V e rsteige r ungel * Anzeige.
Freitag dm rüsten Marz, Vormittags g Uhr sollen, mit Hock chrigkeitl. Bewilligung hinter der Rose Lit. D No. 8, mehrere Waaren, bestehend in verschiedenen Gattungen Hüien — mehreren Effekten, bestehend in Holzwerk, Kleidungsstücken re. einiges Kupfer, Messing, Zinn u. dgl. m. durch die geschworne Herren Auörüfer gegen gleich baare Bezahlung'versteigert werden.
Alle diejenigen, welche an den hiesigen Bürger und Uhrmacher Johann Jacob Laer und dessen Ehefrau Zahlung zu leisten haben, werden hiedurch, bei Strafe doppelter Zahlung eng^icfm, solche an niemand anders, dann den zur Baerischen Debil-Masse ange» stellten und verpflichteten Curatorem, den hochgelahrten J. U. Dr» et advocatum ordina- rium Euler abzuführen. Frankfurt, den LLten März i8sr.
GeUHtS - Ianzcüü.
Dee dem hiesigen bürgerlichen Allmosen-Kasten zuständige, zu dem nahe bei hiesig Stadt gelegenen Hofe, zu den guten Leuten genannt, gehörige, eben so beträchtliche alt gute Gelände, soll anderweit in Zeit- oder Erbpacht ganz oder theilweise nach größer« oder kleineren Theilen, je nachdem sich Liebhaber zu billigen Bedingungen verstehen, vergeben werden. Es werden daher diejenigen, welche geneigt sind, das'erwähnte Kelaiiöe auf die vorbemerkte Weise , ganz oder zum Theil zu übernehmen, eingeladen, Htm 6 Wochen, dem unterzeichneten Amt ihre Entschließung wissend zu machen, worauf ihM mit weiterer verlangt werdender Erläuterung sehr willig an Handen gegangen werden soll.
Frankfurt, den toten März 1802.
— -ALmosen , Kasten - Amt.
Nachdem man mißfälligst vernehmen müssen, daß dem bereits in hiesiger Stadt-Reformation enthaltenen und durch die besonders gedruckte Verordnungen vom iAtenFebruar 1748/ vom agsrenFebr. und 6ten Oft. 1750, rzsten Jenner 1757 und zten Merz 1764 wiederholt ergangenen Verbot, daß keine Lerchen noch andere Vögel, von Johannis- des Täufer« Tag, bei 6 Gulden Strafe gefangen werden sollen, neuerlich zuwieder gehandelt worden, man aber diesem Umwesen nicht nachzusrhen gemeint.: so wird dieses Verbot hiermit zu jedermanns Nachachtung neuerdings wiederholt, und das Fangen und hereinbringen aller Arten Vögel von besagtem JohannisTag denen hiesigen Bürgern ü.Anterthanen be^ Gulde» Strafe ernstgemessenst untersaget, die auswärtigen aber verwarnet, dergleichen in der verbotenen Zeit gefangene Vögel nicht Hiester in die Stadt zu bringen, indem ihnen solche wie den andern weggenommen und wieder fliegen gelajstn werden sollen.
Frankfurt, den lZttN Merz 1802.
Atker - Gericht.
Hirsch Nathan Kulp
welcher seinen Laden bisher bei dem Silberarbeiter Herrn von Hillen in der DöngeSgasse gehabt, hat solchen nunmchro in der Schnurgasse in Lit. ? No 80 neben dem goldnen Adler bei dem Schneidermeister Herrn Müller und besteht sein Waarenlager in allen Sorten englischer Knöpfen, und andern englischen kurzen Waaren, dergleichen allen Gattungen acht englischer S^cickbaumwolle, sowohl weißer und einfarbiger als melktet unt» geflammter, auch acht engl. Steinguth von Wegdwood in Servicen'und einzelnenMtücken. \
Zur Heilbronner Bleiche werden wie gewöhnlich alle Arten Leinwand und Garn angenommen bei Johann Wilhelm Trapman auf der kleinen Eschenheimergasse No. 74*