Erste Beilage zu No 73- Dormerstag, den r. Sept. isoi.
BekavrrtmachLgs.
Medaillen * Anzeige.
Eine vollständige Sammlung alter Medaillen des Herrn Loos in Berlin, wovon etnzie Glücke in Commission zu verkaufen, find zu haben Lit. M No. irr an der hei!. Geistpforte.
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A. M. Schnapper, kF verkauft von eigner Fabricke alle Sorten engl. Brieftaschen, nebst Brieftaschen mit Rauch- und Schnupftabacksdosen, Rasir-Etul und Frauenzimmer-Geld- täschgen um den Fabrickpreiß, in meinem Laden auf der Fahrgaß hei Herrn Schnei oermeister Goßmann gegen der DongeSgaffe über.
Die Seidewatten-Fabrique bei H. I. Franck, ist dermalen anzutreffen in Sachsenhausen in dem Eckhaus vom deutschen Haus gegen dem Storch über, man bittet um fer- l nern geneigten Zuspruch, und versichert mit der schönsten und wohlfeilsten Waare zu be- I friedigen.
Da der öfters ergangenen obrigkeitlichen Verordnungen ohngeachtet, die gänzlich abgewürdigte und außer Cour« gesetzte verrufene Kreuzer dennoch höchst strafbarer Weist im Handel und Wandel coursiren sollen: diesem Unwesen aber auf das Ernstlichste gesteuert werden muß: so wird das Publikum vor deren Annahme und Verausgebung hierdurch nicht allein alles Ernstes nochmal verwarnet, sondern auch demjenigen, welcher dergleichen Darwiderhandelnde glaubhaft anzugeben weiß, das Drittheil der dadurch eingehende» Strafe von jedem Fall hiermit zugesagt, zugleich aber auch jedermännlich anbefohlen, die etwa besitzende alte Kreuzer ohnverzüglich und gegen Erstattung des innern Werths, auf löbl. Recheney-Amt abzuliefern.
Wie man dann, daß dieses alles befolgt werde, sich auf die genaueste Kundschaft zu legen, ohnermangeln und suchen wird , durch ohnvermuthete Visitirung der Losung derer Becker, Bierbrauer, Metzger und anderer, und Entdeckung derjenigen, welche aus Geitz und Widersetzlichkeit ihren Vorrath auszuliefern unterlassen, die müthwillige Ueb^rldettere ausfindig zu. machen, und andern zum Schrecken und Beyspiel ohne Ansehen der Person und Standes auf das Nachdrücklichste zu bestrafen. *
Conclusnm in Senatu, den 6ten Febr. 1775.
Renovatum in Senatu, den rgttn August 1788. ...........................— ■ ■ ------ ■ ' ------- 1 - - '
Zur Warnung.
Es wird hierdurch jedermanniglich erinnert in wiederholt öffentlich bekannt gemachte» > Verordnungen:
r) Kein ge- oder ungemünzteS Gold oder Silber ohne obrigkeitl. Pässe zu versenden. 2) Aller Einschleif- und Verausgebung gänzlich verrufener sowohl als allhier außer Cours gesetzter Munzforten insbesondere, der nicht von Churmainz, Churtrier, Churpfalz, Heffendarmstadt ausgeprägten mit dem Wappen und der Jahrzahl versehenen Kreuzern und der unter hiesiger Stadt Munjstempel nicht geschlagenen Hellern : So wie
3) das von Einem Hochevken Rath durch ein unter dem 6ten März des 1770p m