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V e rsteige r ungel * Anzeige.

Freitag dm rüsten Marz, Vormittags g Uhr sollen, mit Hock chrigkeitl. Bewilligung hinter der Rose Lit. D No. 8, mehrere Waaren, bestehend in verschiedenen Gattungen Hüien mehreren Effekten, bestehend in Holzwerk, Kleidungsstücken re. einiges Kupfer, Messing, Zinn u. dgl. m. durch die geschworne Herren Auörüfer gegen gleich baare Be­zahlung'versteigert werden.

Alle diejenigen, welche an den hiesigen Bürger und Uhrmacher Johann Jacob Laer und dessen Ehefrau Zahlung zu leisten haben, werden hiedurch, bei Strafe doppelter Zah­lung eng^icfm, solche an niemand anders, dann den zur Baerischen Debil-Masse ange» stellten und verpflichteten Curatorem, den hochgelahrten J. U. Dr» et advocatum ordina- rium Euler abzuführen. Frankfurt, den LLten März i8sr.

GeUHtS - Ianzcüü.

Dee dem hiesigen bürgerlichen Allmosen-Kasten zuständige, zu dem nahe bei hiesig Stadt gelegenen Hofe, zu den guten Leuten genannt, gehörige, eben so beträchtliche alt gute Gelände, soll anderweit in Zeit- oder Erbpacht ganz oder theilweise nach größer« oder kleineren Theilen, je nachdem sich Liebhaber zu billigen Bedingungen verstehen, ver­geben werden. Es werden daher diejenigen, welche geneigt sind, das'erwähnte Kelaiiöe auf die vorbemerkte Weise , ganz oder zum Theil zu übernehmen, eingeladen, Htm 6 Wochen, dem unterzeichneten Amt ihre Entschließung wissend zu machen, worauf ihM mit weiterer verlangt werdender Erläuterung sehr willig an Handen gegangen werden soll.

Frankfurt, den toten März 1802.

-ALmosen , Kasten - Amt.

Nachdem man mißfälligst vernehmen müssen, daß dem bereits in hiesiger Stadt-Re­formation enthaltenen und durch die besonders gedruckte Verordnungen vom iAtenFebruar 1748/ vom agsrenFebr. und 6ten Oft. 1750, rzsten Jenner 1757 und zten Merz 1764 wie­derholt ergangenen Verbot, daß keine Lerchen noch andere Vögel, von Johannis- des Täu­fer« Tag, bei 6 Gulden Strafe gefangen werden sollen, neuerlich zuwieder gehandelt wor­den, man aber diesem Umwesen nicht nachzusrhen gemeint.: so wird dieses Verbot hiermit zu jedermanns Nachachtung neuerdings wiederholt, und das Fangen und hereinbringen aller Arten Vögel von besagtem JohannisTag denen hiesigen Bürgern ü.Anterthanen be^ Gulde» Strafe ernstgemessenst untersaget, die auswärtigen aber verwarnet, dergleichen in der ver­botenen Zeit gefangene Vögel nicht Hiester in die Stadt zu bringen, indem ihnen solche wie den andern weggenommen und wieder fliegen gelajstn werden sollen.

Frankfurt, den lZttN Merz 1802.

Atker - Gericht.

Hirsch Nathan Kulp

welcher seinen Laden bisher bei dem Silberarbeiter Herrn von Hillen in der DöngeSgasse gehabt, hat solchen nunmchro in der Schnurgasse in Lit. ? No 80 neben dem goldnen Adler bei dem Schneidermeister Herrn Müller und besteht sein Waarenlager in allen Sor­ten englischer Knöpfen, und andern englischen kurzen Waaren, dergleichen allen Gattun­gen acht englischer S^cickbaumwolle, sowohl weißer und einfarbiger als melktet unt» ge­flammter, auch acht engl. Steinguth von Wegdwood in Servicen'und einzelnenMtücken. \

Zur Heilbronner Bleiche werden wie gewöhnlich alle Arten Leinwand und Garn an­genommen bei Johann Wilhelm Trapman auf der kleinen Eschenheimergasse No. 74*