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Ns. 64. Dienstag, den z. August 1801.

- Bekanntmachung.

Den löten August d. I. wird in dem Verganthungshause eine beträchtliche Samm­lung von Bücher cu< allen Wissenschaften/ theils gebunden theils brochirt, verauclionirt werden. Katalogen davon sind bei Herrn Hacker, Herrn Klebinger :c. rr. wie auch bei mir gratis iw haben. > ,

Bernhard Körner an der CatharinensPforte.

Freitags dèn Sten August, Vormittag» u Uhr, wird verschiedener Hausrath in dem Derganthungshause an beu Meistbietenden gegen gleich baare Zahlung versteigert werden.

Frankfurt, den 28sten Juli 1802.

Bon Jüngerer burgermelsterllcher Audienz wegen.

Nächstkommenden Donnerstag den zten August, Vormittag» 9 Uhr, sollen auf der Schaferaasse £it. C No. 173 in des Wägermeisters Herrn Eschnauer Behausung, verschie­dene schöne Claviere, Kommode, Schränke, Tische, Stühle, Bettladen, Küchengeschirr, Bettung und Kleidungen, auch Weißgeräth, und ein Stück fiachsene Leinwand an den . Meistbietenden durch die geschworne Herren Ausrüfer öffentlich verganthet werden.

Samstag, den 7ten August d. J. Morgen» 10 Uhr, soll mit Hochobrigkeitlicher Genehmigung, des Handelsmanns Herrn Peter Cramer vor dem Schaumain. Thor gelegene, 2 Morgen, 3 Viertel, 37, Ruthen haltende Garten und Wohnhäuschen, durch die ge» 'schworne Herren Auörüfer öffentlich ausgeboten werden.

Dr. Dietz jun. als Cramerifcher Curator mass®.

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Versteigerung» - Anzeige.

Mittwoch den 4ten August d. J. Vormittags 9 Uhr, werden in demVerganthungS- Hause mehrere Kleidungsstücke, bestehend in sehr guten Ober- und Unter-MayNs- und FrauenShemden, Bettücher, FrauenSröcke und Kleider, Strümvf, Schnupftücher u. dgl. durch die geschworne Herren Ausrufer öffentlich gegen gleich baare Bezahlung versteigert.

Ein Hochedler und Hochweiser Rath hat zu seinem Mißfallen in Erfahrung gebracht: daß mehrere Krämer sich des Branntweinschanks dergestalten an­gemaßet, daß sie Schenkstuben halten und Gäste setzen, auch daß diejenige, wel­chen der Branntweinschank insbesondere verwilliget ist, an ihre Gäste über die in rückwärts ergangenen mehrfachen Edikten und Verordnungen bestimmte Stunden dieses Getränke aueschenken. ,

Nachdem aber Wohlderselbe sothanem - durch den langwährigen und nun geendigten Krieg, nach und nach entstandenen - Unwesen fernerhin nachzusehen keine»- weges gemeinst ist; Al» wird hierdurch und auf erhaltenen Special-Auftrag nicht nur den Krämern das Gästesetzen bei Branntwein zu aller Zeit bei zehen Reichs­thaler Strafe untersagt, sondern auch den Branntweinschenken die Verabreichung gedachten Getrgnks, so wie allen übrigen Gast- Wein- Caffee- und Bierwirthen, I' ingleichen denen Herberg-vättern bei einer Strafe von ZehenReichsthaler ver-