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(welche auf dem kleinen Hirschgraben F 77 Dienstags u. Freitags ausgegeben werden.)

Mit Römisch, ^üijèrl. Majestät allrrgnädègsttm Privilegio; wie mich eines Hschedlen und Hschwrism Magistrats großKÜKfiigerBrwiLr'suns-

Ro. 60. Dienstag, den 20. Juli 1802.

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B r k a a N rmachun g.

.Ein groß- schönesnemrbäuteS mit 3 Läden und ^Ken sonstigen Bequem, Jäheiten vrrfthenes Haus, in einer der besten Handlungslage, O « freier Hand zu verkaufen, und kann täglich in Augenschein genommen werden.

W e is » Ver st e i g e r u n g.

.Sâstag Nachmittags den,z itrn Zuli, werden in,der Kasten.Spita!ögaffe Lit. E Ns. l.80.

i3 SmÄ i758?r Rhein-Weine, sämtlich wohl und gut gehalten, durch i die geschworne Herrn AuSrüftr verkauft.

Proben werden denselben Tag zwischen i bis r Uhr an den Fässern gegeben.

Waaren -Verkaufung.

Gemäß hochverehrl. Sst offen-DekretS vom i4ten Oct. v. I. sollen Montag den rösten ; tiefe*, Vormittags 9 Mr und folgende Tage, einige Waaren, bestehend in farbigen Musseline, Stoffen, Hals- und Schnupftücher, mehreren Resten Wollenrüchern.in diversen Farben, einer Partie seidenen Halstücher Lstâis, henkst einer Parrie französischer Manns- , und Frauenshandschuh, feine weiße Leinwände in Srü-ten u. dgl. in dem Veraanthungs. ; Hause auf dem Graben durch^ie geschworne Herren Auörüfee gegen gleich baare' Bezahlung öffentlich versteigerte werden. '

Alle diejenigen, welche an den Nachlaß Per im ledigen Stande verstorbenen hiesigen Burgers-Tochter, Susannen Marien Leiöling, irgend eine»; Spruch und Forderung zu machen vermeinen, werden. Hierdurch aufgefordert, solche, innerhalb Drei Wochen, vom sten Juli 1802. an zu rechnen , in unterzeichneter Kanzellei ad Protocollum anzugeben, und rechtserforderlich zu bescheinigen, oder zu gewärtigen, daß, dieses Nachlasses halber, ^Lrerfügung^erfolgen werde. Frankfurt den 28ten Juni 1802.

Gerichts-Kanzellel.