 8 Monat, 19 Tage. ,
Freytag ,. den 26 dieses.
JohannesRußmann, Gastwirth« zu Oberrad Ehefrau, Johanna Christina, alt 22 Safin 7 Monat, 22 Tage.
Beerdigte in Sachsenhausen.
Niemand.
No. 100. Dtmftag, ven zo Movnnber 1802.
.... ......................................*W<?—11--------—
Bekanntmachung
Alle, welche an diejenigen sämmtliche geistliche Stifter, Klöster oder Höfe welche vermöge de« von der hohen Reich-frieden«- Deputation angenommenen General-Jndem- vitä « Plane» der vermittelnden Machte an hiesige Reichsstadt gefallen sind, einige Zahlungen an Geld oder Früchten, oder sonstige Gefälle in Gülten, Grundzinsen oder Andere«, 'wor^n das bestehe, M entrichten schuldig sind, werden hierdurch von wegen Eine« Hoch Edlen Rath« , öei Vermeidung doppelter Zahlung verwarnet und angewiesen, gedacht ihre 'Schuldigkeiten, vom rten December de« gegenwärtigen Jahre« an, an Niemand andere als hiesige Reichsstadt , in specie an dit,enige Receptoren und Erheber welche von dâm ab Seilen Eine« Hoched^en Rath» niedergesetzten geistlichen Güter« Adminlftranon« Amt hierzu bevollmächtiget seyn werden, zu entrichten.
Deßqleichen werden alle d ejenigen hiesigen Bürger, Einwohner und Ängehörige, welche von ihren entweder in der Stadt oder auf. den hiesigen Dorfschaften besitzenden Jiplvobilien ein oder die andere Abgabe an Grustdrinsen oder onstigen Gefallen an irgend wfc 'fre&fié'gèfffltäjè^ «dorpöratio^ Misst oder Kloster, sie möge Nahmen habe« und gelegen seyn, wie und wo sie wollen, zu prästiren schuldig sind, bei Vermeidung doppelter Zghtuna.ebestfall« angewiesen, d efetbe vom rten December diese« Jahres an, statt.an Hirse — vielmehr an Niemand ander«, als an hiesige Stadt selbst, welcher alle dergleichen Grundgefälle fremder geistlicher Corporum oder Stifler und Klöster He m- gef llen und angeq-etzn ;word,n sipd, und da» von eiyem yochedlen Rath besonder« mederqe'ctz e obenbe obte Gè:sti ch^Gü-er- ^dm'n'istratixsts-Amt zu berichtigen.
LiLnstum Frankfust d<n LLstm Mpember ^tzor-
- - - et»M<Ä»l«(0!f.