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Alle diejenigen, welche an des" verstorbenen Candidati Theologiae und Arankentrö- sterS im HösMai zum ^eiligen Geist, Johann Martin Zinke! Nachtasse, eine Forderung zu haben verweinen, werden hierdurch aufgerufen, binnen Drei Wochen, vom r6sten dieses Februar Monats an, fothane Forderungen in unterzeichneter'Kanzellei anzuzeifen und zu bescheinigen, wo im Widrigen über denselben, ohne auf sie Rücksicht zu nehmen, anderweit Sisponirt. werden solle. Signatum Frankfurt a. M., den rasten Februar i8o2.

Gerichts - Kanzeffü.

Alle diejenigen, welche an den ger-chtlich obsignirtcn Nachlasse der dahier verstorbenen Dienstmagd, Annen Marien Wieler aus Wezlar als Erben, oder ex aljo Fundamente eine Ansprache zu haben vermeinen, werden hierdurch aufgefo-rdert, ihr Erbrecht oder sonstig:Ansprüche, innerhalb drei Wochen, vom 22scn dieses an.zu rechnen, rechtsbe- Mng ßÜMführen, oder zu gewärtigen, daß her Nachlaß denen bekannten Erben ohne weiters auSgefolget werden solle. Frankfurt, den lüten Februar. 1802.

Gerichts - Kanzellei.

Wir Bürgermeister und Rath dieser des Heil. 9tom. Reichs Stadt Frankfurt a. M., fügen hiermit jevermannigliep zu wissen: Nachdem ttns: das'hiesige Wagner-Handwerk in einem übergebenen Memorial! vvrgesiellet- wie Vassèlbe "eine Zeit Hero, zu seinem äußersten Rum Erfahren müssen, daß zwischen den beiden hiesigen Reichs-Messen, sowohl zu Wasser als zu Land', alle Gattungen von Wagner-Arbeiten zum Verkauf anhero gebracht würden, und daher» um dessen Abstellung geziemend nachgesucht und gebeten:

Als wollen und verordnen Wir hiermit, daß (um diesem ohnehin verbotenen Verkauf Einhalt zu thun und dar hiesige Wagner-Handwerk in seinem gegründeten Gesuch zu un- tersischen), keine fremde Wagner Arbeiten zwischen den beiden Messen, eS seye zu Wasser oder zu Land, von welcher Gattung eS auch immer seyn mög-?, anhero gebracht werde, unter oëè'Strcfe der Confiekativn und mit Vorbehalt der werteren Strafe; derowegen dann die Wachten an den hiesigen Stadtthoren darauf, und daß derfallö kein llnterschleif vorgehe, ein wachsames Auge haben, und auf den Betretungsfall davon behöriger Orten die An- .zeige thun sollen.

Wornach sich also diejenige, welche dieses angehet,'zu achten und für Schaden und Strafe zu hüten wissen werden.

Geschlossen bei Rath, den l4ten Juni 1774.

Erneuert bei Rath, den ihten Februar 1802.

Montags, den 22sten Marz d. J. Nachmittags um 2 Uhr, soll das auf dem Woll­graben liegende, mit Lit. A Nr. 184 bezeichnete, seither von dem Schlefferweister Hetten- bach bewohnte Stadthaus auf den Abbruch, an den Meistbietendem gegen baare Bezahlung öffentlich verkauft werden. Frankfurt, den 22stcn Febr. 1802.

Bau - Amt.

Kupferstich-Lersteigerung.

Diepstag, den aasten .April d. I, sollen in dem hiesigen VerganthungS-Hause auf dem Holzgraben am Eingang der Catharinen Pforte eine ansehnliche Sammlung alter und neuer Kupferstiche, wovon die gedruckten Verzeichnisse bei denen Herrn Ausrufern zu ha­ben sind, öffentlich an den Meistbietenden gegen gleich baare Bezahlung verkauft werden.