Unter ausdrücklichem Bezug auf das unterm n. Januar 17^4 erlassene - den ist« Oktober 1802. renovirte - von HauS zu HauS umgetheilte - Raths-Edict, die Behandlung und sorgfältige Aufbewahrung des anhero kommenden und dahier verkauft - ober anderweit versendet werdenden Schieß- und Büchsen-Pulver» betreffend/ wird in Pemaß- heit verèhrlichen Raths- konciusi vom irten Oktober hierdurch fernerweit zu jedermanns Wissenschaft und genauester Befolgung bekannt gemacht.
1) Daß löblichem Rechn«- Amte aufgetragen worden: sämmtliche Güther-Schaffner und Wagenspannerund deren Ablader, bei Verlust ihrer Dienste, anzuweisen, daß ft von den hiesigen Handelsleuten, od/r andern, weichen der Pulverhandel erlaubt ist, keine Pulverladungen aus deren Hausern, annehmen, vielmehr wenn ihnen dergleichen überge, den werden wollten , oder sie Verdacht schöpften, daß die ihnen unter einem andern M wen übergebene Waare, Pulver sepe, alebalden lödl. KriegS-Zeug-Amte Anzeige davon machen, und lm Entdeckungs-Fall, unter Verschweigung de» Nahens, eine Belohnung von 50 Reichsthalern zu gewärtigen haben sollten, welche Verordnung ebener«* Ai Anherokunst des nicht nach Vorschrift des Edict» von 1774. einbringen wollenden Pulvers zu beobachten wäre.
2) Daß die Herren Bürgermeister und löbl. Kriegs- Zeug-Amt ausdrücklich beauftraget worden, dergleichen heimlich unter dem Namen Waare oder fonssen eingeschleiftes Pulver, ohne Nachsicht zu confist-ren, und an einen sichern Ort bringen zu lassen;
.3) Daß endlich diese weitere Verordnung, und die auswärtige Einsender des Pulvers für dem angedrohelen Nachtheil der tzonfiscation zu verwarnen, hiesigen Zeitungen inst» ritt werden solle. Publicatum Frankfurt am Main, den Löten Oktober 1802.
Stadt - Kanzâ
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Mittwoch den I7ien diese», Vormittags 10 Uhr, soll im Derganthungshause eine Parthie ächt holländischer Rauchtabak durch die geschworne Hettèn Ausrufer öffentlich gegen gleich baare Bezahlung an den Meistbietendem versteigert werden.
Freitag den lyten November 1802 wird die auf der Schäfergasse, neben demlt.L Werbhause be'egene, mit fit. C No. 151 bezeichnete, der Wittwe de» verstorbenen W» wirth» Joh. Georg Sondheimer und dessen Erben, zugehörige Behausung, sammt baran stoßenden Garten , für nnd um das Jnsotzkapital von 14786 fL 21 fr. rw 24 st. Fuß, aus' gelaufenen Z-nsen und Kosten, unter ausgrsieckter Fahne, vonj i bis 2 Uhr zum 4ten uni letztenmal öffentlich feilgetragen und dem Meisiblekeuden überlassen werden.
Es wird die» mit Anhang bekannt gemacht, daß die Jnsatz-Debitoren auf das den Schuldnern sonsten justehende Entschüttungseecht Verzicht geleistet haben, folglich der Meistbietende bei der Adjudieation unwiderruflicher Eigenthümer der befragten BebausuvS werden wird.-
Nähere Auskunft giebt
Dr. Kappes, wohnhaft in der Saalgasse.
In der Debitfache der hiesigen Bürger und Handelsleuten, Gebrüder Iohannes und Tobias Holzmann, werden sämmtliche Interessenten auf Montag, den ijten Novewb. 1804 Vormittag» 10 Uhr, in hiesige Gerichts-Kanzellei zur Urtel-Anhörung unter der Verwarnung vorgeladen, daß ihres allenfallsigen Ausbleibens ungeachtet, mit deren vffnung dennoch vorgeschritten werden solle.
Frankfurt am Mayn den Uen Novemh. 1822.
Gerichts - KanM